Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.03.2000

Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99   

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BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99 (https://dejure.org/2000,416)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2000 - 5 StR 226/99 (https://dejure.org/2000,416)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2000 - 5 StR 226/99 (https://dejure.org/2000,416)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § ... 371 Abs. 2 Nr. 2 AO; § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO § 50a Abs. 4 EStG; § 50 a Abs. 4 EStG, § 73 EStDV; § 18 Abs. 8 Nr. 1 UStG, §§ 51 ff. UStDV; § 78c StGB; § 78a StGB; § 102 StPO; § 103 StPO; § 249 Abs. 1 StPO
    Steuerhinterziehung; Verpflichtung zum Abzug, zur Anmeldung und zur Abführung anfallender Einkommensteuer; Verjährung bei Steuerstraftaten; Verfolgungswille; Selbstanzeige; Beendigung; Verjährungsunterbrechung durch Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung - Konzertveranstalter - Eintrittskarten - Gage - Durchsuchungsanordnung - Abtrennung - Verfahren

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § ... 249 Abs. 1; ; EStG § 50 a Abs. 4; ; EStG § 50d Abs. 3 Satz 1; ; EStDV § 73; ; UStG § 18 Abs. 8 Nr. 1; ; UStDV §§ 51 ff.; ; StGB § 78 Abs. 2 Nr. 4; ; StGB § 78a; ; StGB § 78c Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 371 Abs. 2 Nr. 2; ; AO § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a; ; AO § 370

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährungsunterbrechung - Urkundenverlesung - Selbstanzeige bei der Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ermittlungen wegen einer bestimmten Steuerstraftat sperren nicht die Möglichkeit zur Abgabe strafbefreiender Selbstanzeigen hinsichtlich anderer Steuerstraftaten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung durch die Steuerfahndung sperrt nicht jede strafbefreiende Selbstanzeige

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 427
  • StV 2000, 477
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Beweisgrundlage ist nicht der Vorhalt, sondern die bestätigende Erklärung desjenigen, dem der Vorhalt gemacht wird (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 11, 159, 160 und 11, 338, 340/341).

    Der Inhalt einer Urkunde kann somit durch ihre Erörterung Gegenstand der Hauptverhandlung werden (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGH NJW 1992, 3247, 2348).

    Der Tatrichter kann vielmehr die vom Angeklagten auf die - nicht nach § 273 StPO protokollierungspflichtigen (vgl. BGHSt 11, 159, 161; BGH bei Kusch NStZ 1995, 220) - Vorhalte über den Inhalt der Schriftstücke abgegebenen Erklärungen seiner Überzeugungsbildung zugrunde legen (vgl. BGH, Urt. vom 15. März 1978 - 2 StR 666/77 -).

    Es bestünde dann nicht die Gewähr dafür, daß die Auskunftsperson den Sinn der schriftlichen Erklärung auf den bloßen inhaltlichen Vorhalt hin richtig erfaßt hat (BGHSt 11, 159, 160 f., vgl. auch BGH StV 1999, 359).

    Dies ist z. B. dann nicht der Fall, wenn Schriftstücke in den Urteilsgründen nicht zum Zwecke des Beweises, sondern nur zur Schilderung eines nicht bestrittenen und unzweifelhaften Sachverhalts wörtlich wiedergegeben werden (BGHSt 11, 159, 162).

  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 37/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Der Bundesgerichtshof hat noch zur fortgesetzten Handlung ausgesprochen, daß auch für einzelne Teile der Tat eine Selbstanzeige möglich ist (BGHR AO § 371 Abs. 1 - Fortsetzungszusammenhang 1), wobei er allerdings ausdrücklich offen gelassen hat, wie weit die Ausschlußgründe des § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO in die Vergangenheit oder in die Zukunft wirken.

    Der Bundesgerichtshof hat aber jedenfalls auf den Einzelakt (BGHR AO § 371 Abs. 2 Nr. 1 - Sperrwirkung 1; AO § 371 Abs. 2 Nr. 2 - Tatentdeckung 2; BGH wistra 1988, 308) oder auf die einzelne Handlung und die Zuordnung zu den einzelnen Steuerabschnitten abgestellt (BGHSt 35, 36, 37).

  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83

    Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung oder strafbefreiende Wirkung gemäß

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Das Merkmal der Tatentdeckung erfordert mehr als die Kenntnis von Anhaltspunkten, auch wenn die Wahrscheinlichkeit späterer Aufklärung gegeben ist (BGH wistra 1983, 197).

    Der Tatverdacht muß sich soweit konkretisiert haben, daß bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist (vgl. BGHR AO § 371 - Selbstanzeige 5 BGH wistra 1983, 197; 1985, 74, 75; 1988, 308; 1993, 227; Kohlmann aaO Rdn. 203 m.w.N.; Franzen/Gast/Joecks aaO Rdn. 186).

  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53

    Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Der Einführung des Inhalts eines Schriftstücks in die Hauptverhandlung im Wege des Vorhalts sind jedoch, insbesondere wenn das Urteil auf den Wortlaut des Schriftstücks gestützt, werden soll (vgl. hierzu BGHSt 5, 278; BGH, Urt. vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 -), dann Grenzen gesetzt, wenn es sich bei dem vorgehaltenen Schriftstück um ein längeres oder ein solches handelt, das sprachlich oder inhaltlich schwer zu verstehen ist.

    Dies könnte die Wahrheitsfindung gefährden und das rechtliche Gehör und damit die Vereidigung des Angeklagten beeinträchtigen (BGHSt 5, 278, 279).

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Tateinheit mit der im Haftbefehl aufgeführten Einkommensteuerhinterziehung 1990 liegt hier schon deshalb nicht vor, weil die Steuererklärungen nicht gleichzeitig und in den wesentlichen Punkten inhaltsgleich eingereicht wurden (vgl. hierzu BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 Abs. 1 - Konkurrenzen 11).

    Der Senat braucht hierbei im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, ob dies auch für die Fälle der Tateinheit bei gleichzeitiger Abgabe von in wesentlichen Punkten inhaltsgleichen Steuererklärungen gilt (zur Tateinheit vgl. BGHSt 33, 163; BGHR § 370 AO - Konkurrenzen 11).

  • BGH, 21.09.1994 - 5 StR 114/94

    Einkommensteuerhinterziehung - Umsatzsteuerhinterziehung - Tateinheit -

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Tateinheit mit der im Haftbefehl aufgeführten Einkommensteuerhinterziehung 1990 liegt hier schon deshalb nicht vor, weil die Steuererklärungen nicht gleichzeitig und in den wesentlichen Punkten inhaltsgleich eingereicht wurden (vgl. hierzu BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 Abs. 1 - Konkurrenzen 11).

    Der Senat braucht hierbei im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, ob dies auch für die Fälle der Tateinheit bei gleichzeitiger Abgabe von in wesentlichen Punkten inhaltsgleichen Steuererklärungen gilt (zur Tateinheit vgl. BGHSt 33, 163; BGHR § 370 AO - Konkurrenzen 11).

  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Es widerspräche der Ordnung des Revisionsverfahrens, über Vorgänge in der Hauptverhandlung, die keine wesentlichen Förmlichkeiten darstellen und deshalb in die Sitzungsniederschrift nicht aufzunehmen sind, Beweis zu erheben (BGHSt 17, 351, 352 f.; 31, 139, 140).
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 77/93

    Verwerfung der Revision - Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Der Tatverdacht muß sich soweit konkretisiert haben, daß bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist (vgl. BGHR AO § 371 - Selbstanzeige 5 BGH wistra 1983, 197; 1985, 74, 75; 1988, 308; 1993, 227; Kohlmann aaO Rdn. 203 m.w.N.; Franzen/Gast/Joecks aaO Rdn. 186).
  • BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87

    Wirkung der Selbstanzeige bei fortgesetzter Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Der Bundesgerichtshof hat aber jedenfalls auf den Einzelakt (BGHR AO § 371 Abs. 2 Nr. 1 - Sperrwirkung 1; AO § 371 Abs. 2 Nr. 2 - Tatentdeckung 2; BGH wistra 1988, 308) oder auf die einzelne Handlung und die Zuordnung zu den einzelnen Steuerabschnitten abgestellt (BGHSt 35, 36, 37).
  • BGH, 02.11.1982 - 5 StR 622/82

    Vorbringen besonderer Umstände gemäß § 267 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Es widerspräche der Ordnung des Revisionsverfahrens, über Vorgänge in der Hauptverhandlung, die keine wesentlichen Förmlichkeiten darstellen und deshalb in die Sitzungsniederschrift nicht aufzunehmen sind, Beweis zu erheben (BGHSt 17, 351, 352 f.; 31, 139, 140).
  • BGH, 06.06.1957 - 4 StR 165/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

  • BGH, 15.03.1978 - 2 StR 666/77

    Unbefugter Vertrieb von Betäubungsmitteln als Auslandstat - Unerreichbarkeit

  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 491/95

    Verjährungsunterbrechung - Strafverfolgung - Verfolgungswille des zuständigen

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99

    Verfahrenseinstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO; Strafverfolgungsverjährung;

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    (1) Eine Tatentdeckung liegt dann vor, wenn bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist (BGH, Urteil vom 13. Mai 1983 - 3 StR 82/83, NStZ 1983, 415; Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, BGHR AO § 371 Abs. 2 Nr. 2 Tatentdeckung 3).
  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09

    Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines

    Er erstreckt sich auch auf solche Taten, die mit dem bisherigen Ermittlungsgegenstand in sachlichem Zusammenhang stehen (vgl. BGH wistra 1983, 146; 2000, 219, 225; 2004, 309).

    Gesetzlicher Anknüpfungspunkt ist dabei nicht der Begriff des Anfangsverdachts (vgl. BGH wistra 2000, 219, 225), sondern der der "Tatentdeckung".

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1983, 415; wistra 2000, 219, 225) liegt Tatentdeckung dann vor, wenn bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist.

    Ebenso wenig ist erforderlich, dass die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen bereits so weit bekannt sind, dass der Schuldumfang verlässlich beurteilt werden kann (vgl. BGH wistra 2000, 219, 226).

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Die Strafprozeßordnung sieht zur Beweiserhebung über den Inhalt von Urkunden und anderen als Beweismittel dienenden Schriftstücken grundsätzlich die Verlesung gemäß § 249 Abs. 1 StPO vor (BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene 1).

    Der Tatrichter kann vielmehr die Erklärungen seiner Überzeugungsbildung zugrundelegen, die die Beweisperson auf die nicht protokollierungspflichtigen Vorhalte über den Inhalt der Schriftstücke abgegeben hat (BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene 1 m. w. N.).

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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00   

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https://dejure.org/2000,2227
BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00 (https://dejure.org/2000,2227)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2000 - 4 StR 19/00 (https://dejure.org/2000,2227)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2000 - 4 StR 19/00 (https://dejure.org/2000,2227)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 263 StGB; § 267 StGB
    Voraussetzungen an die Feststellung eines Irrtums (Bankmitarbeiter); Betrug; Urkundenfälschung; Untreue; Treubruchstatbestand; Mißbrauchstatbestand; Vermögensfürsorgepflicht (Begründung durch Rechtsgeschäft)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 375
  • StV 2000, 477
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1959 - 5 StR 337/59
    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00
    Ob der Angeklagte auch schon vor diesem Zeitpunkt im Büro des Konkursverwalters mit einem für die Begründung eines Vermögensbetreuungsverhältnisses ausreichenden Aufgabenbereich betraut war (vgl. hierzu auch BGHSt 13, 330, 332/333), kann den Urteilsgründen nicht entnommen werden und bedarf daher weiterer tatrichterlicher Aufklärung.
  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00
    Die in § 266 StGB vorausgesetzte Pflicht, die Vermögensinteressen eines anderen wahrzunehmen, kann indes auch durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritter begründet werden (vgl. BGHSt 2, 324, BGH NJW 1983, 1807; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 266 Rdnr. 32; Schünemann a.a.O. § 266 Rdnr. 66 und 67).
  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00
    Zwar bestand unmittelbar zwischen dem Angeklagten und den betroffenen Gemeinschuldnern bzw. Konkursgläubigern keine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne dieser Vorschrift; eine solche war allein für den Steuerberater L als Konkursverwalter gegeben (vgl. BGHSt 15, 342 sowie Schünemann in LK StGB 11. Aufl. § 266 Rdnr. 128 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00
    Der Tatrichter muß sich daher unter Ausschöpfung aller Beweismittel die Überzeugung davon verschaffen, daß bei dem Verfügenden ein Irrtum erregt oder unterhalten worden ist (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9 = StV 1994, 82).
  • BGH, 12.09.1996 - 1 StR 509/96

    Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit Anstiftung zur Untreue -

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00
    In diesem Zusammenhang kann etwa von Bedeutung sein, ob der Verfügende ein eigenes Interesse daran hatte oder im Interesse eines Dritten verpflichtet war, sich von der Richtigkeit der Behauptung des Täters zu überzeugen (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH NStZ 1997, 281).
  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52
    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00
    Die in § 266 StGB vorausgesetzte Pflicht, die Vermögensinteressen eines anderen wahrzunehmen, kann indes auch durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritter begründet werden (vgl. BGHSt 2, 324, BGH NJW 1983, 1807; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 266 Rdnr. 32; Schünemann a.a.O. § 266 Rdnr. 66 und 67).
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Insoweit weicht die Fallkonstellation im vorliegenden Fall von den von der Revision in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9, 11) ab, die von den Geschädigten individuell zu bearbeitende Rechnungen oder Überweisungen zum Gegenstand hatten.
  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

    Im Hinblick auf diese Pflichten- und Risikoverteilung wird die Bank durch ihre Mitarbeiter neben den formellen Anforderungen an eine Überweisung auch die Kontodeckung prüfen lassen (vgl. BGH StV 2000, 477, 478).
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem

    Ob beim Verfügenden ein Irrtum erregt oder unterhalten wurde, ist zwar Tatfrage (vgl. BGH NStZ 2000, 375); die Ausführungen im Urteil zum fehlenden Irrtum gehen jedoch schon im rechtlichen Ausgangspunkt fehl.
  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Näherer Ausführungen zum Vorliegen eines Irrtums des Kassenpersonals, das unabhängig von der Benutzung automatisierter Kassen selbst - vor Übergabe der Ware - über die Echtheit der Karte getäuscht wurde (vgl. OLG München JZ 1977, 408, 409 mit zust. Anm. Sieber; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 263 Rdn. 53; Lackner/Kühl aaO § 263 Rdn. 19; Tröndle/Fischer aa0 § 263 Rdn. 18 b m.w.N.), bedurfte es - anders als in der in NStZ 2000, 375 abgedruckten Senatsentscheidung - nicht. Im Blick auf das Risiko des Händlers im elektronischen Lastschriftverfahren verhält es sich hier vielmehr ebenso wie bei der Hingabe eines ungedeckten Schecks (Nack in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 3. Aufl. § 49 Rdn. 64 und 9; Altenhain JZ 1997, 752, 759; Rossa CR 1997, 219, 223); daß der Schaden nicht beim getäuschten Kassenpersonal, sondern beim Unternehmen eintrat, ist unerheblich (vgl. BGHSt 24, 386, 389).
  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

    Nach den Feststellungen bleibt unklar, im Hinblick auf welche konkreten Umstände Bankbedienstete täuschungsbedingt einer Fehlvorstellung erlegen sein sollen, zumal offensichtlich eine Vernehmung der Bankbediensteten nicht erfolgt ist (Senat NStZ 2000, 375, 376).
  • BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07

    Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig

    Durch die Übertragung der Geldbearbeitungsdienstleistungen auf die N. traf die qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht auch diese Gesellschaft (vgl. BGHSt 2, 324; BGH NJW 1983, 1807; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 31), die als juristische Person mit einer eigenen Betriebsorganisation auch die im Verhältnis zu dem beauftragenden anderen Unternehmen erforderliche Selbständigkeit zur Erfüllung dieser Aufgaben besaß (vgl. BGHSt 13, 330, 331 f.).

    Ist die Treuepflicht einem Unternehmen übertragen worden, so kann ein Angestellter neben dem Unternehmensinhaber oder - bei juristischen Personen - deren gesetzlichen Vertreter jedoch dann Träger der qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht sein, wenn ihm die diese Pflicht begründenden Tätigkeiten übertragen werden und er aufgrund der ihm eingeräumten Befugnisse bei der Erfüllung dieser Aufgaben hin reichend selbständig agieren kann (BGH NJW 1983, 1807; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 31).

  • BGH, 24.04.2018 - VI ZR 250/17

    Schadenersatzbegehren wegen Verstoßes gegen eine Vermögensbetreuungspflicht;

    Die Pflicht, Vermögensinteressen eines anderen wahrzunehmen, kann durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten begründet werden (BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 19/00, NStZ 2000, 375, 376 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - 5 Ss 174/07

    Barabhebung von einem Girokonto

    Bei einer Barabhebung am Bankschalter kann die Frage deshalb nur lauten, ob der Bankbedienstete hinter dem Schalter getäuscht worden ist und sich geirrt hat (vgl. BGHSt 46, 196 = NJW 2001, 453; BGH StV 2000, 477; StV 2002, 82).
  • LG Dortmund, 08.01.2009 - 33 KLs 4/08

    Gewerbsmäßiger Betrug in 169 Einzelfällen durch Fingierung von

    In diesem Zusammenhang ist es bedeutsam, ob - wie in dem hier in Rede stehenden Fall - der Verfügende ein eigenes Interesse daran hatte oder im Interesse eines Dritten verpflichtet war, sich von der Richtigkeit der Behauptung des Täters zu überzeugen (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 11 m. w. N.; KG, Beschluss vom 5. März 2008 in (4) 1 Ss 428/07 (1315/07)).
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