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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01   

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https://dejure.org/2001,742
BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01 (https://dejure.org/2001,742)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2001 - 3 StR 136/01 (https://dejure.org/2001,742)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 3 StR 136/01 (https://dejure.org/2001,742)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Raub - Schwere räuberische Erpressung - Vergewaltigung - Beweiswürdigung - Täterschaft - Zweifelssatz

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Anwendung des in-dubio-Grundsatzes bei Indizien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 609
  • StV 2001, 665
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).

    Kommt das Gericht bezüglich einer derartigen Indiztatsache zu einem non liquet, hat dies somit nicht zur Folge, daß sie zugunsten des Angeklagten als bewiesen anzusehen wäre, vielmehr ist sie mit der ihr zukommenden Ungewißheit in die Gesamtwürdigung des für die unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache gewonnenen Beweisergebnisses einzustellen (BVerfG MDR 1975, 468, 469; BGH NJW 1983, 1865; mißverständlich daher BGHSt 25, 285, 286, wonach nur das erwiesene Alibi Einfluß auf die Entscheidung haben könne, mit insoweit krit. Anm. Foth NJW 1974, 1572 und Hanack JR 1974, 383, 384).

  • BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag (vgl. BVerfG MDR 1975, 468, 469; NJW 1988, 477; BGHR StPO § 261 Einlassung 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 261 Rdn. 26 und 29; Schlüchter in SK-StPO 13. Lfg.

    Kommt das Gericht bezüglich einer derartigen Indiztatsache zu einem non liquet, hat dies somit nicht zur Folge, daß sie zugunsten des Angeklagten als bewiesen anzusehen wäre, vielmehr ist sie mit der ihr zukommenden Ungewißheit in die Gesamtwürdigung des für die unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache gewonnenen Beweisergebnisses einzustellen (BVerfG MDR 1975, 468, 469; BGH NJW 1983, 1865; mißverständlich daher BGHSt 25, 285, 286, wonach nur das erwiesene Alibi Einfluß auf die Entscheidung haben könne, mit insoweit krit. Anm. Foth NJW 1974, 1572 und Hanack JR 1974, 383, 384).

  • BGH, 29.03.1983 - 1 StR 50/83

    Alibibeweis - Srafprozeß - Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).

    Kommt das Gericht bezüglich einer derartigen Indiztatsache zu einem non liquet, hat dies somit nicht zur Folge, daß sie zugunsten des Angeklagten als bewiesen anzusehen wäre, vielmehr ist sie mit der ihr zukommenden Ungewißheit in die Gesamtwürdigung des für die unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache gewonnenen Beweisergebnisses einzustellen (BVerfG MDR 1975, 468, 469; BGH NJW 1983, 1865; mißverständlich daher BGHSt 25, 285, 286, wonach nur das erwiesene Alibi Einfluß auf die Entscheidung haben könne, mit insoweit krit. Anm. Foth NJW 1974, 1572 und Hanack JR 1974, 383, 384).

  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).
  • BGH, 01.10.1991 - 1 StR 387/91

    Erörterung des Grundes falscher Angaben bei widerlegter Einlassung eines

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag (vgl. BVerfG MDR 1975, 468, 469; NJW 1988, 477; BGHR StPO § 261 Einlassung 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 261 Rdn. 26 und 29; Schlüchter in SK-StPO 13. Lfg.
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).
  • BGH, 25.11.1998 - 3 StR 334/98

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Zweifelssatz

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).
  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung anzuwenden, statt das weitere Ergebnis der Beweisaufnahme zu dem entscheidungserheblichen Punkt in einer Gesamtwürdigung des Beweisstoffs mit in Betracht zuziehen (BGH NStZ 2001, 609 m. w. N.).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Das Oberlandesgericht hat insoweit auch nicht rechtsfehlerhaft den "in dubio pro reo-Grundsatz" angewandt (vgl. zur Anwendung bei entlastenden Indiztatsachen BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 3 StR 136/01, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 24).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2000 - 3 StR 152/00   

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https://dejure.org/2000,4214
BGH, 26.04.2000 - 3 StR 152/00 (https://dejure.org/2000,4214)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2000 - 3 StR 152/00 (https://dejure.org/2000,4214)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2000 - 3 StR 152/00 (https://dejure.org/2000,4214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Verfahrensrüge - Schuldfähigkeit - Tatzeitpunkt - Alkohol - Tabletten - Beweisantrag - Sachverständiger - Ablehnung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 4 S. 1
    Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 332
  • StV 2001, 665
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 437/83

    Anforderungen an die Bergründung der Ablehnung eines Beweisantrags -

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 152/00
    Da die Auswirkungen von Alkohol und bestimmten Medikamenten auf die Erinnerungsfähigkeit spezifisches Fachwissen darstellt, das nicht Allgemeingut von Richtern ist hätte die eigene Sachkunde einer näheren Darlegung bedurft (vgl. BGHSt 12, 18, 20; BGH StV 1984, 232).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 152/00
    Da die Auswirkungen von Alkohol und bestimmten Medikamenten auf die Erinnerungsfähigkeit spezifisches Fachwissen darstellt, das nicht Allgemeingut von Richtern ist hätte die eigene Sachkunde einer näheren Darlegung bedurft (vgl. BGHSt 12, 18, 20; BGH StV 1984, 232).
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 385/18

    Voraussetzungen einer ausgeschlossenen oder erheblich verminderten

    Auch stellen die Auswirkungen von Cannabis in Wechselwirkung mit weiteren chemischen Substanzen regelmäßig spezifisches Fachwissen dar, das nicht typischerweise Allgemeingut von Richtern ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2000 - 3 StR 152/00, NStZ-RR 2000, 332).
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 504/12

    Beweisantragsrecht (Zulässigkeit des Beweisantrags über vermutete Tatsachen;

    Da im Übrigen schon die Feststellung, ob sich bestimmte Daten bzw. deren Spuren auf den Speichermedien eines Computers befinden, spezifisches Fachwissen erfordert, das nicht Allgemeingut von Richtern ist, hätte die eigene Sachkunde einer näheren Darlegung bedurft (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 211/58, BGHSt 12, 18, 20; Beschluss vom 26. April 2000 - 3 StR 152/00, StV 2001, 665).
  • OLG Jena, 03.11.2004 - 1 Ss 204/04

    Ordnungswidrigkeitenverfahren, Beweisantragsrecht

    Im Urteil sind Ausführungen hierzu jedoch notwendig, wenn es sich um Fachwissen handelt, dass in der Regel nicht Allgemeingut aller Richter ist (BGH StV 2001, 665; NStZ 1983, 325, BGHSt 12, 18, 20 f; Meyer-Goßner, 47. Aufl., § 244 Rn. 73).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 89/20

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung unter Berücksichtigung der

    Soweit es sich bei der Frage, inwieweit sich eine hohe Alkoholisierung auf die Wahrnehmungs- und Erinnerungsfähigkeit auswirken kann, um spezifisches Fachwissen handelt, das nicht Allgemeingut von Richtern ist (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 26.04.2000 - 3 StR 152/00, juris Rn. 5), hat die Kammer die eigene Sachkunde ausreichend damit belegt, dass sie hierzu den psychiatrischen Sachverständigen Dr. B angehört und dessen Ausführungen ihrer Beurteilung zugrunde gelegt hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2001 - 3 StR 58/01   

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https://dejure.org/2001,5462
BGH, 14.03.2001 - 3 StR 58/01 (https://dejure.org/2001,5462)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2001 - 3 StR 58/01 (https://dejure.org/2001,5462)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2001 - 3 StR 58/01 (https://dejure.org/2001,5462)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 665 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.1994 - 1 StR 140/94

    Unterbringung - Hinweis - Untersuchung

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - 3 StR 58/01
    Damit hat das Landgericht gegen § 246 a Satz 1 StPO verstoßen; eigene Sachkunde des Gerichts kann nicht die maßnahmespezifische Untersuchung durch einen Sachverständigen ersetzen (vgl. BGHR StPO § 246 a Satz 2 Sachverständiger 1).
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