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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3068
BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99 (https://dejure.org/2000,3068)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2000 - 5 StR 644/99 (https://dejure.org/2000,3068)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2000 - 5 StR 644/99 (https://dejure.org/2000,3068)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 555
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99
    Die Strafzumessungserwägungen lassen besorgen, daß das Landgericht die im vorliegenden Einzelfall gegebenen Besonderheiten des Lockspitzeleinsatzes im Zusammenhang mit einer fast durchgehenden Observation der Angeklagten und der Schmuggelware nicht ausreichend strafmildernd berücksichtigt hat (zu den Grenzen eines zulässigen Lockspitzeleinsatzes vgl. BGH NJW 2000, 1123).
  • BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82

    Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub; § 250

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99
    Für die rechtliche Beurteilung als gewaltsamer Schmuggel ist es ausreichend, daß dem Täter - wie hier - die Waffen zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs zur Verfügung standen (vgl. BGHSt 31, 105, 106; BGH NStZ 1984, 216).
  • BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83

    Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung -

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99
    Der damit erfüllte Tatbestand des § 373 AO verdrängt als qualifizierte Form der Steuerhinterziehung den Grundtatbestand des § 370 Abs. 1 AO (vgl. BGHSt 32, 95).
  • BGH, 23.08.1983 - 5 StR 408/83

    Ekel vor Schußwaffe - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 24 StGB, "Rücktritt von der

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99
    Für die rechtliche Beurteilung als gewaltsamer Schmuggel ist es ausreichend, daß dem Täter - wie hier - die Waffen zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs zur Verfügung standen (vgl. BGHSt 31, 105, 106; BGH NStZ 1984, 216).
  • BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04

    Lückenhafte Strafzumessung (hinreichende Erörterung einer engmaschigen

    Dieser Gesichtspunkt ist - neben der (späteren) Sicherstellung des Rauschgiftes - ein bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt, der im Rahmen der Strafzumessung zu erörtern gewesen wäre (vgl. BGH StV 2000, 555).
  • BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02

    Strafaussetzung zur Bewährung (Ausscheiden bei vollständiger Verbüßung durch

    Die Strafaussprüche, über die das Landgericht nach Rechtskraft der Schuldsprüche (vgl. BGH wistra 2000, 352) nur noch zu entscheiden hatte, begegnen keinen rechtlichen Bedenken.
  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04

    Einkopieren des Strafregisterauszuges in Urteilsgründe

    Richtig ist zwar, dass es grundsätzlich einen besonders bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt darstellt, wenn ein "Geschäft" in engmaschiger Überwachung durch Polizeibeamte stattgefunden hat und dadurch tatsächliche Gefährdungen ausgeschlossen sind und dass dies grundsätzlich bei der Strafzumessung ausführlich zu erörtern ist (BGH StV 2000, 555; BGH StV 2004, 604).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2000 - 5 StR 587/99   

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https://dejure.org/2000,5105
BGH, 12.01.2000 - 5 StR 587/99 (https://dejure.org/2000,5105)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2000 - 5 StR 587/99 (https://dejure.org/2000,5105)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 5 StR 587/99 (https://dejure.org/2000,5105)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Nicht geringe Menge - Veräußerung - Versuchter Betrug - Gesamthandelsmenge - Addition von Lieferungen - Strafrahmenwahl

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 29a Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29, § 29 a, § 30, § 30 a
    Strafmilderunde Berücksichtigung der Tätigkeit eines verdeckten Ermittlers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 555
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.1988 - 1 StR 76/88

    Gebühren und Kosten: Auferlegung der Kosten auf den Anzeigeerstatter

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 5 StR 587/99
    Dies rechtfertigt nicht, zur Bestimmung des Schuldumfangs beide Mengen zu addieren, vielmehr ist die zweite tatsächlich gelieferte Menge als Teil des ursprünglichen Gesamtangebots zu werten (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Handeltreiben 7).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 5 StR 587/99
    Der neue Tatrichter wird zudem das beträchtliche Ausmaß der Einwirkungen des Verdeckten Ermittlers auf den Angeklagten B. bei Strafrahmenwahl und allgemeiner Strafzumessung besonders zu beachten haben, wenngleich auch nach den Maßstäben der Grundsatzentscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) ein gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßender Lockspitzeleinsatz noch nicht vorliegt.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2000 - 2 StR 612/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4869
BGH, 26.01.2000 - 2 StR 612/99 (https://dejure.org/2000,4869)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2000 - 2 StR 612/99 (https://dejure.org/2000,4869)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 2 StR 612/99 (https://dejure.org/2000,4869)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 555 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 26.01.2000 - 2 StR 612/99
    Bei der hiernach vorzunehmenden Änderung des Schuldspruchs hat der Senat den im Tenor des angefochtenen Urteils enthaltenen Zusatz "in einem Fall mit schwerem sexuellem Mißbrauch von Kindern" nicht übernommen; da es sich bei § 176 Abs. 3 Nr. 1 a.F. StGB nicht um einen Qualifizierungstatbestand, sondern nur um einen Regelfall des besonders schweren Falls handelt, gehört dieser Zusatz nicht in den Urteilstenor (BGHSt 27, 287, 289; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 260 Rdn. 25).
  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20

    Sexueller Missbrauch von Kindern, Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot

    Das danach erforderliche Obhutsverhältnis setzt voraus, dass der Täter - regelmäßig im ausdrücklichen oder stillschweigenden Einvernehmen mit dem Sorgeberechtigten - gegenüber dem Opfer eine übergeordnete Stellung einnimmt oder dass dieses ihn zumindest als Vertrauensperson anerkennt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 1995 - 3 StR 526/94, BGHSt 41, 137, 139; MüKo-StGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 174 Rn. 25; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 2 StR 612/99, juris Rn. 7; BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 StR 409/96, juris Rn. 9; vom 17. Dezember 1993 - 4 StR 713/93, juris Rn. 5; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17, NStZ-RR 2017, 369, jeweils zu § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
  • BGH, 10.07.2008 - 4 StR 157/08

    Sexueller Missbrauch von Kindern bei fehlendem Vorsatz bzgl. Kindesalter

    Zu entfallen hat auch der die Fälle 2, 8 und 10 betreffende Zusatz in der Urteilsformel "von denen drei besonders schwere Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern darstellen", weil es sich bei § 176 Abs. 3 StGB a.F. nicht um einen Qualifizierungstatbestand handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 2 StR 612/99; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 260 Rdn. 25).
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