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   BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00   

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https://dejure.org/2000,2704
BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00 (https://dejure.org/2000,2704)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2000 - 3 StR 457/00 (https://dejure.org/2000,2704)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2000 - 3 StR 457/00 (https://dejure.org/2000,2704)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Zusammenfassung mehrerer Verkäufe zu einer Bewertungseinheit, wenn sie in einer Menge erworben wurden

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • StV 2001, 460
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.03.1998 - 2 StR 22/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00
    Da die Frage des Vorliegens einer Bewertungseinheit nicht nur die Prüfung eines Verfahrenshindernisses, sondern zugleich auch den Schuldspruch betrifft, ist eine Klärung im Wege des Strengbeweises durch den Tatrichter geboten (vgl. BGHSt 22, 307, 309; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 17).
  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00
    Da die Frage des Vorliegens einer Bewertungseinheit nicht nur die Prüfung eines Verfahrenshindernisses, sondern zugleich auch den Schuldspruch betrifft, ist eine Klärung im Wege des Strengbeweises durch den Tatrichter geboten (vgl. BGHSt 22, 307, 309; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 17).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden Verkaufsvorgänge durch den Erwerb der hierzu bestimmten Gesamtmenge zu einer Bewertungseinheit verbunden, weil sie im Rahmen desselben Güterumsatzes erfolgen (BGHSt 30, 28 ff.; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 ff.).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00
    Die Annahme einer solchen Bewertungseinheit ist geboten, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die es rechtfertigen können, bestimmte Einzelverkäufe einer vom Angeklagten erworbenen Gesamtmenge zuzurechnen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6, 8, 11, 12, 13).
  • BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatmodalitäten des Erwerbs, des Besitzes und

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00
    Die Annahme einer solchen Bewertungseinheit ist geboten, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die es rechtfertigen können, bestimmte Einzelverkäufe einer vom Angeklagten erworbenen Gesamtmenge zuzurechnen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6, 8, 11, 12, 13).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden Verkaufsvorgänge durch den Erwerb der hierzu bestimmten Gesamtmenge zu einer Bewertungseinheit verbunden, weil sie im Rahmen desselben Güterumsatzes erfolgen (BGHSt 30, 28 ff.; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 ff.).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 138/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bewertungseinheit der

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00
    Die Annahme einer solchen Bewertungseinheit ist geboten, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die es rechtfertigen können, bestimmte Einzelverkäufe einer vom Angeklagten erworbenen Gesamtmenge zuzurechnen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6, 8, 11, 12, 13).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2b Ss 204/00

    Prüfung der Berufungsbeschränkung durch Revisionsgericht - Ermittlung des

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00
    Es hat dabei ausgeführt, daß die Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß unzulässig gewesen sei, weil der Schuldumfang in dem Urteil des Amtsgerichts - Schöffengericht - Neuss vom 16. November 1999 unzureichend festgestellt worden sei (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 b Ss 204/00 - 72/00).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 69/96

    Zusammenfassung mehrerer Drogenverkäufe zu Tateinheit bei nicht feststellbarem

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00
    Die Annahme einer solchen Bewertungseinheit ist geboten, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die es rechtfertigen können, bestimmte Einzelverkäufe einer vom Angeklagten erworbenen Gesamtmenge zuzurechnen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6, 8, 11, 12, 13).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00
    Die Annahme einer solchen Bewertungseinheit ist geboten, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die es rechtfertigen können, bestimmte Einzelverkäufe einer vom Angeklagten erworbenen Gesamtmenge zuzurechnen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6, 8, 11, 12, 13).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Dies betrifft etwa die Frage, ob ein Handel mit Betäubungsmitteln Teil einer bereits anderweitig abgeurteilten Bewertungseinheit ist; die tatrichterlichen Feststellungen hierzu sind nach revisionsrechtlichen Grundsätzen nur eingeschränkt überprüfbar (BGH, Beschlüsse vom 30. März 2001 - StB 4 und 5/01, BGHSt 46, 349, 352 f.; vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09, NStZ-RR 2011, 25, 26; vom 16. November 2000 - 3 StR 457/00, StV 2001, 460).
  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    In solchen Fällen wird diese Frage nicht im Revisionsverfahren im Wege des Freibeweises geklärt, sondern die Sache zu erneuter tatrichterlicher Feststellung im Wege des Strengbeweises zurückverwiesen (BGH, Beschl. vom 16, November 2000 - 3 StR 457/00).
  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 587/09

    Strafklageverbrauch beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Der Senat hat dies nicht im Wege des Freibeweises zu überprüfen, also etwa durch Rekonstruktion des Ergebnisses der Beweisaufnahme und (oder) durch Abgleich der Urteilsgründe mit dem Akteninhalt, sondern nach revisionsrechtlichen Grundsätzen (vgl. BGHSt 46, 349, 352, 353; BGH, Beschl. vom 16. November 2000 - 3 StR 457/00; in vergleichbarem Sinne BGHSt 22, 307, 309; BGH NStZ 2000, 388).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Denn insoweit liegt aufgrund der vorliegenden Bewertungseinheit nicht nur eine materiellrechtliche, sondern auch eine einheitliche prozessuale Tat i.S.v. § 264 Abs. 1 StPO vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2020 - 3 StR 360/20, juris Rn. 10; vom 16. November 2000 - 3 StR 457/00, StV 2001, 460; vom 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94, BGHR StGB Vor § 1/Serienstraftaten Handeltreiben 1).
  • BGH, 14.03.2002 - 3 StR 9/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Regelbeispiel Gewerbsmäßigkeit

    Soweit die Strafkammer den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 12 Fällen verurteilt hat, war die Urteilsformel entsprechend der Anregung des Generalbundesanwalts im Schuldspruch abzuändern, weil das Regelbeispiel des § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG lediglich eine Strafzumessungsregel enthält und deshalb die Bezeichnung "gewerbsmäßig" nicht in die Entscheidungsformel aufzunehmen ist (vgl. BGH StV 2001, 460; Weber, BtMG § 29 Rdn. 918 f.).
  • BGH, 06.02.2001 - 4 StR 11/01

    Bewertungseinheit (Hinweise, die eine solche Nahe legen); Unerlaubtes

    Bereits diese Ausgangssituation legt es nahe, daß der Angeklagte in dem Tatzeitraum jeweils größere Teilmengen Haschisch kostengünstig erworben hat, um die durch den Weiterverkauf beabsichtigte Gewinnspanne erzielen zu können (vgl. BGH, Beschluß vom 16. November 2000 - 3 StR 457/00).
  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 585/08

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; teilweises Absehen von Verfolgung;

    Das Vorliegen jeweils einheitlicher Taten im Sinne einer Bewertungseinheit war daher nicht auszuschließen (vgl. BGH NJW 1996, 469, 470; StV 2001, 460).
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