Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.06.2001

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99   

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https://dejure.org/1999,1346
BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99 (https://dejure.org/1999,1346)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1999 - 4 StR 269/99 (https://dejure.org/1999,1346)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 4 StR 269/99 (https://dejure.org/1999,1346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB;
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose; Borderline;

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung des Beschuldigten in einer psychatrischen Klinik - Revision - Schuldunfähigkeit - Rechtswidrige Bedrohung - Sachbeschädigung - Persönlichkeitsstörung - Hohe Erregbarkeit - Affektlabilität - Zukunftsprognose - Schutz der Allgemeinheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StGB § 241; ; StGB § 303; ; StGB § 63; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Gefährlichkeit als Voraussetzung der Unterbringung nach § 63 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 611
  • StV 2001, 676
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.08.1998 - 4 StR 385/98

    Voraussetzungen des Nichtbestehenbleibens eines Gesamtstrafenausspruchs -

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Davon abgesehen können krankheitstypische Taten, die im Rahmen einer Unterbringung gegen Angehörige des Pflegepersonals und unter Umständen gegen Mitpatienten begangen werden, nur eingeschänkt Anlaß für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB sein (BGH NStZ 1998, 405; BGH, Beschluß vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 354/97

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus bei geistiger Behinderung infolge

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Davon abgesehen können krankheitstypische Taten, die im Rahmen einer Unterbringung gegen Angehörige des Pflegepersonals und unter Umständen gegen Mitpatienten begangen werden, nur eingeschänkt Anlaß für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB sein (BGH NStZ 1998, 405; BGH, Beschluß vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98).
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Zudem verliert der von dem Landgericht in Übereinstimmung mit dem Sachverständigen neben dem "Verlust ihrer Kinder" (UA 11) als tatauslösend erachtete "Belastungsfaktor" des Todes der Mutter der Beschuldigten nur zwei Tage vor dem ersten Vorfall am 22. Juni 1997 (UA 4) nach der Lebenserfahrung schon aufgrund des Zeitablaufs an Gewicht (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12).
  • BGH, 04.08.1998 - 5 StR 223/98

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus - Voraussetzungen für Anordnung und

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus dem - im gesamten Maßregelrecht geltenden und aus dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt des Übermaßverbots abgeleiteten - Subsidiaritätsprinzip (BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 5).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Dies trägt die für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB vorausgesetzte positive Feststellung eines länger andauernden Defekts im Sinne zumindest des § 21 StGB (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385 f.).
  • BGH, 15.07.1992 - 5 StR 333/92

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Tatrichterliche Feststellung

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Damit ist die vom Gesetz vorausgesetzte bestimmte Wahrscheinlichkeit indes nicht genügend dargetan (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Juli 1992 - 5 StR 333/92).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Schon im Hinblick auf die von ihrem strafrechtlichen Gehalt her eher geringfügigen Anlaßtaten erscheint dies fraglich, zumal da früheres Aggressionsverhalten der Beschuldigten vor ihrer Aufnahme in die psychiatrische Klinik im Juni 1997 nicht festgestellt ist (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Dies trägt die für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB vorausgesetzte positive Feststellung eines länger andauernden Defekts im Sinne zumindest des § 21 StGB (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385 f.).
  • BGH, 24.10.2019 - 5 StR 410/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeit von während

    Spätere Entscheidungen haben den Gedanken aufgegriffen, diesen jedoch nicht bei der Frage der Verhältnismäßigkeit, sondern bereits im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose gewichtet, und zwar bei der Prüfung der Erheblichkeit der (begangenen und künftig zu erwartenden) Taten (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, NStZ 1999, 611, 612; vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02, NStZ 2002, 590, 591; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169, 170; vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202, 203; vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12 Rn. 5).

    Den Umstand, dass Taten innerhalb einer Einrichtung nicht mit solchen außerhalb (extra muros) gleichgesetzt werden dürften, habe das Tatgericht jedenfalls dann zu berücksichtigen und ausdrücklich zu erörtern, wenn die Taten nicht ausschließbar ihre Ursache (auch) in der durch die Unterbringung für den Betreffenden bestehenden Situation hätten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, aaO; vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02, aaO; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, aaO).

    Diese Maßstäbe hat der Bundesgerichtshof - ohne nähere Begründung - auf Taten zum Nachteil von Mitpatienten erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, aaO; vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02, aaO).

    Er vermag schon nicht sicher zu beurteilen, ob der bisherigen Rechtsprechung in Bezug auf Taten gegenüber Mitpatienten tatsächlich ein striktes Erörterungsgebot entnommen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, aaO; vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02, aaO; jeweils: "und unter Umständen auch gegen Mitpatienten'), bei dessen Verfehlen der Bestand des Urteils gefährdet ist.

  • OLG Hamm, 06.02.2024 - 5 Ws 14/24

    Einstweilige Unterbringung, betreuungsrechtliche Unterbringung,

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Verhaltensweisen gegenüber Mitpatienten innerhalb einer (geschlossenen) Betreuungseinrichtung im Hinblick auf prognostische Aussagekraft - je nach Einzelfall - für die Gefährlichkeitsprognose ein geringeres Gewicht beigemessen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8.7.1999 - 4 StR 269-99 = NStZ 1999, 611, beck-online; BGH , Beschl. v. 15.1.2020 - 1 StR 604/19 = NStZ-RR 2020, 140, beck-online; a.A. BGH, Beschl. v. 24.10.2019 - 5 StR 410/19 = NStZ 2020, 278, beck-online; Fischer, a.a.O., § 63, Rn. 49).
  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 422/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    a) Die Annahme des für § 63 StGB erforderlichen dauerhaften Defekts mit Krankheitswert (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 26 f.; Beschlüsse vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385 f., und vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, NStZ 1999, 611, 612) ist allerdings nicht zu beanstanden.

    Die außerordentlich beschwerende Maßregel der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus setzt eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades voraus, dass von dem Betroffenen in Zukunft rechtswidrige Taten von Erheblichkeit zu erwarten sind; die bloße Möglichkeit genügt dementsprechend nicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 1992 - 5 StR 333/92, NStZ 1992, 538, vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, NStZ 1999, 611, 612, und vom 16. Juli 2008 - 2 StR 161/08, Rn. 7; jeweils mwN).

  • BGH, 14.07.2005 - 4 StR 135/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der

    Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, daß der Täter infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26).

    Das vom Angeklagten während der Unterbringung gezeigte Verhalten kann, wie das Landgericht nicht verkannt hat, nur eingeschränkt bei der Prognoseentscheidung berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26); es beschränkte sich auf Beschimpfungen der behandelnden Ärztin und verbale Drohungen gegenüber einem Pfleger und hatte seine Ursache in der durch die Unterbringung bestehenden besonderen, die Kontakte zu Bezugspersonen erschwerenden Situation.

  • LG Bamberg, 12.02.2018 - 22 Ks 1107 Js 3383/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Anlasstat im Rahmen einer

    Solche Taten verlangen in der Regel schon nach ihrem äußeren Eindruck weit weniger nach einer Reaktion durch ein strafrechtliches Sicherungsverfahren und Anordnung einer strafrechtlichen Maßregel (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97 -, Rn. 9 ff., juris = NStZ 1998, 405 f.; BGH Beschluss vom 08.07.1999 - 4 StR 269/99 -, Rn. 3, juris = NStZ 1999, 611 f.; BGH, Beschluss vom 22.02.2011 - 4 StR 635/10 -, Rn. 13, juris = NStZ-RR 2011, 202 f.; BGH, Beschluss vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12 -, Rn. 5 m.w.N, juris = BeckRS 2012, 11070 = NStZ-RR 2012, 271 (red.

    Solche Taten verlangen in der Regel schon nach ihrem äußeren Eindruck weit weniger nach einer Reaktion durch ein strafrechtliches Sicherungsverfahren und Anordnung einer strafrechtlichen Maßregel (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97 -, Rn. 9 ff., juris = NStZ 1998, 405 f.; BGH Beschluss vom 08.07.1999 - 4 StR 269/99 -, Rn. 3, juris = NStZ 1999, 611 f.; BGH, Beschluss vom 22.02.2011 - 4 StR 635/10 -, Rn. 13, juris = NStZ-RR 2011, 202 f.; BGH, Beschluss vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12 -, Rn. 5 m.w.N, juris = BeckRS 2012, 11070 = NStZ-RR 2012, 271 (red.

  • BGH, 17.02.2009 - 3 StR 27/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 604/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Hier ist der Umstand besonders in den Blick zu nehmen, dass innerhalb einer Einrichtung begangene Taten nicht mit solchen außerhalb gleichgesetzt werden dürfen, wenn die Taten nicht ausschließbar ihre Ursache (auch) in der durch die Unterbringung für den Betreffenden bestehenden besonderen Situation haben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14 Rn. 7; vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99 Rn. 3; vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02 Rn. 10; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09 Rn. 9; vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 Rn. 13 und vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12 Rn. 5).
  • BGH, 09.05.2006 - 3 StR 111/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung trotz

    Da sich die angefochtene Entscheidung nach den Maßstäben des Beschlusses vom 14. Juli 2005 als unverhältnismäßig erweist und daher aufgehoben werden muss, braucht sich der Senat nicht näher mit der Frage zu befassen, ob dem Maßregelausspruch unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Gefährlichkeit des Beschuldigten für die Allgemeinheit oder der Verhältnismäßigkeit Bedenken auch deswegen entgegenstehen, weil er die Tat im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßnahme gegen ein Mitglied des Betreuungspersonals begangen hat (vgl. BGH NStZ 1998, 405; 1999, 611; 2002, 590; BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4 und § 63 Gefährlichkeit 26).
  • BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte

    Haben Auffälligkeiten oder während der Haft begangene Straftaten ihre Ursache überwiegend in den besonderen Bedingungen des Vollzugs, wird ihnen in der Regel die erforderliche erhebliche Indizwirkung für die Gefährlichkeit des Verurteilten nicht zukommen (vgl. BGH, aaO; zum vergleichbaren Fall der Bewertung von Straftaten während der Unterbringung nach § 63 StGB: vgl. BGH NStZ 1998, 405; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26; Senatsbeschluss vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98).
  • BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09

    Schwere Vergewaltigung (Beisichführen eines Mittels, mit dem Widerstand mit

    Sie darf deshalb nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26).
  • BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Begründung der

  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 80/23

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Anschluss an

  • BGH, 02.09.2008 - 5 StR 371/08

    Bemessung der Gesamtstrafe bei einer schnellen Tatserie

  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 56/00

    Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

  • BGH, 16.07.2008 - 2 StR 161/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Unterbringungsbefehl

  • BGH, 02.07.2002 - 1 StR 194/02

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01

    Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen

  • OLG Hamm, 04.07.2017 - 3 Ws 256/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Krankheit

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 444/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Intelligenzminderung und

  • BGH, 10.09.2008 - 2 StR 291/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • BGH, 21.03.2006 - 3 StR 58/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 456/03

    Sicherungsverfahren; Schuldunfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 59/06

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 3 Ws 234/17

    Prüfungsmaßstab bei der Frage der Fortdauer einer Maßregel mit einer

  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 19/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzureichend begründete

  • LG Marburg, 12.01.2016 - 3 Qs 23/15

    Unverhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

  • LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17
  • OLG Hamm, 09.04.2018 - 3 Ws 136/18

    Hinzuziehung eines Sachverständigen bei Widerruf der Maßregelaussetzung zur

  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 614/11

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 11.01.2011 - 5 StR 547/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • OLG Jena, 31.01.2007 - 1 Ws 44/07

    Psychiatrisches Krankenhaus

  • BayObLG, 16.12.1999 - 2St RR 209/99

    Revision; Unterbringung ; Zuständigkeit; Voraussetzungen; Verweisung ;

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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2001 - 5 StR 95/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3684
BGH, 12.06.2001 - 5 StR 95/01 (https://dejure.org/2001,3684)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2001 - 5 StR 95/01 (https://dejure.org/2001,3684)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01 (https://dejure.org/2001,3684)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 676
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 455/86

    Berücksichtigung einer Umschulungsmaßnahme als Grundlage eines zukünftig

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 95/01
    In diesem Zusammenhang ist die Erwägung des Tatrichters sachgerecht und zutreffend, daß das notwendige Gewicht jener Umstände von der Strafhöhe abhänge und daß folglich bei deren verhältnismäßig weitem Abstand von der Obergrenze einer aussetzungsfähigen Freiheitsstrafe (zwei Jahre) Gründe von etwas geringerem Gewicht ausreichten (vgl. auch BGHR StGB § 56 Abs. 2 - Aussetzung, fehlerhafte 1 und 2).
  • BGH, 16.04.1996 - 5 StR 77/96

    Voraussetzungen einer positiven Prognose im Rahmen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 95/01
    Vor dem Hintergrund der vom Tatrichter hervorgehobenen Besonderheiten des Verfahrensablaufs standen die - erheblich geringer gewichtige, verhältnismäßig lange zurückliegende einschlägige Vorstrafe des Angeklagten und sein Bewährungsversagen in jener Sache weder einer positiven Prognoseentscheidung noch der Annahme besonderer Umstände etwa derart greifbar entgegen, daß eine eingehendere Begründung der Strafaussetzungsentscheidung durch den Tatrichter in diesem Zusammenhang unerläßlich gewesen wäre (vgl. dazu BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 15 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. April 1996 - 5 StR 77/96-; Tröndle/Fischer aaO § 56 Rdn. 6b).
  • BGH, 04.01.1991 - 5 StR 573/90

    Lückenhafte Darlegungen eines Tatrichters zum Zustand eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 95/01
    Vor dem Hintergrund der vom Tatrichter hervorgehobenen Besonderheiten des Verfahrensablaufs standen die - erheblich geringer gewichtige, verhältnismäßig lange zurückliegende einschlägige Vorstrafe des Angeklagten und sein Bewährungsversagen in jener Sache weder einer positiven Prognoseentscheidung noch der Annahme besonderer Umstände etwa derart greifbar entgegen, daß eine eingehendere Begründung der Strafaussetzungsentscheidung durch den Tatrichter in diesem Zusammenhang unerläßlich gewesen wäre (vgl. dazu BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 15 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. April 1996 - 5 StR 77/96-; Tröndle/Fischer aaO § 56 Rdn. 6b).
  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 215/86

    Erfordernis einer Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 95/01
    In diesem Zusammenhang ist die Erwägung des Tatrichters sachgerecht und zutreffend, daß das notwendige Gewicht jener Umstände von der Strafhöhe abhänge und daß folglich bei deren verhältnismäßig weitem Abstand von der Obergrenze einer aussetzungsfähigen Freiheitsstrafe (zwei Jahre) Gründe von etwas geringerem Gewicht ausreichten (vgl. auch BGHR StGB § 56 Abs. 2 - Aussetzung, fehlerhafte 1 und 2).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts; das Revisionsgericht hat dessen, ganz maßgeblich auf dem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck beruhende Wertungen bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676; vom 28. Mai 2008 - 2 StR 140/08, NStZ-RR 2008, 276; vom 16. April 2015 - 3 StR 605/14 und vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17).
  • BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer

    Die ganz maßgeblich auf dem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck beruhende Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676 und vom 28. Mai 2008 - 2 StR 140/08, NStZ-RR 2008, 276 und Beschluss vom 27. Juni 2012 - 1 StR 201/12).
  • BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14

    Beihilfe (erforderliche Konkretisierung des Vorsatzes bezüglich der Haupttat);

    Zwar weist die Staatsanwaltschaft zu Recht darauf hin, dass die besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB umso gewichtiger sein müssen, je näher die Freiheitsstrafe an der Zweijahresgrenze liegt (BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147, 148; Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 265/86, NStZ 1987, 21; Urteil vom 18. September 1986 - 4 StR 455/86, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2; Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 550/87, wistra 1988, 106, 107; Urteil vom 15. Februar 1994 - 5 StR 692/93, wistra 1994, 193; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676).
  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 605/14

    Fehlgeschlagener Versuch bei der räuberischen Erpressung; Strafzumessung

    Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts; das Revisionsgericht hat dessen, ganz maßgeblich auf dem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck beruhende Wertungen bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676; Urteil vom 28. Mai 2008 - 2 StR 140/08, NStZ-RR 2008, 276).
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