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   BGH, 09.05.2001 - 2 StR 123/01   

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https://dejure.org/2001,3773
BGH, 09.05.2001 - 2 StR 123/01 (https://dejure.org/2001,3773)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2001 - 2 StR 123/01 (https://dejure.org/2001,3773)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2001 - 2 StR 123/01 (https://dejure.org/2001,3773)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Heimtücke - Bratpfanne - Arg- und Wehrlosigkeit - Feindliche Willensrichtung - Motivbündel - Zweifelssatz

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2; StPO § 261
    Feindliche Willensrichtung bei niedrigen Beweggründen; in dubio

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 666
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden

    Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 2 StR 123/01
    Das Fehlen sicherer Erkenntnisse über die Beweggründe des Angeklagten steht der Annahme einer feindseligen Willensrichtung nicht entgegen (vgl. BGH MDR 1974, 366; NJW 1978, 709).".

    Ein Fall des erweiterten Selbstmordes (vgl. BGH NJW 1978, 709) scheidet aus, weil der Angeklagte und seine Frau nicht übereinstimmend handelten.

  • BGH, 11.11.1992 - 3 StR 123/92

    Vorliegen eines Raubs mit Todesfolge bei vorsätzlicher Herbeiführung der

    Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 2 StR 123/01
    Der neue Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß eine strafschärfende Wertung des Umstandes, daß der Angeklagte nach dem Scheitern des ersten Angriffs mit der Pfanne sofort hartnäckig nachgesetzt hat, besorgen läßt, daß dem Angeklagten rechtsfehlerhaft (§ 46 Abs. 3 StGB) die Tatvollendung als solche zur Last gelegt wurde (vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vollendung 1).
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 128/19

    Voraussetzungen des Heimtückemordes bei vermeintlicher Tötung zum Besten des

    Von einem solchen ist allerdings nur auszugehen, wenn der Täter - anders als hier - in Willensübereinstimmung mit dem Opfer aus dem Leben scheiden will und es entsprechend dem gemeinsamen Tatplan übernimmt, dieses und sich selbst zu töten (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1994 - 1 StR 626/94, NStZ 1995, 230 mwN; Beschluss vom 9. Mai 2001 - 2 StR 123/01, StV 2001, 666; abweichend Winckler/Foerster, NStZ 1996, 32).

    Wird dies bewusst unterlassen, ist es unangebracht, das Motiv einer ungewollten Tötung zum vermeintlich Besten des Opfers besonders zu privilegieren und ein solches "einseitiges Absprechen des Lebensrechts' (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 2 StR 123/01, aaO) von vorneherein aus dem Anwendungsbereich der Heimtücke auszuschließen, ohne dass dies durch die Formulierung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals erfordert wäre (vgl. auch Roxin, NStZ 1992, 35; Schneider, aaO Rn. 201; Eschelbach, aaO).

  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit:

    Vielmehr ist es rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass es der Zweifelssatz in einem solchen Fall gebietet, von der für den Angeklagten günstigeren Konstellation auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 2 StR 123/01, StV 2001, 666, 667).
  • BGH, 20.05.2009 - 2 StR 576/08

    Messerattacke vor Pizzeria in Stromberg muss neu verhandelt werden

    Der Zweifelssatz bedeutet nicht, dass von der dem Angeklagten jeweils (denkbar) günstigsten Fallgestaltung auch dann auszugehen ist, wenn hierfür keine Anhaltspunkte bestehen (std. Rspr., vgl. BGH StV 2001, 666, 667; NStZ-RR 2003, 166, 168).
  • BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter

    Er bedeutet nicht, daß von der dem Angeklagten jeweils (denkbar) günstigsten Fallgestaltung auch dann auszugehen ist, wenn hierfür keine Anhaltspunkte bestehen (st. Rspr. - vgl. nur BGH StV 2001, 666, 667; NStZ-RR 2003, 166, 168).
  • BGH, 05.02.2003 - 2 StR 321/02

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung); Strafzumessung (Schweigen des Angeklagten;

    Der Zweifelssatz bedeutet jedoch nicht, daß das Gericht von der dem Angeklagten jeweils (denkbar) günstigsten Fallgestaltung auch dann ausgehen muß, wenn hierfür keine Anhaltspunkte bestehen (st. Rspr.; BGH StV 2001, 666 f.).
  • OLG Dresden, 25.01.2010 - 2 Ss 448/09

    Anforderungen an einen Freispruch wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr

    Der Zweifelssatz bedeutet nämlich nicht, dass stets von einer dem Angeklagten (denkbar) günstigsten Fallgestaltung auszugehen ist, auch dann, wenn hierfür keine Anhaltspunkte bestehen (std. Rspr., vgl. BGH StV 2001, 666 ; BGH NStZ-RR 2003, 166 ).
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