Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.01.1999

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00   

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https://dejure.org/2000,3401
BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00 (https://dejure.org/2000,3401)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2000 - 2 StR 225/00 (https://dejure.org/2000,3401)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2000 - 2 StR 225/00 (https://dejure.org/2000,3401)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch - Begründetheit - Sexuelle Nötigung - Scheinwaffe - Qualifikation - Strafrahmen - Strafzumessung - Strafschärfung - Vorsatz

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b; ; StGB § 177 Abs. 5; ; StGB § 177; ; StGB § 177 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1, § 46 Abs. 2
    Strafzumessung beim Rücktritt vom Versuch eines weiteren Straftatbestandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 199
  • StV 2000, 554
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.07.1997 - 2 StR 273/97

    Revisionsrechtliche Beurteilung einer gefährlichen Körperverletzung - Aufhebung

    Auszug aus BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00
    Das Rücktrittsprivileg bewirkt, daß der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tathandlungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (BGH NStZ 1989, 114; 1996, 491; StV 1996, 263; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 30; BGH Beschl. v. 4.7.1997 - 2 StR 273/97).
  • BGH, 13.05.1998 - 2 StR 172/98

    Keine strafschärfende Berücksichtigung des Vorsatzes bei Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00
    Das Rücktrittsprivileg bewirkt, daß der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tathandlungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (BGH NStZ 1989, 114; 1996, 491; StV 1996, 263; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 30; BGH Beschl. v. 4.7.1997 - 2 StR 273/97).
  • BGH, 23.04.1998 - 1 StR 180/98

    Spielzeugpistolen und Schußwaffenattrappen als Werkzeuge oder Mittel i.S.d. § 250

    Auszug aus BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00
    Die Feststellungen belegen nur die Voraussetzungen des § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB (vgl. BGH NStZ 1999, 242, 243; für die entsprechende Vorschrift des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB: BGHSt 44, 103, 107; BGH NJW 1998, 2914; vgl. auch Boetticher/Sander NStZ 1999, 292, 294/295).
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00
    Die Feststellungen belegen nur die Voraussetzungen des § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB (vgl. BGH NStZ 1999, 242, 243; für die entsprechende Vorschrift des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB: BGHSt 44, 103, 107; BGH NJW 1998, 2914; vgl. auch Boetticher/Sander NStZ 1999, 292, 294/295).
  • BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98

    Fesselung mit Lautsprecherkabel - § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des Mittels

    Auszug aus BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00
    Die Feststellungen belegen nur die Voraussetzungen des § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB (vgl. BGH NStZ 1999, 242, 243; für die entsprechende Vorschrift des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB: BGHSt 44, 103, 107; BGH NJW 1998, 2914; vgl. auch Boetticher/Sander NStZ 1999, 292, 294/295).
  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

    Auszug aus BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00
    Das Rücktrittsprivileg bewirkt, daß der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tathandlungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (BGH NStZ 1989, 114; 1996, 491; StV 1996, 263; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 30; BGH Beschl. v. 4.7.1997 - 2 StR 273/97).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00
    Das Rücktrittsprivileg bewirkt, daß der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tathandlungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (BGH NStZ 1989, 114; 1996, 491; StV 1996, 263; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 30; BGH Beschl. v. 4.7.1997 - 2 StR 273/97).
  • BGH, 11.01.1995 - 2 StR 564/94

    Strafzumessung - Strafvollzug - Folgen des Strafvollzugs - Spezialprevention

    Auszug aus BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00
    Die Strafe kann somit schon deshalb keinen Bestand haben, so daß es keiner Erörterung bedarf, ob bei der Frage der Schuldangemessenheit der Strafe ausreichend die Folgen für das künftige Leben des Angeklagten gewürdigt sind (vgl. dazu BGH StV 1991, 207; 1993, 25 f.; 1995, 296 f.).
  • BGH, 27.08.1992 - 4 StR 366/92

    Srafmildernde Berücksichtigung der Verarbeitung des Tatgeschehens ohne bleibende

    Auszug aus BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00
    Die Strafe kann somit schon deshalb keinen Bestand haben, so daß es keiner Erörterung bedarf, ob bei der Frage der Schuldangemessenheit der Strafe ausreichend die Folgen für das künftige Leben des Angeklagten gewürdigt sind (vgl. dazu BGH StV 1991, 207; 1993, 25 f.; 1995, 296 f.).
  • BGH, 05.12.1990 - 3 StR 214/90

    Erfordernis der Berücksichtigung der von der Strafe für das künftige Leben des

    Auszug aus BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00
    Die Strafe kann somit schon deshalb keinen Bestand haben, so daß es keiner Erörterung bedarf, ob bei der Frage der Schuldangemessenheit der Strafe ausreichend die Folgen für das künftige Leben des Angeklagten gewürdigt sind (vgl. dazu BGH StV 1991, 207; 1993, 25 f.; 1995, 296 f.).
  • BGH, 20.08.2002 - 5 StR 338/02

    Strafzumessung bei Rücktritt; gefährliche Körperverletzung; Totschlagsversuch

    Das Rücktrittsprivileg bewirkt, daß der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tatbestandsverwirklichungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 43; BGH StV 2000, 554 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.01.1999 - 5 StR 655/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3673
BGH, 06.01.1999 - 5 StR 655/98 (https://dejure.org/1999,3673)
BGH, Entscheidung vom 06.01.1999 - 5 StR 655/98 (https://dejure.org/1999,3673)
BGH, Entscheidung vom 06. Januar 1999 - 5 StR 655/98 (https://dejure.org/1999,3673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; Art 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Kompensation bei überlanger Verfahrensdauer; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Anwendung auf die Revision)

  • Wolters Kluwer

    Beschleunigungsgrundsatz - Strafverfahren - Verfahrensverzögerung - Revision - Verurteilung - Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Revision aufgrund der Verletzung von formellem und materiellem Recht; Begründung des Gerichts bei einerüberaus langen Verfahrensdauer; Rechtstaatswidrige Verfahrensverzögerungen; Verletzung des Beschleunigungsgebotes

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 79 (Ls.)
  • StV 2000, 554
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 06.01.1999 - 5 StR 655/98
    Vielmehr ist in Fällen rechtstaatswidriger Verfahrensverzögerungen das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; 1995, 1277; NStZ 1997, 591; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11; BGH StV 1998, 376, 377).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 06.01.1999 - 5 StR 655/98
    Vielmehr ist in Fällen rechtstaatswidriger Verfahrensverzögerungen das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; 1995, 1277; NStZ 1997, 591; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11; BGH StV 1998, 376, 377).
  • BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98

    BGH hebt Verurteilung von Polizisten wegen Körperverletzung und Nötigung auf

    Auszug aus BGH, 06.01.1999 - 5 StR 655/98
    Der nunmehr berufene Tatrichter wird bei Neufestsetzung der Strafe auch die beträchtliche Verfahrensverzögerung ab Erlaß des erstinstanzlichen Urteils bis zum Eingang der Akten beim Generalbundesanwalt zu berücksichtigen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8; BGH, Beschluß vom 30. September 1998 - 5 StR 239/98 -).
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