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   BGH, 15.09.1999 - 2 StR 373/99 (2)   

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BGH, 15.09.1999 - 2 StR 373/99 (2) (https://dejure.org/1999,3305)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1999 - 2 StR 373/99 (2) (https://dejure.org/1999,3305)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1999 - 2 StR 373/99 (2) (https://dejure.org/1999,3305)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 1 StPO
    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • HRR Strafrecht

    § 30a BtMG, § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
    Versuchtes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Versuch - Freiheitsstrafe - Revision - Crack - Auffinden von Drogen in der Wohnung des Angeklagten - Gesamtvorrat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 347

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3; StPO § 261
    Überzeugungsbildung bei in einer Wohnung an unterschiedlichen Stellen versteckten Rauschgiftmenge hinsichtlich ihrer Zuordnung auf Benutzer der Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 67
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

    Auszug aus BGH, 15.09.1999 - 2 StR 373/99
    Die Urteilsgründe müssen jedoch erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26, Vermutung 11).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 15.09.1999 - 2 StR 373/99
    Der verweist die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurück, weil das Verfahren nur noch Erwachsene betrifft (BGHSt 35, 267).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung aber auch dann, wenn sich die Schlussfolgerung so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernt, dass sie sich als eine bloße Vermutung erweist (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26, 34; Vermutung 11, jew. m.w.N.).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

    Aber auch in einem solchen Fall müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Würdigung der Beweise auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung nach den Maßstäben rationaler Argumentation ermöglicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, BGHR 15 16 StPO § 261 Vermutung 11; Beschluss vom 15. September 1999 - 2 StR 373/99, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 34; Beschluss vom 31. Januar 2012 - 3 StR 285/11, StV 2012, 653, Tz. 4, Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 361; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. § 261 Rn. 2a).
  • BGH, 28.01.2003 - 1 StR 393/02

    Geldwäschevorsatz (konkrete Umstände für eine Katalogtat); gewerbsmäßige

    Auch wenn die Angeklagte eine legale Herkunft der Schecks ausschloß, ist die Feststellung konkreter Umstände erforderlich, aus denen sich in groben Zügen bei rechtlich richtiger Bewertung durch die Angeklagte eine Katalogtat des Geldwäschetatbestandes als Vortat ergibt (vgl. BGHSt 43, 158, 165; BGH StV 2000, 67).
  • BGH, 12.01.2006 - 4 StR 278/05

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung ohne ausreichend gesicherte Grundlage;

    Das Landgericht hat seine diesbezügliche Überzeugung auf eine nicht ausreichend gesicherte Beweisgrundlage gestützt (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26, 34).
  • OLG Zweibrücken, 25.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 104/17

    Identifizierung des Fahrzeugführers im Bußgeldverfahren mit einem

    Die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung darf sich nicht als schlichte Annahme oder bloße Vermutung erweisen, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Beschluss vom 15.09.1999 - 2 StR 373/99, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26; Beschluss vom 15.09.1999 - 2 StR 373/99, StV 2000, 67; Miebach in MünchKomm-StPO, 1. Aufl., § 261 Rn. 61).
  • KG, 13.06.2012 - 121 Ss 79/12

    Anforderungen an die Feststellungen einer Vortat

    Ob eine Vortat im Sinne des § 261 StGB vorliegt, muss von dem Gericht, das über den Vorwurf der Geldwäsche urteilt, selbstständig geprüft und dargelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1999 - 5 StR 476/99 - = StV 2000, 67; Stree/Hecker in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 261 Rdn. 6).
  • BGH, 22.04.2009 - 5 StR 48/09

    Freispruch; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Telefonüberwachung (stark

    Vielmehr lässt es insgesamt hinreichend deutlich erkennen, dass sich das Landgericht - insoweit rechtsfehlerfrei - schon nicht zu gesicherten Feststellungen zu einer unter dem Gesichtspunkt der Geldwäsche relevanten Vortat in der Lage gesehen hat (vgl. BGH StV 2000, 67).
  • BGH, 11.06.2002 - 5 StR 170/02

    Gehilfenvorsatz (Überzeugungsbildung; Tatsachengrundlage)

    Sie beruht hinsichtlich der subjektiven Tatvoraussetzungen letztlich nicht auf der erforderlichen ausreichend gesicherten Tatsachengrundlage (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26 und 34; Vermutung 11; jeweils m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 04.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 17/18

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Erfordernis einer Gesamtwürdigung von

    Insoweit reicht es grundsätzlich nicht aus, wenn ein Ehepartner die Lagerung und den Konsum von Betäubungsmitteln in der ehegemeinsamen Wohnung durch den anderen Ehepartner toleriert (vgl. BGH, Beschluss vom 15.09.1999 - 2 StR 373/99, StV 2000, 67; Beschluss vom 24.04.2013 - 2 StR 42/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 7; OLG Celle, Beschluss vom 28.06.2000 - 33 Ss 28/00, StV 2000, 624).
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