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   BGH, 02.07.1998 - 1 StR 280/98   

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https://dejure.org/1998,3061
BGH, 02.07.1998 - 1 StR 280/98 (https://dejure.org/1998,3061)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1998 - 1 StR 280/98 (https://dejure.org/1998,3061)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - 1 StR 280/98 (https://dejure.org/1998,3061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 596
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel -

    Auszug aus BGH, 02.07.1998 - 1 StR 280/98
    Es bedarf aber gerade insoweit der Abgrenzung der Mittäterschaft zur Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).

    Insgesamt spricht damit das, was zur Tat festgestellt ist, eher für eine untergeordnete Rolle des Angeklagten (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 24, 36).

  • BGH, 30.10.1990 - 2 StR 477/90

    Betäubungsmittel - Tatherrschaft - Täterschaftliches Handeltreiben - Beihilfe -

    Auszug aus BGH, 02.07.1998 - 1 StR 280/98
    Insgesamt spricht damit das, was zur Tat festgestellt ist, eher für eine untergeordnete Rolle des Angeklagten (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 24, 36).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Tätigkeit von Rauschgiftkurieren zunächst überwiegend als (mit-)täterschaftliches Handeltreiben angesehen worden (vgl. BGH NStZ 1983, 124; BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Handeltreiben 36; BGH StV 1998, 596), wenn die Rolle des Kuriers nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung war (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 24, 36, 57; BGH NStZ-RR 1999, 24).
  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 94/99

    Mittäterschaft; Beteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben

    Deshalb kann die Angeklagte - unbeschadet der von ihr täterschaftlich begangenen Einfuhr - in bezug auf das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nur als Gehilfin verurteilt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1997 - 2 StR 211/97 - und vom 2. Juli 1998 - 1 StR 280/98).
  • BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Tätigkeit von Rauschgiftkurieren zunächst überwiegend als (mit-)täterschaftliches Handeltreiben angesehen worden (vgl. BGH NStZ 1983, 124; BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Handeltreiben 36; BGH StV 1998, 596), wenn die Rolle des Kuriers nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung war (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 24, 36, 57; BGH NStZ-RR 1999, 24).
  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Daher kann grundsätzlich auch die Tätigkeit eines Kuriers, der selbständig gegen Entlohnung Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, mittäterschaftliches Handeltreiben sein (st. Rspr., vgl. BGHR § 29 I BtMG Handeltreiben 36; BGH StV 1998, 596), sofern seine Rolle nicht nur ganz untergeordnet ist (BGH NStZ-RR 1999, 24).
  • BGH, 21.12.2005 - 2 StR 539/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Teilnahme; Kurier);

    Vielmehr bedarf es der Abgrenzung zur Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 186, 187; BGH, Beschl. vom 2. Juli 1998 - 1 StR 280/98 - Urt. vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 466/05 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Daher kann grundsätzlich auch die Tätigkeit eines Kuriers, der selbständig gegen Entlohnung Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, mittäterschaftliches Handeltreiben sein (st. Rspr., vgl. BGHR § 29 I BtMG Handeltreiben 36; BGH StV 1998, 596), sofern seine Rolle nicht nur ganz untergeordnet ist (BGH NStZ-RR 1999, 24).
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, ist insoweit nicht grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung, auch er kann Täter sein (BGH NStZ 1983, 124; BGH, Beschl. vom 2. Juli 1998 - 1 StR 280/98).
  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 433/00

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unerlaubtes

    Für den Bereich des Handeltreibens ist maßgeblich, weichen Einfluß der Angeklagte auf die Bestimmung von Art und Menge des zu transportierenden Rauschgifts oder auf die Gestaltung von Übernahme und Transport hatte (BGH, Beschl. vom 2. Juli 1998 - 1 StR 280/98).
  • BGH, 24.03.1999 - 1 StR 84/99

    Handeltreiben: Mittäterschaft; Beihilfe; Kurier

    Maßgeblich für die Wertung der Tathandlung als Mittäterschaft oder als Beihilfe kann insbesondere sein, welchen Einfluß der Angeklagte auf die Bestimmung von Art und Menge des zu transportierenden Rauschgifts oder auf die Gestaltung von Übernahme und Transport hatte (BGH, Beschl. vom 2; Juli 1998 - 1 StR 280/98).
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 541/99

    Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, kann grundsätzlich Handeltreiben darstellen; insoweit bedarf es der Abgrenzung der Mittäterschaft zur Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (BGHR § 29 I BtMG Handeltreiben 36; BGH StV 1998, 596).
  • BGH, 27.08.1998 - 1 StR 438/98

    Mittäterschaft/Gehilfentätigkeit beim Rauschgifthandel

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 2a Ss 308/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe beim

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