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   BGH, 13.10.1999 - StB 7/99, 2 BJs 112/97 - 2   

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BGH, 13.10.1999 - StB 7/99, 2 BJs 112/97 - 2 (https://dejure.org/1999,1465)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1999 - StB 7/99, 2 BJs 112/97 - 2 (https://dejure.org/1999,1465)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - StB 7/99, 2 BJs 112/97 - 2 (https://dejure.org/1999,1465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO; § 304 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StPO; § 304 Abs. 5 StPO; § 147 Abs. 2 StPO (Art. 103 Abs. 1 GG)
    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der Beschlagnahme; Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung; Rechtliches Gehör bei teilweiser Akteneinsicht

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO; § 304 Abs. 5 StPO
    Rechtsschutz gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (Tatverdacht; Messbarkeit und Kontrollierbarkeit; gerichtliche Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchung); Gewährung von Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren ...

  • Wolters Kluwer

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug - Zuständigkeit - Anfechtung - Beschwerde

  • Judicialis

    StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1; ; StPO § 304 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 84
  • NStZ 2000, 46 (Ls.)
  • StV 2000, 537
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Ein vorläufig gegenüber dem Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ist wegen des Auftrags des Strafverfahrens, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

    Eine differenzierende Bewertung kann sich wegen der Schwere und Bedeutung des Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, vor allem dann ergeben, wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

    Eine solche Form der Mitteilung von Tatsachen und Beweismitteln reicht unter den gegebenen Umständen aus (vgl. zum (Teil)Akteneinsichtsrecht bei vollzogener Untersuchungshaft BVerfG NStZ 1994, 551, 552; BGH NStZ 1996, 146).

  • BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Der Senat hat bereits mit dem auf eine Anfrage des 5. Strafsenats ergangenen Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98 - entschieden, daß er an seiner früheren Rechtsprechung, wonach zur Entscheidung über Einwände gegen die Art und Weise einer Durchsuchung gemäß §§ 23 ff. EGGVG die zuständigen Oberlandesgerichte berufen sind (vgl. BGHSt 28, 206; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - StB 5/98), nicht mehr festhält.

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Damit ist für eine angemessene Begrenzung der Durchsuchungsmaßnahme Sorge getragen und sichergestellt, daß die Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer meßbar und kontrollierbar bleiben (vgl. BVerfGE 96, 44, 51).

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 96, 44 ff.) ist beanstandet worden, daß die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen und Durchsuchungsmaßnahmen nach geltendem Recht in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten waren und von den Fachgerichten unterschiedlich gehandhabt wurden.

  • BGH, 01.06.1984 - StB 7/84

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    § 304 Abs. 5 StPO stellt deshalb eine Ausnahmevorschrift dar, in der die Beschwerde gegen solche Entscheidungen zugelassen wird, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 32, 365, 367).

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97

    Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Ein vorläufig gegenüber dem Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ist wegen des Auftrags des Strafverfahrens, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

    Eine differenzierende Bewertung kann sich wegen der Schwere und Bedeutung des Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, vor allem dann ergeben, wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Der Generalbundesanwalt hat nachvollziehbar dargelegt, daß dies die weiteren Ermittlungen gefährdet hätte und deshalb den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfG StV 1990, 483 und NStZ 1999, 414).

    Schließlich stand die Anordnung der Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts (vgl. BVerfG NStZ 1999, 414).

  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    b) Auch die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den an sie zu stellenden gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281).
  • BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91

    Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Die Beschwerden sind, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wenden, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ff.; BVerfG NStZ-RR 1997, 330; BGH, Beschl. vom 3. September 1997 - StB 12/97).
  • BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Die Beschwerden sind, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wenden, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ff.; BVerfG NStZ-RR 1997, 330; BGH, Beschl. vom 3. September 1997 - StB 12/97).
  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
  • BGH, 08.04.1998 - StB 5/98
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88

    Grenzen für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BGH, 14.01.1981 - StB 3/81

    Beschwerde - Aussetzung der Vollstreckung - Auflagen

  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei

  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

  • BGH, 20.03.1991 - StB 3/91

    Keine Haft-Beschwerde zur Erweiterung des Tatvorwurfs

  • BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

    Dies gilt insbesondere mit Rücksicht darauf, daß die Ermittlungen sich noch in der Anfangsphase befinden und die bei den Durchsuchungen aufgefundenen und vorläufig sichergestellten Unterlagen noch nicht vollständig ausgewertet worden sind (vgl. BGHR StPO § 147 Abs. 2 Teilakteneinsicht 2).
  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen

    Insoweit ist eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statthaft (Festhalten an BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - StB 7 u. 8/99, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 3).

    Insoweit ist eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof mit Blick auf den eng auszulegenden Anwendungsbereich des § 304 Abs. 5 StPO nicht statthaft (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - StB 7 u. 8/99, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 3).

  • LG Wiesbaden, 04.10.2016 - 2 Qs 74/16

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses

    Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 GG gebietet, dass auch nach Abschluss der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BGH NJW 2000, 84, 85).
  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

    Im Übrigen würde die Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung - wegen der mit dieser Maßnahme verbundenen tief greifenden Grundrechtseingriffe - auch bei einer etwaigen Erledigung die Nachprüfung durch den Senat eröffnen, weil dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) erforderlich ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; BGH NJW 2000, 84, 85; Meyer-Goßner aaO vor § 296 Rdn. 18 a).

    Soweit der Beschwerdeführer die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchungsanordnung beanstandet, entscheidet der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs entsprechend § 169 Abs. 1 Satz 2, § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH NJW 2000, 84, 86; NJW 2002, 215, 216).

    Für die Existenz einer solchermaßen durchorganisierten Gruppierung lagen hier zum maßgeblichen Zeitpunkt im Sinne des erforderlichen Verdachts (vgl. BGH NJW 2000, 84, 85; Nack in KK 5. Aufl. § 102 Rdn. 1) keine ausreichenden Indizien vor.

  • BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend

    Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 Abs. 1 GG gebietet, daß auch nach Abschluß der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BVerfGE 96, 27; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1; BGH NJW 2000, 84, 85).

    Über die Einwände der Betroffenen gegen die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchung und gegen die von den Ermittlungsbehörden hierbei ohne richterliche Anordnung ausgesprochenen Beschlagnahmen hat dagegen der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zu befinden (§ 98 Abs. 2 Satz 2, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO; BGHSt 45, 183; BGH NJW 2000, 84, 86).

  • BGH, 14.12.2022 - StB 42/22

    BGH lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im

    (1) Abstimmungen in den Gemeindevertretungen sind Handlungen bei Wahrnehmung des Mandates (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, NJW 2022, 2856 Rn. 24 ff.).

    Zudem knüpft die Formulierung bewusst an Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG an (s. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, NJW 2022, 2856 Rn. 32 mwN), der sich gegen jeden Versuch der Fremdbestimmung richtet (vgl. Dürig/Herzog/Scholz/Klein/Schwarz, GG, 98. EL, Art. 38 Rn. 219; s. auch BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19, BVerfGE 156, 224 Rn. 66).

    Die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Durchführung des Hauptverfahrens folgt aus § 120b Satz 1 GVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 StPO, da der Verdacht von Straftaten nach § 108e Abs. 1 bis 3 StGB besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, NJW 2022, 2856 Rn. 76 ff.).

  • BGH, 18.12.2008 - StB 26/08

    Begründungsanforderungen bei Anordnung einer Durchsuchung (Darlegung der

    Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedarf es - unbeschadet der Frage der Verhältnismäßigkeit (s. u. 3.) - nicht (st. Rspr.; vgl. BVerfG NJW 2007, 1443; 2007, 2749, 2751 m. w. N.; BGH NJW 2000, 84, 85; bei Schmidt NStZ-RR 2002, 161, 164 Nr. 4).

    Die Angabe der wesentlichen Verdachtsmomente darf daher nur dann unterbleiben, wenn die Bekanntgabe den Untersuchungszweck gefährden würde und daher den Zwecken der Strafverfolgung abträglich wäre (BGH NJW 2000, 84, 85; bei Schmidt NStZ-RR 2002, 161, 164 Nr. 4).

  • BGH, 24.01.2024 - StB 4/24

    Patriotische Union

    Sie richtet sich gegen einen Beschluss, den das nach § 120 Abs. 3 Satz 2 GVG zuständige Oberlandesgericht auf eine Beschwerde der Beschuldigten (§ 304 Abs. 5 StPO) hin erlassen hat, und hat die Verhaftung der Beschuldigten zum Gegenstand (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, NJW 2022, 2856 Rn. 9).
  • OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Beschwerde, Berufung, Verdachtsberichterstattung,

    Ebenfalls von der Meinungsfreiheit gedeckt ist selbstverständlich auch die Äußerung der nicht zuletzt auch von der Generalstaatsanwaltschaft München vertretenen, wenn auch letztlich von den Beschwerdegerichten (vgl. BGH Beschluss vom 05.07.2022 - StB 7 - 9/22, StB 7/22, StB 8/22, StB 9/22, NJW 2022, 2856) nicht geteilten Annahme, Vorgänge und Verhaltensweisen der Beteiligten an den in den streitgegenständlichen Presseberichten beschriebenen Maskengeschäften des Klägers und der genannten Mandatsträger seien nicht nur strafwürdig (hierzu BGH a.a.O., Rn. 70), sondern würden bereits durch geltendes deutsches Strafrecht - zumal in Form einer Strafvorschrift mit der amtlichen Überschrift "Abgeordnetenbestechung" - erfasst.

    Die Rechtsmeinung der Klagepartei, der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.07.2022 - StB 7-9/22 (Anlage K 3) sei zwar kein "Freispruch", führe gem. § 190 Satz 2 StGB aber gleichwohl dazu, dass die Äußerung, der Kläger habe sich wegen Abgeordnetenbestechung strafbar gemacht, als von Anfang an rechtswidrig gewertet werden müsste, geht mithin fehl.

  • VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09

    Ermittlungsrichterliche Anordnung der Durchsuchung und der Beschlagnahme in einer

    39 Für Beanstandungen, die den Vollzug der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung oder das Sichtungsverfahren nach § 110 StPO betreffen, ist der Rechtsweg nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO zum Amtsgericht eröffnet (BGH vom 13.10.1999 = NJW 2000, 84/86; Nack in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, RdNr. 27 zu § 98; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, RdNrn. 16, 21, 23 zu § 98, RdNr. 17 zu § 105, RdNr. 10 zu § 110; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2003, RdNrn. 20 f. zu § 110).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.10.2021 - 12 Qs 69/21

    Anfangsverdacht wegen der Verwendung eines falschen Attests zur Befreiung von der

  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

  • BGH, 10.11.2011 - III ZR 81/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über strafrechtliches

  • BGH, 09.02.2021 - StB 9/20

    Zulässigkeit einer regelmäßig in einem frühen Stadium der Ermittlungen

  • LG Frankfurt/Main, 22.06.2017 - 3 O 355/16

    Form einer Verdachtsberichterstattung und Unschuldsvermutung

  • BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; Zulässigkeit; Art und Weise; Effektiver

  • BGH, 30.01.2001 - StB 1/01

    Ermittlungsverfahren - Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung -

  • BGH, 18.11.2021 - StB 7/21
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2022 - 12 Qs 34/22

    Impfunfähigkeitsbescheinigungen sind Gesundheitszeugnisse

  • BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/03

    Gegenvorstellung gegen Beschluss des Ermittlungsrichters des BGH;

  • LG Limburg, 03.02.2015 - 1 Qs 160/14

    1. Auch ein legales Verhalten kann den Anfangsverdacht einer Straftat begründen,

  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 Ws 230/00

    Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des

  • BGH, 13.10.1999 - StB 10/99

    Terroristische Vereinigung - Beschlagnahme - Gegenstände - Durchsuchung -

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01

    DNA-Identitätsfeststellung: Rechtsweg für nachträgliche Überprüfung der Art und

  • BGH, 13.02.2002 - StB 1/02

    Beschwerde; Beschlagnahme; Durchsuchung; prozessuale Überholung; Erledigung;

  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 6.22

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde;

  • LG Duisburg, 16.04.2021 - 36 Qs 24/21

    Durchsuchung, Anfangsverdacht, KiPo-Verfahren

  • BGH, 13.10.1999 - StB 11/99

    Terroristische Vereinigung - Beschlagnahme - Gegenstände - Durchsuchung -

  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Art und Weise der Durchsuchung;

  • LG Karlsruhe, 12.10.2022 - 16 Qs 70/22

    Anfangsverdacht einer Verbreitung kinderpornographischer Inhalte bei sexuell

  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

  • BGH, 15.03.2023 - StB 10/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des

  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 7.22

    Heranziehung des Meistbegünstigungsgrundsatzes im Rahmen der Statthaftigkeit der

  • BGH, 13.02.2002 - 3 BJs 1/01

    Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschluss nach Abschluss der Durchsuchung

  • BGH, 28.03.2023 - StB 16/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des

  • LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in Räumlichkeit einer Kanzlei bei Vorliegen

  • BGH, 15.03.2023 - StB 12/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des

  • LG Münster, 18.05.2015 - 10 Qs 10/15

    Vornahme der Durchsuchung der Wohnung wegen des Verdachts der Teilnahme an einer

  • OLG Köln, 13.12.2010 - 6 AuslS 121/10

    Herausgaberechtshilfe von Daten

  • BGH, 13.02.2002 - StB 2/02

    Beschwerde; Beschlagnahme; Durchsuchung; prozessuale Überholung; Erledigung;

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 145-IV-15
  • LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Anfangsverdacht einer

  • LG Dresden, 02.06.2021 - 1 Qs 3/21

    Durchsuchung beim Dritten, Auffindevermutung

  • LG Arnsberg, 28.11.2016 - 2 Qs 86/16

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit

  • LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4498
BVerfG, 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99 (https://dejure.org/1999,4498)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99 (https://dejure.org/1999,4498)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - 2 BvR 1067/99 (https://dejure.org/1999,4498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 210 Abs. 3 S. 1 Strafprozessordnung (StPO) mit Art. 101 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 210 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 537
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.06.1993 - 2 BvR 848/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Eröffnung des Hauptverfahrens unter dem

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99
    § 210 Abs. 3 Satz 1 StPO ist aus den in BVerfGE 20, 336 [342 ff.] genannten Gründen mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 1993 - 2 BvR 848/93 -, in Juris veröffentlicht).
  • OLG Hamm, 29.04.1999 - 2 Ws 71/99

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, DRK Bochum, Untreue

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn, - Bevollmächtigte: 1. Rechtsanwalt Dr. Sven Thomas, Wasserstraße 13, Düsseldorf, 2. Prof. Dr. Klaus Bernsmann, Universität Köln, Kriminalwissen- schaftliches Institut, Albertus-Magnus-Platz, Köln gegen a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. April 1999 - 2 Ws 71/99 -, b) mittelbar § 210 Abs. 3 Satz 1 StPO hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach, und die Richter Jentsch, Hassemer gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 30. Juni 1999 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99
    § 210 Abs. 3 Satz 1 StPO ist aus den in BVerfGE 20, 336 [342 ff.] genannten Gründen mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 1993 - 2 BvR 848/93 -, in Juris veröffentlicht).
  • OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10

    Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer

    Besondere Gründe, die eine entsprechende Entscheidung veranlasst hätten (vgl. BVerfG StV 2000, 537), waren nicht ersichtlich.
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 335/16

    Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem benachbarten Gericht durch Entscheidung

    Die Vorschrift des § 210 Abs. 3 StPO ist im Hinblick auf das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) dahin verfassungskonform auszulegen, dass das Beschwerdegericht das Strafverfahren in der Regel bei dem zuvor mit der Sache befassten Spruchkörper belassen muss, außer wenn besondere Gründe dafür vorliegen, dass die Hauptverhandlung vor einem anderen Gericht stattzufinden hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juni 1993 - 2 BvR 848/93, juris Rn. 4 f.; vom 30. Juni 1999 - 2 BvR 1067/99, StV 2000, 537; vom 15. September 2005 - 2 BvR 1229/05, juris Rn. 2).

    Seine Entscheidung ist bis zur Grenze objektiver Willkür hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1999 - 2 BvR 1067/99, aaO).

    Ebenso hat berücksichtigt werden dürfen, dass das Landgericht Verden die Nichteröffnung des Hauptverfahrens damit begründet hatte, dass der Angeklagte "höchstwahrscheinlich freizusprechen' sei, und sich mithin nicht damit begnügt hatte, den hinreichenden Tatverdacht zu verneinen (zur Bedeutung der Begründung der Ablehnungsentscheidung für die Zuständigkeitsbestimmung s. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1999 - 2 BvR 1067/99, aaO).

  • OLG Oldenburg, 17.07.2008 - 1 Ws 371/08

    Vorliegen eines empfindlichen Übels im Sinne des Erpressungstatbestands bei einem

    Dass sich die erkennenden Richter deshalb in dieser Sache in einem besonderen Maße der öffentlichen Wahrnehmung stellen müssen, lässt es nicht gänzlich ausgeschlossen erscheinen, dass die bisher mit der Sache befassten Richter unbewusst dazu tendieren könnten, ihre Nichteröffnungsentscheidung im weiteren Verfahrensablauf vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen und die Gründe, die zu Aufhebung ihrer Entscheidung durch den Senat führen, innerlich nicht zu akzeptieren bzw. nicht unbefangen zu berücksichtigen, vgl. BVerfG Beschluss vom 13. Juni 1993, Aktz. 2 BvR 848/93, und BVerfG StV 2000, 537.
  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04

    Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat

    § 210 Abs. 3 Satz 1 StPO, gegen den keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (BVerfG StV 2000, 537; BVerfG, Beschluß vom 13.06.1993 - 2 BvR 848/93 - vgl. auch BVerfGE 20, 336; OLG Frankfurt NStE Nr. 5 zu § 210 StPO), ist im Lichte des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dahin auszulegen, daß das Beschwerdegericht das Strafverfahren in der Regel bei dem Spruchkörper belassen muß, der nach der Verfahrensordnung und der Geschäftsverteilung dafür zuständig ist und deshalb auch bisher damit befaßt war; nur wenn besondere Gründe bestehen, kann das Beschwerdegericht bestimmen, daß die Hauptverhandlung vor einem anderen Gericht stattzufinden hat (BVerfG, Beschluß vom 13.06.1993 - 2 BvR 848/93 - Meyer-Goßner, 47. Auflage, § 210 StPO, Rdnr. 10).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Eine Eröffnung vor einer anderen Kammer gemäß § 210 Abs. 3 S. 1 StPO kommt nur beim Vorliegen besonderer Gründe in Betracht (BVerfG StV 2000, 537; Kammerbeschluss vom 13.06.1993 - 2 BvR 848/93, zitiert nach juris; Meyer-Goßner /Schmitt a.a.O., § 210, Rn. 10; KK-StPO/ Schneider a.a.O., § 210, Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • KG, 04.11.2014 - 2 Ws 298/14

    Untreue durch Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Es kann deshalb nicht (mehr) erwartet werden, dass sie sich die Auffassung des Eröffnungsbeschlusses innerlich zu eigen machen würde (vgl. BVerfG, StV 2000, 537; Beschluss vom 13. Juni 1993 - 2 BvR 848/93 - juris; OLG Frankfurt, NJW 2005, 1727, 1736).
  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12

    Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine

    Nach dem Wortlaut des § 210 Abs. 3 StPO, der mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1999 - 2 BvR 1067/99 mwN), gibt das Beschwerdegericht lediglich "der Beschwerde statt" und kann - zusätzlich - das Hauptverfahren vor einem anderen, dem Ausgangsgericht gleichgeordneten Gericht eröffnen.
  • OLG Köln, 21.09.2001 - 2 Ws 170/01

    Vorteilsannahme als Klinikleiter einer Uniklinik

    Gleichwohl fehlt die Steuerungsaufgabe des Rechtsmittelsgerichts hier nicht völlig (vgl. BVerfG StV 00, 537), so dass es gerechtfertigt ist, die mit der Anklageerhebung verbundenen Rechtsfragen der Beurteilung durch eine andere Strafkammer zu unterbreiten.
  • BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvR 1229/05

    Willkürlicher Entzug des gesetzlichen Richters; Zuweisung an ein anderes Gericht

    Die Vorschrift des § 210 Abs. 3 StPO ist mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 20, 336 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 1993 - 2 BvR 848/93 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 1999 - 2 BvR 1067/99 -, StV 2000, S. 537; a.A. Seier, StV 2000, S. 586).
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