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   BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98   

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https://dejure.org/1998,2736
BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98 (https://dejure.org/1998,2736)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1998 - 1 StR 68/98 (https://dejure.org/1998,2736)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98 (https://dejure.org/1998,2736)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29 a, § 30, § 30 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 250
  • StV 1998, 595
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.07.1992 - 3 StR 61/92

    Urteil - Urteilsformel - Drogen - Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98
    In diesem Fall sind schon das Bereithalten der Teilmengen in gewinnbringender Verwertungsabsicht sowie das Strecken und Vermischen zu der Gesamtmenge zum Zweck der Weiterveräußerung mit Gewinn Handeltreiben (vgl. BGH NStZ 1992, 546; NStZ-RR 1997, 144; StV 1997, 470; Beschl. vom 11. März 1998 - 2 StR 22/98).
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98
    Auch wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein das Delikt des gleichzeitigen Besitzes der beiden ursprünglichen Teilmengen nicht geeignet, mehrere selbständige Taten des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (BGH NStZ 1982, 512, 513; 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1997, 243).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98
    Unter diesen Umständen liegt eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Form einer Bewertungseinheit vor, welche die sie betreffenden Teilakte Erwerb, Besitz und Veräußerung umfaßt (BGHSt 30, 28, 31; BGH StV 1996, 93; 1997, 243).
  • BGH, 13.07.1994 - 5 StR 358/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Teilmengenlieferung

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98
    Gleiches gilt aber auch, wenn ein Geschäft über eine Gesamtmenge von Betäubungsmitteln vereinbart wird, die in Teilmengen geliefert werden soll (BGH, Beschluß vom 13. Juli 1994 - 5 StR 358/94).
  • BGH, 11.03.1998 - 2 StR 22/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98
    In diesem Fall sind schon das Bereithalten der Teilmengen in gewinnbringender Verwertungsabsicht sowie das Strecken und Vermischen zu der Gesamtmenge zum Zweck der Weiterveräußerung mit Gewinn Handeltreiben (vgl. BGH NStZ 1992, 546; NStZ-RR 1997, 144; StV 1997, 470; Beschl. vom 11. März 1998 - 2 StR 22/98).
  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98
    Unter diesen Umständen liegt eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Form einer Bewertungseinheit vor, welche die sie betreffenden Teilakte Erwerb, Besitz und Veräußerung umfaßt (BGHSt 30, 28, 31; BGH StV 1996, 93; 1997, 243).
  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelgesetz - Anwendung - Übergangsregelung -

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98
    Auch wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein das Delikt des gleichzeitigen Besitzes der beiden ursprünglichen Teilmengen nicht geeignet, mehrere selbständige Taten des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (BGH NStZ 1982, 512, 513; 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1997, 243).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98
    Auch wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein das Delikt des gleichzeitigen Besitzes der beiden ursprünglichen Teilmengen nicht geeignet, mehrere selbständige Taten des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (BGH NStZ 1982, 512, 513; 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1997, 243).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Sammelt der Täter darüber hinaus mehrere Ernten zu einem Gesamtvorrat an, bevor er mit dem Verkauf beginnt, so verbindet dies alle hierauf bezogenen Einzelakte des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit mit der Folge einer materiellrechtlich einheitlichen, auch die zu Grunde liegenden Anbauvorgänge umfassenden Tat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, NJW 2003, 300; Beschluss vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, NStZ-RR 1999, 250; Weber aaO vor §§ 29 ff. Rn. 514 f.).
  • BGH, 27.09.2011 - 4 StR 421/11

    Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist bei dieser Sachlage eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, NStZ-RR 1999, 250; vom 21. August 2008 - 4 StR 330/08, NStZ-RR 2008, 385; Weber, BtMG, 3. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 501 ff., 511 ff.).
  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Annahme einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben

    Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung, verwirklicht er deshalb den Tatbestand des Handeltreibens auch dann nur einmal, wenn er sie in mehreren Teilmengen absetzt (BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, NStZ-RR 1999, 250; vom 21. August 2008 - 4 StR 330/08, NStZ-RR 2008, 385; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121 f., und vom 2. November 2016 - 3 StR 356/16 mwN).
  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 83/00

    Tatbestandsmerkmal des "Handeltreibens" beim unerlaubten Handel mit

    Zugunsten des Angeklagten ist deshalb wegen nicht ausschließbarer Teilidentität der zum Verkauf bestimmten Mengen von einer Tat auszugehen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 18; vgl. auch BGH bei Winkler NStZ 2000, 248).
  • BGH, 18.06.2003 - 1 StR 184/03

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Von einer Bewertungseinheit ist dann auszugehen, wenn der Täter eine Gesamtmenge eines Betäubungsmittels erwirbt, um es in einer Mehrzahl von Einzelakten zu verkaufen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 18).
  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 82/00

    Tatbestandsmerkmal des "Handeltreibens" beim unerlaubten Handel mit

    Zugunsten des Angeklagten ist deshalb wegen nicht ausschließbarer Teilidentität der zum Verkauf bestimmten und angebotenen Mengen von einer Tat auszugehen (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 18; vgl. auch BGH bei Winkler NStZ 2000, 248).
  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 12/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit bei

    Bei ihrer konkurrenzrechtlichen Bewertung hat die Strafkammer übersehen, dass eine Bewertungseinheit, die verschiedene auf den Betäubungsmittelumsatz gerichtete Tätigkeiten im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit zu einer Tat verbindet, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann gegeben ist, wenn Handelsmengen, die aus verschiedenen Erwerbsakten stammen, zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat zusammengeführt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18 Rn. 5; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 Rn. 5; vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, StV 1998, 595; vgl. Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor § 29 Rn. 623).
  • LG Memmingen, 28.07.2020 - 1 KLs 221 Js 15654/18

    Berücksichtigung des Gewichts der Beihilfehandlung bei der Prüfung des minder

    Hier fügte der Angeklagte Mü Teilmengen aus den Ankäufen Anfang Dezember 2018, dem 13.01.2019 und Ende Januar/Anfang Februar durch Vermischung zu einer einzigen, rechtlich untrennbaren Einheit zusammen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.6.1998 - 1 StR 68/98, BGH, Beschluss vom 23.10.2014 - 4 StR 377/14).
  • BGH, 09.03.1999 - 1 StR 4/99

    Unerlaubtes Handeltreiben; Minder schwerer Fall; Eigenkonsum; Tateinheit

    Die Strafkammer geht hinsichtlich der als zwei selbständige Taten angeklagten Fälle II. 5 und 6 vom 9. bzw. 14. Februar 1997 entsprechend dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98 - zutreffend von einer einheitlichen Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Form einer Bewertungseinheit aus.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1998 - 2 StR 22/98   

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https://dejure.org/1998,3323
BGH, 11.03.1998 - 2 StR 22/98 (https://dejure.org/1998,3323)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1998 - 2 StR 22/98 (https://dejure.org/1998,3323)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1998 - 2 StR 22/98 (https://dejure.org/1998,3323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 360
  • StV 1998, 595
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - 2 StR 22/98
    Die nicht näher konkretisierte Möglichkeit, daß die einzelnen Mengen ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammten, gebietet nicht ihre Verbindung zu einer Bewertungseinheit (vgl. u.a. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5).

    Auch der Zweifelsgrundsatz gebietet die Annahme einer Bewertungseinheit nicht (vgl. BGH StV 1995, 417).

    Als nicht ausreichende Anhaltspunkte wurden von der Rechtsprechung unter anderem angesehen, daß regelmäßig kleinere Rauschgiftmengen im Rahmen eines eingespielten Vertriebssystems an einen Abnehmer abgegeben wurden (Senatsurteil vom 17. September 1997 - 2 StR 237/97 - m.w.N.), daß ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit der Tat bestand und, daß der Täter nur über ein Versteck verfügte (vgl. BGH StV 1995, 417).

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - 2 StR 22/98
    Bei einer Mehrzahl festgestellter Einzelverkäufe ist hiervon aber nicht ohne weiteres auszugehen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 12).

    Es bedarf vielmehr hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte, um eine Bewertungseinheit annehmen zu können (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 12).

  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 138/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bewertungseinheit der

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - 2 StR 22/98
    Dies liegt hier schon deshalb nahe, weil die Beurteilung, ob selbständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen sind, in erster Linie Sache des Tatrichters ist und das angefochtene Urteil sich zu dieser Frage gar nicht verhält (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 13).
  • BGH, 03.05.1995 - 5 StR 122/95

    Angaben zur Feststellung einer Serienstraftat - Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - 2 StR 22/98
    Die nicht näher konkretisierte Möglichkeit, daß die einzelnen Mengen ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammten, gebietet nicht ihre Verbindung zu einer Bewertungseinheit (vgl. u.a. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5).
  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 146/97

    Anforderungen an die Feststellung einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - 2 StR 22/98
    Dem Tatrichter wird hierdurch kein unverhältnismäßiger Aufklärungsaufwand abverlangt (vgl. hierzu BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 14).
  • BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Bedeutungslosigkeit einer

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - 2 StR 22/98
    Macht aber die Ermittlung der maßgebenden Tatsachen eine Beweisaufnahme wie in der Hauptverhandlung vor dem Tatrichter erforderlich, so ist es dem Revisionsgericht nicht verwehrt, das Urteil aufzuheben und die Sache an den Tatrichter zurückzuverweisen (vgl. BGHSt 16, 399, 403) [BGH 27.10.1961 - 2 StR 193/61].
  • BGH, 17.09.1997 - 2 StR 237/97

    Voraussetzungen für die Annahme einer Bewertungseinheit im Sinne des

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - 2 StR 22/98
    Als nicht ausreichende Anhaltspunkte wurden von der Rechtsprechung unter anderem angesehen, daß regelmäßig kleinere Rauschgiftmengen im Rahmen eines eingespielten Vertriebssystems an einen Abnehmer abgegeben wurden (Senatsurteil vom 17. September 1997 - 2 StR 237/97 - m.w.N.), daß ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit der Tat bestand und, daß der Täter nur über ein Versteck verfügte (vgl. BGH StV 1995, 417).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    Zu dieser Tat gehören dann auch alle späteren Betätigungen, die auf den Vertrieb desselben Rauschgifts gerichtet sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06, StV 2007, 562; Senat, Beschluss vom 11. März 1998 - 2 StR 22/98, NStZ 1998, 360; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 4, Rn. 309 mwN).
  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 458/00

    Rechtskräftiger Freispruch bewirkt Strafklageverbrauch im Sinne von Artikel 54

    Macht aber die Ermittlung der maßgebenden Tatsachen eine Beweisaufnahme wie in der Hauptverhandlung vor dem Tatrichter erforderlich, so ist es dem Senat nicht verwehrt, das Urteil aufzuheben und die Sache an den Tatrichter zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschluß vom 11. März 1998 - 2 StR 22/98; BGHSt 16, 399, 403).
  • BGH, 02.11.2016 - 3 StR 356/16

    Anforderungen an die Beweiswürdigung in den Urteilsgründen (Fehlen tragfähiger

    Sollte sich das neue wie das erste Tatgericht von den Straftaten überzeugen, die in den Fällen II. 1 bis 24 der Urteilsgründe abgehandelt werden, so wird es aufzuklären haben, inwieweit hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die einzelnen Rauschgiftlieferungen des Angeklagten ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammten, so dass ihre Verbindung zu einer Bewertungseinheit oder mehreren Bewertungseinheiten geboten ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. März 1998 - 2 StR 22/98, NStZ 1998, 360; vom 28. April 2015 - 3 StR 61/15, NStZ-RR 2015, 313; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 588 ff.).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
    Die Annahme einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist nur dann geboten, wenn konkrete Umstände dafür vorliegen, dass an sich selbständige Verkaufshandlungen aus derselben Erwerbsmenge getätigt werden (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 11. März 1998 - 2 StR 22/98, zitiert nach juris, Rn. 20; Rahlf, in MünchKomm StGB, 1. Aufl. 2007, § 29 BtMG Rn. 385 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Zusammenfassung mehrerer

    Da die Frage des Vorliegens einer Bewertungseinheit nicht nur die Prüfung eines Verfahrenshindernisses, sondern zugleich auch den Schuldspruch betrifft, ist eine Klärung im Wege des Strengbeweises durch den Tatrichter geboten (vgl. BGHSt 22, 307, 309; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 17).
  • BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erwerb

    In diesem Fall sind schon das Bereithalten der Teilmengen in gewinnbringender Verwertungsabsicht sowie das Strecken und Vermischen zu der Gesamtmenge zum Zweck der Weiterveräußerung mit Gewinn Handeltreiben (vgl. BGH NStZ 1992, 546; NStZ-RR 1997, 144; StV 1997, 470; Beschl. vom 11. März 1998 - 2 StR 22/98).
  • BGH, 22.09.2009 - 3 StR 299/09

    Absehen von der Aufhebung des Strafausspruchs (Angemessenheit der Rechtsfolge);

    Dies begegnet hinsichtlich des Tatzeitraums vom 1. bis 27. Oktober 2006 zwar insoweit rechtlichen Bedenken, als die Zeitschriftenverkäufe in dieser Zeitspanne in Folge des spätestens seit 2005 vom Angeklagten bekleideten Funktionärsamtes eine Bewertungseinheit mit den im Urteil des Landgerichts K. vom 2006 - 500 Js - fest gestellten vereinsbezogenen Tätigkeiten gebildet haben (vgl. BGHSt 46, 6, 13 f.) und dadurch vom Strafklageverbrauch erfasst worden sind (BGH StV 1998, 595, 596; 2002, 235, 236), so dass nur die nach der - eine Zäsur bildenden - Aburteilung begangenen Einzelakte noch verfolgt werden können (OLG Karlsruhe StV 1998, 28, 30; zum Ganzen Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. vor §§ 52 ff. Rdn. 17 d).
  • OLG München, 16.04.2010 - 5St RR (I) 18/10

    Verurteilung eines Angeklagten wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens

    Als nicht ausreichend hat es die Rechtsprechung hingegen bewertet, dass regelmäßig kleinere Rauschgiftmengen im Rahmen eines eingespielten Vertriebssystems an einen Abnehmer abgegeben werden oder dass ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit der Tat bestand und dass der Täter nur über ein Versteck verfügte (BGH NStZ 1998, 360 m.w.N.).
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