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   OLG Köln, 10.02.1998 - 2 Ws 676/97   

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https://dejure.org/1998,10120
OLG Köln, 10.02.1998 - 2 Ws 676/97 (https://dejure.org/1998,10120)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.1998 - 2 Ws 676/97 (https://dejure.org/1998,10120)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 2 Ws 676/97 (https://dejure.org/1998,10120)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1998, 621
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 24.08.2004 - 2 Ws 383/04

    Wahlverteidiger

    Dies gilt auch im Falle einer Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger; neben diesem ist eine Wahlverteidigung nicht mehr "notwendig" (allg. Meinung, vgl. Senat 10.02.98 - 2 Ws 676/97 = StV 98, 621; 09.08.02 - 2 Ws 191/02 = JurBüro 02, 595 je m.w.N., ebenso OLG Düsseldorf JurBüro 02, 594) Dieser Grundsatz läßt zwar im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.1984 - 2 BvR 275/83 ( NJW 84, 2403) unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strafverfahrens, in dem das Recht auf freie Verteidigerwahl zu beachten ist, Ausnahmen zu.

    Einen Ausnahmefall hat der Senat in seiner Rechtsprechung mehrfach bejaht, wenn dem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung neben der Wahlverteidigung ein Pflichtverteidiger zu Zwecken der Verfahrenssicherung "aufgedrängt" wird (Senat 10.02.98 - 2 Ws 676/97 = StV 98, 621 und 09.06.04 - 2 Ws 183/04) Ein weiterer Ausnahmefall kann anzunehmen sein, wenn die Bestellung des Pflichtverteidigers entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird.

  • OLG Köln, 31.01.2008 - 2 Ws 47/08

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines weiteren Verteidigers nach § 464 a Abs. 2

    Dies gilt auch im Falle einer Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger; neben diesem ist eine Wahlverteidigung nicht mehr "notwendig" (allg. Meinung, vgl. Senat 10.02.98 - 2 Ws 676/97 = StV 98, 621; 09.08.02 - 2 Ws 191/02 = JurBüro 02, 595; 24.08.2004 - 2 Ws 383/04 - je m.w.N., ebenso OLG Düsseldorf JurBüro 02, 594) .Dieser Grundsatz lässt zwar im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.1984 - 2 BvR 275/83 ( NJW 84, 2403) unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strafverfahrens, in dem das Recht auf freie Verteidigerwahl zu beachten ist, Ausnahmen zu.

    Einen Ausnahmefall hat der Senat in seiner Rechtsprechung mehrfach bejaht, wenn dem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung neben der Wahlverteidigung ein Pflichtverteidiger zu Zwecken der Verfahrenssicherung "aufgedrängt" wird (Senat 10.02.98 - 2 Ws 676/97 = StV 98, 621 und 09.06.04 - 2 Ws 183/04).

  • OLG Köln, 09.06.2004 - 2 Ws 183/04

    Freiberufler, Entschädigung

    Dies gilt auch im Falle einer Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger; neben diesem ist eine Wahlverteidigung nicht mehr "notwendig" (allg. Meinung, vgl. Senat 10.02.98 - 2 Ws 676/97 = StV 98, 621; 09.08.02 - 2 Ws 191/02 = JurBüro 02, 595 je m.w.N., ebenso OLG Düsseldorf JurBüro 02, 594).

    Erfolgt die Bestellung des/der Pflichtverteidiger(s) nur rein vorsorglich, etwa zur Sicherstellung eines reibungslosen Verfahrensablaufs, sind die Wahlverteidigerkosten aus der Staatskasse zu erstatten (vgl. hierzu außer BVerfG a.a.O. auch Senat 10.02.98 - 2 Ws 676/97 = StV 98, 621 und OLG Düsseldorf NStZ-RR 02, 317 sowie LR-Hilger, StPO, 24.A.§ 464 a Rn 47, alle m.w.N.).

  • OLG Köln, 13.12.2002 - 2 Ws 634/02

    Gebührenrechtliche Rückwirkung einer späteren Pflichtverteidigerbestellung auf

    Damit hat die Bestellung von Rechtsanwalt F. die vollen sich aus dem Gesetz ergebenden Gebühren- und Auslagenansprüche entstehen lassen (vgl. SenatsE v. 10.2.1998 - 2 Ws 676/97 = StV 1998, 621 [622] m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 09.08.2002 - 2 Ws 191/02
    Denn es ist - im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 1984 - 2 BvR 275/83 (NJW 1984, 2403 = NStZ 1984, 561) - anerkannt, dass § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strafverfahrens der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zweiten Pflichtverteidigers im Strafprozess nicht entgegensteht (vgl. dazu: Senatsentscheidung vom 10.02.1998 - 2 Ws 676/97 - = StV 1998, 621, ebenso OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 235; OLG Rostock, StV 1997, 33; vgl. ferner für den Fall der Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger: HansOLG Hamburg, MDR 1986, 518, OLG München, NStZ 1981, 194).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.07.1998 - II AR 153/98   

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https://dejure.org/1998,12946
OLG Bremen, 08.07.1998 - II AR 153/98 (https://dejure.org/1998,12946)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.07.1998 - II AR 153/98 (https://dejure.org/1998,12946)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - II AR 153/98 (https://dejure.org/1998,12946)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1998, 621
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 (s) Sbd 5-183/98

    Besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Fahrtzeiten, Dolmetscher

    In der Rechtsprechung sind - soweit ersichtlich - das OLG Köln (vgl. NJW 1964, 1334 f.), das OLG Karlsruhe (vgl. StV 1990, 369) und in neuerer Zeit das OLG Bremen (StraFo 1998, 358) dieser Auffassung.

    In diesem Zusammenhang überzeugt der Hinweis des OLG Bremen auf § 28 BRAGO und den unterschiedlichen Sinn und Zweck der Regelungen des § 28 BRAGO einerseits und des § 99 BPAGO andererseits nicht (vgl. dazu OLG Bremen StraFo 1998, 358, 359).

  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 (s) Sbd 5-125/98

    Pauschvergütung, Berücksichtigung von Fahrzeiten des auswärtigen

    5 - 183/98; so auch Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 12. Auflage § 99 Rdnr. 5; OLG Köln NJW 1964, 1334; OLG Karlsruhe, StV 1990, 369 u. OLG Bremen, StraFo 1998, 358; a.A. OLG Bamberg, JurBüro 1989, 965 u. BayObLG, JurBüro 1988, 480).
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