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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2001 - 4 StR 94/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1846
BGH, 21.06.2001 - 4 StR 94/01 (https://dejure.org/2001,1846)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2001 - 4 StR 94/01 (https://dejure.org/2001,1846)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 4 StR 94/01 (https://dejure.org/2001,1846)
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Eindringen in Wohn- und Geschäftshaus

§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB (nicht lediglich § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB) ist erfüllt, auch wenn nach Eindringen in den Wohnbereich die Wegnahme allein aus dem Geschäftsraum erfolgt

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3203
  • NStZ 2001, 533
  • StV 2001, 624
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.10.1975 - 2 ARs 289/75

    Anforderungen an die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 21.06.2001 - 4 StR 94/01
    Seither genügte es, daß das Einbrechen usw. das Mittel zur Ausführung und Vollendung des dadurch geförderten, erleichterten oder ermöglichten Diebstahls war; daß "aus" einer der genannten Räumlichkeiten gestohlen wurde, war dagegen nicht mehr erforderlich (OLG Hamm MDR 1976, 155, 156; Dreher StGB 35. Aufl. § 243 Anm. 2 C; Lackner StGB 9. Aufl. § 243 Anm. 4 a; Blei Strafrecht II Besonderer Teil 12. Aufl. S. 190; Ruß in LK 11. Aufl. § 243 Rdn. 6).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und

    Anlass für die Höherstufung des Wohnungseinbruchdiebstahls war somit nicht etwa der besondere Schutz von in einer Wohnung - und damit besonders sicher - aufbewahrten Gegenständen, sondern die mit einem Wohnungseinbruch einhergehende Verletzung der Privatsphäre des Tatopfers (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - 4 StR 94/01, BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Wohnung 1; Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514; jeweils mwN).
  • BGH, 24.04.2008 - 4 StR 126/08

    (Versuchter) Wohnungseinbruchsdiebstahl (einschränkende Auslegung des

    Anlass für die Höherstufung des Wohnungseinbruchsdiebstahls war somit nicht etwa der besondere Schutz von in einer Wohnung - und damit besonders sicher - aufbewahrten Gegenständen, sondern die mit einem Wohnungseinbruch einhergehende Verletzung der Privatsphäre des Tatopfers (vgl. BGH NStZ 2001, 533; Schmitz in MünchKomm. aaO; Schall aaO S. 431; Behm in GA 2002, 153, 158).
  • BGH, 20.05.2005 - 2 StR 129/05

    Wohnungseinbruchsdiebstahl (Begriff der Wohnung: Abgrenzung zu Geschäftsräumen

    Dabei kann dahinstehen, ob § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB teleologisch sowie nach seiner Entstehungsgeschichte (BT-Drs. 1/8587, S. 43) einschränkend dahingehend ausgelegt werden muss, dass hierunter nur Wohnungen im engeren Sinne fallen (Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 244 Rdnr. 24 a, b mwN; OLG Schleswig NStZ 2000, 449 f.; vgl. auch BGH NStZ 2001, 533 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2001 - 2 StR 149/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2772
BGH, 02.05.2001 - 2 StR 149/01 (https://dejure.org/2001,2772)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2001 - 2 StR 149/01 (https://dejure.org/2001,2772)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 2 StR 149/01 (https://dejure.org/2001,2772)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Betrug - Urkundenfälschung - Bafög - Verjährung - Postgraduiertenstipendium - Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Examenszeugnis

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 265; ; BZRG § 51 Abs. 1; ; BZRG § 35; ; BZRG § 36; ; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 263 Abs. 3 aF

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 78 a, § 263 Abs. 2, § 267 Abs. 1 § 271
    Verjährungsbeginn beim Betrug; Urkundenfälschung in Zusammenhang mit einer Beglaubigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 624
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77

    Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der

    Auszug aus BGH, 02.05.2001 - 2 StR 149/01
    Bei einem Betrug der vorliegenden Art, der auf das Erlangen von laufenden Bafög-Leistungen gerichtet war, beginnt die Verjährung erst mit dem Erlangen des letzten Vermögensvorteils (BGHSt 27, 342 f.; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 78 a Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09

    Urkundenfälschung (computertechnische Manipulation und Ausdruck einer

    Ferner bestätigt der Empfängeraufdruck nicht die inhaltliche Richtigkeit des versandten Schriftstücks (zur Lage bei der Beglaubigung BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4), sondern allenfalls, dass die eingegangene Telekopie vom Absender gemäß Aufdruck in das Telekopiergerät eingelegt und versandt worden ist.
  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 146/19

    Begriff des Gebrauchens eines für einen anderen ausgestellten echten

    Dies kann nicht nur durch Vorlage der Urkunde selbst, sondern auch dadurch geschehen, dass der Täter dem zu Täuschenden eine Fotokopie oder ein Lichtbild einer - in dieser Weise körperlich tatsächlich vorhandenen - Urkunde zugänglich macht, denn hierdurch wird die sinnliche Wahrnehmung der abgebildeten Urkunde selbst ermöglicht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 142; vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14, NJW 2016, 884, 886; Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 149/01, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4; vgl. bereits RGSt 69, 228).
  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 146/19

    Gebrauchen eines Ausweispapiers durch Vorlage einer Kopie oder Übersendung des

    Dies kann auch dadurch geschehen, dass der Täter dem zu Täuschenden eine Fotokopie oder ein Lichtbild einer - in dieser Weise körperlich tatsächlich vorhandenen - Urkunde zugänglich macht, denn hierdurch wird die sinnliche Wahrnehmung der abgebildeten Urkunde selbst ermöglicht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 142; vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14, NJW 2016, 884, 886; Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 149/01, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4; vgl. bereits RGSt 69, 228).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

    Durch die Vorlage von Kopien der tatsächlich nicht existierenden Rechnungen bei der Geltendmachung der Vorsteuererstattungen wurden diese Urkunden auch zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht (vgl. BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 267 Rdn. 12b und 24).
  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Anders als die Beschwerdeführerin meint, hat die Strafkammer zudem erkennbar bedacht, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung auch in der Variante des Gebrauchmachens gemäß § 267 Abs. 1, Var. 3 StGB verwirklicht werden kann, sofern die Kopie einer unechten oder verfälschten Urkunde zur Täuschung über beweiserhebliche Umstände im Rechtsverkehr verwendet, mithin von der Urschrift Gebrauch gemacht wird (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 12. Januar 1965 - 1 StR 480/64, NJW 1965, 642, 643; vom 9. Mai 1978 - 1 StR 104/78, NJW 1978, 2042, 2043; vgl. auch Senat, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 149/01, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4, jeweils mwN).
  • BFH, 26.06.2014 - III R 21/13

    Hemmung der Festsetzungsverjährung bei strafbarem Bezug von Kindergeld -

    Hiernach ist ein Betrug nach § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB) erst mit der letzten Leistungsgewährung i.S. von § 78a Satz 2 StGB beendet (BGH-Urteil vom 25. Januar 1978  3 StR 412/77, BGHSt 27, 342, zum Rentenbetrug; BGH-Beschlüsse vom 2. Mai 2001  2 StR 149/01, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht --wistra-- 2001, 339, zum BAföG-Betrug, und vom 21. Mai 2008  5 StR 93/08, wistra 2008, 348, zur Gewährung einer Subvention in mehreren Teilzahlungen; s.a. Fischer, Strafgesetzbuch, 61. Aufl., § 78a Rz 9; Schmid in Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 12. Aufl., § 78a Rz 6; Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 29. Aufl., § 78a Rz 4).
  • BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03

    Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten

    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22

    Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung;

    (a) Erbringt der Geschädigte aufgrund einer einzigen Täuschungshandlung des Täters mehrere Leistungen, ist lediglich ein Betrugsfall anzunehmen; dies gilt insbesondere bei fortlaufenden Bezügen aufgrund eines Antrags mit wahrheitswidrigen Angaben (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 149/01 Rn. 4, BGHR StGB § 78a Satz 1 Betrug 2 (Bafög); Urteil vom 25. Januar 1978 - 3 StR 412/77 Rn. 6, BGHSt 27, 342, 343 (Rente aufgrund eines Bescheids); BFH, Urteil vom 26. Juni 2014 - III R 21/13 Rn. 15, BFHE 247, 102 (Kindergeld)).
  • BGH, 04.05.2023 - 5 StR 38/23

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei Ermittlung

    Gemäß § 78a Satz 2 StGB begann die Verjährungsfrist erst mit der letzten derartigen Zahlung (vgl. für den Fall eines auf den Erhalt laufender Leistungen gerichteten Betrugs BGH, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 149/01, BGHR StGB § 78a Satz 1 Betrug 2; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 78a Rn. 8a).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Durch die Vorlage von Kopien der tatsächlich nicht existierenden Rechnungen bei der Geltendmachung der Vorsteuererstattungen wurden diese Urkunden auch zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht (vgl. BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 267 Rdn. 12b und 24).
  • KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10

    Betrug: Mildernde Strafzumessungskriterien bei missbräuchlicher Inanspruchnahme

  • FG München, 02.09.2016 - 7 K 869/15

    Anspruch auf Kindergeld, Kindergeldfestsetzung, Kindergeldanspruch,

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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2001 - 4 StR 59/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4323
BGH, 03.05.2001 - 4 StR 59/01 (https://dejure.org/2001,4323)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2001 - 4 StR 59/01 (https://dejure.org/2001,4323)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 4 StR 59/01 (https://dejure.org/2001,4323)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 207 Abs. 1 StPO; § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 243 StGB; § 22 StGB; § 267 StPO
    Wirksamer mündlicher und protokollierter Eröffnungsbeschluß (Verbindungsbeschluß); Begriff der Wohnung; Regelbeispiele beim Diebstahl (Versuch, unmittelbares Ansetzen); Urteilsabfassung (Numerierung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wohnungseinbruchsdiebstahl - Verfahrenshindernis - Verfahrensverbindung - Eröffnung des Hauptverfahrens - Antiquitätengeschäft - Wohnungsbegriff - Hotel - Schuldspruchänderung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § ... 357; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 207 Abs. 1; ; StPO § 203; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 n.F.; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 243

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3
    Begriff der "Wohnung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 624
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 561/99

    Bedrohung; Konkurrenzen; Anrechnung von Haft im Ausland; Versuch der Nötigung

    Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 59/01
    Dabei sollte in aller Regel die Numerierung der Sachdarstellung auch bei der rechtlichen Würdigung und den Ausführungen zur Strafzumessung beibehalten werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 1999 - 4 StR 102/99, vom 18. Januar 2000 - 4 StR 561/99 und vom 28. November 2000 - 5 StR 453/00; Kroschel/Meyer-Goßner, Die Urteile in Strafsachen 26. Aufl. S. 74 ff.).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 453/00

    Formelle Anforderungen an die Urteilsgründe; Notwendigkeit einer Gliederung

    Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 59/01
    Dabei sollte in aller Regel die Numerierung der Sachdarstellung auch bei der rechtlichen Würdigung und den Ausführungen zur Strafzumessung beibehalten werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 1999 - 4 StR 102/99, vom 18. Januar 2000 - 4 StR 561/99 und vom 28. November 2000 - 5 StR 453/00; Kroschel/Meyer-Goßner, Die Urteile in Strafsachen 26. Aufl. S. 74 ff.).
  • BGH, 20.04.1999 - 4 StR 102/99

    Sexuelle Nötigung; Versuch; Exhibitionistische Handlung; Gewalt

    Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 59/01
    Dabei sollte in aller Regel die Numerierung der Sachdarstellung auch bei der rechtlichen Würdigung und den Ausführungen zur Strafzumessung beibehalten werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 1999 - 4 StR 102/99, vom 18. Januar 2000 - 4 StR 561/99 und vom 28. November 2000 - 5 StR 453/00; Kroschel/Meyer-Goßner, Die Urteile in Strafsachen 26. Aufl. S. 74 ff.).
  • BGH, 17.12.1999 - 2 StR 376/99

    Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG; Anforderungen an den Eröffnungsbeschluß bei

    Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 59/01
    Zwar entspricht dieser Beschluß nicht dem Wortlaut des § 207 Abs. 1 StPO; zur Eröffnung des Hauptverfahrens genügt aber die schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen, wobei eine mündlich verkündete und protokollierte Entscheidung einer schriftlichen gleichsteht (vgl. BGH NStZ 2000, 442 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 59/01
    Die Angeklagten haben sich daher insoweit lediglich des versuchten Diebstahls schuldig gemacht, allerdings in einem besonders schweren Fall, da sie zur Ausführung der geplanten Tat mit einem Bolzenschneider die Türscharniere zum Hintereingang des Antiquitätengeschäftes durchtrennt und damit zur Verwirklichung des Regelbeispiels des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB unmittelbar angesetzt haben (vgl. BGHSt 33, 370; Tröndle/Fischer aaO § 243 Rdn. 28 m. w. N.).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und

    Auch Räumlichkeiten die, wie es bei Wohnmobilen und Wohnwagen regelmäßig der Fall ist, Menschen nur zur vorübergehenden Unterkunft dienen, sind Wohnungen im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn sie entsprechend genutzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01, NStZ-RR 2002, 68).
  • BGH, 24.04.2008 - 4 StR 126/08

    (Versuchter) Wohnungseinbruchsdiebstahl (einschränkende Auslegung des

    Dazu zählen nicht bloße Arbeits-, Geschäfts- oder Ladenräume (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01; Fischer StGB 55. Aufl. § 244 Rdn. 24; Schmitz in MünchKomm. aaO).

    In umgekehrten Fällen, in denen der Täter in einem Mischgebäude in einen Geschäftsraum eindrang, um nur dort, nicht aber aus den Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten zu stehlen, hat der Bundesgerichtshof einen Wohnungseinbruchsdiebstahl hingegen verneint (vgl. für den Einbruch in den Gastraum eines Hotels, in dem sich auch - der Regelung des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB unterfallende - Hotelzimmer befinden: BGH, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01; für den Fall des Einbruchs in den Flur und Empfangsbereich eines Seniorenheims: BGH NStZ 2005, 631).

  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Wohnungsbegriff; Kellerräume;

    Wohnungen sind abgeschlossene und überdachte Räume, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen und nicht bloße Arbeits-, Geschäfts- oder Ladenräume sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514 f.; vom 20. Mai 2005 - 2 StR 129/05, NStZ 2005, 631, und vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01).

    Insofern gilt nichts anderes als bei Hotelzimmern (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01, NStZ-RR 2002, 68), Wohnmobilen und Wohnwagen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 462/16, BGHSt 61, 285).

  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11

    Anforderungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Bedeutung "in eine Wohnung":

    Ein Wohnungseinbruchdiebstahl läge zweifelsfrei vor, wenn in ein Zimmer des Pflegeheims eingebrochen worden wäre (vgl. zum insoweit vergleichbaren Einbruch in ein Hotelzimmer BGH, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 203 StPO genügt zwar eine schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1999 - 2 StR 376/99, NStZ 2000, 442, 443 mwN; vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01, bei Becker, NStZ-RR 2002, 68; vom 5. Februar 1998 - 4 StR 606/97, BGHR StPO § 203 Beschluss 4).
  • OLG Hamburg, 04.03.2021 - 2 Rev 9/21

    Strafverfahren: Nachholung des Eröffnungsbeschlusses; Gerichtsbesetzung

    Eine zunächst unterbliebene Eröffnung des Hauptverfahrens kann auch noch während laufender (erstinstanzlicher) Hauptverhandlung nachgeholt werden (grundlegend: BGHSt 29, 224; vgl. ferner: BGH Beschl. v. 20. Mai 2015, Az.: 2 StR 45/14; BGH Beschl. v. 2. November 2005, Az.: 4 StR 417/05; BGH Beschl. v. 27. Februar 2014, Az.: 1 StR 50/14; KK-StPO/Schneider § 207 Rn. 21 m.w.N.), wobei die mündliche Verkündung und Protokollierung in der Sitzungsniederschrift dem Schriftformerfordernis genügt (BGH Beschl. v. 3. Mai 2001, Az.: 4 StR 59/01; Meyer-Goßner/ Schmitt § 207 Rn. 8).
  • BGH, 25.07.2002 - 4 StR 242/02

    Einstellung des Verfahrens wegen einer nicht beträchtlich ins Gewicht fallenden

    Die Teileinstellung hat die Änderung des Schuldspruchs zur Folge; soweit das Landgericht den Angeklagten des Diebstahls "im besonders schweren Fall" schuldig gesprochen hat, war die gesetzliche Überschrift des § 243 StGB nicht in die Urteilsformel aufzunehmen, da diese Vorschrift keine selbständige Qualifikation; sondern lediglich eine Strafzumessungsregel enthält (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluß vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01).
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