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   BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97   

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BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97 (https://dejure.org/1997,1807)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1997 - 5 StR 504/97 (https://dejure.org/1997,1807)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1997 - 5 StR 504/97 (https://dejure.org/1997,1807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Maskierung als Strafzumessungsmerkmal bei einem Raub - Strafzumessung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 255, § 250

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1327 (Ls.)
  • NStZ 1998, 188
  • StV 1998, 652
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; BGH, Urteil vom 14. Mai 1997 - 3 StR 40/97 -).

    In Zweifelsfällen muß das Revisionsgericht die vom Tatrichter vorgenommene Bewertung hinnehmen (BGHSt 29, 319, 320; BGH GA 1982, 39 f.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).

  • BGH, 26.03.1996 - 1 StR 89/96

    Berufliche Konsequenzen der Tat - Künftiges Leben des Täters - Minder schwerer

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97
    Daraus, daß ein für die Zumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH GA 1989, 515 f.; BGH, Beschluß vom 26. März 1996 - 1 StR 89/96 -).
  • BGH, 11.03.1997 - 4 StR 25/97

    Aufhebung von Strafausspruch und Maßregelausspruch im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97
    Zu dieser Problematik hat der 4. Strafsenat in seinem Beschluß vom 11. März 1997 - 4 StR 25/97 - unter Bezugnahme auf BGH StV 1991, 106 im Zusammenhang mit der Beanstandung von Begründungsmängeln bei der Verhängung einer hohen Strafe ausgeführt, es begegne rechtlichen Bedenken, "daß das Landgericht die Maskierung und das Mitführen von Handschuhen bei dem Überfall sowie den geplanten Wechsel der Kleidung und der Fluchtfahrzeuge nach der Tat als Zeichen erheblicher krimineller Energie strafschärfend gewertet hat.
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97
    Das Rechtsmittel ist allein gegen den Strafausspruch gerichtet (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1994 - 5 StR 503/94 -).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97
    Dieser Grundsatz gewährleistet die Freiheit des Beschuldigten, nach der Begehung einer Straftat selbst darüber zu befinden, ob er zu ihrer Aufklärung beitragen will (vgl. BGHSt 42, 139, 152).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 548/90

    Berücksichtigung persönlicher Konflikte bei der Strafrahmenbemessung -

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97
    Zu dieser Problematik hat der 4. Strafsenat in seinem Beschluß vom 11. März 1997 - 4 StR 25/97 - unter Bezugnahme auf BGH StV 1991, 106 im Zusammenhang mit der Beanstandung von Begründungsmängeln bei der Verhängung einer hohen Strafe ausgeführt, es begegne rechtlichen Bedenken, "daß das Landgericht die Maskierung und das Mitführen von Handschuhen bei dem Überfall sowie den geplanten Wechsel der Kleidung und der Fluchtfahrzeuge nach der Tat als Zeichen erheblicher krimineller Energie strafschärfend gewertet hat.
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97
    Daraus, daß ein für die Zumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH GA 1989, 515 f.; BGH, Beschluß vom 26. März 1996 - 1 StR 89/96 -).
  • BGH, 25.05.1994 - 3 StR 209/94

    Minder schwerer Fall des Raubes - Objektive Gefährdung - Schreckschußrevolver -

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97
    So hat der Bundesgerichtshof in der Maskierung eines Täters wiederholt einen das Gewicht der Straftat kennzeichnenden Umstand gefunden (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 528/91 - BGH, Urteil vom 31. August 1993 - 1 StR 412/93 - BGH, Urteil vom 25. Mai 1994 - 3 StR 209/94 - BGH, Beschluß vom 11. Juli 1996 - 1 StR 365/96 - vgl. auch BGHSt 42, 43 [BGH 14.02.1996 - 3 StR 445/95]; zustimmend Tröndle, StGB 48. Aufl. § 250 Rdn. 9; vgl. auch G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 294).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; BGH, Urteil vom 14. Mai 1997 - 3 StR 40/97 -).
  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; BGH, Urteil vom 14. Mai 1997 - 3 StR 40/97 -).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 365/96

    Verneinung des Vorliegens eines minder schweren Falls im Sinne von § 178 Abs. 2

  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

  • BGH, 31.01.1989 - 5 StR 15/89

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 528/91

    Aufhebung eines Strafausspruchs - Fehlerhafte Strafzumessung als Revisionsgrund

  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 412/93

    Eingriff in die tatrichterliche Strafzumessung durch das Revisionsgericht

  • BGH, 04.10.1994 - 5 StR 503/94

    Tatmehrheit - Konkurrenzen - Bestechungsdelikte - Betrug - Untreue -

  • BGH, 18.01.1995 - 2 StR 555/94

    Strafänderung - Strafänderungsgründe - Erschwernisgründe - Milderungsgründe -

  • BGH, 14.05.1997 - 3 StR 40/97

    Strafzumessung als Aufgabe des Tatrichters - Möglichkeit der revisionsrechtlichen

  • OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06

    Einziehung - Einziehung bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

    Daraus, dass ein für die Zumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (BGHSt 24, 268; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17).
  • BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05

    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und

    Daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr.; vgl. Senat in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17 und Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05).
  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 86/05

    Revisibilität der Strafzumessung (minder schwerer Fall; unmögliche Erwähnung

    Soweit die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang die Nennung des zulässigen Strafschärfungsgrundes der Maskierung der Täter (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17; BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 4 StR 611/99) vermißt, gilt - neben dem oben genannten begrenzten Überprüfungsmaßstab - folgendes: Eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommenden Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich.

    Daraus, daß ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 24, 268; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17).

  • BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16

    Mittäterschaft (erforderliche Gesamtbetrachtung: eingeschränkte

    Soweit die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang die Anführung zulässiger Strafschärfungsgründe, wie etwa die Maskierung der Täter (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2000 - 4 StR 611/99; Urteile vom 5. November 1997 - 5 StR 504/97, NStZ 1998, 188; vom 20. April 2004 - 5 StR 87/04) vermisst, gilt - neben dem oben genannten begrenzten Überprüfungsmaßstab - Folgendes: Eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommenden Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich.
  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 216/14

    Strafzumessung (Überprüfbarkeit durch das Tatgericht: Annahme eines

    Soweit die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang die Nennung zulässiger Strafschärfungsgründe wie etwa die Maskierung der Täter (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2000 - 4 StR 611/99; Urteile vom 5. November 1997 - 5 StR 504/97, NStZ 1998, 188; vom 20. April 2004 - 5 StR 87/04 (juris Rn. 7)) vermisst, gilt - neben dem oben genannten begrenzten Überprüfungsmaßstab - Folgendes: Eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommenden Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich.
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 493/98

    EG-Verordnung Nr. 3381194; Ausschließlich militärische Waren;

    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn dessen Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder wenn sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (BGH NStZ 1998, 188).
  • BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99

    Menschenhandel; Einwirkung zur Fortsetzung der Prostitutionsausübung;

    Sie waren bezüglich der Unterkunft und der Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz sowie des Aufenthalts außerhalb von Unterkunft und Bordell auf den Angeklagten angewiesen (vgl. BGH NStZ 1998, 188; 1999, 349).
  • BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07

    Gewerbsmäßiger Computerbetrug (Strafzumessung: Revisibilität, Aussetzung zur

    Die Einbeziehung der Kollegin S. ist bei der Einzelstrafbildung strafschärfend berücksichtigt worden; dass die Strafkammer diesen Umstand bei der Bildung der Gesamtstrafe nicht mehr ausdrücklich benannt hat, gibt keinen Anlass zur Besorgnis, sie habe ihn überhaupt nicht mehr gewertet (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17).
  • BGH, 13.07.2000 - 4 StR 230/00

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Strafschärfungsgründe; Strafzumessung;

    Zwar ist es rechtlich zulässig, die planmäßige Verminderung seines Überführungsrisikos als Ausdruck erheblicher krimineller Energie des Täters anzusehen und strafschärfend zu werten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17 m.N.; BGH, Beschl. v. 11. Januar 2000 - 4 StR 611/99).
  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07

    Strafzumessung bei Geständnis (Revisibilität; schuldangemessenes Strafen;

    Der Senat besorgt nicht, dass das Landgericht insbesondere die Folgen der Tat für das Opfer aus dem Blick verloren haben könnte (vgl. BGHSt 24, 268; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17).
  • BGH, 23.11.2000 - 4 StR 460/00

    Schwere räuberische Erpressung; Schwerer Raub mit gefährlichen Werkzeugen;

  • BGH, 11.01.2000 - 4 StR 611/99

    Strafschärfung (Vermummung bei der Tat als kriminelle Energie)

  • OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 53 Ss 187/10

    Revisionsverfahren § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO- Fehlen des notwendigen Verteidigers

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