Rechtsprechung
LG Konstanz, 14.01.2002 - 3 KLs 25/01, 3 KLs 25/01 - 33 Js 17730/00 |
Zitiervorschläge
LG Konstanz, Entscheidung vom 14.01.2002 - 3 KLs 25/01, 3 KLs 25/01 - 33 Js 17730/00 (https://dejure.org/2002,23567)
LG Konstanz, Entscheidung vom 14. Januar 2002 - 3 KLs 25/01, 3 KLs 25/01 - 33 Js 17730/00 (https://dejure.org/2002,23567)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen des Verfahrenshindernisses der Verhandlungsunfähigkeit; Verhandlungsfähigkeit eines HIV-Infizierten; Abwägung zwischen dem staatlichen Strafanspruch und den Grundrechten des Angeschuldigten; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 911
- StV 2002, 246
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 12.07.1977 - 1 Ws 166/77
Auszug aus LG Konstanz, 14.01.2002 - 3 KLs 25/01
Der Verhandlungsunfähigkeit wird dabei ein Zustand gleichgestellt, bei welchem aufgrund ärztlicher Prüfung feststeht, dass der Angeschuldigte jeweils nur für sehr kurze Zeitspannen verhandlungsfähig ist, die eine einigermaßen konzentrierte Durchführung der Hauptverhandlung praktisch unmöglich machen (OLG Karlsruhe NJW 1978, 601, 602). - BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1349/01
Zur Frage der Einstellung eines Strafverfahrens, wenn bei Durchführung der …
Auszug aus LG Konstanz, 14.01.2002 - 3 KLs 25/01
Wegen der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates, eine wirksame Rechtspflege zu gewährleisten (BVerfG NJW 2002, 51, 52), ist allerdings ein strenger Maßstab hinsichtlich der Feststellung der Verhandlungsunfähigkeit oder eines ihr gleichzusetzenden Zustandes anzulegen. - OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 2 Ws 330/97
Auszug aus LG Konstanz, 14.01.2002 - 3 KLs 25/01
Dies wird aus §§ 413 ff. StPO (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1998, 395, 396 mit Nachweisen) gefolgert. - BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …
Auszug aus LG Konstanz, 14.01.2002 - 3 KLs 25/01
Ob der Angeschuldigte verhandlungsunfähig ist, ist dabei im Wege des Freibeweises zu prüfen, wobei der Grundsatz "in dubio pro reo" bei Zweifeln an der Verhandlungsfähigkeit nicht für den Angeschuldigten streitet (BGH NStZ 1984, 181 mit Nachweisen).
Rechtsprechung
LG Berlin, 02.04.2001 - 538 Qs 30/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 246 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10
Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der …
Es ist weiterhin anerkannt, dass eine Pflichtverteidigerbestellung im Hinblick auf die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage bereits dann geboten sein kann, wenn die Frage der Schuldfähigkeit einer besonderen Prüfung bedarf, weil von einem Angeklagten nicht erwartet werden kann, dass er die diesbezügliche Rechtslage in einem Maße übersieht, die ihn in die Lage versetzt, sich selbst sachgerecht zu verteidigen (zu Einzelfällen OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.2009, Az. 1 Ws 151/09; OLG Hamm, MDR 1988, 340; LG Berlin, StraFo 2002, 90 - jeweils zitiert nach juris -) . - LG Detmold, 28.06.2016 - 21 Qs 49/16
Pflichtverteidiger - unerlaubter Aufenthalt
Hierzu benötigt er die Hilfe eines Verteidigers [vgl. OLG Hamm, StV 1987, 192 (LS); LG Berlin, StraFo 2002, 90; LG Arnsberg, StV 2002, 648; LG Lübeck, StV 1986, 147; Laufhütte/Willnow in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 140 Rn.22].
Rechtsprechung
LG Heilbronn, 16.10.2001 - 1 Qs 461/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 246
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 24.10.2005 - 2 Ss 381/05
letztes Wort; Erziehungsberechtigter; formelle Rüge; Verantwortungsreife; …
Dies ist ggf. nachzuholen (vgl. LG Berlin StV 1997, 517; LG Braunschweig StV 1997, 70; StV 2001, 447; LG Hamburg StV 2000, 16; LG Heilbronn StV 2002, 246; LG Osnabrück StV 2001, 447). - LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde, …
Eine geringe Anzahl obergerichtlicher Entscheidungen (OLG Koblenz, 1 Ws 876/94 = StV 1995, 537; OLG Hamm, 2 Ws 374/07 für den Fall der "internen Zurückstellung einer Entscheidung bis nach Verfahrensabschluss"; OLG Karlsruhe, 1 AK 30/05, für den Sonderfall einer Beiordnung im Auslieferungsverfahren nach Überstellung des Betroffenen ins Ausland; OLG Stuttgart, 4 Ss 313/10 für den Fall, dass "Fälle der Nichtbescheidung gehäuft auftreten"), die überwiegende Anzahl landgerichtlicher Entscheidungen (vgl. etwa u.a. LG Aachen, StV 125; LG Berlin StV 2005, 83; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Itzehoe, 1 Qs 95/10; LG Bremen, NStZ-RR 2004, 113 mit ausführlicher Begründung; LG Dortmund StV 2007, 344, StraFo 2009, 106; LG Düsseldorf StraFo 2009, 106; LG Erfurt StV 2007, 346; LG Frankenthal StV 2007, 344; LG Schweinfurt StraFo 2006, 25; LG Stendal, 501 AR 9/15; LG Trier, 5 Qs 34/15; LG München, 22 Qs 5/14; LG Heilbronn, StV 2002, 246; LG Verden, 1 Qs 260/10; LG Köln StraFo 2003, 311; LG Koblenz StV 2008, 348, LG Flensburg, II Qs 29/12) und ein Großteil des Schrifttums (Wohlers StV 2007, 377 ff. u. in SK-StPO § 141 Rn 27; Satzger/Schluckebier/Widmair-Beulke § 141 Rn 37; Meyer-Goßner/Schmitt 58 A, § 141 Rn 8 führt aus, "der Auffassung von Wohlers könne zu folgen sein") hält eine rückwirkende Bestellung für möglich, wenn der Beiordnungsantrag vor Beendigung des Verfahrens gestellt und nicht beschieden oder zu Unrecht abgelehnt worden ist, vereinzelt wird auch gefordert, im Beschwerdeverfahren müsse die Beschwerde noch vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erhoben worden sein.