Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 31.10.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.03.2001 - 2 Ws 51/01, 2 Ws 52/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8162
OLG Hamm, 01.03.2001 - 2 Ws 51/01, 2 Ws 52/01 (https://dejure.org/2001,8162)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2001 - 2 Ws 51/01, 2 Ws 52/01 (https://dejure.org/2001,8162)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2001 - 2 Ws 51/01, 2 Ws 52/01 (https://dejure.org/2001,8162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Anhörung des Verurteilten; zeitnah; Begründung der Widerrufsentscheidung; Langzeittherapie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf; Strafaussetzung zur Bewährung; Anhörung des Verurteilten; Zeitnähe; Begründung der Widerrufsentscheidung; Langzeittherapie

  • Judicialis

    StGB § 56 f; ; StPO § 453

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f; StPO § 453
    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Anhörung des Verurteilten; zeitnah; Begründung der Widerrufsentscheidung; Langzeittherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 413
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 09.12.1996 - 1 Ws 1061/96
    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2001 - 2 Ws 51/01
    Deshalb müssen einschlägige Rückfallstraftaten Drogen- oder Alkoholabhängiger einer günstigen Prognose nicht zwingend entgegenstehen, wenn neue tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Möglichkeit der Wiedereingliederung im Einzelfall günstig zu beeinflussen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1998, 215, 216; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 56 Rdnr. 3c m.w.N.).

    Eine stationäre Langzeittherapie gem. § 35 Abs. 1 BtMG ist in der Regel aber als günstige Möglichkeit der Wiedereingliederung Abhängiger in die Gesellschaft anzusehen und deshalb bei der Entscheidung nach § 56 f StGB zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1998, 215, 216; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 56 Rdnr. 3c m.w.N.).

  • OLG Hamm, 06.04.2001 - 2 Ws 77/01

    bedingte Entlassung; Restrisiko, Asylbewerber; Ausländer, positive Prognose;

    Damit hat der Gesetzgeber eine seit langem bestehende Rechtsprechung im Gesetz festgeschrieben (siehe Senat in StV 1998, 501 = StraFo 1998, 174 sowie in StraFo 1999, 175; siehe auch Beschluss des Senats vom 11. Februar 1999 in 2 Ws 42/99 und vom 30. März 2001 in 2 Ws 51/01).
  • OLG Hamm, 19.03.2003 - 2 Ws 74/03

    bedingte Entlassung, zeitnahe Anhörung des Verurteilten

    Aufgrund des Zeitablaufs zwischen der Anhörung und der Widerrufsentscheidung von nahezu sechs Monaten konnte diese Anhörung aber nicht mehr als Entscheidungsgrundlage für den angefochtenen Beschluss dienen (vgl. hierzu Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 454 Rdnr. 31 m.w.Nachw.; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13.Juni 2000 in 2 Ws 142 u. 143/2000, VRS 99, 208 und vom 1. März 2001 in 2 Ws 51 und 52/2001, StV 2001, 413).
  • OLG Hamm, 21.04.2015 - 1 Ws 148/15

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung trotz größeren

    Der Senat teilt deshalb insoweit nicht die Auffassung des 2. Strafsenats des hiesigen Oberlandesgerichts (StV 2001, 413 f.), dass bei fehlender zeitnaher Anhörung des Verurteilten (konkreter zeitlicher Abstand zwischen Anhörung und Widerrufsbeschluss: vier Monate) allein deswegen schon eine Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und eine Zurückverweisung der Sache geboten wäre.
  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 2 Ws 80/05

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Anhörung; mündliche

    Eine so lange zurückliegende Anhörung kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel nicht mehr Grundlage für den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung sein (vgl. hierzu Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 454 Rdnr. 31 mit weiteren Nachweisen; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Juni 2000 in 2 Ws 142 u. 143/2000, VRS 99, 208 und vom 1. März 2001 in 2 Ws 51 und 52/2001, StV 2001, 413, sowie vom 19. März 2003 in 2 Ws 73/03).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ws 286/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7494
OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ws 286/00 (https://dejure.org/2000,7494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.10.2000 - 2 Ws 286/00 (https://dejure.org/2000,7494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 2 Ws 286/00 (https://dejure.org/2000,7494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, Anrechnung von erbrachten Leistungen, Anrechnungsmaßstab, Änderung der persönlichen Verhältnisse

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Anrechnung von erbrachten Leistungen; Anrechnungsmaßstab; Änderung der persönlichen Verhältnisse; Menschenhandel

  • Judicialis

    StGB § 56 f

  • rechtsportal.de

    StGB § 56f
    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Anrechnung von erbrachten Leistungen; Anrechnungsmaßstab; Änderung der persönlichen Verhältnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 165
  • StV 2001, 413
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ws 286/00
    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung ein angemessener Ausgleich unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes der Genugtuung und Sühne für begangenes Unrecht dafür zu gewähren, dass Leistungen nicht erstattet werden (vgl. BGHSt 36, 378, 383).

    Einen Anhaltspunkt kann zwar dabei grundsätzlich das Tagessatzsystem bieten (vgl. BGH NJW 1990, 1674, 1675).

  • OLG Celle, 18.02.1992 - 2 Ws 299/91
    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ws 286/00
    Diese sollen den Verurteilten an die drohende Vollstreckung der Freiheitsstrafe erinnern und treten neben die sich allein aus der Strafaussetzung ergebende Drohung (vgl. OLG Celle NStZ 1992, 336, 337).
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 310/22

    Zum Anrechnungsmaßstab für erfüllte Geldauflagen auf eine zu widerrufende

    Das gefundene Umrechnungsergebnis ist schließlich einer wertenden Betrachtung im Einzelfall zu unterziehen, inwieweit mit der Anrechnung der erfüllten Auflage unter Berücksichtigung ihrer Genugtuungsfunktion für das begangene Unrecht (vgl. § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB) ein angemessener Ausgleich dafür gewährt wird, dass die Leistungen nicht erstattet werden (Anschluss OLG Hamm, Beschluss vom 31. Oktober 2000 - 2 Ws 286/00 -, juris).

    Das so gefundene Umrechnungsergebnis ist schließlich einer wertenden Betrachtung im Einzelfall zu unterziehen, inwieweit mit der Anrechnung einer erfüllten Auflage unter Berücksichtigung ihrer Genugtuungsfunktion für das begangene Unrecht (vgl. § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB) ein angemessener Ausgleich dafür gewährt wird, dass die Leistungen nicht erstattet werden (OLG Hamm, Beschluss vom 31. Oktober 2000 - 2 Ws 286/00 -, juris).

  • OLG Nürnberg, 05.04.2002 - Ws 307/02

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung bei Verurteilung zur Unterbringung

    Einschlägige Rückfallstraftaten Drogen- oder Alkoholabhängiger müssen einer günstigen Prognose nur dann nicht zwingend entgegenstehen, wenn neue tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Möglichkeit der Wiedereingliederung im Einzelfall günstig zu beeinflussen (OLG Hamm, StV 2001, 413, 414; OLG Düsseldorf, StV 1998, 215).
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