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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2 b Ss 309/01 - 91/01 IV   

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https://dejure.org/2001,7238
OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2 b Ss 309/01 - 91/01 IV (https://dejure.org/2001,7238)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2001 - 2 b Ss 309/01 - 91/01 IV (https://dejure.org/2001,7238)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2001 - 2 b Ss 309/01 - 91/01 IV (https://dejure.org/2001,7238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafzumessungserwägungen im Zusammenhang mit der Einziehung eines PKW; Erforderlichkeit von Ausführungen zu wirtschaftlichen Folgen der Einziehung; Erforderlichkeit der Begründung grundsätzlicher Erforderlichkeit der Einziehung neben der Hauptstrafe; Entzug der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 353; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 74 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 69 Abs. 2; ; StGB § 69 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmitteltransport: Einziehung des benutzten Kfz und Fahrerlaubnisentzug

Papierfundstellen

  • StV 2002, 261
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83

    Einziehung eines Personenkraftwagens - Berücksichtigung der Einziehung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
    Aus dem tatrichterlichen Urteil muss sich deshalb ergeben, aus welchen Gründen die Einziehung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit neben der Hauptstrafe erforderlich ist und ob bzw. in welchem Umfang sie bei der Festsetzung der Strafe mitberücksichtigt wurde (BGH NJW 1983, 2710; BGH MDR 1984, 241; BGH StV 1986, 58; BGH StV 1994, 76; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 74 b Rdnr. 2).
  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
    Aus dem tatrichterlichen Urteil muss sich deshalb ergeben, aus welchen Gründen die Einziehung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit neben der Hauptstrafe erforderlich ist und ob bzw. in welchem Umfang sie bei der Festsetzung der Strafe mitberücksichtigt wurde (BGH NJW 1983, 2710; BGH MDR 1984, 241; BGH StV 1986, 58; BGH StV 1994, 76; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 74 b Rdnr. 2).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
    Aus dem tatrichterlichen Urteil muss sich deshalb ergeben, aus welchen Gründen die Einziehung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit neben der Hauptstrafe erforderlich ist und ob bzw. in welchem Umfang sie bei der Festsetzung der Strafe mitberücksichtigt wurde (BGH NJW 1983, 2710; BGH MDR 1984, 241; BGH StV 1986, 58; BGH StV 1994, 76; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 74 b Rdnr. 2).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 165/89

    Annahme einer mit einer Vergewaltigung tateinheitlich begangenen Körperverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
    Die in diesem Zusammenhang insbesondere erforderlichen Ausführungen zu den wirtschaftlichen Folgen der Einziehung für den Täter sind nur dann entbehrlich, wenn der zur Rede stehende Gegenstand offensichtlich derart geringwertig ist, dass seiner Einziehung bei der Strafzumessung erkennbar keine maßgebliche Bedeutung zukommen kann (BGH StV 1984, 286, 287; BGH StV 1988, 201; BGH StV 1989, 529; BGH StV 1992, 570).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 590/87

    Günstige Sozialprognose als Voraussetzung für die Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
    Die in diesem Zusammenhang insbesondere erforderlichen Ausführungen zu den wirtschaftlichen Folgen der Einziehung für den Täter sind nur dann entbehrlich, wenn der zur Rede stehende Gegenstand offensichtlich derart geringwertig ist, dass seiner Einziehung bei der Strafzumessung erkennbar keine maßgebliche Bedeutung zukommen kann (BGH StV 1984, 286, 287; BGH StV 1988, 201; BGH StV 1989, 529; BGH StV 1992, 570).
  • BGH, 25.01.1984 - 2 StR 715/83

    Wertung des für eine Mittäterschaft erforderlichen engen Verhältnisses der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
    Die in diesem Zusammenhang insbesondere erforderlichen Ausführungen zu den wirtschaftlichen Folgen der Einziehung für den Täter sind nur dann entbehrlich, wenn der zur Rede stehende Gegenstand offensichtlich derart geringwertig ist, dass seiner Einziehung bei der Strafzumessung erkennbar keine maßgebliche Bedeutung zukommen kann (BGH StV 1984, 286, 287; BGH StV 1988, 201; BGH StV 1989, 529; BGH StV 1992, 570).
  • BGH, 02.07.1985 - 4 StR 300/85

    Erfordernis einer näheren Begründung hinsichtlich einer Anordnung der Entziehung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
    Aus dem tatrichterlichen Urteil muss sich deshalb ergeben, aus welchen Gründen die Einziehung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit neben der Hauptstrafe erforderlich ist und ob bzw. in welchem Umfang sie bei der Festsetzung der Strafe mitberücksichtigt wurde (BGH NJW 1983, 2710; BGH MDR 1984, 241; BGH StV 1986, 58; BGH StV 1994, 76; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 74 b Rdnr. 2).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/2001, 4St RR 115/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8839
BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/2001, 4St RR 115/01 (https://dejure.org/2001,8839)
BayObLG, Entscheidung vom 18.10.2001 - 4St RR 115/2001, 4St RR 115/01 (https://dejure.org/2001,8839)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 4St RR 115/2001, 4St RR 115/01 (https://dejure.org/2001,8839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rauschmittel; Mittlere Gefährlichkeit; Verstoß gegen das BtMG; Wesentliche Strafverschärfung; Amphetaminderivat

Papierfundstellen

  • StV 2002, 261
  • BayObLGSt 2001, 132
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
    Auszug aus BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/01
    Es kann dahinstehen, ob es sich bei Amphetamin und seinen Derivaten wie MDMA, MDE oder MDA um "harte" Drogen handelt (vgl. BVerfG NStZ-RR 1997, 342/343; Körner BtMG 5. Aufl. Anhang C 1 Rn. 366; Weber BtMG § 1 Rn. 220) oder ob sie lediglich als "weiche,', jedenfalls nicht als "harte" Drogen zu bewerten sind (vgl. OLG Karlsruhe StV 1996, 675; KG StV 1998, 427/428).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/01
    Auch wenn diese Derivate unter Gefährlichkeitsaspekten dem Amphetamin nicht gleichzusetzen sind, so müssen sie bei wertender Betrachtung doch immerhin als annähernd so gefährlich wie Amphetamin eingeschätzt werden (BGHSt 42, 255, 266/267).
  • BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Auszug aus BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/01
    Diese Einschätzung der Gefährlichkeit von Amphetamin wird vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilt (vgl. etwa BayObLG StV 1995, 587/588).
  • BGH, 22.02.1978 - 3 StR 10/78

    Strafbarkeit wegen einer Verunglimpfung des Staates - Anforderungen an die

    Auszug aus BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/01
    Haben sich, wie hier, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten im Vergleich zum Zeitpunkt der Verhängung der einzubeziehenden Strafe verschlechtert, so ist - nach angemessener Erhöhung der Tagessatzzahl der Einsatzstrafe - die an Hand der aktuellen Verhältnisse bestimmte Höhe des Tagessatzes (hier: 50 DM) nur so zu erhöhen, dass die denkbar niedrigste Gesamtgeldstrafe gebildet werden kann, die gerade noch über dem Endbetrag der Einsatzstrafe wie auch jeder anderen in die Gesamtstrafe eingehenden Einzelstrafe liegt (vgl. hierzu Rissing-van Saan in LK StGB 11. Aufl. § 55 Rn. 42; Schönke/Schröder/Stree StGB 26. Aufl. § 55 Rn. 37 a; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 55 Rn. 26 jeweils unter Hinweis auf BGHSt 27, 359/361).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Auszug aus BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/01
    Es kann dahinstehen, ob es sich bei Amphetamin und seinen Derivaten wie MDMA, MDE oder MDA um "harte" Drogen handelt (vgl. BVerfG NStZ-RR 1997, 342/343; Körner BtMG 5. Aufl. Anhang C 1 Rn. 366; Weber BtMG § 1 Rn. 220) oder ob sie lediglich als "weiche,', jedenfalls nicht als "harte" Drogen zu bewerten sind (vgl. OLG Karlsruhe StV 1996, 675; KG StV 1998, 427/428).
  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/01
    Es kann dahinstehen, ob es sich bei Amphetamin und seinen Derivaten wie MDMA, MDE oder MDA um "harte" Drogen handelt (vgl. BVerfG NStZ-RR 1997, 342/343; Körner BtMG 5. Aufl. Anhang C 1 Rn. 366; Weber BtMG § 1 Rn. 220) oder ob sie lediglich als "weiche,', jedenfalls nicht als "harte" Drogen zu bewerten sind (vgl. OLG Karlsruhe StV 1996, 675; KG StV 1998, 427/428).
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 21/01

    Unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/01
    Infolgedessen hat der Bundesgerichtshof den Grenzwert für die nicht geringe Menge sowohl für MDE wie auch für MDMA jeweils mit 250 Konsumeinheiten zu je 120 mg MDE-Base bzw. MDMA-Base bestimmt (BGH aaO; BGH StV 2001, 407).
  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung

    Auszug aus BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/01
    Amphetamin selbst wird vom Bundesgerichtshof stets als Rauschmittel mittlerer Gefährlichkeit bewertet mit der Folge, dass die von ihm ausgehende Gefährlichkeit keinen wesentlichen Strafschärfungsgrund bilden kann (vgl. BGH StV 1990, 494; NStZ 1993, 287; Körner § 29 Rn. 538 und Anhang C 1 Rn. 367).
  • BGH, 09.03.1993 - 5 StR 33/93

    Methylendioxymethamphetamin-Base - Geringe Menge

    Auszug aus BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/01
    Amphetamin selbst wird vom Bundesgerichtshof stets als Rauschmittel mittlerer Gefährlichkeit bewertet mit der Folge, dass die von ihm ausgehende Gefährlichkeit keinen wesentlichen Strafschärfungsgrund bilden kann (vgl. BGH StV 1990, 494; NStZ 1993, 287; Körner § 29 Rn. 538 und Anhang C 1 Rn. 367).
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