Weitere Entscheidung unten: BGH, Ermittlungsrichter, 15.07.1998

Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1999 - 2 StR 188/99   

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https://dejure.org/1999,3276
BGH, 26.05.1999 - 2 StR 188/99 (https://dejure.org/1999,3276)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1999 - 2 StR 188/99 (https://dejure.org/1999,3276)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 2 StR 188/99 (https://dejure.org/1999,3276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB
    Strafzumessung bei der sexuellen Nötigung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StGB § 177; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177
    Strafrahmen der sexuellen Nötigung bei Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 490
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.08.1987 - 3 StR 341/87

    Erfordernis des Anstellens einer Gesamtwürdigung für die Frage der Anwendung des

    Auszug aus BGH, 26.05.1999 - 2 StR 188/99
    Das Landgericht hat aber nicht bedacht, daß im Rahmen einer Gesamtabwägung (vgl. BGHR StGB vor § 1/ minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 4; § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 50 Rdn. 2 a) zu erörtern war, ob nicht der Strafrahmen des § 177 Abs. 3 StGB - gemildert nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB - (= sechs Monate bis 11 Jahre drei Monate) der Tat eher angemessen und für den Angeklagten auch günstiger wäre (zur Möglichkeit der Milderung nach §§ 21, 49 Abs., 1 StGB vgl. Tröndle/Fischer aa0 § 21 Rdn. 5 ff. m.w.N.).
  • LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20

    Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von

    Die Kammer hatte im Rahmen einer Gesamtabwägung zu prüfen, welcher der vorbezeichneten Strafrahmen zur Anwendung herangezogen wird (vgl. BGH StV 99, 490).

    Die Kammer hat sich nach durchgeführter Gesamtabwägung für letztere Variante entschieden (vgl. BGH StV 99, 490).

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 224/09

    Unerlaubtes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Möglichkeit und Willen zu

    Bejaht der Tatrichter einen besonders schweren Fall trotz des Vorliegens eines vertypten Strafmilderungsgrunds, so müssen seine Darlegungen dem Revisionsgericht grundsätzlich erkennbar machen, dass er sich bewusst ist, trotz Verwirklichung des Regelbeispieles wegen dieses Milderungsgrundes - allein oder in Zusammenhang mit anderen Umständen - entweder den besonders schweren Fall verneinen oder aber den Strafrahmen des besonders schweren Falls gemäß § 49 StGB mildern zu können (BGH NStZ 1990, 595; StV 1999, 490).
  • OLG Hamm, 08.05.2006 - 3 Ss 104/06

    Minder schwerer Fall; vertypter Milderungsgrund; Versuch

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass sich der Tatrichter der unterschiedlichen Milderungsmöglichkeiten bewusst gewesen ist und insoweit eine Ermessensentscheidung getroffen hat (vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O.; BGH bei Holtz, MDR 1985, 282; StV 1999, 490).
  • BGH, 23.06.2000 - 2 StR 118/00

    § 64 StGB bei unsicherem § 21 StGB

    Bei der Strafrahmenwahl hat das Landgericht zwar nicht in Erwägung gezogen (vgl. dazu BGH StV 1999, 490 = BGHR StGB § 177 Strafrahmenwahl 1), daß der Angeklagte günstiger stehen würde, wenn der Strafbemessung anstelle des Strafrahmens des minder schweren Falles gemäß § 250 Abs. 3 StGB (ein Jahr bis zehn Jahre) der nach § 21 StGB und nach § 23 StGB (jeweils in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB) gemilderte Strafrahmen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (sechs Monate bis acht Jahre und fünf Monate) zugrundegelegt worden wäre.
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 3 Ss 90/04

    Milderungsgrund; vertypter; minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass sich der Tatrichter der unterschiedlichen Milderungsmöglichkeiten bewusst gewesen ist und insoweit eine Ermessensentscheidung getroffen hat (zu vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O.; Schönke-Schröder-Stree, a.a.O.; BHG bei Holtz, MDR 1985, 282; BGH, StV 1999, 490).
  • OLG Hamm, 03.05.2004 - 2 Ss 111/04

    Rücktritt; feglgeschlagener Versuch; Einstellung; Hinweispflicht; Vergewaltigung;

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass sich der Tatrichter der unterschiedlichen Milderungsmöglichkeiten bewusst gewesen ist und insoweit eine Ermessensentscheidung getroffen hat (zu vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O.; BHG bei Holtz, MDR 1985, 282; BGH, StV 1999, 490; Senat in 2 Ss 940/00).
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Rechtsprechung
   BGH, Ermittlungsrichter, 15.07.1998 - 2 BGs 185/98   

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https://dejure.org/1998,40974
BGH, Ermittlungsrichter, 15.07.1998 - 2 BGs 185/98 (https://dejure.org/1998,40974)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 15.07.1998 - 2 BGs 185/98 (https://dejure.org/1998,40974)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 15. Juli 1998 - 2 BGs 185/98 (https://dejure.org/1998,40974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1999, 39
  • StV 1999, 490 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 1 Ws 79/00

    Justizvollzugsanstalt; Untersuchungshaft; Untersuchungsgefangener; Telefonat;

    Sie lassen sich daher in aller Regel mit der Ordnung in der Anstalt nicht vereinbaren und können deshalb nur im Einzelfall gestattet werden, wenn ein ganz besonderes berechtigtes Interesse des Untersuchungsgefangenen an einer solchen Vergünstigung besteht (Senatsbesschlüsse NStZ 1995, 152; 6.4.1998 - 1 Ws 172/98: BGH StV 1999, 39: OLG Frankfurt StV 1992, 281: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 119 Rn. 14).
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