Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.04.1997

Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1998 - 4 StR 107/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4008
BGH, 21.04.1998 - 4 StR 107/98 (https://dejure.org/1998,4008)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1998 - 4 StR 107/98 (https://dejure.org/1998,4008)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1998 - 4 StR 107/98 (https://dejure.org/1998,4008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 517
  • StV 1998, 598
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 4 StR 107/98
    Das "bloße Dabeisein" bei der Einfuhr durch die Mitfahrt genügt für die Annahme strafbarer Beteiligung nicht (vgl. BGH NStZ 1993, 233).
  • BGH, 08.06.1988 - 2 StR 239/88

    Voraussetzungen für die Bewertung eines Tatbeitrags als Gehilfenhandlung

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 4 StR 107/98
    Deshalb kann insoweit vom Vorliegen eines Gehilfenvorsatzes nicht ausgegangen werden (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 4 = BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 17).
  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 241/96

    Revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung -

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 4 StR 107/98
    Zutreffend hat es dabei berücksichtigt, daß ein Rauschgifthändler nach den Gepflogenheiten des Rauschgifthandels nicht ohne weiteres einen Nicht-Eingeweihten auf eine derartige Drogenfahrt mitnimmt (BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 15) und auch der Scheinaufkäufer angegeben hat, M. habe ihm gegenüber in bezug auf den Angeklagten bestätigt, dieser "sei zuverlässig und wisse Bescheid" (UA 28).
  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 353/04

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft; Beihilfe);

    Das bloße Dabeisein und die Kenntnisnahme von dem Transport sowie die Billigung ohne einen die Tatbegehung objektiv fördernden Beitrag reichen allein noch nicht einmal zur Begründung von (psychischer) Beihilfe zur Einfuhr aus (vgl. u.a. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 35 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 2a Ss 308/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe beim

    Die innere Willensrichtung muss beim Mittäter so beschaffen sein, dass sie seinen Tatbeitrag nicht als bloße Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der Tätigkeit aller und dementsprechend die Handlungen der anderen als eine Ergänzung seines eigenen Tathandelns erscheinen lässt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 "Handeltreiben 54"; BGH StV 1998, 598; NStZ 1982, 243).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1997 - 4 StR 151/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4714
BGH, 24.04.1997 - 4 StR 151/97 (https://dejure.org/1997,4714)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1997 - 4 StR 151/97 (https://dejure.org/1997,4714)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1997 - 4 StR 151/97 (https://dejure.org/1997,4714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Teilnahme an einer Urlaubsfahrt nach Marokko, in dem Wissen dass die Fahrt für den Transport von Drogen genutzt wird - Voraussetzungen für die Annahme von Mittäterschaft bei der Einfuhr von und dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unterstützen des Drogenschmuggels ...

  • Wolters Kluwer

    Änderung an der Notwendigkeit einer Gesamtstrafenbildung durch eine zwischenzeitlich eingetretene vollständige Vollstreckung - Verhängung einer Maßregel nach § 69a Strafgesetzbuch (StGB) bei strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs

  • rechtsportal.de

    StGB § 55, § 69a

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 598
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 578/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: Voraussetzungen bei

    Diese rechtfertigen lediglich eine Verurteilung des Angeklagten K. K. wegen Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (BGH, Beschlüsse vom 24. April 1997 - 4 StR 151/97; vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97 und vom 22. März 1991 - 3 StR 34/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21; Handeltreiben 25).
  • BGH, 21.06.2017 - 2 StR 57/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: erforderliche wertende

    Diese rechtfertigen gegebenenfalls eine Verurteilung der Angeklagten wegen (tateinheitlicher) Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (BGH, Beschlüsse vom 24. April 1997 - 4 StR 151/97, StV 1998, 598; vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97, StV 1998, 597 und vom 22. März 1991 - 3 StR 34/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 300/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    Die Förderung der Tat durch den Angeklagten beschränkte sich vielmehr auf sein bloßes Dabeisein als untergeordnete Tätigkeit im Sinne einer psychischen Unterstützung des Mitangeklagten (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 24. April 1997 - 4 StR 151/97, StV 1998, 598).
  • BGH, 15.12.1997 - 5 StR 475/97

    Wesentliche Anhaltspunkte zur Ermittlung des Tatbeitrages eines Rauschgifttäters

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Beteiligten abhängen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 17, 33; BGH NStZ 1984, 413; 1993, 295; BGH, Beschluß vom 24. April 1997 - 4 StR 151/97 - jeweils m.w.N.).
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