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   OLG Koblenz, 28.05.1998 - 1 Ws 281/98, 1 Ws 282/98   

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https://dejure.org/1998,4046
OLG Koblenz, 28.05.1998 - 1 Ws 281/98, 1 Ws 282/98 (https://dejure.org/1998,4046)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.05.1998 - 1 Ws 281/98, 1 Ws 282/98 (https://dejure.org/1998,4046)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - 1 Ws 281/98, 1 Ws 282/98 (https://dejure.org/1998,4046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschärfung der Aussetzungsvoraussetzungen durch die Neufassung des § 57 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Streichung der Erprobungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 734
  • StV 1998, 667
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 42/99

    Prognosegutachten, Anstaltspsychologe, Strafaussetzung, Aussetzung der

    Ob die Neufassung des § 57 I StGB die an die Aussetzungsvoraussetzungen zu stellenden Anforderungen verschärft (so wohl OLG Koblenz, StV 1998, 667; Schöch, NJW 1998, 1257 (1258)) oder nur einer auch schon vor der Neufassung von der herrschenden Meinung geforderten Abwägung Rechnung getragen hat (zum Erprobungsrisiko nach der Neufassung des § 57 I StGB s. schon Senat, StV 1998, 501 = StraFo 1998, 174; so auch OLG Frankfurt a.M., StV 1998, 500), kann dahinstehen.

    Daß dieses Restrisiko gleich "Null" sein muß, hat auch das OLG Koblenz (StV 1998, 667), auf das sich die StA bezieht, nicht gefordert.

    d. Schriftltg.: Vgl. auch OLG Stuttgart, Die Justiz 1998, 289; OLG Hamm, NStZ 1998, 376; OLG Düsseldorf, NStZ 1998, 271, und OLG Zweibrücken, NJW 1999, 1124, sowie OLG Koblenz, NJW 1999, 734.

  • OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00

    Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO

    Ansätze für eine noch engere Sicht in Teilen der Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Koblenz StV 98, 667) entsprechen nicht der Rechtsprechung des Senats.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2013 - 9 Sa 340/12

    Vertrauensschutz des Arbeitgebers auf ordnungsgemäße Beschlussfassung durch

    Die Berufungskammer ist im Hinblick auf den in Bestandsschutzstreitigkeiten in besonderer Weise geltenden Beschleunigungsgrundsatz der Auffassung, dass der unzulässig geteilte Streitgegenstand in der Rechtsmittelinstanz zusammengeführt werden und das Berufungsgericht dann den beim Arbeitsgericht anhängig gebliebenen Teil an sich ziehen kann (vgl. BAG 24.11.2004 -10 AZR 169/04- EzA § 61 ArbGG 1979 Nr. 19; BAG 12.8.1993 -6 AZR 553/92- EzA § 301 ZPO Nr. 3; ebenso etwa BGH 12.1.1999 -VI ZR 77/98, NJW 1999, 734; offen gelassen in BAG 4, 5.2006 -8 AZR 311/05, juris).
  • OLG Bremen, 06.01.2014 - Ws 193/13

    Unzulässigkeit der Aufhebung oder des Widerrufs der Aussetzung des Strafrestes

    Bei der vorzunehmenden Gesamtwürdigung ist es demnach von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit abhängig, welches Maß an Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Aussetzung des Strafrestes zu verlangen ist (ständige Rechtsprechung des Hans. OLG Bremen, zuletzt Beschluss vom 06.11.2013, Az.: Ws 183/13; OLG Koblenz StV 1998, 667).
  • OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ws 635/07

    Prüfungsmaßstab für eine bedingte Entlassung

    Die Begutachtungsregelung des § 454 Abs. 2 S. 2 StPO ist eine rein prozessuale Norm und hat keine materielle Wirkung (OLG Frankfurt NStZ 1998, 639, 640; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1999, 253; OLG Karlsuhe NStZ-RR 2000, 315; OLG Koblenz NJW 1999, 734; Tröndle/Fischer 54. Aufl. § 57 Rdn. 33; vgl. auch OLG Hamm Beschl. v. 17.03.1998 - 3 Ws 111/98).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.2007 - 1 Ws 381/07

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Sozialprognose bei einem Wirtschaftsstraftäter

    Erforderlich ist sonach eine Abwägung zwischen dem Resozialisierungsinteresse des Verurteilten und dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit, wobei die Anforderungen an die Erfolgswahrscheinlichkeit der Strafaussetzung mit dem Gewicht des bei einem etwaigen Rückfall bedrohten Rechtsgutes immer höher werden (OLG Stuttgart StV 1998, 668; OLG Koblenz StV 1998, 667 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 32/00

    Strafrestaussetzung bei Sexualstraftätern vorgerückten Alters

    Dass eine bloße "Chance", also Möglichkeit, einer Bewährung in Freiheit besteht, genügt nicht mehr, und zwar auch dann nicht, wenn man diese Möglichkeit, wie die Strafvollstreckungskammer es tut, wenig erhellend als "reelle" bezeichnet (vgl. ausführlich OLG Koblenz NJW 99, 734; StV 98, 667; NStZ 98, 591; ebenso jetzt auch BVerfG NStZ 2000, 109, 110: "... verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das [Oberlandes-]Gericht grundsätzlich davon ausgeht, dass eine [vorzeitige] Entlassung nur in Betracht kommt, wenn eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für künftige Straffreiheit besteht").
  • OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 31/00

    Strafrestaussetzung bei Sexualstraftätern vorgerückten Alters

    Dass eine bloße "Chance", also Möglichkeit, einer Bewährung in Freiheit besteht, genügt nicht mehr, und zwar auch dann nicht, wenn man diese Möglichkeit, wie die Strafvollstreckungskammer es tut, wenig erhellend als "reelle" bezeichnet (vgl. ausführlich OLG Koblenz NJW 99, 734; StV 98, 667; NStZ 98, 591; ebenso jetzt auch BVerfG NStZ 2000, 109, 110: "... verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das [Oberlandes-]Gericht grundsätzlich davon ausgeht, dass eine [vorzeitige] Entlassung nur in Betracht kommt, wenn eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für künftige Straffreiheit besteht").
  • OLG Koblenz, 18.06.2001 - 1 Ws 569/01

    Erprobungsklausel, Wegfall pädophile Neigung, Prognose, Reststrafaussetzung,

    Das Bestehen einer bloßen Chance reicht nicht mehr aus, weil Wahrscheinlichkeit, selbst auf niedrigster Stufe, mehr voraussetzt als eine bloße Chance (Senat StV 1998, 667; NStZ 1998, 591).
  • OLG Bremen, 01.09.2000 - Ws 105/00

    Voraussetzungen der vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft bei langdauerndem

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  • OLG Koblenz, 28.03.2000 - 1 Ws 163/00

    Maßgebliche Kriterien bei Aussetzung des Strafrestes; Berücksichtigung

  • OLG Koblenz, 10.02.2000 - 1 Ws 87/00

    Prognoseentscheidung bei Leugnung der Tat und Entweichen aus der Strafhaft

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