Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2163
OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99 (https://dejure.org/1999,2163)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.10.1999 - 2 BL 169/99 (https://dejure.org/1999,2163)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 2 BL 169/99 (https://dejure.org/1999,2163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Haftbefehls; Rechtmäßigkeit einer angeordneten Telefonüberwachung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 90
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99
    Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, daß den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv der sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ergebende Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten entgegenzuhalten ist und das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse sich mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. u.a. BVerfGE 53, 152, 158 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99
    Bei der insoweit erforderlichen Prüfung des Verfahrens(fort)gangs sind die Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1 StPO grundsätzlich auch eng auszulegen (vgl. u.a. BVerfGE 36, 264, 271 mit weiteren Nachweisen; siehe auch BVerfG NJW 1980; 1448; 1992, 1749 f. = StV 1991, 565; vgl. die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 121 StPO Rn. 18 ff.).
  • OLG Frankfurt, 24.02.1995 - 1 HEs 424/94

    Haftfortdauer; Wichtiger Grund; Teilanklage; Abschlußreife der Ermittlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99
    Die Fortdauer der Untersuchungshaft kommt danach u.a. dann nicht in Betracht, wenn ihre Dauer dadurch verursacht worden ist und wird, daß die Strafverfolgungsbehörden nicht alle ihr möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens ergriffen haben (vgl. dazu u.a. auch OLG Düsseldorf StV 1990, 503; OLG Frankfurt StV 1995, 423).
  • BVerfG, 04.08.1994 - 2 BvR 1291/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung -

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99
    Insoweit sind die Vorgänge, die schon Gegenstand des ursprünglichen Haftbefehls vom 2. März 1999 waren, nämlich ausermittelt, so daß die Erhebung einer Teilanklage geboten gewesen wäre (vgl. dazu auch BVerfG StV 1994, 589, OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NStZ 1994, 551 ist ihm - auf Anregung des Senats - dann erst während des Haftprüfungsverfahrens - weitere - Akteneinsicht gewährt worden, was zu einer längeren als sonst üblichen Dauer des Haftprüfungsverfahrens beim Senat geführt hat.
  • OLG Düsseldorf, 16.08.1990 - 1 Ws 683/90
    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99
    Die Fortdauer der Untersuchungshaft kommt danach u.a. dann nicht in Betracht, wenn ihre Dauer dadurch verursacht worden ist und wird, daß die Strafverfolgungsbehörden nicht alle ihr möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens ergriffen haben (vgl. dazu u.a. auch OLG Düsseldorf StV 1990, 503; OLG Frankfurt StV 1995, 423).
  • BVerfG, 04.11.1991 - 2 BvR 1327/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99
    Bei der insoweit erforderlichen Prüfung des Verfahrens(fort)gangs sind die Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1 StPO grundsätzlich auch eng auszulegen (vgl. u.a. BVerfGE 36, 264, 271 mit weiteren Nachweisen; siehe auch BVerfG NJW 1980; 1448; 1992, 1749 f. = StV 1991, 565; vgl. die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 121 StPO Rn. 18 ff.).
  • OLG Celle, 15.11.2021 - 2 HEs 24/21

    Verwertbarkeit übermittelter Encrochat- und SkyECC-Dateien

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1195, 423; OLG Hamm StV 2000, 90 f.).
  • OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20

    Hemmung von Unterbrechungsfristen wegen COVID-19; Keine pandemiebedingte

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1195, 423; OLG Hamm StV 2000, 90 f.).
  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06

    Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente

    Sie dürfte aber nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 5. Dezember 2005, wonach "gegen die Auffassung, eine zeitweilige Verzögerung des Verfahrens könne durch eine besonders intensive Bearbeitung ausgeglichen werden, erhebliche Bedenken bestehen , weil diese Form der Bearbeitung ohnehin in jeder Lage des Verfahrens geboten ist", nicht mehr haltbar sein (so auch Gaede HRRS 2005, 409, 411; siehe dazu auch schon Senat StV 2000, 90 und Beschluss des Senats vom 20. Oktober 2005 in 2 OBL 57/05).
  • OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12

    Kriterien zur Auslegung des Begriffs "derselben Tat" i.S.d. § 121 StPO;

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; BVerfG, NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Köln, StV 1999, 40; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Hamm, StV 2000, 90, 91).
  • OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10

    Legitimierende Anknüpfungstatsachen beim Vertrieb von Betäubungsmitteln nach dem

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Hamm StV 2000, 90, 91).
  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 1 Ws 557/06

    Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; Haftsache; Sachverständigengutachten;

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895, 2896; OLG Hamm StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1995, 423).
  • OLG Hamm, 15.12.2005 - 4 OBL 74/05

    Zwei Drogenhändler aus der Haft entlassen

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 90, 91; Senatsbeschluss vom 19. Februar 2002 - 4 BL 8/02 - Beschluss des 5. Strafsenats des OLG Hamm vom 19.12.2002 - 5 BL 126/02 -).
  • OLG Hamm, 19.12.2001 - 2 BL 221/01

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, Fortdauer der

    Nach alledem war der Haftbefehl aufzuheben (vgl. Beschlüsse des Senats vom 6. November 1997 in 2 BL 372/97 und vom 7. Oktober 1999 in 2 BL 183/99, StV 2000, 90 = StraFo 2000, 69).
  • OLG Hamm, 17.05.2004 - 2 OBL 36/04

    Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; Verfahrensförderung; richterliche

    Dabei kann dahinstehen, ob schon zu beanstanden ist, dass die Strafkammer Termin zur Hauptverhandlung erst mehr als vier Monate nach Eingang der Anklageschrift anberaumt hat (vgl. dazu Senat in StV 2000, 90 = StraFo 2000, 69 und in NStZ-RR 2001, 61 = wistra 2001, 77 = StV 2001, 303 = StraFo 2001, 32) oder ob dies ggf. wegen des Vorrangs anderer Haftsachen gerechtfertigt ist (vgl. dazu Senat, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 19.12.2002 - 5 BL 126/02

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, unzureichende Vorbereitung der

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Düsseldorf StV 1990, 503).
  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 1 OBL 5/05

    Haftprüfung; wichtiger Grund; Eröffnung des Verfahrens; Beginn der

  • OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 BL 71/00

    Wichtiger Grund, Verhinderung des Sachverständigen, langer Zeitraum zwischen

  • OLG Hamm, 28.11.2006 - 4 OBL 106/06

    Aufhebung; keine hinreichende Beschleunigung; Beschleunigung von Haftsachen;

  • OLG Hamm, 24.10.2006 - 4 OBL 96/06

    Aufhebung des Haftbefehls, keine Förderung durch das Schöffengericht,

  • OLG Hamm, 19.02.2002 - 4 BL 8/02

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, verzögerte

  • OLG Hamm, 02.10.2001 - 5 BL 183/01

    Haftprüfung, Sechsmonatsfrist, wichtiger Grund, Anklage vor einem unzuständigen

  • OLG Hamm, 23.10.2001 - 1 BL 208/01

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, langer Zeitraum

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht