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   BGH, 30.10.1996 - 2 StR 405/96   

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https://dejure.org/1996,3907
BGH, 30.10.1996 - 2 StR 405/96 (https://dejure.org/1996,3907)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1996 - 2 StR 405/96 (https://dejure.org/1996,3907)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96 (https://dejure.org/1996,3907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Arglosigkeit und Wehrlosigkeit in Anbetracht eines offen feindseligen Erscheinungsbildes - Schreckmoment und seine Konsequenzen für die Arglosigkeit und Wehrlosigkeit - Niedrigere Strafe aufgrund des Ausscheidens des zweiten Mordmerkmals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 544
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 30.10.1996 - 2 StR 405/96
    Der in der Heimtücke zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer infolge der Arglosigkeit hilflosen Lage überrascht und daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (st. Rspr. BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; 39, 353, 368 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 30.10.1996 - 2 StR 405/96
    Daß das Hinzutreten oder der Wegfall eines weiteren Mordmerkmals die rechtliche Einordnung der Tat unberührt läßt, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (BGH NStZ 1994, 583; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 10; BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 30.10.1996 - 2 StR 405/96
    Der in der Heimtücke zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer infolge der Arglosigkeit hilflosen Lage überrascht und daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (st. Rspr. BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; 39, 353, 368 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94

    Mordversuch - Beweisantrag - Fragepflicht - Auslegung

    Auszug aus BGH, 30.10.1996 - 2 StR 405/96
    Daß das Hinzutreten oder der Wegfall eines weiteren Mordmerkmals die rechtliche Einordnung der Tat unberührt läßt, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (BGH NStZ 1994, 583; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 10; BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 30.10.1996 - 2 StR 405/96
    Allerdings kann Arg- und Wehrlosigkeit auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer offen feindselig entgegentritt, das Opfer aber die drohende Gefahr erst im letzten Augenblick erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15).
  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 30.10.1996 - 2 StR 405/96
    Daß das Hinzutreten oder der Wegfall eines weiteren Mordmerkmals die rechtliche Einordnung der Tat unberührt läßt, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (BGH NStZ 1994, 583; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 10; BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95).
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Auszug aus BGH, 30.10.1996 - 2 StR 405/96
    Allerdings kann Arg- und Wehrlosigkeit auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer offen feindselig entgegentritt, das Opfer aber die drohende Gefahr erst im letzten Augenblick erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 242/15

    Heimtücke trotz offen feindseliger Vorgehensweise (Zeitspanne zwischen dem

    Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 383 f.; vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 368; Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96, StV 1998, 544).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Arglosigkeit ist gegeben, wenn sich das Opfer zum Zeitpunkt der Tat eines Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit nicht versieht (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96; Beschluss vom 30.10.1996, Az. 2 StR 405/96; Urteil vom 03.09.2015, Az. 3 StR 242/15).
  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96

    Abgrenzung von Totschlag und versuchtem Totschlag zu versuchtem und vollendetem

    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15 und 16; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96).
  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

    Arglosigkeit ist gegeben, wenn sich das Opfer zum Zeitpunkt der Tat eines Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit nicht versieht (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96; Beschluss vom 30.10.1996, Az. 2 StR 405/96; Urteil vom 03.09.2015, Az. 3 StR 242/15).
  • LG Düsseldorf, 15.06.2011 - 17 Ks 7/11
    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann vorliegen, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so dass ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGH Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96 - Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 509/96 - NStZ-RR 1997, 168).
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

    Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat eines Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit nicht versieht (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96; Beschluss vom 30.10.1996, Az. 2 StR 405/96; Urteil vom 03.09.2015, Az. 3 StR 242/15).
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

    Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat eines Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit nicht versieht (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96; Beschluss vom 30.10.1996, Az. 2 StR 405/96; Urteil vom 03.09.2015, Az. 3 StR 242/15).
  • LG Kleve, 08.03.2017 - 150 Ks 1/15
    Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 383 f.; vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 368; Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96, StV 1998, 544).
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