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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2946
OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02 (https://dejure.org/2002,2946)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.08.2002 - 3 Ws 256/02 (https://dejure.org/2002,2946)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. August 2002 - 3 Ws 256/02 (https://dejure.org/2002,2946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2 § 464b S. 3 § 467 Abs. 1
    Umfang der Auslagenerstattung bei Freispruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 317
  • StV 2003, 175
  • Rpfleger 2002, 649
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02
    Dies wäre aber der Fall, wenn er damit rechnen müsste, selbst im Falle seines Freispruchs für die Kosten des Verteidigers seines Vertrauens aufkommen zu müssen (BVerfGE 66, 313).
  • OLG Zweibrücken, 04.11.1981 - 1 Ws 373/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02
    So muss ihm kosten rechtlich gestattet sein, neben einem Pflichtverteidiger, zu dem kein Vertrauen (mehr) besteht, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens mit seiner Verteidigung zu betrauen (OLG Zweibrücken, StV 1983, 119).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 3 Ws 512/01

    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde in Strafsachen-

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02
    Die nach §§ 464 b Satz 3 StPO, 104 Abs. 3, 577 ZPO (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2001 - Rpfl 2002, 223) zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache teilweise Erfolg.
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - 3 Ws 62/05

    Zweiwöchige Notfrist bei sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Mit Rücksicht hierauf sind daher nach ganz überwiegender Ansicht die Kosten eines Wahlverteidigers für den freigesprochenen Angeklagten in voller Höhe erstattungsfähig, ohne dass auf diesen Betrag die bereits aus der Staatskasse gezahlte gesetzliche Vergütung für einen aus gerichtlicher Fürsorge zusätzlich bestellten Pflichtverteidiger anzurechnen ist (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 317f.; LR-Hilger, StPO, 25. Auflage, § 464a Rdn. 47, jeweils m.w.N.; vgl. ferner BverfGE 66, 313, 318ff.).
  • OLG Koblenz, 18.03.2003 - 1 Ws 101/03

    Kosten, Kostenfestsetzung, Freispruch, mehrere Verteidiger, Pflichtverteidiger,

    Im Falle der Beiordnung eines Rechtsanwaltes als Pflichtverteidiger hängt die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers davon ab, ob der Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger aus Gründen bestellt worden ist, die dem Angeklagten oder dessen Verteidiger zuzurechnen sind, oder ob die Gründe in der Sphäre des Gerichts liegen (s. auch BVerfGE 66, 313, 322; OLG Düsseldorf RPfl 2002, 649 = JurBüro 2002, 594).

    Im Falle der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger hängt die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers davon ab, ob der Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger aus Gründen bestellt worden ist, die dem Angeklagten oder dessen Verteidiger anzurechnen sind, oder ob die Gründe in der Sphäre des Gerichts liegen (BVerfGE 66, 313, 322; OLG Düsseldorf RPflG 2002, 649 = JurBüro 2002, 594).

  • OLG Oldenburg, 22.10.2009 - 1 Ws 576/09

    Erstattung notwendiger Auslagen bei Verteidigung sowohl durch einen

    Neben diesem ist eine Wahlverteidigung grundsätzlich nicht mehr "notwendig", vgl. OLG Köln Beschluss vom 24.08.2008, 2 Ws 383/04, zit. nach juris, OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 594.
  • OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16

    Anspruch des Freigesprochenen auf Ersatz der Wahlverteidigergebühren: Zusätzliche

    Die Kosten eines (zusätzlichen) Wahlverteidigers kann er im Falle einer ihm günstigen Kostenentscheidung insoweit nicht bzw. nur in Höhe der Differenz zu den entstandenen Pflichtverteidigerkosten gegen die Staatskasse geltend machen (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 317).
  • KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10

    Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen eines im Ausland

    Ein von der Rechtsprechung anerkannter Ausnahmefall, in dem zur Verfahrenssicherung oder aus Fürsorgegründen ein Pflichtverteidiger (neben dem Wahlanwalt) oder zwei Verteidiger bestellt worden sind (vgl. OLG Dresden StraFo 2007, 126; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 370; KG NStZ 1994, 451), liegt ebenfalls nicht vor.
  • OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19

    Freispruch, Pflichtverteidiger, Wahlverteidiger, Kostenerstattung

    Die Kosten eines (zusätzlichen) Wahlverteidigers kann er im Falle einer ihm günstigen Kostenentscheidung insoweit nicht bzw. nur in Höhe der Differenz zu den entstandenen Pflichtverteidigerkosten gegen die Staatskasse geltend machen (OLG Rostock aaO; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 317 [OLG Düsseldorf 08.08.2002 - 3 Ws 256/02] ).
  • LG Detmold, 27.08.2008 - 8 O 177/06

    Kostenfestsetzung Erstattungsfähigkeit Reisekosten auswärtiger Rechtsanwalt

    Kosten verurteilten Gegner zu erstatten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 08.08.2002 - 3 Ws 256/02 - in JurBüro 2002, 594).
  • OLG Jena, 16.09.2011 - 1 Ws 417/11

    Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse: Reise- und

    Für eine Anrechnung der Pflichtverteidigervergütung ist insbesondere dann kein Raum, wenn zusätzlich zum vorhandenen Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger aus vom Angeklagten nicht zu vertretenden Gründen, etwa zur Sicherung des Verfahrens, bestellt wird (OLG Dresden, Beschluss vom 19.10.2006, 1 Ws 206/06, juris; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 21.12.19984, 1 Ws 121/84, juris; Beschluss vom 8.8.2002, 3 Ws 256/02, juris; Beschluss vom 4.5.2005, 3 Ws 62/05, juris; KK-Gieg, StPO, 6. Aufl. § 464a Rd.-Ziff. 13; Meyer-Goßner, a. a. O., § 464a Rd.-Ziff.13).
  • OLG Köln, 09.06.2004 - 2 Ws 183/04

    Freiberufler, Entschädigung

    Erfolgt die Bestellung des/der Pflichtverteidiger(s) nur rein vorsorglich, etwa zur Sicherstellung eines reibungslosen Verfahrensablaufs, sind die Wahlverteidigerkosten aus der Staatskasse zu erstatten (vgl. hierzu außer BVerfG a.a.O. auch Senat 10.02.98 - 2 Ws 676/97 = StV 98, 621 und OLG Düsseldorf NStZ-RR 02, 317 sowie LR-Hilger, StPO, 24.A.§ 464 a Rn 47, alle m.w.N.).
  • OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13

    Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse: Kosten des

    Die Kosten eines (zusätzlichen) Wahlverteidigers kann er im Falle einer ihm günstigen Kostenentscheidung insoweit nicht bzw. nur in Höhe der Differenz zu den entstandenen Pflichtverteidigerkosten gegen die Staatskasse geltend machen (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 317).
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Rechtsprechung
   KG, 23.12.2002 - 3 Ws 447/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9674
KG, 23.12.2002 - 3 Ws 447/02 (https://dejure.org/2002,9674)
KG, Entscheidung vom 23.12.2002 - 3 Ws 447/02 (https://dejure.org/2002,9674)
KG, Entscheidung vom 23. Dezember 2002 - 3 Ws 447/02 (https://dejure.org/2002,9674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer sofortigen Beschwerde eines Freigesprochenen gegen einen Beschluss der Rechtspflegerin in einer Strafsache; Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Wahlverteidiger; Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Anwälte; Unbilligkeit und Unverbindlichkeit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2; BRAGO § 12 Abs. 1 S. 2
    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers bei Freispruch; Angemessenheit der Gebührenbestimmung des Verteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 175
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 09.04.1984 - 1 Ws 255/84
    Auszug aus KG, 23.12.2002 - 3 Ws 447/02
    1983, 40; OLG Bamberg JurBüro 1984, 247; OLG Koblenz MDR 1984, 777; OLG Frankfurt a. M. AnwBl. 1983, 41; OLG München NStZ 1981, 194).
  • OLG Hamburg, 03.03.1986 - 1 Ws 54/86

    Kosten eines Wahlverteidigers; Gebühren eines Pflichtverteidigers;

    Auszug aus KG, 23.12.2002 - 3 Ws 447/02
    So sind die gesamten Kosten eines Wahlverteidigers - neben den Gebühren eines Pflichtverteidigers jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn das Gericht die Bestellung des Pflichtverteidigers entgegen § 143 StPO nicht oder nicht rechtzeitig zurückgenommen oder aus Fürsorgegründen oder zur Sicherung des Verfahrens die zusätzliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers oder die Beibehaltung seiner Beiordnung für notwendig gehalten hat (vgl. BVerfG NStZ 1984, 561, 562; KG bei Kotz NStZ-RR 2000, 163; NStZ 1994, 451; JR 1980, 436; HansOLG Hamburg MDR 1986, 518; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 235; AnwBl .
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1984 - 1 Ws 121/84

    Nichtverurteilung; Rechtsanwaltskosten; Wahlverteidigerkosten;

    Auszug aus KG, 23.12.2002 - 3 Ws 447/02
    So sind die gesamten Kosten eines Wahlverteidigers - neben den Gebühren eines Pflichtverteidigers jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn das Gericht die Bestellung des Pflichtverteidigers entgegen § 143 StPO nicht oder nicht rechtzeitig zurückgenommen oder aus Fürsorgegründen oder zur Sicherung des Verfahrens die zusätzliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers oder die Beibehaltung seiner Beiordnung für notwendig gehalten hat (vgl. BVerfG NStZ 1984, 561, 562; KG bei Kotz NStZ-RR 2000, 163; NStZ 1994, 451; JR 1980, 436; HansOLG Hamburg MDR 1986, 518; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 235; AnwBl .
  • OLG München, 09.02.1981 - 2 Ws 86/81

    Zur Erstattung von Wahlverteidigerkosten neben Pflichtverteidigerkosten

    Auszug aus KG, 23.12.2002 - 3 Ws 447/02
    1983, 40; OLG Bamberg JurBüro 1984, 247; OLG Koblenz MDR 1984, 777; OLG Frankfurt a. M. AnwBl. 1983, 41; OLG München NStZ 1981, 194).
  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus KG, 23.12.2002 - 3 Ws 447/02
    So sind die gesamten Kosten eines Wahlverteidigers - neben den Gebühren eines Pflichtverteidigers jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn das Gericht die Bestellung des Pflichtverteidigers entgegen § 143 StPO nicht oder nicht rechtzeitig zurückgenommen oder aus Fürsorgegründen oder zur Sicherung des Verfahrens die zusätzliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers oder die Beibehaltung seiner Beiordnung für notwendig gehalten hat (vgl. BVerfG NStZ 1984, 561, 562; KG bei Kotz NStZ-RR 2000, 163; NStZ 1994, 451; JR 1980, 436; HansOLG Hamburg MDR 1986, 518; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 235; AnwBl .
  • KG, 02.05.1994 - 4 Ws 1/94
    Auszug aus KG, 23.12.2002 - 3 Ws 447/02
    So sind die gesamten Kosten eines Wahlverteidigers - neben den Gebühren eines Pflichtverteidigers jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn das Gericht die Bestellung des Pflichtverteidigers entgegen § 143 StPO nicht oder nicht rechtzeitig zurückgenommen oder aus Fürsorgegründen oder zur Sicherung des Verfahrens die zusätzliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers oder die Beibehaltung seiner Beiordnung für notwendig gehalten hat (vgl. BVerfG NStZ 1984, 561, 562; KG bei Kotz NStZ-RR 2000, 163; NStZ 1994, 451; JR 1980, 436; HansOLG Hamburg MDR 1986, 518; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 235; AnwBl .
  • OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16

    Anspruch des Freigesprochenen auf Ersatz der Wahlverteidigergebühren: Zusätzliche

    Insbesondere wird die ungekürzte Erstattungsfähigkeit der Wahlverteidigerkosten ausnahmsweise als gerechtfertigt angesehen, wenn das Nebeneinander von Wahl- und Pflichtverteidiger nicht der Sphäre des Angeklagten zuzuschreiben ist (KG StV 2003, 175), die (Aufrechterhaltung der) Beiordnung eines Pflichtverteidigers also nicht von dem Angeklagten oder seinem Wahlverteidiger zu vertreten ist.

    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung, also aus verfahrensbezogenen Gründen, neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, Az. 2 Ws 383/04 bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1986, 518; KG NStZ-RR 2000, 163; OLG Jena, Beschluss vom 14.12.1999, Az. 1 Ws 355/99) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (so Hanseatisches OLG Hamburg a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; KG StV 2003, 175; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287).

  • OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13

    Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse: Kosten des

    Insbesondere wird die ungekürzte Erstattungsfähigkeit der Wahlverteidigerkosten ausnahmsweise als gerechtfertigt angesehen, wenn das Nebeneinander von Wahl- und Pflichtverteidiger nicht der Sphäre des Angeklagten zuzuschreiben ist (KG StV 2003, 175), die (Aufrechterhaltung der) Beiordnung eines Pflichtverteidigers also nicht von dem Angeklagten oder seinem Wahlverteidiger zu vertreten ist.

    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung, also aus verfahrensbezogenen Gründen, neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, Az. 2 Ws 383/04 bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1986, 518; KG NStZ-RR 2000, 163; Beschluss des Senats vom 14.12.1999, Az. 1 Ws 355/99) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (so Hanseatisches OLG Hamburg a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; KG StV 2003, 175; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287).

  • OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19

    Freispruch, Pflichtverteidiger, Wahlverteidiger, Kostenerstattung

    So wird die ungekürzte Erstattungsfähigkeit der Wahlverteidigerkosten ausnahmsweise als gerechtfertigt angesehen, wenn das Nebeneinander von Wahl- und Pflichtverteidiger nicht der Sphäre des Angeklagten zuzurechnen ist (KG StV 2003, 175 ), die Beiordnung eines Pflichtverteidigers also nicht von dem Angeklagten oder seinem Wahlverteidiger zu vertreten ist.
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 06.11.2001 - 503 Qs 81/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20937
LG Berlin, 06.11.2001 - 503 Qs 81/01 (https://dejure.org/2001,20937)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.11.2001 - 503 Qs 81/01 (https://dejure.org/2001,20937)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. November 2001 - 503 Qs 81/01 (https://dejure.org/2001,20937)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Kostentragung bei Verfahrensaussetzung wegen Nichteinhaltung der Ladungsfrist

Papierfundstellen

  • StV 2003, 175
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