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   OLG Frankfurt, 11.01.2000 - 2 Ws 3/00   

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https://dejure.org/2000,8579
OLG Frankfurt, 11.01.2000 - 2 Ws 3/00 (https://dejure.org/2000,8579)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.01.2000 - 2 Ws 3/00 (https://dejure.org/2000,8579)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 2 Ws 3/00 (https://dejure.org/2000,8579)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Geltungsbereich des § 112 BRAGO - Gebühren in Strafvollstreckungssachen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 96 (Ls.)
  • StV 2001, 22
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Schleswig, 06.01.2005 - 1 Ws 443/04

    Anwaltsgebühren bei Vertretung des Untergebrachten im Verfahren über Aussetzung

    Zwar ist zutreffend, dass die Rechtsprechung Strafvollstreckungssachen nach § 67 e Abs. 2 StGB - zuletzt wohl überwiegend - gebührenrechtlich nach §§ 91, 92 BRAGO behandelt hat, die ihrem Wortlaut nach der Regelung der Nr. 4300 VV RVG entsprachen (vgl. KG Berlin a.a.O., dort auch zum Meinungsstreit bezüglich der Abgrenzung zu § 112 BRAGO; OLG Frankfurt StV 2001, S. 22).
  • LG Bielefeld, 04.07.2002 - Qs 146/02

    Gebührenrechtliche Eigenständigkeit des Verfahrens nach dem DNA-IfG

    Durch die Einlegung einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts über einen Antrag nach §§ 2 DNA-Identitätsfeststellungsgesetz, 81 g StPO wird diese besondere Hauptsache in einen zweiten Rechtszug geführt (so für den vergleichbaren Fall von Strafvollstreckungsverfahren OLG Frankfurt StV 2001, 22; Gerold-Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 84 Rn. 6 a.E. und § 92 Pn. 3; Lappe Anm. zu KostRspr.
  • KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach §

    Sie entspricht der inzwischen herrschenden Meinung (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 363; OLG Koblenz JurBüro 2000, 415 mit zust. Anm. Enders; NStZ 1990, 345 = JurBüro 1990, 879; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 306; OLG Köln RPfleger 1997, 126; OLG Celle Nds Rpfl 1996, 234; OLG Hamm StV 1996, 618, 619; StV 1994, 501, 502; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert; BRAGO 14. Aufl., § 112 Rdn. 1; Hartmann, Kostengesetze 30. Aufl., § 112 BRAGO Rdn. 3).

    Besonders deutlich wird diese Auffassung in dem Beschluß des OLG Frankfurt JurBüro 2000, 306, der dem Verteidiger für die Beschwerdeinstanz eine gesonderte Gebühr zuerkennt.

  • KG, 26.05.2006 - 5 Ws 258/06

    Pflichtverteidigergebühren: Terminsgebühr im Überprüfungsverfahren für eine

    Dies gilt um so mehr, als dem Rechtsanwalt auch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung zur früheren gesetzlichen Regelung in §§ 91, 92 BRAGO die Gebühr nach § 91 Nr. 2 BRAGO für seine gesamte Tätigkeit in einem Überprüfungsverfahren zustand; er durfte nicht etwa für jede einzelne Tätigkeit innerhalb ein und desselben Überprüfungsverfahrens eine einzelne Gebühr abrechnen (vgl. OLG Frankfurt am Main JurBüro 2000, 306; Senat NStZ-RR 2002, 63 = StV 2004, 39; vgl. auch OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 363).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2001 - 3 (s) BRAGO 5/01
    Die Tätigkeit des Verteidigers in Strafsachen - mithin auch diejenige im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB - ist daher ausschließlich nach den Vorschriften des 6. Abschnitts der BRAGO berechnet (OLG Celle Nds. Rpfl. 1996, 234; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 306 f.; OLG Köln StV 1997, 37, 38; OLG Hamm StV 1994, 501, 502; StV 1996 618, 619; OLG Koblenz NStZ 1990, 345).
  • OLG Jena, 02.02.2004 - 1 Ws 342/03

    Maßregelvollzug, Pflichtverteidiger, Verteidigergebühren

    Da das Verfahren in der Hauptsache beendet ist, gelangen die in § 83 BRAGO enthaltenen Regelungen bereits nicht (mehr) zur Anwendung (vgl. OLG Köln StV 1997, 37, 38; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 306 f.).
  • OLG Dresden, 17.07.2003 - 2 Ws 377/03

    Maßregelvollstreckung; Fortdauer; Maßregelvollzug; Rechtsanwalt; Freiwillige

    Der Senat schließt sich der inzwischen ganz herrschenden Auffassung an, die die Vergütung nach § 91 BRAGO bemisst (OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 479; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 306; OLG Hamm StV 1994, 501; OLG Köln StV 1997, 37; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl. Rdnr. 1 zu § 112; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl. S. 1590 Stichwort: Unterbringung von Personen).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 4 Ws 65/02

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach §

    Die Tätigkeit des Verteidigers in Strafsachen - mithin auch diejenige im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB - ist daher ausschließlich nach den Vorschriften des 6. Abschnitts der BRAGO berechnet (OLG Celle Nds Rpfl 1996, 234; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 306f; OLG Köln StV 1997, 37, 38; OLG Hamm StV 1994, 501, 502; StV 1996, 618, 619; OLG Koblenz NStZ 1990, 345).
  • OLG Schleswig, 06.01.2005 - 1 Ws 139/04

    Anwaltsgebühren bei Vertretung des Untergebrachten im Verfahren über Aussetzung

    Zwar ist zutreffend, dass die Rechtsprechung Strafvollstreckungssachen nach § 67 e Abs. 2 StGB - zuletzt wohl überwiegend - gebührenrechtlich nach §§ 91, 92 BRAGO behandelt hat, die ihrem Wortlaut nach der Regelung der Nr. 4300 VV RVG entsprachen (vgl. KG Berlin a.a.O., dort auch zum Meinungsstreit bezüglich der Abgrenzung zu § 112 BRAGO; OLG Frankfurt StV 2001, S. 22).
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