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   OLG Hamm, 26.05.1998 - 2 Ws 168/98   

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https://dejure.org/1998,2549
OLG Hamm, 26.05.1998 - 2 Ws 168/98 (https://dejure.org/1998,2549)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.05.1998 - 2 Ws 168/98 (https://dejure.org/1998,2549)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 2 Ws 168/98 (https://dejure.org/1998,2549)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von notwendigen Auslagen und Gebühren an einen ehemaligen Angeklagten; Höhe der Gebühr für den ersten Hauptverhandlungstag; Verbindlichkeit bzw. Billigkeit einer anwaltlichen Gebührenbestimmung; Bedeutsamkeit der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des ...

  • Anwaltsblatt

    § 99 BRAGebO

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1998, 612
  • AnwBl 1999, 124
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Beispielhaft lassen sich für überdurchschnittliche tatsächliche Schwierigkeiten nennen: der Umgang mit einem problematischen Mandanten (OLG München, Beschluss vom 22.6.1981 - 2 AR 314/81 = AnwBl 1981, 462; LG Karlsruhe, Beschluss vom 17.2.1987 - III Qs 177/86 = AnwBl 1987, 338), sprachliche oder akustische Verständigungsprobleme (OLG Bamberg, Beschluss vom 18.7.1979 = JurBüro 1979, 1527, 1528; OLG Bamberg, Beschluss vom 5.5.1988 - 2 AR 27/88 = JurBüro 1988, 1178; OLG Hamm, Beschluss vom 15.1.1998 - 2(s) Sbd 5 - 265/97 = AnwBl 1998, 416), die eingehende Auseinandersetzung mit medizinischen oder anderen Fachgutachten (vgl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.8.1997 - 19 W 5/97 = DB 1997, 2112, 2113) oder eine umfangreiche Beweiswürdigung (vgl OLG Hamm, Beschluss vom 26.5.1998 - 2 Ws 168/98 = AnwBl 1999, 124, 125).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.1999 - 3 Ws 132/99

    Frist für Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Rechtsanwaltsvergütung:

    b) Wann dies der Fall ist, lässt sich nach übereinstimmender Meinung in Rspr. und Lit. nicht allgemein festlegen (vgl. hierzu im einzelnen Gerold/Schmidt-Madert, aaO, 12 Rdnr. 5 f.; OLG Hamm StV 1998, 612 f.) und bedarf vorliegend auch keiner abschließenden Entscheidung, denn jedenfalls war der Ansatz der Höchstgebühren weder für das vorbereitende Verfahren (§ 84 Abs. 1 BRAGO) noch für die Ersten beiden Hauptverhandlungstage (§§ 83 Abs. 1, Abs. 2 BRAGO) veranlasst.
  • OLG Hamm, 09.01.2001 - 4 Ws 480/00

    Kostenbeschwerde; Höhe der Gebühren des Nebenklägers; Bestimmung der Gebühr durch

    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 12 Anmerkung 9), die auch vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. StV 1998, 612 sowie durch Beschluss vom 7. Juli 1999 - 2 Ws 179/99) und vom erkennenden Senat (vgl. zuletzt Beschluss vom 16. Mai 2000 in 4 Ws 144/00) geteilt wird, ist ein die als billig erscheinende Gebühr um mindestens 20 % übersteigender Gebührenansatz als unverbindlich anzusehen.
  • BSG, 08.04.2013 - B 13 R 389/12 B
    Beispielhaft lassen sich für überdurchschnittliche tatsächliche Schwierigkeiten nennen: der Umgang mit einem problematischen Mandanten (...), sprachliche oder akustische Verständigungsprobleme (...), die eingehende Auseinandersetzung mit medizinischen oder anderen Fachgutachten (vgl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.8.1997 - 19 W 5/97 = DB 1997, 2112, 2113) oder eine umfangreiche Beweiswürdigung (vgl OLG Hamm, Beschluss vom 26.5.1998 - 2 Ws 168/98 = AnwBl 1999, 124, 125)." (S 11 f der Beschwerdebegründung).
  • OLG Hamm, 16.05.2000 - 4 Ws 144/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, falsche Rechtsmittelbelehrung,

    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, a.a.O., § 12 Anm. 9), die auch vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm (StV 1998, 612 sowie Beschluss vom 7. Juli 1999 - 2 Ws 179/99 -) und vom erkennenden Senat geteilt wird, ist eine die als billig erscheinende Gebühr um zumindest 20% übersteigende Gebührenfestsetzung als unverbindlich anzusehen.
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