Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.04.1999

Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98 (2)   

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BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98 (2) (https://dejure.org/1999,2101)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1999 - 5 StR 566/98 (2) (https://dejure.org/1999,2101)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1999 - 5 StR 566/98 (2) (https://dejure.org/1999,2101)
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Drohung mit § 143 StPO

§ 244 Abs. 6 StPO, Entscheidung auch bei - nicht offen zu Tage liegender - Unerreichbarkeit eines Zeugen;

§ 26a StPO, § 24 StPO, Ablehnung eines Befangenheitsantrags ohne Einholung einer dienstlichen Erklärung, § 143 StPO

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 30a BtMG; § 244 Abs. 6 StPO; § 143 StPO; § 338 Nr. 3 StPO;
    Unerlaubter Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beschlossene Beweiserhebung; Beweisantrag; Unerreichbarkeit des Zeugen; Befangenheit; Drohung des Vorsitzenden;

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO;
    Inbegriff der Verhandlung; Beweiswürdigung; Anlagen zum Protokoll;

  • Wolters Kluwer

    Revision aufgrund einer Verfahrensrüge; Beanstandung der Nichtbescheidung eines Beweisantrages; Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 419
  • StV 1999, 359
  • StV 1999, 360
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung

    Auszug aus BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98
    Diese Erledigung des Befangenheitsantrags hätte - anders als es bei Rügen nach § 338 Nr. 3 StPO sonst regelmäßig der Fall ist - hier auch deshalb Anlaß zu durchgreifenden Bedenken geben können, weil infolgedessen die sonst gebotene, für die Entscheidung über die Befangenheitsfrage hier wesentliche dienstliche Erklärung des Vorsitzenden nicht eingeholt worden ist (vgl. BGHSt 23, 200, 202 f.).
  • BGH, 03.06.1992 - 5 StR 175/92

    Beweiserhebung - Prozessualer Hinweis durch den Tatrichter - Beweisantrag -

    Auszug aus BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98
    Es kann dahinstehen, ob dies mit dem Generalbundesanwalt ohne weitere Besonderheiten zu erwägen gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 2).
  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86

    Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses bei Absehen von der Beweiserhebung -

    Auszug aus BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98
    Bei dieser Sachlage beanstandet der Beschwerdeführer zutreffend die Nichtbescheidung seines Beweisantrages (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweiserhebung, beschlossene 1).
  • BGH, 17.06.2015 - 2 StR 228/14

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Da es sich auch nicht um ein unbedachtes Verhalten der abgelehnten Richterin handelt, das durch Klarstellung und Entschuldigung beseitigt werden kann (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. März 1999 - 5 StR 566/98, BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1), durfte das Ablehnungsgesuch nach alledem nicht zurückgewiesen werden.
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Das Fehlen einer Stellungnahme beim Vorgehen gemäß § 26a StPO kann bereits nach bisheriger Rechtsprechung der Revision nach § 338 Nr. 3 StPO zum Erfolg verhelfen, wenn es deshalb an einer Grundlage für die sachliche Überprüfung des Ablehnungsgesuchs mangelte (vgl. BGHSt 23, 200, 202 f.) oder das im Befangenheitsgesuch enthaltene tatsächliche Vorbringen der Revisionsentscheidung ohne weiteres zugrunde zu legen war (BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1; BGH NStZ 2005, 218, 219).
  • BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04

    Zu unrecht abgelehntes Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit nach

    Dies wäre nur dann statthaft gewesen, wenn der Begründung des Gesuchs von vornherein die Eignung zur Ablehnung gefehlt hätte (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 9; BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1).

    c) Der Senat weist erneut darauf hin, daß eine Anwendung von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO auf Befangenheitsanträge mit sachlichem Gehalt das Revisionsgericht wegen der - infolge fehlender dienstlicher Erklärungen - eingeschränkten Tatsachengrundlage dazu nötigen kann, den im Befangenheitsgesuch anwaltlich als richtig versicherten Vortrag der Revisionsentscheidung zugrunde zulegen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1).

  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 278/05

    Besorgnis der Befangenheit ("Meinen Sie, dass wir die Anträge noch schneller

    Die Relevanz eines in diesem Sinne unbedachten Verhaltens eines Richters kann dieser freilich unter Umständen durch Klarstellung und Entschuldigung beseitigen, spätestens im Rahmen der dienstlichen Erklärung nach § 26 Abs. 3 StPO (vgl. dazu BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1).
  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06

    Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis

    In diesem Rahmen hätten die beanstandeten Formulierungen - nahe liegend nach dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter (§ 26 Abs. 3 StPO; vgl. dazu BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1; BGH NStZ 2006, 49) - als notwendig vorläufige, für die Urteilsfindung nicht etwa bereits verbindlich gemeinte Bewertungen im Rahmen der Beweisantragsablehnung interpretiert werden können.
  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 500/05

    Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter

    Ein solcher Verfahrensverstoß kann für sich die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. einerseits BGH StV 1995, 396, andererseits BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99), zumal wenn der Vorsitzende die Chance, in seiner dienstlichen Erklärung sein zu Recht beanstandetes Vorgehen zu korrigieren, nicht hinreichend nutzt (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1; BGH NStZ 2006, 49).
  • BGH, 28.05.2015 - 2 StR 526/14

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Gespräch des Vorsitzenden Richters

    Dies käme nur in Betracht, wenn gerade durch diese Erklärung der Eindruck einer möglichen Befangenheit beseitigt würde (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1).
  • BGH, 05.12.2019 - 1 StR 517/19

    Ablehnung eines Beweisantrages (Begriff der Unerreichbarkeit; zwingende Ablehnung

    Bei dieser Sachlage beanstandet der Beschwerdeführer zutreffend die Nichtbescheidung seines Beweisantrags (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 1999 - 5 StR 566/98 Rn. 2; vom 4. August 1983 - 1 StR 341/83, NStZ 1983, 568 und vom 10. Mai 1983 - 5 StR 221/83 Rn. 2).
  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 227/07

    Unbegründete Befangenheitsrüge im Zusammenhang mit Absprachenangeboten des

    Zwar wären eine eindeutiger gefasste Mitteilung an den Staatsanwalt über die Vorbesprechung und eine sachlich klarere Ausräumung bei der Staatsanwaltschaft eingetretener Missverständnisse in der dienstlichen Äußerung des Vorsitzenden (vgl. zu deren Bedeutung BGHSt 23, 200, 203; BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1) vorzugswürdig gewesen.
  • KG, 16.12.2002 - 1 Ss 68/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof eine auf die Verletzung des § 261 StPO gestützte Rüge nicht schon deshalb als unzulässig angesehen, weil es auf den Inhalt einer von dem Angeklagten stammenden schriftlichen Erklärung ankam, die dieser verlesen und als Anlage zu Protokoll gereicht hatte [vgl. BGH StV 1993, 459] 1 sondern den "feststehenden Inhalt der nicht gewürdigten Erklärung" im Rahmen seiner Prüfung berücksichtigt [vgl. BGH StV 1999, 360] 2. Nicht anders liegt der Fall hier.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.1999 - 1 StR 107/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2378
BGH, 13.04.1999 - 1 StR 107/99 (https://dejure.org/1999,2378)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1999 - 1 StR 107/99 (https://dejure.org/1999,2378)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99 (https://dejure.org/1999,2378)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 273 StPO; § 274 StPO;
    Einführung von Urkunden in die Hauptverhandlung; Sitzungsprotokoll; Beweiswürdigung;

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Verlesung einer Urkunde in Abgrenzung zur bloßen Inaugenscheinnahme

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § 261; ; StPO § 273 Abs. 1; ; StPO § 274

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3208 (Ls.)
  • NStZ 1999, 424
  • StV 1999, 359
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 1 StR 107/99
    Hinzu kommt, daß dann, wenn nicht verlesene Schriftstücke ohne Hinweis auf eine bestätigende Einlassung des Angeklagten oder eine solche Erklärung einer anderen Auskunftsperson im Urteil wörtlich wiedergegeben werden, dies in der Regel darauf hindeutet, daß der Wortlaut selbst zum Zwecke des Beweises verwertet worden ist (vgl. BGHSt 11, 159, 161 f.) und nicht nur eine ggf. auf einen Vorhalt abgegebene Erklärung.
  • BGH, 18.08.1992 - 5 StR 126/92

    Beweiskraft des Protokolls bei Schweigen über wesentliche Förmlichkeiten -

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 1 StR 107/99
    Schweigt das Protokoll, so gilt die Verlesung wegen dessen Beweiskraft nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH NStZ 1993, 51; BGH, Urt. v. 8. Juni 1994 - 3 StR 280193; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 273 Rdn. 7).
  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Zwar sind der Einführung von in Urkunden enthaltenen umfangreichen und detaillierten Informationen über eine Auskunftsperson Grenzen gesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, NJW 2011, 3733; BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98, NJW 2006, 1529, 1531; BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, NStZ 2000, 427; BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99, NStZ 1999, 424).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Der möglicherweise gesondert zu beurteilende Fall, dass das Tatgericht den Wortlaut der Urkunden verwertet hat, liegt hier ersichtlich nicht vor; das Landgericht hat lediglich den Inhalt der polizeilichen Vernehmungen P. s bei seiner Beweisführung herangezogen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 5 StR 162/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 5, und vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene 1 sowie zur Abgrenzung, wenn - anders als hier - eine bestätigende Erklärung der Auskunftsperson fehlt, BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99, StV 1999, 359 f.; Urteile vom 30. August 2000 - 2 StR 85/00, NStZ 2001, 161, und vom 6. September 2000 - 2 StR 190/00, NStZ-RR 2001, 18).
  • BGH, 06.09.2000 - 2 StR 190/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Eine förmliche Verlesung des Gutachtens gemäß § 249 Abs. 1 StPO ist in der Hauptverhandlung nicht erfolgt, was durch das Schweigen des Hauptverhandlungsprotokolls bewiesen wird (BGH NStZ 1999, 424; NStZ 1993, 51 ; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 11).

    Wird ein nicht verlesenes Schriftstück ohne einen solchen Hinweis auf eine bestätigende Erklärung einer in der Hauptverhandlung vernommenen Auskunftsperson im Urteil auszugsweise wörtlich wiedergegeben, so deutet dies in der Regel darauf hin, daß der Wortlaut selbst zum Zwecke des Beweises verwertet worden ist und nicht nur eine gegebenenfalls auf einen Vorhalt abgegebene Bekundung (vgl. BGH NStZ 1999, 424; BGHSt 11, 159, 161f).

  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 85/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Dazu kommt, daß dann, wenn in der Hauptverhandlung nicht verlesene Schriftstücke ohne Hinweis auf eine bestätigende Einlassung des Angeklagten oder eine solche Erklärung einer anderen Auskunftsperson im Urteil wörtlich wiedergegeben werden, dies in der Regel darauf hindeutet, daß der Wortlaut selbst zum Zwecke des Beweises verwertet worden ist und nicht nur eine gegebenenfalls auf einen Vorhalt abgegebene Erklärung (vgl. BGH NStZ 1999, 424; vgl. auch BGH StV 1987, 421).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Vortrag der Beweiserheblichkeit im Zeitpunkt der

    Zwar werden durch diese Form der Beweiserhebung regelmäßig nur das Vorhandensein und die Beschaffenheit der Urkunde belegt, nicht aber ihr Inhalt; zu dessen Erfassung bedarf es grundsätzlich der Verlesung (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99, NStZ 1999, 424).
  • BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16

    Inbegriffsrüge (Nachweis der Falschheit einer Urkunde nur durch

    Insoweit handelte es sich bei den Urkunden aber um Gegenstände des Augenscheins (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99, NStZ 1999, 424; vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, NJW 2011, 3733 und vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606 (607); MünchKomm-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 StPO, Rn. 47), die prozessordnungsgemäß durch Inaugenscheinnahme in die Hauptverhandlung hätten eingeführt werden müssen.
  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 534/00

    Verletzung des letzten Wortes für den Angeklagten

    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung auf folgendes hin: Kommt es für die Verwertung einer Urkunde auf deren genauen Wortlaut an, so ist sie, auch wenn sie bereits in Augenschein genommen worden ist, grundsätzlich durch Verlesung gemäß § 249 StPO in die Hauptverhandlung einzuführen (vgl. BGH NStZ 2001, 161; StV 1999, 359).
  • OLG Saarbrücken, 22.10.1999 - Ss 48/99

    Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung für Strafsachen niederer Ordnung;

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  • OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04

    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines

    Der von dem Amtsgericht festgestellte Wortlaut ihrer Äußerung beruht deshalb nicht auf einer auf einen Vorhalt abgegebenen Erklärung der Zeugin, sondern allein auf dem Text ihrer polizeilichen Anzeige vom 06. Januar 2002, die jedoch weder durch eine Verlesung noch durch die Vernehmung des die Anzeige aufnehmenden Polizeibeamten eingeführt worden ist (vgl. dazu BGH NStZ 1999, 424; BGH StV 1987, 412).
  • OLG Hamm, 10.03.2009 - 5 Ss 506/08

    Voraussetzungen für eine der Revisionsrüge den Boden entziehenden

    Soweit ihr Inhalt - wie hier - beweiserheblich ist, ist dieser grundsätzlich zu verlesen (BGH StV 1999, 359=NStZ 1999, 424).
  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Urteilsverkündungsfrist

  • OLG Jena, 25.04.2006 - 1 Ss 48/06

    Der Inhalt eines polizeilichen Einsatzberichts wird noch nicht dadurch in die

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - 3 RVs 4/17

    Einführung von Urkunden in die Hauptverhandlung

  • OLG Hamm, 30.09.2003 - 3 Ss 530/03

    Urkundenbeweis; Vorhalt einer umfangreichen Urkunde; Kinderpornographie;

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