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   BGH, 23.05.2001 - 3 StR 62/01   

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https://dejure.org/2001,2665
BGH, 23.05.2001 - 3 StR 62/01 (https://dejure.org/2001,2665)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2001 - 3 StR 62/01 (https://dejure.org/2001,2665)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 3 StR 62/01 (https://dejure.org/2001,2665)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Fesselungsmaterial - Überwindung des Widerstands - Schlagstock - Gefährliches Werkzeug - Doppelverwertungsverbot - Konsumption

  • Judicialis

    WaffG § 1 Abs. 7; ; StGB § ... 177 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 5; ; StGB § 177 Abs. 3; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafzumessung bei § 177 Abs. 3 StPO; Gummiknüppel als Waffe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 80
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    Auszug aus BGH, 23.05.2001 - 3 StR 62/01
    Diese Auffassung steht auch in Einklang mit der weiten Auslegung des Begriffs "Verwenden" in der Rechtsprechung zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, der nicht die Herbeiführung einer konkreten Leibes- oder Lebensgefahr durch den Einsatz der Waffe oder des gefährlichen Werkzeugs voraussetzt (BGHSt 45, 92, 94, 96).

    Dem Fehlen einer solchen Gefahr bei dem konkreten Einsatz wird der Tatrichter gegebenenfalls im Rahmen der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall in Betracht kommt, Rechnung tragen können (BGHSt 45, 92, 97).

  • BGH, 05.01.1999 - 3 StR 608/98

    Tenorierung bei Vergewaltigung; Anderes, das Opfer besonders erniedrigende

    Auszug aus BGH, 23.05.2001 - 3 StR 62/01
    Dies führt zur Aufhebung des Strafausspruchs, zumal hier ein Regelbeispiel nach Abs. 2 Satz 2 mehrfach und auf sehr massive Weise verwirklicht worden war (BGH NStZ 1999, 186).
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Auszug aus BGH, 23.05.2001 - 3 StR 62/01
    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 12. Dezember 2000 (StV 2001, 160; zum Abdruck in BGHSt bestimmt) hierzu ausgeführt, daß der Erfüllung dieser Qualifikation nicht entgegenstehe, daß der Angeklagte die Waffe oder das gefährliche Werkzeug ausschließlich bei der sexuellen Handlung, nicht aber als Nötigungsmittel einsetzt, denn der Wortlaut der Vorschrift knüpfe mit der Formulierung "bei der Tat" an beide Bestandteile des zweiaktigen Grunddelikts an.
  • BGH, 28.02.2001 - 3 StR 400/00

    "Werkzeug" iSv § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung)

    Auszug aus BGH, 23.05.2001 - 3 StR 62/01
    Dieser Rechtsfehler, der die fehlerhafte Anwendung einer den Schuldspruch berührenden Rechtsnorm betrifft (vgl. BGH, Urt. vom 28. Februar 2001 - 3 StR 400/00), bedingt die Aufhebung auch des Schuldspruchs.
  • BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63

    Umfang eines von den Eltern eines Geschädigten gestellten Strafantrages -

    Auszug aus BGH, 23.05.2001 - 3 StR 62/01
    Ferner wird der neue Tatrichter auch zu prüfen haben, ob durch die nach den Feststellungen sehr schmerzhaften, zu feststellbaren Verletzungen führenden körperlichen Mißhandlungen, die über die bloße Ausübung sexueller Handlung hinausgegangen sind, der Tatbestand der Körperverletzung verwirklicht worden ist (vgl. BGH NJW 1963, 1683; BGH bei Miebach NStZ 1995, 224).
  • OLG Bremen, 27.11.2019 - 1 Ss 44/19

    Schlag mit einem Mobiltelefon als Körperverletzung mittels eines gefährlichen

    Grundsätzlich ist zwar die Verursachung einer Platzwunde mittels eines Werkzeugs in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ein Fall einer erheblichen Verletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs iSd § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB angesehen worden (siehe u.a. BGH, Beschluss vom 13.04.2017 - 4 StR 35/17, juris Rn. 9, NStZ-RR 2017, 271: Platzwunde am Kopf durch Schlag mit Gürtelschnalle; BGH, Urteil vom 12.03.2015 - 4 StR 538/14, juris Rn. 10, StraFo 2015, 216: Platzwunde am Knie durch Schlag mit Holzlatte; BGH, Urteil vom 23.05.2001 - 3 StR 62/01, juris Rn. 7, StV 2002, 80: Platzwunden bei Gummiknüppelschlag).
  • BGH, 12.03.2015 - 4 StR 538/14

    Besonders schwerer Raub (Zueignungsabsicht: reiner Schädigungswille; Verwendung

    Unabhängig davon, dass eine Platzwunde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als eine solche nicht unerhebliche Verletzung angesehen worden ist (BGH, Urteil vom 23. Mai 2001 - 3 StR 62/01, StV 2002, 80), ist für die Tatbestandserfüllung maßgebend nicht (allein) die eingetretene Verletzungsfolge, sondern die potentielle Gefährlichkeit der konkreten Benutzung des Werkzeugs (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, StV 2002, 21).
  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    bb) Waffen sind ferner alle sonstigen Waffen im technischen Sinne, insbesondere solche, die dem Waffenrecht unterfallen (Gummiknüppel als Hiebwaffe nach § 1 Abs. 7 WaffG: BGH, Urteil vom 23. Mai 2001 - 3 StR 62/01 = BGHR StGB § 177 Abs. 3 Waffe 1).
  • BGH, 08.08.2001 - 3 StR 271/01

    Schwerer Raub; Begriff der Waffe (Erfordernis der tatsächlichen Gefahr;

    Dieser Rechtsfehler, der die Anwendung einer den Schuldspruch berührenden Rechtsnorm betrifft (zur gleichgelagerten Problematik bei § 177 Abs. 3 und 4 StGB vgl. BGH, Urt. vom 28. Februar 2001 - 3 StR 400100 - und vom 23. Mai 2001 - 3 StR 62/01), bedingt die Aufhebung auch des Schuldspruchs.
  • LG Düsseldorf, 17.11.2006 - VII 50/06

    Bemessung der Gesamtstrafe bei Verurteilung eines jugendliche Angeklagten wegen

    Da der Wortlaut der Vorschrift mit der Formulierung "bei der Tat" an beide Bestandteile des zweiaktigen Grunddelikts anknüpft, ist auch die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs bei der sexuellen Handlung erfasst (vgl. BGH StV 2001, 160, 161 [BGH 12.12.2000 - 4 StR 464/00]; StV 2002, 80, 81 [BGH 23.05.2001 - 3 StR 62/01]).
  • LG Düsseldorf, 17.11.2006 - 7 KLs 50/06
    Da der Wortlaut der Vorschrift mit der Formulierung "bei der Tat" an beide Bestandteile des zweieraktigen Grunddelikts anknüpft, ist auch die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs bei der sexuellen Handlung erfasst (vgl. BGH StV 2001, 160, 161; StV 2002, 80, 81); Ohne Belang ist auch, ob die Tapezierstange nach ihrer Beschaffenheit generell bestimmt und geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen.
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