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   OLG Koblenz, 08.07.1999 - 1 Ws 422/99   

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OLG Koblenz, 08.07.1999 - 1 Ws 422/99 (https://dejure.org/1999,4101)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.07.1999 - 1 Ws 422/99 (https://dejure.org/1999,4101)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 1 Ws 422/99 (https://dejure.org/1999,4101)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 345
  • StV 1999, 496
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OLG Koblenz, 30.09.2010 - 1 Ws 108/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in

    Es entspricht den an ein Prognosegutachten zu stellenden Anforderungen der Vollständigkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 -, Absatz-Nr. 120 - 123, BVerfGE 109, 133 ff. = NJW 2004, 739 ff.; Senat StV 1999, 496, 497 und Beschluss 1 Ws 141/07 vom 19.11.2007; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 90 ; KG NStZ 1999, 319, 320; Boetticher u.a., NStZ 2006, 537 ff.).
  • OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ws 85/07

    Jährliche Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Das kann nur einer der Sachverständigen sein, die für das schriftliche Gutachten verantwortlich gezeichnet haben (Festhaltung OLG Koblenz, 8. Juli 1999, 1 Ws 422/99, StV 1999, 496) .

    Danach ist vor einer Entscheidung über die Frage der Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung grundsätzlich - und zwar unabhängig davon, ob die Strafvollstreckungskammer eine dem Untergebrachten günstige Entscheidung erwägt - das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen und dieser mündlich zu hören (Senat, Beschluss 1 Ws 422/99 vom 8.7.1999, StV 1999, 496, und Beschluss 1 Ws 671/99 vom 23.12.1999).

    Der Verfahrensmangel steht einer eigenen Sachentscheidung des Beschwerdegerichts gemäß § 309 Abs. 2 StPO entgegen (stg. Senatsrechtsprechung z.B. StV 1999, 496, 498 und Beschluss 1 Ws 671/99 vom 23.11.1999; Meyer-Goßner, StPO, § 309 Rn. 8 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 23.12.1999 - 1 Ws 671/99

    Reststrafenaussetzung bei Sexualstraftäter; Inhaltliche Anforderungen an

    Danach ist vor einer Entscheidung über die Frage der Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung grundsätzlich - und zwar unabhängig davon, ob die Strafvollstreckungskammer eine dem Untergebrachten günstige Entscheidung erwägt (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 1999, StV 1999, 496) - das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen und dieser mündlich zu hören.

    Die Strafvollstreckungskammer darf in aller Regel erst entscheiden, wenn alle von Gesetzes wegen zu Beteiligenden Gelegenheit hatten, die wichtigste und in vielen Fällen einzige Entscheidungsgrundlage in einem Anhörungstermin zu diskutieren und zu hinterfragen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1999, StV 99, 496 und vom 27. September 1999 - 1 Ws 601/99 -).

    Von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen kann nur abgesehen werden, wenn alle Verfahrensbeteiligten darauf verzichten (Senatsbeschluss vom 8. Juli 1999, StV 99, 496) oder wenn sie eine reine Formsache wäre, weil die Gewinnung weiterer Erkenntnisse ausgeschlossen und ein Erörterungsbedarf daher zweifelsfrei zu verneinen ist (Senatsbeschluss vom 27. September 1999 - 1 Ws 601/99 -).

  • BVerfG, 03.02.2003 - 2 BvR 1512/02

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 2 durch Entscheidung nach StGB § 67c Abs 1 über

    a) Die Auffassung, nach §§ 463 Abs. 3, 454 Abs. 2 StPO sei für eine Entscheidung nach § 67c Abs. 1 StGB ein Sachverständiger zur Entscheidungsfindung nur zwingend hinzuzuziehen, wenn das Gericht die Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in Betracht ziehe, entspricht der überwiegenden Meinung zu den Voraussetzungen der Einholung eines Prognosegutachtens gemäß § 454 Abs. 2 StPO bei Reststrafenaussetzungsentscheidungen (vgl. BGH, NStZ 2000, S. 279; OLG Celle, NStZ-RR 1999, S. 179; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 454 Rn. 37; Fischer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 454 Rn. 12a) und einer verbreiteten Ansicht bei Entscheidungen über die Aussetzung von freiheitsentziehenden Maßregeln (HansOLG Hamburg, ZfStrVo 1999, S. 246 ff.; Thür. OLG, StV 2001, S. 26 f.; KG Berlin, Beschluss vom 2. März 2000 - 1 AR 172/00, 5 Ws 143/00 - ; Stöckel, in: KMR, StPO, § 463 Rn. 11, 12; a. A. OLG Koblenz, StV 1999, S. 496; OLG Celle, NStZ 1999, S. 159; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 67c Rn. 4; Krehl, in: Heidelberger Kommentar, StPO, 3. Aufl., § 463 Rn. 4; möglicherweise auch Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 67c Rn. 5).
  • OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00

    Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO

    In diesen Fällen ist es schon nahezu selbstverständliche Praxis der Oberlandesgerichte geworden, die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer aufzuheben und die Sache zwecks Einholung eines Sachverständigengutachtens zurückzuverweisen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 98, 639; OLG Zweibrücken NJW 99, 1124; OLG Koblenz NStZ-RR 99, 345; OLG Hamm StV 99, 216; OLG Celle StV 99, 385; OLG Karlsruhe StV 99, 495), obwohl auch hier - wollte man eine engere Sicht zum Anwendungsbereich des § 309 Abs. 2 StPO vertreten - eine eigene Sachverständigenbeauftragung mit erst anschließender Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht in Frage gekommen wäre.
  • OLG Hamm, 18.11.2004 - 3 Ws 585/04

    Zwingende Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Aussetzung der

    Der Einholung eines Gutachtens bedarf es zwar nach überwiegender Meinung in der Rechtssprechung dann nicht, wenn nach §§ 463 III S. 3, 454 II StPO das Gericht die Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht in Betracht zieht (HansOLG Hamburg, ZfStrVo 1999, 246 ff.; OLG Jena, StV 2001, 26 f.; KG, Beschl. v. 2.3.2000 1 AR 172/00, 5 Ws 143/00 Juris; Stöckel, in: KMRStPO, § 463 Rn 11, 12; a.A. OLG Koblenz, StV 1999, 496; OLG Celle, NStZ 1999, 159; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 67 c Rn 4; Krehl, in: HKStPO, 3. Aufl., § 463 Rn 4; auch Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 67 c Rn 5).
  • BVerfG, 03.06.2003 - 2 BvR 442/03

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung, die Maßregel der Unterbringung

    Ob im Verfahren über die Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die Anhörung des Sachverständigen stets geboten ist, wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. OLG Koblenz, StV 1999, S. 496 f.; OLG Celle, StV 1999, S. 384 f.; Thür OLG, StV 2001, S. 26 f.).
  • OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 Ws 370/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in

    Dagegen spricht das schriftliche Gutachten des Sachverständigen Dr. ...[C] vom 6. April 2010, das nach derzeitiger Bewertung des Senats dem Gebot der Vollständigkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit (vgl. BVerfG 2 BvR 2029/01 vom 5.2.2004 Absatz-Nr. 121, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 90, 91/92; Senat StV 1999, 496, 497; KG NStZ 1999, 319, 320) entspricht.
  • OLG Frankfurt, 24.04.2003 - 3 Ws 410/03

    Strafrestaussetzung: Erneute Anhörung des Sachverständigen nach

    Denn die zwingend vorgeschriebene mündliche Anhörung des Sachverständigen hat den Zweck, dass dessen Votum eingehend diskutiert und hinterfragt werden kann (OLG Bamberg, NStZ-RR 1999, 122; OLG Koblenz NStZ-RR 1999, 345; OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 28.7.1999-3 Ws 689/99, vom 5.4.2000-3 Ws 356/00 sowie vom 29.1.2003 - 3 Ws 102/03).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04

    Voraussetzungen der Strafrestaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (a.a.O.) und in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1999, 1124; OLG Koblenz, NStZ-RR 1999, 345; OLG Hamm, StV 1999, 216 u. OLG Köln, StV 2001, 3031 - jew. m.w.Nachw.) zwingen bei dieser Sachlage die bei der Verwertung des einzuholenden Gutachtens für die Entscheidung über die bedingten Entlassung zu beachtenden Förmlichkeiten - regelmäßige Verpflichtung zur mündlichen Anhörung des Sachverständigen mit Anwesenheits- und Fragerecht der Beteiligten (§ 454 Abs. 2 StPO) - zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz.
  • OLG Rostock, 20.08.2002 - I Ws 336/02

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens bei der Überprüfung der

  • OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10

    Aussetzung einer Unterbringung: Gerichtsbesetzung bei der Anhörung des

  • OLG Koblenz, 19.11.2007 - 1 Ws 141/07

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen für die Erledigung der Maßregel

  • OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09

    Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem

  • OLG Hamm, 14.03.2003 - 2 Ws 71/03

    Einholung eines Sachverständigengutachten und rechtzeitige Akteneinsicht im

  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 3 Ws 957/10

    Notwendigkeit der Einholung eines externen Sachverständigengutachtens vor einer

  • KG, 10.01.2006 - 5 Ws 7/06

    Maßregelvollstreckung: Zur Verpflichtung zur Einholung eines externen

  • OLG Zweibrücken, 16.10.2000 - 1 Ws 470/00

    Hinzuziehung eines externen Gutachters

  • OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99

    Begutachtung bei Aussetzung der Unterbringung)

  • OLG Koblenz, 19.10.2004 - 1 Ws 646/04

    Notwendigkeit einer alljährlichen Einholung eines Prognosegutachtens im Falle

  • OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
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