Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.11.1999 - 1 VAs 14/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5497
OLG Zweibrücken, 23.11.1999 - 1 VAs 14/99 (https://dejure.org/1999,5497)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.11.1999 - 1 VAs 14/99 (https://dejure.org/1999,5497)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. November 1999 - 1 VAs 14/99 (https://dejure.org/1999,5497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Therapiemaßnahmen eines Betäubungsmitteltäters; Ermessensfehler bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Vorschaltverfahren; Überprüfung der Motivation zum Therapiebeginn; Auswirkungen bereits abgebrochener Therapien sowie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 25
    Betäubungsmittel: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Therapiebereitschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 153
  • StV 2000, 157
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 21.02.1983 - VAs 1/83

    Ambulante Therapie; Vollstreckungsbehörde; Zurückstellungsentscheidung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.1999 - 1 VAs 14/99
    Die Nachprüfung beschränkt sich vielmehr darauf, ob die rechtlichen Grundlagen der Ermessensausübung beachtet worden sind, alle tatsächlichen für die Entscheidung bedeutsamen Umstände vollständig und verfahrensrechtlich einwandfrei festgestellt waren und der Behörde auch bei der Ausübung des Ermessens keine Rechtsfehler unterlaufen sind (OLG Zweibrücken, StV 1983, 249).

    Zudem muss berücksichtigt werden, dass ein Therapieerfolg in der Regel zahlreiche Therapieversuche notwendig macht und die Ablehnung einer Maßnahme nach § 35 BtMG deshalb nicht ohne weiteres auf (auch wiederholte<. Abbrüche gestützt werden darf, zumal wenn deren näheren Umstände nicht bekannt sind (vgl. OLG Zweibrücken StV 1983, 249; Körner/Sagebiel, NStZ 1992, 218).

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1982 - 4 VAs 140/82

    Zurückstellungsgesuch; Therapiebereitschaft; Therapiefähigkeit; Abhängigkeit;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.1999 - 1 VAs 14/99
    Der Zweck der gesetzlichen Regelung, an dem sich die Ausübung des Ermessens der Strafvollstreckungsbehörde bei Entscheidungen nach § 35 BtMG zu orientieren hat, liegt ersichtlich darin, im Interesse der Rehabilitation kleine bis mittlere drogenabhängige Straftäter mehr als bisher zu einer notwendigen therapeutischen Behandlung zu motivieren, wobei Strafdrohung und Strafvollstreckung nur Hilfsmittel sein können, den erforderlichen "Initialzwang" zur Therapiebereitschaft auszulösen und sodann die Therapie unter Zurückstellung der Strafvollstreckung und eventuell sogar unter teilweisem Verzicht auf die Strafvollstreckung außerhalb des Strafvollzugs durchzuführen (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1983, 514 ).
  • BayObLG, 27.05.2021 - 204 VAs 131/21

    Zurückstellung der Strafvollstreckung - Therapiebereitschaft

    Die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG wegen fehlender Therapiewilligkeit hat - wie der Generalstaatsanwalt im Bescheid von 15.2.2021 ausdrücklich festgestellt hat - Ausnahmecharakter, denn eine Motivation des Verurteilten zur Therapie ist nicht Voraussetzung, sondern erst Ziel weiterer Therapiebemühungen (OLG Koblenz StV 2003, 288, 289; OLG München, StV 2009, 370, juris Rn. 13; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153, juris Rn. 6; Fabricius, in: Patzak/Körner/Volkmer, a.a.O., § 35 Rn. 205).

    Es soll auch "Risikopatienten" eine Therapiechance eröffnet werden (OLG Hamburg, StV 1998, 390; OLG Koblenz StV 2006, 588, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153 juris Rn. 6).

    Grundsätzlich muss sich somit die von der Vollstreckungsbehörde zu prüfende Therapiebereitschaft darauf beschränken, ob eine Bereitschaft zum Antritt und Durchstehen der Therapie besteht (vgl. OLG Koblenz StV 2006, 588, juris Rn. 24; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2000, 153, juris Rn. 6).

  • OLG München, 04.06.2008 - 4 VAs 7/08

    Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Drogentherapie: Ablehnung wegen

    Die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG wegen fehlender Therapiewilligkeit hat daher Ausnahmecharakter, denn eine Motivation des Verurteilten zur Therapie ist nicht Voraussetzung, sondern erst Ziel weiterer Therapiebemühungen (OLG Koblenz StV 2003, 288/289 und StV 2006, 588; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153; Körner a.a.O. Rn. 190 und Rn. 194).

    Gerade solche disziplinarischen Verstöße, die ihre Ursache in der nicht therapierten Betäubungsmittelabhängigkeit haben, können nicht ohne besondere Begründung zur Annahme einer Therapieunwilligkeit herangezogen werden (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153; Weber BtMG 2. Aufl. § 35 Rn. 148; Körner a.a.O. Rn. 197).

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG wegen fehlender Therapiewilligkeit hat daher Ausnahmecharakter, denn eine Motivation des Verurteilten zur Therapie ist nicht Voraussetzung, sondern erst das Ziel weiterer Therapiebemühungen (vgl. OLG Koblenz StV 2003, 288; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153; OLG München, a.a.O.; Senatsbeschluss wie vorgenannt).
  • OLG Koblenz, 28.09.2005 - 2 VAs 9/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Der Weg der Zurückstellung der Strafvollstreckung stellt eine vorläufige Herausnahme des Verurteilten aus der Strafvollstreckung dar, die auch und gerade in Betracht kommt, wenn dem Verurteilten keine günstige Prognose gestellt werden kann (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 - 2 VAs 6/02 - OLG Zweibrücken StV 2000, 157, 158).
  • OLG Naumburg, 11.07.2012 - 1 VAs 433/12

    Strafvollstreckung: Ausübung des Ermessens bei Zurückstellung der Vollstreckung

    Ebenso wenig darf die Zurückstellung grundsätzlich wegen einer ungünstigen Sozialprognose versagt werden, da die Bestimmung des § 35 BtMG gerade dann zur Anwendung kommen soll, wenn die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht vorliegen und auch "Risikopatienten" (vgl. OLG Hamburg StV 1998, 390f.; OLG Zweibrücken StV 2000, 157f.) eine Therapiechance eröffnen soll.
  • OLG Hamburg, 31.01.2003 - 1 VAs 7/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung zu Gunsten

    Die Ernsthaftigkeit der Therapiebereitschaft ist jedenfalls dann zu unterstellen, wenn besondere Tatsachen fehlen, aus denen das Nichtvorliegen einer solchen Bereitschaft deutlich erkennbar wird (vgl. Körner, a.a.O., Rz. 124; HansOLG, Beschl. v, 19.11.1997 - 2 VAs 13/97 - OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153 [154]; OLG Karlsruhe NStZ 1999, 253 [254]), Aus dem bisherigen Verlauf der Therapie, die seit nun einem Jahr kontinuierlich betrieben wird sowie der Stellungnahme der Einrichtung _ vom 18.01.2003 kann sogar entnommen werden, dass deutliche Entwicklungsschritte und eine zunehmende Stabilisierung der Antragstellerin zu verzeichnen sind.
  • OLG Koblenz, 14.02.2002 - 2 VAs 6/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Denn das Rehabilitationsinteresse des Verurteilten steht im Vordergrund (vgl. OLG Zweibrücken StV 2000, 157, 158).
  • KG, 24.01.2000 - 4 VAs 39/99
    Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn in der Person, in den abgeurteilten Taten oder in sonstigen Umständen Besonderheiten vorliegen, die abweichend von der Regel eine vorzeitige Nichtaufnahme in das Führungszeugnis nahe legen, weil etwa eine andere Handhabung für den Betroffenen eine unbillige, in der Öffentlichkeit auf wenig Verständnis stoßende Härte darstellen würde (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 19. Mai 1999 - 1 VAs 14/99 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht