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   BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00   

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BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00 (https://dejure.org/2000,1015)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2000 - 5 StR 408/00 (https://dejure.org/2000,1015)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00 (https://dejure.org/2000,1015)
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Verweigerte Abänderung der Verteidigerbeiordnung

§ 142 StPO, Art. 6 Abs. 3 c MRK, grundsätzlich ist der gewünschte Verteidiger beizuordnen, Pflicht des Gerichts zur Anhörung, wenn der Beschuldigte nicht von selbst einen Wunschverteidiger benennt, Pflicht zur Beachtung auch einer nachträglichen Bennenung

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 142 Abs. 1 Sätze 2 und 3 StPO; § 336 StPO; Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 lit. c EMRK; Art 20 Abs. 1 GG; § 143 StPO
    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers; Notwendige Verteidigung; Wahlverteidiger; Ablehnung des vom Angeklagten bezeichneten Verteidigers seines Vertrauens als Verletzung des Rechts auf ein ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 142 Abs. 1 Sätze 2 und 3, 336

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 237
  • NStZ 2001, 606 (Ls.)
  • StV 2001, 3
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 02.05.1996 - 3 Ws 352/96

    Bestellung eines Pflichtverteidigers ohne Anhörung des Beschuldigten; Prozessuale

    Auszug aus BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00
    Der Umstand, daß der Beschwerdeführer in dem Antrag von sich aus keinen Rechtsanwalt als gewünschten Pflichtverteidiger benannt hatte, machte seine Anhörung nicht grundsätzlich entbehrlich; es war nicht ohne weiteres davon auszugehen, der Beschwerdeführer hätte sein Vorschlagsrecht gekannt, aber darauf verzichten wollen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 271).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 456/91

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Bestellung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00
    Allein die Nichtbeachtung des § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO begründet allerdings noch nicht die Revision (vgl. BGHR StPO § 142 Abs. 1 - Auswahl 3).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00
    Danach ist bei der Auswahl des Pflichtverteidigers dem Interesse des Beschuldigten, von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung zu tragen; grundsätzlich soll der Beschuldigte mit der Beiordnung des Verteidigers seines Vertrauens demjenigen gleichgestellt werden, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; BGHSt 43, 153, 154 f.).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Auszug aus BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00
    Danach ist bei der Auswahl des Pflichtverteidigers dem Interesse des Beschuldigten, von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung zu tragen; grundsätzlich soll der Beschuldigte mit der Beiordnung des Verteidigers seines Vertrauens demjenigen gleichgestellt werden, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; BGHSt 43, 153, 154 f.).
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Dem Grundsatz des fairen Verfahrens ist insoweit zu entnehmen, dass einem zeitgerecht vorgetragenen Wunsch des Beschuldigten auf Beiordnung eines von ihm benannten Rechtsanwalts grundsätzlich zu entsprechen ist, es sei denn, wichtige Gründe stehen dem entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 BvQ 10/06, NStZ 2006, 460, 461; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 8).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    In Verfolgung dieser Grundsätze kommt die Soll-Vorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO als Ausfluss des Fairnessgrundsatzes und des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) einer Anhörungspflicht gleich, von der nur in seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann (vgl. BGH, NJW 2001, S. 237 f.).

    Vielmehr muss es - von Ausnahmefällen offensichtlichen Missbrauchs des Anhörungsrechts abgesehen - genügen, wenn der Beschuldigte schlüssig darlegt, kein Vertrauen (mehr) zu dem Anwalt zu haben (vgl. BGH, NJW 2001, S. 237 ); eines Nachweises bedarf es in der Regel nicht, erst recht ist keine Beweisaufnahme hierüber durchzuführen.

  • BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines

    a) Der Beschwerdeführer kann die Versagung der Beiordnung einer weiteren Verteidigerin noch im weiteren fachgerichtlichen Verfahren zur Nachprüfung stellen, und sie im Falle seiner Verurteilung insbesondere dem Revisionsgericht unterbreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00 -, NJW 2001, S. 237; Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 781/96 -, NJW 1997, S. 3385).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

    Dies gab Anlaß zu der Regelung in § 142 Abs. 1 Sätze 2 und 3 StPO, wonach ein Wunsch des Beschuldigten auf Verteidigung durch einen bestimmten Rechtsanwalt durch Nachfrage zu fördern und diesem weitgehend Rechnung zu tragen ist (vgl. BGHSt 43, 153, 154 f.; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 7, 8; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 142 Rdn. 9 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 05.04.2007 - 3 Ws 208/07

    Pflichtverteidiger; Verhinderung; Auswechselung; Anwalt des Vertrauens; faires

    Der verfassungsmäßig verbürgte Anspruch auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips umfasst das Recht des Angeklagten, sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfG NJW 2001, 3695, 3696 f; BVerfGE 39, 238, 243; BGH NJW 2001, 237 ; BGH NJW 1992, 849 ; Senat, Beschlüsse vom 05.04.2004 - 3 Ws 95/04 OLG Hamm - und vom 07.07.2006 - 3 Ws 300/06 OLG Hamm, je m.w.N.).

    Der verfassungsmäßig verbürgte Anspruch auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips umfasst das Recht des Angeklagten, sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfG NJW 2001, 3695, 3696 f; BVerfGE 39, 238, 243; BGH NJW 2001, 237 ; BGH NJW 1992, 849 ; Senat, Beschlüsse vom 05.04.2004 - 3 Ws 95/04 OLG Hamm - und vom 07.07.2006 - 3 Ws 300/06 OLG Hamm, je m.w.N.).

    Der verfassungsmäßig verbürgte Anspruch auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips umfasst das Recht des Angeklagten, sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfG NJW 2001, 3695, 3696 f; BVerfGE 39, 238, 243; BGH NJW 2001, 237 ; BGH NJW 1992, 849 ; Senat, Beschlüsse vom 05.04.2004 - 3 Ws 95/04 OLG Hamm - und vom 07.07.2006 - 3 Ws 300/06 OLG Hamm, je m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11

    Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl

    Zwar kann die nachträgliche Zustimmung eines Beschuldigten zur Auswahl eines bestimmten Verteidigers darin liegen, dass er in der Folgezeit die Verteidigung durch diesen über einen wesentlichen Zeitraum widerspruchslos hinnimmt (vgl. BGH in NJW 2001, 237; Beschluss des Senats vom 28. Mai 2003 - 2 Ws 334/03 -).

    Der beigeordnete Rechtsanwalt ist in diesem Fall auch dann zu entpflichten und ein von ihm gewählter Verteidiger beizuordnen, wenn ernstzunehmende Anhaltspunkte für eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem früheren Verteidiger nicht bestehen (vgl. LG Krefeld, a. a. O.; Wohlers, a. a. O., 157; BGH in StV 2001, 3).

  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04

    Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben

    Diese Grenze für die Begründetheit vorgebrachter Einwände gegen den beigeordneten Pflichtverteidiger gilt allerdings nur dann, wenn zuvor im Rahmen des Bestellungsverfahrens dem Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör und - regelmäßige - Beiordnung des von ihm bezeichneten Vertrauensanwalts Genüge getan worden ist (vgl. BVerfG aaO; BGH NJW 2001, 237, 238).
  • OLG Hamm, 22.04.2002 - 2 Ws 88/02

    Pflichtverteidiger, Beiordnung des Anwalts des Vertrauens, Beiordnung bei einem

    Beide Obergerichte habe nämlich vor kurzem die besondere Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und seinem Verteidiger betont (vgl. dazu BVerfG NJW 2001, 3695 und BGH NJW 2001, 237).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 5 Ws 42/13

    Bestellung eines Pflichtverteidigers: Anhörungspflicht als Ausfluss des Anspruchs

    Der neu beigeordnete Rechtsanwalt ist in diesem Fall auch dann auf Antrag zu entpflichten und ein von dem jeweiligen Angeschuldigten gewählter Verteidiger beizuordnen, wenn ernstzunehmende Anhaltspunkte für eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem bisherigen (zweiten) Pflichtverteidiger nicht bestehen (OLG Jena StraFo 2012, 193; OLG Koblenz StV 2011, 349; BGH StV 2001, 3).
  • OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12

    Anspruch auf ein faires Verfahren im Fall der Beiordnung eines

    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 StPO Rechnung trägt, verlangt, dass dem Angeschuldigten - wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen - ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muss, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine Verteidigung ist (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGH StV 1998, 414 f.; BGH StV 2001, 3 f.).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts hat der Angeschuldigte vorliegend auch nicht über einen wesentlichen Zeitraum die Verteidigung durch Rechtsanwalt H. widerspruchslos hingenommen (BGH StV 2001, 3 f.), mit der Folge, dass er hieran dauerhaft festgehalten werden könnte.

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - 2 Ws 58/18

    Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger

  • LG Mainz, 05.11.2020 - 3 Qs 62/20

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Umbeiordnung

  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 178/06

    Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Anwalt seiner Wahl und

  • OLG Köln, 07.10.2005 - 2 Ws 469/05

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Pflichtverteidigerbestellung

  • OLG Koblenz, 16.01.2014 - 2 Ws 748/13

    Pflichtverteidigung: Bindungswirkung der nachträglichen Zustimmung zur

  • OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 3 Ws 223/09

    Notwendige Verteidigung: Anhörung des Angeklagten zur Beiordnung eines zweiten

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02

    Revision in Strafsachen: Gebotene Entpflichtung des bisherigen

  • OLG Rostock, 29.01.2008 - I Ws 1/08

    Pflichtverteidigerbestellung: Beiordnung eines Verteidigers mit weit entferntem

  • OLG Koblenz, 28.10.2020 - 4 Ws 639/20

    In-Lauf-Setzen der Frist für einen Antrag auf Auswechslung des

  • KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei nicht

  • OLG München, 17.12.2009 - 2 Ws 1101/09

    Verfahrensfehlerhafte Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Voraussetzungen der

  • OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09

    Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem

  • VerfG Brandenburg, 15.10.2009 - VfGBbg 61/08

    Rechtliches Gehör; Strafprozessrecht; Beiordnung eines Zeugenbeistandes

  • OLG Hamm, 05.03.2004 - 3 Ws 95/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung neben Wahlverteidiger; Auswahlermessen des

  • KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14

    "Spontananhörung" eines psychisch kranken Verurteilten vor

  • OLG Celle, 05.06.2023 - 5 StS 2/22
  • OLG Hamm, 07.07.2006 - 3 Ws 300/06

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Anwalt des Vertrauens; ortsansässiger

  • OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers ohne Gelegenheit des Angeklagten zur

  • OLG Koblenz, 28.05.2003 - 2 Ws 334/03

    Pflichtverteidigerbestellung, Auswahl, Einverständnis, nachträgliches

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 96/02

    Entpflichtung eines Verteidigers im Falle einer definitiven wiederholten

  • OLG Rostock, 18.12.2001 - I Ws 548/01

    Reduzierung des dem Vorsitzenden zustehenden Auswählermessens auf Null bei der

  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ws 676/09

    Bestellung des auswärtigen Vertrauensanwalts zum Pflichtverteidiger im

  • OLG Dresden, 06.06.2007 - 3 Ws 38/07

    Voraussetzungen der Entpflichtung des bestellten Pflichtverteidigers; Bedeutung

  • OLG Nürnberg, 28.02.2007 - 1 St OLG Ss 22/07

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung, Pflichtverteidiger

  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 15-IV-04
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