Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 05.01.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.04.2000 - 2 Ws 112/2000, 2 Ws 112/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4983
OLG Hamm, 18.04.2000 - 2 Ws 112/2000, 2 Ws 112/00 (https://dejure.org/2000,4983)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.04.2000 - 2 Ws 112/2000, 2 Ws 112/00 (https://dejure.org/2000,4983)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. April 2000 - 2 Ws 112/2000, 2 Ws 112/00 (https://dejure.org/2000,4983)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Anordnung der Entnahme einer Speichelprobe, molekulargenetische Untersuchung, schwere räuberische Erpressung, Beihilfe, Zuständigkeit, rechtskräftige Verurteilung, DNA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Speichelprobe; Anordnung; Zulässigkeit; Verurteilung; Beschuldigter; Angeklagter

  • Judicialis

    StPO § 305 S. 2; ; StPO § 81 a; ; StPO § 81 f; ; StPO § 81 g Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 305 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Molekulargenetische Untersuchung vor rechtskräftiger Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 22 KLs 46 Js 155/99
  • OLG Hamm, 18.04.2000 - 2 Ws 112/2000, 2 Ws 112/00

Papierfundstellen

  • StV 2000, 606
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.03.1999 - 2 ARs 153/99

    Molekulargenetische Untersuchung (Speichelprobe,

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2000 - 2 Ws 112/00
    Die angeordnete richterliche Untersuchungshandlung fällt in den sachlichen Zuständigkeitsbereich der Strafgerichte (vgl. BGH StV 99, 302 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2008 - 1 Ws 320/07

    Richterliche oder staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit nach Anklageerhebung für

    Eine Konzentration aller Entscheidungen auf das erkennende Gericht ist daher erforderlich und eine Zuständigkeit des Ermittlungsrichters auch im Zwischen- und Hauptverfahren hiernach abzulehnen (vgl. OLG Celle a.a.O.; OLG Hamm, StV 2000, 606; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Jena StV 1999, 199; Senatsbeschluss vom 8. Februar 2006 - 1 Ws 13/06 - OLG Bremen, NStZ 2006, 716; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 81 g Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 2 Ws 176/03

    Zuständigkeit für die Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung vor Erhebung der

    In den Fällen, in denen - wie vorliegend - ein Antrag nach § 81 g SPO nach Anklagerhebung gestellt wird, ist hingegen das erkennende Gericht bis zum rechtskräftigen Abschluss der Strafsache zuständig (vgl. BGH a.a.O.; OLG Celle NStZ-RR 2001, 145, 146; NStZ-RR 2000, 374; NStZ 1999, 210, 211; OLG Hamm StV 2000, 606, 607; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 81 g Rdnr. 16; KMR-Bosch, StPO, § 81 g Rdnr. 18; a.A. KK-Senge, SPO, 5. Aufl., § 81 g Rdnr. 10 m.w.Nachw.).
  • OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer molekulargenetischen

    Eine Konzentration aller Entscheidungen auf das erkennende Gericht ist daher erforderlich und eine Zuständigkeit des Ermittlungsrichters im Zwischen- und Hauptverfahren hiernach abzulehnen (OLG Celle, aaO.; OLG Hamm, StV 2000, 606; OLG Düsseldorf, aaO.; OLG Saarbrücken, aaO.; OLG Jena, StV 1999, 199 ; LR-Krause, aaO., Rdn. 49; Meyer-Goßner, StPO , 48. Aufl., § 81 g Rdn. 15; Ohler, aaO.; SK-Rogall, § 81 g Rdn. 48).
  • OLG Hamm, 10.05.2001 - 2 Ws 109/01

    Anordnung der DNA-Identitätsfeststellung, Zuständigkeit nach Rechtskraft

    Diese sind in der Vergangenheit von den Obergerichten weitgehend übereinstimmend dahin geschlossen worden, dass bis zur Anklageerhebung der Ermittlungsrichter (vgl. dazu OLG Celle NStZ-RR 2000, 374 = StraFo 2000, 381; siehe auch BGH, a.a.O.; KG NStZ-RR 1999, 145; LG Berlin NJW 1999, 302; OLG Jena StV 1999, 198) und nach Anklageerhebung das erkennende Gericht (vgl. dazu OLG Celle NStZ-RR 2001, 145, Senat in StV 2000, 606), zuständig sind.
  • KG, 19.11.2003 - 5 Ws 314/03

    Zuständigkeit für die Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung

    Nach jüngerer obergerichtlicher Rechtsprechung sei aber nach Anklageerhebung und vor Rechtskraft das erkennende Gericht für die Anordnung zuständig (vgl. OLG Hamm StV 2000, 606; OLG Celle NStZ-RR 2000, 374; Thür OLG Jena NJW 1999, 3571).
  • AG Hamburg, 16.12.2005 - 843-440/05
    a) Das Gericht ist für die Entscheidung über die Anordnung einer Maßnahme nach § 81g StPO als erkennendes Gericht zuständig, da die Anklage bereits erhoben wurde und die Sache noch rechtshängig ist (OLG Celle, NStZ-RR 2000, 374; OLG Hamm, StV 2000, 606; OLG Düsseldorf, NStZ 2004, 349; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 112; offen gelassen von OLG Hamburg, OLGSt DNA-IFG § 2 Nr. 4).
  • AG Hamburg-Barmbek, 16.12.2005 - 843-440/05

    Gewerbsmäßiger Computerbetrug: Zulässigkeit von Maßnahmen

    Das Gericht ist für die Entscheidung über die Anordnung einer Maßnahme nach § 81g StPO als erkennendes Gericht zuständig, da die Anklage bereits erhoben wurde und die Sache noch rechtshängig ist (OLG Celle, NStZ-RR 2000, 374; OLG Hamm, StV 2000, 606; OLG Düsseldorf, NStZ 2004, 349; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 112; offen gelassen von OLG Hamburg, OLGSt DNA-IFG § 2 Nr. 4).
  • LG Hamburg, 08.12.2006 - 620 Qs 52/06
    Soweit die Ansicht vertreten wird, die Zuständigkeit gehe mit der Anklageerhebung auf das erkennende Gericht über (vgl. unter anderem OLG Celle, NStZ-RR 2000, 374; OLG Hamm, StV 2000, 606; Löwe-Rosenberg-Krause, StPO, 25. Aufl., § 81g Rdnr. 49; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 81g Rdnr. 15) widerspricht dies der besonderen prozessualen Bedeutung der Maßnahme.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.01.2000 - 1 Ss 284/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6909
OLG Zweibrücken, 05.01.2000 - 1 Ss 284/99 (https://dejure.org/2000,6909)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.01.2000 - 1 Ss 284/99 (https://dejure.org/2000,6909)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Januar 2000 - 1 Ss 284/99 (https://dejure.org/2000,6909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rüge; Verletzung formellen Rechts; Zulässigkeit; Betäubungsmittelabnehmer; Tatbeitrag; Beschaffungsfahrt; Aussageverweigerungsrecht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 3; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 55 Abs. 1; ; StPO § 55

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Auskunftsverweigerungsrecht trotz rechtskräftiger Verurteilung?

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - 5227 Js 2813/97
  • OLG Zweibrücken, 05.01.2000 - 1 Ss 284/99

Papierfundstellen

  • StV 2000, 606
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95

    Revision - Beruhen - Urteil - Nichtvernehmung eines Zeugen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.2000 - 1 Ss 284/99
    Die Rüge der Verletzung formellen Rechts bleibt - ihre Zulässigkeit unterstellt (vgl. zur Problematik BGH NJW 1996, 1685; ST 30, 131) - schon deshalb ohne Erfolg, weil das Landgericht zutreffend dem Zeugen das Recht zugebilligt hat, die Auskunft nach seinen Betäubungsmittelabnehmern zu verweigern (§ 55 StPO), obwohl der Zeuge wegen seines Tatbeitrages zu der hier interessierenden Beschaffungsfahrt nach Holland bereits rechtskräftig verurteilt worden ist.
  • OLG Celle, 28.10.1987 - 3 Ws 407/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.2000 - 1 Ss 284/99
    Jedoch erstreckt sich das Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 StPO auch auf solche Fragen, die nur ein Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude betreffen und so zu einer Belastung des Zeugen beitragen können (BGH StV 1988, 99 m. w. N.. Die Befürchtung der Kammer, der Zeuge der bei der Polizei ohnehin im Verdacht stand, "einen umfangreichen Handel mit Betäubungsmitteln" zu betreiben, könne durch die Benennung seiner Abnehmer die Gefahr auf sich ziehen, dass durch deren Vernehmung weitere Betäubungsmittelgeschäfte ans Licht kommen könnten, beinhaltet deshalb nicht eine bloße theoretische Möglichkeit der Verfolgung. Das würde erst recht gelten, wollte man - was jedoch dahinstehen kann - die vom Verteidiger gestellte Frage nach "den Abnehmern der Drogen" als Frage nach den Kunden des Zeugen schlechthin auffassen würde. Zu Recht hat das Landgericht auch von einer Teilvereidigung abgesehen, weil es sich insoweit um ein allenfalls schwer trennbares Gesamtgeschehen handelt (vgl. auch KK-Senge, StPO, 4. Aufl., § 59 Rdnr. 4 m. w. N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 59 Rdnr. 4).
  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes

    Danach können insbesondere detailliierte Angaben zu früheren bereits rechtskräftig abgeurteilten Straftaten des Zeugen bzw. zu Tatvorwürfen nach einem rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 2 StE 8/03-2 - ) aufgrund des so engen Zusammenhangs mit möglichen weiteren, vergleichbaren Straftaten die Gefahr der Selbstbelastung auslösen, weil die Aussage zu dem früheren Geschehen von indiziell belastender Bedeutung sein kann (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW-Spezial 2008, 568, 569; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06 - BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - StB 8/05 - ; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02 - BGH NJW 1999, 1413 f ; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 Ws 274/02 - OLG Zweibrücken StV 2000, 606 ).
  • OLG Dresden, 14.01.2003 - 1 Ws 274/03
    So hat zuletzt das Oberlandesgericht Zweibrücken - zutreffend - entschieden, dass ein Zeuge die Benennung von Abnehmern der Betäubungsmittel, bezüglich derer er bereits rechtskräftig verurteilt ist, dann verweigern kann, wenn die nicht nur theoretische Möglichkeit besteht, dass diese Abnehmer auch in weiteren, noch nicht abgeurteilten Fällen von dem Zeugen unerlaubt Drogen erworben haben (OLG Zweibrücken, StV 2000, 606).
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