Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01   

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OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01 (https://dejure.org/2001,2878)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.04.2001 - 3 Ws 31/01 (https://dejure.org/2001,2878)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. April 2001 - 3 Ws 31/01 (https://dejure.org/2001,2878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde; Ersetzung; Betrug; Haftgrund ; Wiederholungsgefahr; Vorläufiges Berufsverbot; Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    StPO § 112 a Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 114 Abs. 2; ; StPO § 120 Abs. 1; ; StPO § 125; ; StPO § 126; ; StPO § 132 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Kein Haftbefehl gegen Konzertveranstalter Klaus Hoffmeister: Weitere Haftbeschwerde der Staatsanwaltschaft Mannheim bleibt erfolglos

Verfahrensgang

  • AG Mannheim - 41 Gs 2464/00
  • LG Mannheim - 22 Qs 1/01
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 79
  • StV 2002, 147
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 23.02.1984 - 1 Ws 159/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01
    Ein vorläufiges Berufsverbot darf nur verhängt werden, wenn - neben den in § 132a Abs. 1 StPO genannten Voraussetzungen - zusätzlich festgestellt ist, dass das Verbot schon vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter - in der Entscheidung darzulegender - Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379).

    Letztlich weist der Senat darauf hin, dass der Beschuldigte entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft und der Strafkammer durchaus seine Einzelfirma gewerberechtlich abgemeldet hat und zwar mit Schreiben vom 15.12.2000 (EA VI 888); förmlich hat der Beschuldigte die Firma mit Formular vom 04.01.2001, bei der Stadt Mannheim - Gewerbekartei - eingekommen am 09.01.2001, abgemeldet (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 84, 379 f.).

  • BGH, 02.08.1978 - StB 171/78

    Rechtsanwalt: Vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO; Verhältnis zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01
    Als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsfreiheit ist die Anordnung nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beobachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfGE 48, 292; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; OLG Bremen StV 1997, 9; BGHSt 28, 84).
  • OLG Bremen, 31.07.1996 - Ws 77/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01
    Als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsfreiheit ist die Anordnung nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beobachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfGE 48, 292; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; OLG Bremen StV 1997, 9; BGHSt 28, 84).
  • BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70

    Nichtzulässigkeit einer Beschwerde - Anfechtbarkeit angeordneter Auflagen einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01
    Die Verhaftung i.S.d. § 310 Abs. 1 StPO betreffen zwar nur bzw. alle Beschlüsse, die unmittelbar zum Gegenstand haben, ob der Beschuldigte in Haft zu nehmen oder zu halten ist (BGHSt 25, 120, 121 = MDR 1973, 420; 26, 270, 271; 29, 200, 201, 202; 36, 396, 398).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.1982 - 1 Ws 83/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01
    Eine weitere Beschwerde des in Freiheit befindlichen Beschuldigten gegen den Bestand eines unter Auflagen außer Vollzug gesetzten Haftbefehls erachtet der Senat in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit den anderen Strafsenaten des Oberlandesgerichts jedenfalls als unzulässig (Senat NStZ 1983, 41; B.v. 12.12.1996 - 3 Ws 345/96-).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 1 Ws 161/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01
    Die Tatschwere nach dem Gesamtschaden zu bewerten, ist unzulässig (OLG Frankfurt StV 2000, 209 = NStZ 2001, 75).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.1984 - 4 Ws 192/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01
    Als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsfreiheit ist die Anordnung nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beobachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfGE 48, 292; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; OLG Bremen StV 1997, 9; BGHSt 28, 84).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01
    Als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsfreiheit ist die Anordnung nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beobachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfGE 48, 292; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; OLG Bremen StV 1997, 9; BGHSt 28, 84).
  • OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01
    Jedoch ist die Tat mindestens so genau darzustellen, dass der Beschuldigten den gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwurf nach Umfang und Tragweite eindeutig erkennen kann (KK-Boujong StPO 4. Aufl. § 114 Rdnr. 6; OLG Stuttgart Die Justiz 1980, 88; OLG Düsseldorf StV 1996, 440; Brandenburgisches OLG StV 1997, 140).
  • LG Köln, 16.04.1996 - 107 Qs 101/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01
    Wird einem Beschuldigten die Vornahme von Betrugstaten im Rahmen eines professionellen Betrugsystems vorgeworfen, besteht überdies der Haftgrund der Wiederholungsgefahr jedenfalls dann nicht mehr, wenn die Geschäftsräume des Beschuldigten geschlossen sind, dem Beschuldigten die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit untersagt worden ist und zur Fortsetzung der Betrugsstraftaten erhebliche sachliche und personelle Mittel erforderlich sind, die dem Beschuldigten nicht mehr zur Verfügung stehen (vgl. hierzu etwa LG Köln StV 1997, 28).
  • OLG Hamm, 04.08.1988 - 2 Ws 145/88
  • OLG Frankfurt, 14.09.2016 - 1 Ws 126/16

    Katalogtaten des § 112a Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 StPO als Haftgrund

    Es können daher nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades und Unrechtsgehalts bzw. nur solche, die mindestens in der oberen Hälfte der mittelschweren Straftaten liegen, als Anlasstaten in Betracht kommen (Senatsbeschluss vom 22.10.2010 - Az.: 1 Ws 98/10; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 112a Rn. 9; OLG Karlsruhe, StV 2002, 147).

    Maßgabelich für die Beurteilung ist dabei insbesondere auch Art und Umfang des jeweils angerichteten Schadens (Senatsbeschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99; OLG Karlsruhe, StV 2002, 147).

    Die Tatschwere nach dem Gesamtschaden zu bewerten, ist unzulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99; OLG Karlsruhe, StV 2002, 147).

  • KG, 17.08.2016 - 121 HEs 14/16

    Untersuchungshaft: Anforderungen an den Inhalt eines Haftbefehls

    Daher ist nach § 114 Abs. 2 Nr. 2 StPO die Tat, deren der Beschuldigte dringend verdächtig ist, in einer dem Anklagesatz nach § 200 StPO angenäherten Art und Weise anzugeben, wobei die Anforderungen an die Konkretisierung mit der Fortdauer der Ermittlungen und der Untersuchungshaft steigen (vgl. OLG Hamm und OLG Celle a.a.O.; siehe ferner: OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. April 2001 - 3 Ws 31/01 - BeckRS 2001 30173901).
  • OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02

    Haftverschonung - Kein vorläufiges Berufsverbot als Auflage

    Wegen des damit verbundenen Eingriffs in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit muss die Anordnung eines vorläufigen Berufsverbotes die Ausnahme bleiben ( vgl. der Senat a.a.O. ) und ist nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ( Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 132 a Rdnr.5; BVerfGE 48, 292; OLG Bremen StV a.a.O.; BGHSt 28, 48; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; StV 2002, 147 ).

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung kommt daher die Verhängung eines vorläufigen Berufsverbotes nur in Betracht, wenn neben den in § 132 a StPO genannten Voraussetzungen zusätzlich festgestellt ist, dass das Verbot schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter - in der Entscheidung darzulegender - Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist ( vgl. BVerfGE a.a.O.; OLG Karlsruhe StV 2002, 147 m.w.N.; OLG Düsseldorf a.a.O. ).

  • OLG Braunschweig, 07.11.2011 - Ws 316/11

    Ausscheiden einer Katalogtat als Anlasstat für die Annahme des Haftgrundes der

    Die schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung darf sich bei tatmehrheitlicher Begehung mehrere Straftaten nicht auf das Gesamtunrecht, sondern auf die jeweilige Einzeltat als Anlasstat beziehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99, [...], Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.04.2001, 3 Ws 31/01 , [...], Rdnr. 12).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08

    Untersuchungshaftbefehl: Berücksichtigung von Vorverurteilungen bei Prüfung des

    Da die in § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO aufgezählten Katalogtaten ohnehin schwerwiegender Natur sind, folgt daraus, dass nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades und Unrechtgehaltes bzw. solche, die mindestens in der oberen Hälfte der mittelschweren Straftaten liegen, als Anlasstaten in Betracht kommen können (OLG Frankfurt am Main, StV 2000, 209 ff.; OLG Karlsruhe wistra 2002, 79 ff.).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2010 - 1 HEs 30/10

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgründe der Verdunkelungsgefahr und der

    Maßgeblich für die Beurteilung sind insbesondere auch Art und Umfang des jeweiligen angerichteten Schadens (vgl. Thüringer OLG; Beschluss vom 23.01.2008, 1 Ws 29/08, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, StV 2002, 147), wobei es unzulässig ist, die Tatschwere nach dem Gesamtschaden zu bemessen (OLG Frankfurt am Main, StV 2000, 209, 210).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
    Da die in den Katalog des § 112a Abs. 2 Nr. 2 StPO aufgenommenen Straftaten schon generell schwerwiegender Natur sind, der Anwendungsbereich aber durch das Merkmal der schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung noch weiter eingeschränkt werden soll, ist anzunehmen, dass nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades als Anlasstaten eingestuft werden sollen (OLG Frankfurt, StV 2000, 209 f.; OLG Karlsruhe, StV 2002, 147, 148 f.; LG Gera, NStZ-RR 2000, 219).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06

    Haftbefehl: Anforderungen an die Konkretheit der Darstellung des Tatvorwurfs im

    In einem solchen Fall wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, dass das Beschwerdegericht nicht selbst den ordnungsgemäßen Haftbefehl erlässt, vielmehr dies dem dafür grundsätzlich zuständigen Amtsgericht vorbehalten bleibt (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 153 f; OLG Karlsruhe StV 2002, 147 f; OLG Düsseldorf StV 1996, 440).
  • OLG Karlsruhe, 21.04.2006 - 1 Ws 79/06

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einer Anlasstat

    Da die in § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO enumerativ aufgezählten Katalogtaten ohnehin schwer-wiegender Natur sind, folgt daraus, dass nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades und Unrechtsgehaltes bzw. solche, die mindestens in der oberen Hälfte der mittelschweren Straftaten liegen, als Anlasstaten in Betracht kommen können (OLG Frankfurt StV 2000, 209 ff; OLG Karlsruhe, wistra 2002, 79 f.).
  • OLG Koblenz, 21.12.2005 - 4420 BL-III-51/05

    Strafprozessrecht: Anforderungen an Haftbefehl

    Dabei steigen die Anforderungen an die Konkretheit der Darstellung des Tatvorwurfs mit fortschreitender Dauer der Ermittlungen und Untersuchungshaft, so daß sie sich immer mehr den an eine Anklageschrift nach § 200 Abs. 1 StPO zu stellenden Anforderungen annähern (OLG Celle a.a.O; OLG Karlsruhe StV 2002, 147, 148; OLG Brandenburg StV 1997, 140).
  • OLG Braunschweig, 04.04.2013 - Ws 84/13

    Anforderungen an die Geltendmachung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr

  • OLG Celle, 01.06.2005 - 22 HEs 3/05

    Anklageschrift; Annäherung; Aufhebung; Begründungserfordernis; Beschreibung;

  • OLG Köln, 10.10.2003 - HEs 117/03

    Zulässige Weisungen bei Haftverschonung

  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 3 Ws 390/06

    Wiederholungsgefahr; Anlasstat; schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsodnung

  • LG Braunschweig, 10.06.2015 - 13 Qs 109/15

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigem

  • LG Freiburg, 24.04.2015 - 2 Qs 47/15

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigen

  • KG, 28.11.2022 - 4 161 HEs 56/22

    Anforderungen an die Konkretisierung des Tatgeschehens in einem Haftbefehl wegen

  • OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 107/08

    Annahme des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr wegen eines zweifachen

  • OLG Köln, 14.10.2003 - 2 Ws 566/03

    Untersuchungshaft; Wiederholungsgefahr

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.11.2001 - 2 Ws 412/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9150
OLG Brandenburg, 27.11.2001 - 2 Ws 412/01 (https://dejure.org/2001,9150)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2001 - 2 Ws 412/01 (https://dejure.org/2001,9150)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2001 - 2 Ws 412/01 (https://dejure.org/2001,9150)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Haftfortdauerbeschluss; Voraussetzungen einer Untersuchungshaft; Haftgrund der Wiederholungsgefahr

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 112 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 263 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls nach Verkündung des Ersturteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 77
  • StV 2002, 147
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Andererseits ist ein mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmender Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung als Umstand in Rechnung zu stellen, der den Fluchtanreiz erhöht (vgl. KG StV 1996, 383; OLG Brandenburg StV 2002, 147; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 24; Hilger a.a.O., Rn. 40; Graf a.a.O.; Wankel a.a.O. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 29.10.2001 - 4012 Js 5020/00 - 1 Ns jug   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26349
LG Zweibrücken, 29.10.2001 - 4012 Js 5020/00 - 1 Ns jug (https://dejure.org/2001,26349)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.10.2001 - 4012 Js 5020/00 - 1 Ns jug (https://dejure.org/2001,26349)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. Oktober 2001 - 4012 Js 5020/00 - 1 Ns jug (https://dejure.org/2001,26349)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 147
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Braunschweig, 05.03.2015 - 15 Ns 53/15

    Verdunkelungsgefahr, Vernehmung, Zeuge

    Bei der Gefahr der Einflussnahme auf Zeugen kann dies insbesondere dann angenommen werden, wenn - wie vorliegend - eine richterlich protokollierte Aussage des jedenfalls im Vernehmungszeitpunkt unbeeinflussten Zeugen vorliegt (LG Zweibrücken, StV 2002, 147; sehr ausführlich LG Hamburg StV 2000, 373).
  • KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12

    Untersuchungshaftbefehl: Entfallen des Haftgrundes der Verdunkelungsgefahr nach

    Zum einen liegt eine richterlich protokollierte Aussage der Geschädigten vor (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1993, 1148), die das Gericht für uneingeschränkt glaubhaft erachtet hat und die zur Grundlage des Schuldspruchs geworden ist; zum anderen ist der Beweiswert der potentiell gefährdeten Zeugenaussage auch deshalb nicht mehr ernstlich in Frage gestellt, weil der Inhalt dieser Aussage durch den Amtsrichter bzw. die Amtsanwältin bezeugt werden könnte (vgl. dazu OLG Naumburg StV 1995, 259; OLG Schleswig SchlHA 2001, 135; zum Aspekt der hinreichenden Sachaufklärung, insbesondere durch vorangegangene Vernehmungen potentiell gefährdeter Zeugen, vgl. ferner OLG München StraFo 1997, 29; OLG Oldenburg StV 2005, 394; LG Hamburg StV 2000, 373; LG Zweibrücken StV 2002, 147; Hilger in LR-StPO 26. Aufl., § 112 StPO Rn. 50; Paeffgen in SK-StPO 4. Aufl., § 112 Rn. 39; Graf in KK-StPO 6. Aufl., § 112 Rn. 39).
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