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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97   

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BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97 (https://dejure.org/1997,2639)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1997 - 4 StR 296/97 (https://dejure.org/1997,2639)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 (https://dejure.org/1997,2639)
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Flucht vor Wachleuten

§ 127 StPO, Schußwaffengebrauch, Mißverhältnis

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung - Rechtfertigung einer Tat unter dem Gesichtspunkt des Festnahmerechts - Festnahme von Autodieben - Recht, auf ein flüchtendes Fahrzeug zu schießen - Unterschiedliche Bestrafung von Mittätern

  • Wolters Kluwer

    Annahme von bedingtem Vorsatz (dolus eventualis) bei besonderer Gefährlichkeit der Handlung durch Schusswaffengebrauch im freien Gelände bei Dunkelheit - Tötungsvorsatz eines geübten Schützen bei Anvisierung der Reifen eines fliehenden Autos, aber höherliegendem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 50
  • StV 1998, 481
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit einem Vergehen

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings entschieden, daß in Ausnahmefällen unter Umständen im Hinblick auf die Schwere einer Rechtsgutsverletzung auch einem Privaten die Abgabe von Schassen auf den fliehenden Täter gestattet sein kann (BGH bei Holtz MDR 1979, 985, 986; anders für gezielte Schüsse BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 1); er hat dabei jedoch klargestellt daß das angewendete Mittel zum Festnahmezweck in einem angemessenen Verhältnis stehen muß (vgl. dazu auch Boujong in KK/StPO aaO § 127 Rdn. 19).
  • BGH, 10.07.1987 - 2 StR 243/87

    Tatrichterliche Beurteilung im Fall, dass nicht eindeutig festgestellt werden

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97
    Zwar muß, auch wenn mehrere Angeklagte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen der Schuldgehalt der Tat besonders bestimmt und danach die jeweils schuldangemessene Strafe "aus der Sache selbst" gefunden werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 6 und Zumessungsfehler 1).
  • BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89

    Beweiserhebung - Urteilsverkündung - Wahrunterstellung - Beweisbehauptung

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97
    § 244 Abs. 6 StPO ist dadurch nicht verletzt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 17 und § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 2, 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43.Aufl. § 244 Rdn. 22a, 22b; Widmaier in Festschrift für Salger, 1995, S. 421, 431 f).
  • BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97
    Doch darf der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen, nicht außer Betracht bleiben (BGH StV 1991, 557; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1988 - 1 StR 8/88

    Gutachter - Sachkunde - Sachverständigengutachten - Zweifelhaftigkeit

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97
    Entgegen den Einwendungen der Revision begründen die Ausführungen zum Gutachten der Sachverständigen Dr. W... auch keine Zweifel an deren durch den Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilten Sachkunde (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Sachkunde 1 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings entschieden, daß in Ausnahmefällen unter Umständen im Hinblick auf die Schwere einer Rechtsgutsverletzung auch einem Privaten die Abgabe von Schassen auf den fliehenden Täter gestattet sein kann (BGH bei Holtz MDR 1979, 985, 986; anders für gezielte Schüsse BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 1); er hat dabei jedoch klargestellt daß das angewendete Mittel zum Festnahmezweck in einem angemessenen Verhältnis stehen muß (vgl. dazu auch Boujong in KK/StPO aaO § 127 Rdn. 19).
  • BGH, 18.11.1980 - VI ZR 151/78

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Notwehr

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97
    Dabei kann dahinstehen, ob den Feststellungen mit genügender Sicherheit zu entnehmen ist, daß sowohl objektiv als auch subjektiv die Voraussetzungen vorlagen, unter denen der Angeklagte zur Festnahme der "Autodiebe" schreiten durfte (vgl. dazu BGH NJW 1981, 745).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Unzulässig ist es daher regelmäßig, die Flucht eines Straftäters durch Handlungen zu verhindern, die zu einer ernsthaften Beschädigung seiner Gesundheit oder zu, einer unmittelbaren Gefährdung seines Lebens führen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 50; BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 1 (jeweils zum Schußwaffengebrauch), Schroeder JuS 1980, 336, 337; Kargl aaO S. 14 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 127 Rdn. 14).
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11

    Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz;

    Dem Landgericht ist zuzugeben, dass in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Postulat aufgestellt wird, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 = StV 2009, 244, 245; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08 = StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 = NStZ-RR 1998, 50; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197; BGH, Urteil vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 = StV 1981, 122, 123; BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).

    Freilich müssen Unterschiede nur dann im angefochtenen Urteil erläutert werden, wenn sie sich nicht - was aber zumeist der Fall sein wird - aus der Sache selbst ergeben (vgl. u.a. BGH StV 2009, 244, 245; BGH StV 2009, 351; BGH NStZ-RR 1998, 50; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).

  • LG Potsdam, 06.10.2005 - 26 (10) Ns 142/05

    Abgrenzung des versuchten Diebstahls von der straflosen Vorbereitung beim

    Die jeweils erkannten Geldstrafen stellen auch im Vergleich der Mittäter zueinander einen gerechten Schuldausgleich dar, zumal da sich die Tatbeiträge nicht wesentlich voneinander unterscheiden, keiner der beiden Angeklagten einen bloß untergeordneten Tatbeitrag geleistet hat, der Angeklagte zu 2.) aber bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, während sich der Angeklagte zu 1.) demgegenüber bislang straffrei geführt hat (vgl. zum Mittätervergleich: BGH, StV 1998, 481; BGH, NStZ-RR 2002, 105; BGHSt 28, 318).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2020 - 3 Ss 107/20

    Vergewaltigung durch Masseur ohne Gewalt oder Drohung durch Ausnutzung von

    Das folgt aus dem Gegenschluss zu § 353 Abs. 2 StPO (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 NStZ-RR 1998, 50; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. 2019, § 353 Rn. 16; BeckOK/Wiedner § 353 Rn. 45; MüKo/Knauer/Kudlich, StPO, 1. Aufl. 2019, § 353 Rn. 40; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl. 2019 § 353 Rn. 23).
  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16

    Strafzumessung (Strafzumessung bei Mittätern: gerechtes Verhältnis der Strafen

    Der Gesichtspunkt, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten, darf zwar nicht völlig außer Betracht bleiben (BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 297/97, StV 1998, 481; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 46 Rn. 23).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 523/98

    Innerprozessuale Bindungen an aufrechterhaltene Feststellungen eines ersten in

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat jenes Urteil durch Beschluß vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 - (StV 1998, 481) im Strafausspruch auf und verwies die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97   

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https://dejure.org/1997,3113
BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97 (https://dejure.org/1997,3113)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1997 - 4 StR 539/97 (https://dejure.org/1997,3113)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97 (https://dejure.org/1997,3113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende Erwägung - Besonders plangerichtete und zielgerichtete Vorgehensweise bei den ersten Taten als strafschärfende Erwägung - Bewertung des Aussageverhaltens des Angeklagten - Voraussetzungen der ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 176, § 46, § 54, § 21

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 107
  • StV 1998, 481
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.07.1993 - 4 StR 316/93

    Berücksichtigung von schweren psychischen Schäden des Tatopfers hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein der letzten Tat, so können sie mit ihrem vollen Gewicht, das ihnen im Ergebnis zukommt, auch nur in diesem Fall, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung der Strafen in den Fällen II. 1 bis 4 in Ansatz gebracht werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 7).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Insoweit hat der Tatrichter nämlich zu bedenken, daß eingeschliffenes Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" (vgl. BGH NStZ 1996, 227) auch dann, wenn sie sich als motorisch unauffällig und situationsangepaßt darstellen, nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96 - und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 510/96).
  • BGH, 30.09.1997 - 4 StR 399/97

    Bedeutungslosigkeit eines Geständnisses - Grundsätzliche Bereitschaft des

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Im übrigen war das Geständnis auch deshalb nicht bedeutungslos, weil sich, hätte der Angeklagte die ihm angelasteten Taten geleugnet, seine Einlassung und die Aussage der Geschädigten gegenübergestanden hätten; zur Aufklärung des Tatgeschehens hätte dann entscheidend auf die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Mädchens und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage abgestellt werden müssen (vgl. Senatsbeschluß vom 30.September 1997 - 4 StR 399/97).
  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97

    Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Der Bundesgerichtshof hat lediglich ausgesprochen, daß "insbesondere" bei diesem Täterkreis dieser Umstand zu berücksichtigen ist (BGHR StGB § 21 BAK 15; vgl. auch BGH, Beschluß vom 8.Oktober 1997 - 2 StR 478/97).
  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Dies läßt besorgen, daß das Landgericht verkannt hat, daß der Tatrichter eine Berechnung der Tatzeit-BAK grundsätzlich auch dann - unter Umständen aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes - vorzunehmen hat, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben (BGHR StGB § 21 BAK 29).
  • BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96

    Fehlende Blutentnahme - Trinkmengenangabe des Angeklageten - Kritische Prüfung

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Insoweit hat der Tatrichter nämlich zu bedenken, daß eingeschliffenes Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" (vgl. BGH NStZ 1996, 227) auch dann, wenn sie sich als motorisch unauffällig und situationsangepaßt darstellen, nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96 - und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 510/96).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Doch erscheint es schon fraglich, ob es überhaupt möglich ist, aus dem Prozeßverhalten des Angeklagten für ihn - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - nachteilige sichere Schlüsse zu ziehen (BGH, Beschluß vom 7.Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - m.w.N. und Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95

    Strafrahmenminderung - Strafzumessung - Zusammentreffen von Milderungsgründen

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Doch erscheint es schon fraglich, ob es überhaupt möglich ist, aus dem Prozeßverhalten des Angeklagten für ihn - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - nachteilige sichere Schlüsse zu ziehen (BGH, Beschluß vom 7.Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - m.w.N. und Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Der Bundesgerichtshof hat lediglich ausgesprochen, daß "insbesondere" bei diesem Täterkreis dieser Umstand zu berücksichtigen ist (BGHR StGB § 21 BAK 15; vgl. auch BGH, Beschluß vom 8.Oktober 1997 - 2 StR 478/97).
  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Insoweit hat der Tatrichter nämlich zu bedenken, daß eingeschliffenes Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" (vgl. BGH NStZ 1996, 227) auch dann, wenn sie sich als motorisch unauffällig und situationsangepaßt darstellen, nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96 - und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 510/96).
  • BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17

    Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigen (gefährliche Körperverletzung;

    Er bezieht sich dabei auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Beeinträchtigungen des Opfers durch eine Mehrheit von Taten dem Täter nur dann mit vollem Gewicht bei den Einzeltaten angelastet werden dürfen, wenn sie unmittelbare Folge der Einzeltaten sind; sind sie dagegen Folge aller Taten, so können sie nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, gewichtet werden (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f.; vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 06.09.2022 - 6 StR 274/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Einzelstrafen und

    Derartige durch mehrere Taten herbeigeführte Folgen dürfen dem Täter mit vollem Gewicht zwar dann bei den Einzelstrafen angelastet werden, wenn sie unmittelbare Folge der jeweiligen Taten sind; resultieren sie hingegen aus allen Taten insgesamt, so können sie nur einmal bei der Gesamtstrafenbildung gewichtet werden (st. Rpsr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2022 - 4 StR 449/21; vom 18. Februar 2021 - 2 StR 7/21; vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17, NStZ 2018, 537, 538; vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107; vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung von psychischen Tatfolgen beim Opfer)

    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f. und vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 7; Theune in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 46 Rdn. 151; Hörnle in Leipziger Kommentar, aaO, § 176 Rdn. 42; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 46 Rdn. 26; Miebach in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 46 Rdn. 96; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 46 Rdn. 34b).
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 606/98

    Natürliche Handlungseinheit (Äußerlicher Anschein eines abgeschlossenen

    Diese Erwägung wäre rechtlich nur dann unbedenklich, wenn die geständige Einlassung in erster Linie auf der "erdrückenden Beweislage"' beruhte, ersichtlich aber nicht auf einem echten Reue- und Schuldgefühl (BGHSt 43, 195, 209; BGH StV 1998, 481; Beschluß vom 30. September 1997 - 4 StR 399/97).

    Im übrigen wird der neue Tatrichter zu bedenken haben, daß "eingeschliffenes" Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" (hier: die Anwendung der Tritt - "Technik" und das Aufsuchen der Wohnung nach der Tat, UA 16) nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (BGHSt 43, 66, 70; BGH, Beschluß vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97 - insoweit in StV 1998, 481 nicht mitabgedruckt).

  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 502/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung eines Geständnisses)

    a) Das Geständnis eines Angeklagten ist ein bestimmender Strafzumessungsgrund gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, StV 1998, 481).
  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 598/17

    Verurteilung wegen einer tatmehrheitlich begangenen vorsätzlichen Brandstiftung

    aa) Das Geständnis eines Angeklagten ist ein bestimmender Strafzumessungsgrund gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 502/13, wistra 2014, 180 [insoweit in NStZ-RR 2014, 106 nicht abgedruckt]; Beschluss vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, StV 1998, 481).
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Doch mag dies dahinstehen; denn jedenfalls läßt die Heranziehung der weiteren Umstände (nämlich: daß der Angeklagte "in der Lage (war), sich unbemerkt mit dem Fuß den auf dem Boden liegenden 10, 00 DM-Schein zu "angeln", er "folgerichtig ... mit der Gerüstknarre auf einen vermeintlichen K.O.-Punkt im Schulterbereich des (Tatopfers) schlagen wollte" und er "in der Lage (war), (dem Tatopfer) die neue und daher enge Jeanshose auszuziehen"; UA 30), nicht erkennen, ob das Landgericht dabei bedacht hat, daß "eingeschliffenes" Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" jedenfalls nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (BGHSt 43, 66, 70; BGH BA 1999, 179, 180; BGH NStZ 1997, 592; BGH, Beschluß vom 13. November 1997 - 4 StR 539197 - insoweit in StV 1998, 481 nicht mitabgedruckt).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung

    Die Beurteilung der Schuld kann sich in diesem Fall nur nach psychodiagnostischen Kriterien richten (BGH NStZ-RR 1997, 2/1-6, 227; zu den Grenzen eines solchen Vorgehens bei sehr hohen Promillewerten vgl. BGH, Beschluß vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97).
  • BGH, 18.02.2021 - 2 StR 7/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Tatfolgen einer Serie von

    Dies lässt besorgen, dass der Strafkammer aus dem Blick geraten ist, dass festgestellte Tatfolgen einer Serie von Sexualdelikten nur dann bei der Einzelstrafbemessung mit ihrem vollen Gewicht berücksichtigt werden können, wenn sie unmittelbare Folge allein einzelner Taten sind; sind sie Folge aller abgeurteilten Straftaten, können sie strafzumessungsrechtlich nur einmal bei der Gesamtstrafenbildung berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 469/19, NStZ 2020, 278; Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701; Beschluss vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17 Rn. 10).
  • BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14

    Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung: Berücksichtigung von psychischen Schäden

    Sind die psychischen Schäden dagegen Folge aller Taten, wovon die Strafkammer hier offenbar ausgeht, so können sie dem Angeklagten nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, angelastet werden (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f. und vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93; Senatsurteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13 mwN).
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