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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3282
BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00 (https://dejure.org/2000,3282)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2000 - 4 StR 499/00 (https://dejure.org/2000,3282)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 499/00 (https://dejure.org/2000,3282)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mord - Lebenslange Freiheitsstrafe - Sachrüge - Änderung des Schuldspruchs - Aufhebung des Strafausspruchs - Verfahrensbeschwerde - Rechtfertigende Notwehrlage - Uneingeschränkte Schuldfähigkeit - Niedrige Beweggründe - Totschlag

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 211 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedrige Beweggründe bei Partnertötung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 571
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89

    Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00
    Das ist am ehesten der Fall, wenn diese Gefühlsregungen jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehren (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 8, 16, 22; BGH, Urt. vom 3. Februar 1993 - 2 StR 389792).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00
    Beweggründe zu einem Tötungsverbrechen sind "niedrig", wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen; die Beurteilung dieser Frage hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127. BGH StV 1996, 211, 212), Das Landgericht begründet die Annahme, der Angeklagte habe Patrick E. aus "niedrigen Beweggründen" getötet, wie folgt.
  • BGH, 02.05.1990 - 3 StR 11/90

    Anforderungen an die Annahme niedriger Beweggründe im Rahmen des Mordes -

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00
    Vielmehr können in einem solchen Fall tatauslösend und tatbestimmend auch Gefühle der Enttäuschung und "ungerechter" Behandlung sein, die einer Wertung als "niedrig" entgegenstehen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 18, 32 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00
    Beweggründe zu einem Tötungsverbrechen sind "niedrig", wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen; die Beurteilung dieser Frage hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127. BGH StV 1996, 211, 212), Das Landgericht begründet die Annahme, der Angeklagte habe Patrick E. aus "niedrigen Beweggründen" getötet, wie folgt.
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95

    Abtreibung - Totschlag - Tötungsdelikt - Konkurrenz

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00
    Vielmehr können in einem solchen Fall tatauslösend und tatbestimmend auch Gefühle der Enttäuschung und "ungerechter" Behandlung sein, die einer Wertung als "niedrig" entgegenstehen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 18, 32 m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00
    Bei der Bewertung des den Angeklagten beherrschenden Motivbündels (vgl. BGH NJW 1981, 1382; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20) kam deshalb dem Umstand entscheidende Bedeutung zu, daß der Angeklagte sich von dem Tatopfer "verraten" (UA 4) fühlte.
  • BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90

    Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00
    Bei der Bewertung des den Angeklagten beherrschenden Motivbündels (vgl. BGH NJW 1981, 1382; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20) kam deshalb dem Umstand entscheidende Bedeutung zu, daß der Angeklagte sich von dem Tatopfer "verraten" (UA 4) fühlte.
  • BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98

    Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der Schuld

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00
    Davon geht die Rechtsprechung auch dann aus, wenn der Täter den Grund für die Trennung selbst herbeigeführt hat (BGH StV 2000, 20 f).
  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00
    Das ist am ehesten der Fall, wenn diese Gefühlsregungen jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehren (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 8, 16, 22; BGH, Urt. vom 3. Februar 1993 - 2 StR 389792).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00
    Das ist am ehesten der Fall, wenn diese Gefühlsregungen jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehren (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 8, 16, 22; BGH, Urt. vom 3. Februar 1993 - 2 StR 389792).
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18

    Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte);

    Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, bei der Strafzumessung und der Bestimmung des Schuldumfangs bezüglich des versuchten Tötungsdelikts auch das Vorliegen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe in den Blick zu nehmen (vgl. zu einer aus Eifersucht erfolgten Tötung BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13; vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 692; Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 499/00, StV 2001, 571; vgl. zur Tötung des "Nebenbuhlers' BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, juris Rn. 13).
  • BGH, 22.07.2010 - 4 StR 180/10

    Voraussetzungen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe (Heimtücke;

    a) Beweggründe zu einem Tötungsverbrechen sind "niedrig", wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen; die Beurteilung dieser Frage hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116, 127; Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 499/00, StV 2001, 571).

    Das Landgericht hat dabei nicht bedacht, dass Gefühlsregungen wie Eifersucht, aber auch Rache, Wut und Hass nach ständiger Rechtsprechung nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht kommen, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, was am ehesten der Fall ist, wenn diese Gefühlsregungen jeglichen nachvollziehbaren Grund entbehren (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1992 - 2 StR 551/91, BGHR § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 22; Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 499/00 aaO, jeweils m.w.N.; vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. § 211 Rn. 19 m.w.N.).

  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe und Rache; Abgrenzung vom Totschlag)

    Auch beruht nicht jede Tötung, die geschieht, weil sich der Intimpartner vom Täter abwenden will oder - wie hier - abgewandt hat, schon deshalb zwangsläufig auf niedrigen Beweggründen; vielmehr können in einem solchen Fall tat- auslösend und tatbestimmend auch Gefühle der Enttäuschung und inneren Ausweglosigkeit sein, die einer Wertung als niedrig entgegenstehen (BGHR aaO niedrige Beweggründe 18, 32), und zwar auch dann, wenn der Täter den Grund für die Trennung selbst herbeigeführt hat (BGH StV 2000, 20 f.; Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 499/00).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Bei normalpsychologischen Tatantrieben hängt die Einordnung der Beweggründe als niedrig davon ab, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2012, Az. 4 StR 84/12; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18); das ist beispielsweise der Fall, wenn die tatmotivierende Gefühlsregung jedes nachvollziehbaren Grundes entbehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2000, Az. 4 StR 499/00; Urteil vom 28.01.2003, Az. 5 StR 310/02; Urteil vom 01.03.2012, Az. 3 StR 425/11).
  • BGH, 02.03.2005 - 5 StR 584/04

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines psychiatrischen

    Das vom Landgericht aufgrund des Geständnisses des Angeklagten festgestellte, ihn beherrschende Motiv der Wut, der Aufbau einer Falle (UA S. 12) und die Äußerungen des Angeklagten bei der Abgabe der Schüsse (UA S. 13) belegen ein gedanklich beherrschtes Handeln des Angeklagten aus krasser übersteigerter Eifersucht (vgl. BGHSt 22, 12, 13; BGH StV 2001, 571, 572) mit solcher Sicherheit, daß aus dem Vorfeld der Tat entstandenen entgegenstehenden Beweisanzeichen kein Gewicht - auch nicht für die Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB - beizumessen gewesen wäre.
  • LG Kiel, 23.03.2012 - 2 KLs 6/11

    Kieler Ehrenmordfall

    Vielmehr können in einem solchen Fall tatauslösend auch Gefühle der Enttäuschung und ungerechter Behandlung sein, die einer Wertung als niedrig entgegenstehen (vgl. BGH 4 StR 499/00).
  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

    Bei normalpsychologischen Tatantrieben hängt die Einordnung der Beweggründe als niedrig davon ab, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2012, Az. 4 StR 84/12; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18); das ist beispielsweise der Fall, wenn die tatmotivierende Gefühlsregung jedes nachvollziehbaren Grundes entbehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2000, Az. 4 StR 499/00; Urteil vom 28.01.2003, Az. 5 StR 310/02; Urteil vom 01.03.2012, Az. 3 StR 425/11).
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

    Bei normalpsychologischen Tatantrieben hängt die Einordnung der Beweggründe als niedrig davon ab, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2012, Az. 4 StR 84/12; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18); das ist beispielsweise der Fall, wenn die tatmotivierende Gefühlsregung jedes nachvollziehbaren Grundes entbehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2000, Az. 4 StR 499/00; Urteil vom 28.01.2003, Az. 5 StR 310/02).
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

    Bei normalpsychologischen Tatantrieben hängt die Einordnung der Beweggründe als niedrig davon ab, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2012, Az. 4 StR 84/12; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18); das ist beispielsweise der Fall, wenn die tatmotivierende Gefühlsregung jedes nachvollziehbaren Grundes entbehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2000, Az. 4 StR 499/00; Urteil vom 28.01.2003, Az. 5 StR 310/02).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2001 - 2 StR 174/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5406
BGH, 27.06.2001 - 2 StR 174/01 (https://dejure.org/2001,5406)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2001 - 2 StR 174/01 (https://dejure.org/2001,5406)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 2 StR 174/01 (https://dejure.org/2001,5406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 571 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 174/01
    Die Begehung mehrerer Tötungsdelikte kann zwar ein Umstand von Gewicht im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 sein (vgl. BGHSt 39, 208), er kann jedoch nicht ohne weiteres zur Bejahung der besonderen Schuldschwere führen, sondern nur im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung.

    Wegen dieser Begründungsmängel kann das Revisionsgericht nicht prüfen, ob der Tatrichter im Hinblick auf die Schuldschwere-Entscheidung maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHR StPO § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 10 [richtig: BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 10 - d. Red.] ).

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 174/01
    Bei der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe ist nach § 57 b StGB Anknüpfungspunkt für die Prüfung der besonderen Schuldschwere regelmäßig die Gesamtstrafe (vgl. BGHR StGB § 57 b Schuldschwere 2).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 174/01
    Diese hat der Tatrichter in einer zusammenschauenden Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu ermitteln und zu bewerten (vgl. BGHSt 40, 360, 370).
  • BGH, 20.11.1996 - 3 StR 469/96

    Beweiswürdigung - Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 174/01
    Zwar hindert die in § 57 b StGB vorgeschriebene zusammenfassende Würdigung der einzelnen Straftaten bei der Feststellung der besonderen Schuldschwere im Falle einer Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe den Tatrichter nicht, die besondere Schwere der Schuld schon für eine mit lebenslanger Freiheitsstrafe als Einzelstrafe geahndete Tat festzustellen (vgl. BGH NStZ 1997, 277).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.2000 - 1 StR 193/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4161
BGH, 23.05.2000 - 1 StR 193/00 (https://dejure.org/2000,4161)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2000 - 1 StR 193/00 (https://dejure.org/2000,4161)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00 (https://dejure.org/2000,4161)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 571 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 238/99

    Strafschärfung infolge Verteidigungsverhaltens; Untersuchungshaft;

    Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 1 StR 193/00
    Daß das genannte Verteidigungsvorbringen sonst die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens überschritten hätte und daher zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden könnte (vgl. BGH StV 1999, 536 f.), ist ebenfalls nicht ersichtlich.
  • BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsgründen, nicht aber

    Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 1 StR 193/00
    Daher darf auch in diesem Zusammenhang fehlende Reue einem die Tat leugnenden Angeklagten nicht nachteilig angelastet werden (BGH StV 1993, 639).
  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 283/01

    Strafzumessung; Unzulässige Strafschärfung auf Grund von zulässigem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Prozessverhalten, das sich im Rahmen einer zulässigen Verteidigungsstrategie hält (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00), dem Angeklagten nicht strafschärfend angelastet werden, weil dadurch sein Recht, sich zu verteidigen, mittelbar in Frage gestellt werde (BGH wistra 1988, 303; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2001 - 4 StR 562/00).

    Das gilt nicht nur für das Leugnen der Tat, sondern auch, wenn der Angeklagte versucht, die Tat in einem wesentlich milderen Licht darzustellen (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00).

  • BGH, 13.02.2001 - 4 StR 562/00

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Schuldschwere; Strafzumessung (Fehlende Reue)

    Daher darf auch in diesem Zusammenhang fehlende Reue weder einem die Tat leugnenden Angeklagten nachteilig angelastet werden (BGH StV 1993, 639) noch einem solchen, der versucht, sie in einem wesentlich milderen Licht darzustellen (BGH, Beschluß vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00).
  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 295/01

    Besondere Schwere der Schuld (Gesamtwürdigung; Umstände von besonderem Gewicht

    Auch hätte die Strafkammer bedenken müssen, daß die Aussage das Verteidigungsvorbringen des Angeklagten untermauern sollte, er sei von dem auf sein ehewidriges Verhalten gestützten Scheidungsverlangen seiner Ehefrau überrascht und dadurch zu einer Affekttat hingerissen worden (vgl. zur Bewertung von Verteidigungsverhalten bei § 57a StGB BGH, Beschl. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00 - und Beschl. vom 13. Februar 2001 - 4 StR 562/00 -).
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