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   OLG Celle, 19.04.2000 - 1 Ws 77/00   

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https://dejure.org/2000,21313
OLG Celle, 19.04.2000 - 1 Ws 77/00 (https://dejure.org/2000,21313)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.04.2000 - 1 Ws 77/00 (https://dejure.org/2000,21313)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. April 2000 - 1 Ws 77/00 (https://dejure.org/2000,21313)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 572
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Karlsruhe, 25.06.2004 - 3 Ws 3/04

    Strafvollzug: Anfechtung der Nichtgewährung von Vollzugslockerungen;

    Sie kann daher mit einem Anfechtungsantrag gegebenenfalls - wie hier - in Verbindung mit einem Verpflichtungsbegehren zur gerichtlichen Überprüfung gestellt werden (vgl. OLG Hamm BlfStrVollzK 1995 Nr. 3, 8; KG ZfStrVo 1987, 245; OLG Frankfurt NStE Nr. 7 zu § 11 StVollzG; OLG Celle StV 2000, 572).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 2 Ws 125/05

    Sicherungsverwahrung: Fortdauer der Sicherungsverwahrung über 10 Jahre hinaus bei

    Die Prognosegutachten im Rahmen der Fortdauerentscheidungen nach § 67d Abs. 3 StGB müssen sich deshalb zwingend auch mit der Lockerungseignung des Untergebrachten befassen, wobei nicht übersehen werden darf, dass der Maßstab für die Entscheidung über das Vorliegen einer die Gewährung von Lockerungen ausschließenden Flucht- oder Missbrauchsgefahr nach § 11 StVollzG nicht die Frage ist, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die Gefahr der erneuten Begehung von Straftaten oder eine Fluchtgefahr besteht, sondern ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde eine bestimmte Lockerung zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; vgl. auch OLG Celle StV 2000, 572 f.).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02

    Strafvollzug: Fehlerhafte Ablehnung von Vollzugslockerungen für einen zu

    Maßstab für die Entscheidung über das Vorliegen einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr ist mithin nicht die Frage, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die Gefahr der erneuten Begehung von Straftaten oder eine Fluchtgefahr besteht, sondern ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde gerade die beantragte Lockerung zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; vgl. auch OLG Celle StV 2000, 572 f.).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2008 - 2 Ws 253/08

    Vollzugsplanfortschreibung bei mehr als 10 Jahre andauernder

    Ist Maßstab für das Vorliegen einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr bei Gewährung einer konkret beantragten Lockerungsmaßnahme, ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde gerade die beantragte Lockerung zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34; vgl. auch OLG Celle StV 2000, 572), so stellt sich bei der allgemeinen Lockerungsplanung im Rahmen der Vollzugsplanfortschreibung - soweit Flucht- bzw. Missbrauchsgefahr nicht evident jegliche Lockerung verbieten - die Frage, wie ein - möglicherweise gestuftes - Programm im Ermessen der Anstalt stehender Lockerungen mit den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit in Einklang zu bringen ist.
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2005 - 2 Ws 76/05

    Erledigung einer 10 Jahre übersteigenden Sicherungsverwahrung: Anforderungen an

    Die Prognosegutachten im Rahmen der Fortdauerentscheidungen nach § 67d Abs. 3 StGB müssen sich deshalb zwingend auch mit der Lockerungseignung des Untergebrachten befassen, wobei nicht übersehen werden darf, dass der Maßstab für die Entscheidung über das Vorliegen einer die Gewährung von Lockerungen ausschließenden Flucht- oder Missbrauchsgefahr nach § 11 StVollzG nicht die Frage ist, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die Gefahr der erneuten Begehung von Straftaten oder eine Fluchtgefahr besteht, sondern ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde eine bestimmte Lockerung zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; vgl. auch OLG Celle StV 2000, 572 f.).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2011 - 1 Ws (Vollz) 30/11

    Vollzugslockerungen; Erledigung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch

    Der Versagungsgrund der Flucht- und Missbrauchsgefahr als Prognoseentscheidung eröffnet der Vollzugsbehörde einen - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Beurteilungsspielraum (BVerwGE 39, 197 ff.), in dessen Rahmen sie bei Achtung der Grundrechte des Gefangenen mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (BVerfG NStZ 1998, 430, 431; BGHSt 30, 320; OLG Nürnberg NStZ 1998, 215; OLG Celle StV 2000, 572).
  • LG Hagen, 04.09.2013 - 62 StVK 43/13

    Ermessensgebrauch durch die Strafvollzugsbehörde bei Entscheidung über offenen

    Nur wenn sich aus konkret darzulegenden Einzelumständen ergibt, dass der Gefangene im Fall von Vollzugslockerungen erneut Straftaten begehen wird, ist deren Ablehnung vertretbar (vgl. OLG Gelle, StV 2000, 572 , Rn. 3 f. nach "[...]").
  • LG Hagen, 05.05.2014 - 62 StVK 9/14

    Ermessensentscheidung hinsichtlich der Unterbringung eines Gefangenen mit seiner

    Nur wenn sich aus konkret darzulegenden Einzelumständen ergibt, dass der Gefangene im Fall von Vollzugslockerungen erneut Straftaten begehen wird, ist deren Ablehnung vertretbar (vgl. OLG Gelle, StV 2000, 572 , Rn. 3 f. nach "[...]").
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