Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 11.08.1999

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   KG, 30.06.1999 - (3) 1 HEs 299/98 (28 - 31/99), (3) 1 HEs 299/98 (28/99), (3) 1 HEs 299/98 (29/99), (3) 1 HEs 299/98 (30/99), (3) 1 HEs 299/98 (31/99)   

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KG, 30.06.1999 - (3) 1 HEs 299/98 (28 - 31/99), (3) 1 HEs 299/98 (28/99), (3) 1 HEs 299/98 (29/99), (3) 1 HEs 299/98 (30/99), (3) 1 HEs 299/98 (31/99) (https://dejure.org/1999,8181)
KG, Entscheidung vom 30.06.1999 - (3) 1 HEs 299/98 (28 - 31/99), (3) 1 HEs 299/98 (28/99), (3) 1 HEs 299/98 (29/99), (3) 1 HEs 299/98 (30/99), (3) 1 HEs 299/98 (31/99) (https://dejure.org/1999,8181)
KG, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - (3) 1 HEs 299/98 (28 - 31/99), (3) 1 HEs 299/98 (28/99), (3) 1 HEs 299/98 (29/99), (3) 1 HEs 299/98 (30/99), (3) 1 HEs 299/98 (31/99) (https://dejure.org/1999,8181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 36
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 01.02.1993 - 1 HEs 11/93

    Haftsache; Beschleunigungsgebot; Engpässe; Personelle; Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus KG, 30.06.1999 - 1 HEs 299/98
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 1. Februar 1993 (StV 1993, 203 ) ausgeführt hat, erfordert das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, daß etwaige personelle Engpässe vorwiegend mit Haftsachen befaßter Abteilungen der Staatsanwaltschaft durch die vorübergehende Heranziehung von Staatsanwälten aus allgemeinen Abteilungen, die vorwiegend keine Haftsachen bearbeiten, zu beheben sind.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1982 - 2 Ws 709/82
    Auszug aus KG, 30.06.1999 - 1 HEs 299/98
    Jedenfalls stellt die Verzögerung der Anklageerhebung - hier von einem Monat - ein erhebliches Versäumnis dar (vgl. KG StV 1983, 111).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht

    An einen zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft bereits andauert (vgl. BGHSt 38, 43 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. August 1982 - 1 Ws 607/82 -, StV 1982, S. 531 ; Beschluss vom 1. Februar 1991 - 2 Ws 632-633/90 -, StV 1991, S. 308; Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586; Beschluss vom 25. März 1996 - 2 Ws 86/96 -, StV 1996, S. 496; KG, Beschluss vom 30. Juni 1999 - 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ).
  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

    Auch wenn sich für den in Haftsachen zulässigen zeitlichen Abstand zwischen Eröffnungsbeschluss und Beginn der Hauptverhandlung starre Grenzen nur schwer festlegen lassen, weil es insoweit jeweils auf die gesamten Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. August 1982 - 1 Ws 607/82 -, StV 1982, S. 531 ), sind an einen zügigen Fortgang des Verfahrens um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft bereits andauert (vgl. BGHSt 38, 43 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. August 1982 - 1 Ws 607/82 -, StV 1982, S. 531 ; Beschluss vom 1. Februar 1991 - 2 Ws 632-633/90 -, StV 1991, S. 308; Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586; Beschluss vom 25. März 1996 - 2 Ws 86/96 -, StV 1996, S. 496; KG, Beschluss vom 30. Juni 1999 - 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ).
  • BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der

    Dauert die Untersuchungshaft bereits ein Jahr an, so führt in bestimmten Fällen schon eine Verzögerung um einen Monat oder sechs Wochen zu einer Verletzung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, NJW 2006, S. 1336 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, NStZ 2000, S. 153 ; KG, Beschluss vom 30. Juni 1999 - (3) 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07

    Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen

    An einen zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft bereits andauert (vgl. BGHSt 38, 43 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. August 1982 - 1 Ws 607/82 -, StV 1982, S. 531 ; Beschluss vom 1. Februar 1991 - 2 Ws 632-633/90 -, StV 1991, S. 308; Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586; Beschluss vom 25. März 1996 - 2 Ws 86/96 -, StV 1996, S. 496; KG, Beschluss vom 30. Juni 1999 - 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ).
  • OLG Naumburg, 07.11.2006 - 1 Ws 533/06

    Haftbeschwerde eines Angeklagten

    Dauert die Untersuchungshaft bereits ein Jahr an, so führt in bestimmten Fällen schon eine Verzögerung um einen Monat oder sechs Wochen zu einer Verletzung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, NJW 2006, S. 1336 [1339]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, NStZ 2000, S. 153 [154]; KG, Beschluss vom 30. Juni 1999 - (3) 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 [37]).".
  • KG, 13.11.2006 - 1 HEs 168/06

    Untersuchungshaft über 6 Monate: Zuwarten in dem Bestreben der Zusammenfassung

    Hierbei wachsen die an die Zügigkeit und Effizienz der Bearbeitung zu stellenden Anforderungen in dem Maße, in dem der Freiheitsanspruch des Untersuchungsgefangenen mit der Dauer der Haft an Gewicht gewinnt [vgl. BVerfG NJW 1980, 1448; KG StV 2000, 36].
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.08.1999 - 2 HEs 220/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12420
OLG Karlsruhe, 11.08.1999 - 2 HEs 220/99 (https://dejure.org/1999,12420)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.08.1999 - 2 HEs 220/99 (https://dejure.org/1999,12420)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. August 1999 - 2 HEs 220/99 (https://dejure.org/1999,12420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauer einer Untersuchungshaft bei fehlender Förderung des Verfahrens in gebotener Weise

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 121 Abs. 1
    Strafprozeßrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der U-Haft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 36
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 17.02.1997 - 2 Ws 26/97

    Anspruch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.08.1999 - 2 HEs 220/99
    Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger kommt nur ausnahmsweise in Betracht und muß insbesondere dann, wenn sie -- wie hier -- lediglich zur Sicherung des weiteren Verfahrens erfolgt, seltenen Ausnahmefällen vorbehalten bleiben (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 203 ).
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