Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.10.2002

Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02   

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BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02 (https://dejure.org/2003,1050)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2003 - 3 StR 446/02 (https://dejure.org/2003,1050)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02 (https://dejure.org/2003,1050)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 261 StPO
    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers begründet liegen; beschränkter Schutz der sexuellen Selbstbestimmung); Beweiswürdigung (lückenlose Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage)

  • lexetius.com

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schutzlose Lage aufgrund von Umständen, die in der Person des Opfers begründet sind; Strenge Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Tatrichters; Beweiswürdigung auf der Grundlage einer Belastungszeugin ohne weitere Indizien; Besonders gründliche ...

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2250
  • NStZ 2003, 533
  • StV 2003, 393
  • JR 2004, 382
  • JR 2004, 384
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.10.1999 - 2 StR 248/99

    Ausnutzen einer Lage, in das Opfer schutzlos ist, bei der sexuellen Nötigung;

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
    Danach liegt eine schutzlose Lage vor, wenn die Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers in einem solchen Maß vermindert sind, daß es dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben ist (BGHSt 44, 228, 231 unter Hinweis auf BGHSt 22, 178 f.; 24, 90, 93; BGHSt 45, 253, 256).

    Hierzu muß der Täter die schutzlose Lage erkannt und sich zunutze gemacht haben (BGHSt 45, 253, 257; vgl. BGH, Urt. vom 7. November 2002 - 3 StR 274/02; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 177 Rdn. 10; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 177 Rdn. 19).

    Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist der Vorschrift auch der Zweck zugewiesen worden, den Schutz geistig und körperlich behinderter Menschen, deren Widerstandsfähigkeit eingeschränkt ist, vor erzwungenen sexuellen Übergriffen zu verbessern (vgl. BGHSt 45, 253, 256; BGH NStZ-RR 2003, 42; BGH, Urt. vom 7. November 2002 - 3 StR 274/02).

    Dementsprechend hat auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB nur in Tatsituationen für gegeben angesehen, in denen das Opfer entweder bereits vom Täter grob mißhandelt worden war (BGHSt 45, 253) oder solche Mißhandlungen befürchtete (BGH NStZ-RR 1998, 105; BGH, Beschl. vom 18. November 1997 - 4 StR 546/97 - und vom 27. Juni 2001 - 5 StR 245/01).

  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
    Hier sind Umstände, die hinzutreten müssen, damit in der Abgeschiedenheit der familiären Wohnung eine schutzlose Lage gegeben ist (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 42), nicht festgestellt.

    Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist der Vorschrift auch der Zweck zugewiesen worden, den Schutz geistig und körperlich behinderter Menschen, deren Widerstandsfähigkeit eingeschränkt ist, vor erzwungenen sexuellen Übergriffen zu verbessern (vgl. BGHSt 45, 253, 256; BGH NStZ-RR 2003, 42; BGH, Urt. vom 7. November 2002 - 3 StR 274/02).

  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
    Danach liegt eine schutzlose Lage vor, wenn die Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers in einem solchen Maß vermindert sind, daß es dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben ist (BGHSt 44, 228, 231 unter Hinweis auf BGHSt 22, 178 f.; 24, 90, 93; BGHSt 45, 253, 256).

    Wie von der Rechtsprechung bereits zu § 237 StGB aF entschieden, befindet sich das Opfer in einer hilflosen Lage, wenn es sich dem Täter allein gegenüber sieht und auf fremde Hilfe nicht rechnen kann, wobei es allerdings eines gänzlichen Beseitigens jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten nicht bedarf (BGHSt 44, 228, 232 unter Hinweis auf BGHR StGB § 237 hilflose Lage 1; vgl. Mildenberger aaO S. 57).

  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 274/02

    Nötigung; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung; konkludente Drohung

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
    Hierzu muß der Täter die schutzlose Lage erkannt und sich zunutze gemacht haben (BGHSt 45, 253, 257; vgl. BGH, Urt. vom 7. November 2002 - 3 StR 274/02; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 177 Rdn. 10; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 177 Rdn. 19).

    Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist der Vorschrift auch der Zweck zugewiesen worden, den Schutz geistig und körperlich behinderter Menschen, deren Widerstandsfähigkeit eingeschränkt ist, vor erzwungenen sexuellen Übergriffen zu verbessern (vgl. BGHSt 45, 253, 256; BGH NStZ-RR 2003, 42; BGH, Urt. vom 7. November 2002 - 3 StR 274/02).

  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 546/97

    Revision aufgrund einer Sachrüge - Eintreten einer Verfolgungsverjährung -

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
    Dementsprechend hat auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB nur in Tatsituationen für gegeben angesehen, in denen das Opfer entweder bereits vom Täter grob mißhandelt worden war (BGHSt 45, 253) oder solche Mißhandlungen befürchtete (BGH NStZ-RR 1998, 105; BGH, Beschl. vom 18. November 1997 - 4 StR 546/97 - und vom 27. Juni 2001 - 5 StR 245/01).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGHR StGB § 176 Abs. 1 Beweiswürdigung 3 m. w. N.).
  • BGH, 03.07.1986 - 2 StR 98/86

    Beweiswürdigung - Zeugenaussage - Indizien - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
    Eine lückenlose Gesamtwürdigung ist dann von besonderer Bedeutung (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2; StV 1996, 582; 1997, 513; NStZ-RR 1998, 16).
  • BGH, 27.06.2001 - 5 StR 245/01

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Feststellungsvoraussetzungen); Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
    Dementsprechend hat auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB nur in Tatsituationen für gegeben angesehen, in denen das Opfer entweder bereits vom Täter grob mißhandelt worden war (BGHSt 45, 253) oder solche Mißhandlungen befürchtete (BGH NStZ-RR 1998, 105; BGH, Beschl. vom 18. November 1997 - 4 StR 546/97 - und vom 27. Juni 2001 - 5 StR 245/01).
  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 109/68

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Entführung - Herabsetzung der

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
    Danach liegt eine schutzlose Lage vor, wenn die Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers in einem solchen Maß vermindert sind, daß es dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben ist (BGHSt 44, 228, 231 unter Hinweis auf BGHSt 22, 178 f.; 24, 90, 93; BGHSt 45, 253, 256).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
    Eine lückenlose Gesamtwürdigung ist dann von besonderer Bedeutung (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2; StV 1996, 582; 1997, 513; NStZ-RR 1998, 16).
  • BGH, 27.01.1971 - 2 StR 591/70

    Tatbestandsvoraussetzungen der Entführung wider Willen - Erfordernis der Absicht

  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

  • BGH, 05.11.1997 - 3 StR 558/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sachrüge der unzureichenden Beweiswürdigung

  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 441/88

    Keine "List" bei fehlender falscher Vorstellung des Opfers über den Sinn der

  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

  • BGH, 25.11.1997 - 4 StR 519/97

    Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts - Gemeinschaftliche

  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Eine Trennung zwischen äußeren und inneren, etwa in der körperlichen oder psychischen Konstitution des Tatopfers liegenden Umständen, wie sie in Entscheidungen des 3. und 4. Strafsenats vorgenommen worden ist (vgl. BGH NStZ 2003, 533; 2005, 267, 268), ist häufig kaum möglich und auch vom Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht vorausgesetzt (vgl. BGHSt 45, 253, 256).

    Dies ist in Entscheidungen anderer Senate des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02 = NStZ 2003, 533; Beschl. vom 14. Februar 2005 - 3 StR 230/04 = StV 2005, 269; Beschl. vom 1. Juli 2004 - 4 StR 229/04 = NStZ 2005, 267; Beschl. vom 9. August 2005 - 3 StR 464/05; Beschl. vom 26. August 2005 - 3 StR 260/05 = StV 2006, 15; vgl. auch Pfister NStZ-RR 2004, 356) sowie in der Literatur auf Kritik gestoßen (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 38 ff., Renzikowski in MüKo-StGB § 177 Rdn. 46 f.; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 177 Rdn. 11; Horn/Wolters in SK-StGB 7. Aufl., § 177 Rdn. 14 a; Gössel, Das neue Sexualstrafrecht, 2005, § 2 Rdn. 39; jew. m. w. Nachw.).

    Dies setzt, worauf der 3. und 4. Strafsenat zutreffend hingewiesen haben (BGH NStZ 2003, 533; StV 2005, 269; NStZ 2005, 356; StV 2006, 15, 16; Beschl. vom 9. August 2005 - 3 StR 464/05), notwendig voraus, dass das Opfer des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB die tatsächlichen Umstände seiner spezifischen Zwangslage (Schutzlosigkeit) erkennt und gerade im Hinblick hierauf, nämlich aus Furcht vor möglichen Gewalteinwirkungen des Täters, von Widerstand absieht, ohne aber seinen den sexuellen Handlungen entgegenstehenden Willen aufzugeben.

  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    Mit der neuen Tatbestandsvariante sollten Fälle erfasst werden, in denen zwar weder Gewalt ausgeübt noch mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Opfers gedroht wird, dieses die Tat aber aus Angst vor Gefahren für Leib oder Leben über sich ergehen lässt, weil es sich in einer hilflosen Lage befindet und ihm Widerstand gegen den überlegenen Täter aussichtslos erscheint (vgl. BGHSt 50, 359, 365 m.w.N.; BGH NStZ 2003, 533, 534).

    Erforderlich ist stets, dass sich das Opfer aus Angst vor körperlicher Beeinträchtigung nicht gegen den Täter zur Wehr setzt; es genügt nicht, dass es dies aus Angst vor der Zufügung anderer Übel unterlässt (vgl. BGH NStZ 2003, 533 f.: Angst des Opfers vor Zerstörung seiner Ehe durch den Täter).

  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 351/03

    Sexuelle Nötigung; sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung (besondere

    Die Entscheidung des 3. Strafsenats vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02 -, NStZ 2003, 533, steht dem nicht entgegen, denn dort ging es um eine in der Person des Opfers begründete schutzlose Lage.
  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 200/05

    Verteidigerbeistand und Konsultationsrecht (keine Hilfspflicht nach Unterstützung

    Für die neue Beweiswürdigung weist der Senat ferner darauf hin, dass erneut festzustellende Qualitätsmängel der Aussage der Belastungszeugin S einer genaueren Darstellung und Bewertung der die Mängel begründeten Umstände und einer Betrachtung der Entwicklung der verschiedenen Aussagen in einer Gesamtwürdigung bedürfen (vgl. BGH NJW 2003, 2250 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 404/11

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; Furcht vor der Verlegung in

    Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen einen - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. dazu BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312; vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11, jew. m.w.N.; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.).
  • BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Erkennen durch das Opfer)

    Eine solche Schutzlosigkeit ergibt sich, wie der Bundesgerichtshof mehrfach festgestellt hat, nicht schon ohne Weiteres aus dem Vorliegen eines isolierten Umstands in der äußeren Tatsituation oder in der Persönlichkeit des Tatopfers oder des Täters, etwa aus dem Alleinsein von Täter und Opfer an einem Ort (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 44; BGH bei Pfister NStZ-RR 2004, 355 Nr. 12; BGH StV 2005, 267; Tröndle/Fischer aaO § 177 Rdn. 28 f.) oder einer persönlichkeitsbedingt eingeschränkten psychischen Durchsetzungskraft des Tatopfers (vgl. BGH NStZ 2003, 533).

    Soweit in Entscheidungen des 3. Strafsenats (BGH NStZ 2003, 533, 534; StV 2005, 269, 270) und des 4. Strafsenats (BGH NStZ 2005, 267, 268; StraFo 2005, 344) eine Unterscheidung zwischen Schutzlosigkeit aus "objektiven" und aus "in der Person des Opfers" liegenden Gründen vorgenommen wurde, hat der Senat Zweifel an der Tragfähigkeit und Notwendigkeit einer solchen Unterscheidung.

    Der 3. und 4. Strafsenat wollen ihr jedenfalls in solchen Fällen nicht folgen, in denen die Schutzlosigkeit des Tatopfers sich aus Gründen in der Person des Opfers ergab (BGH, Urt. vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02 = NStZ 2003, 533; Beschl. vom 14. Februar 2005 - 3 StR 230/04 = StV 2005, 269; Beschl. vom 1. Juli 2004 - 4 StR 229/04 = NStZ 2005, 267; vgl. auch Pfister NStZ-RR 2004, 356).

  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 374/12

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage)

    Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet; auf diese Umstände muss sich der - zumindest bedingte - Vorsatz des Täters erstrecken (vgl. dazu BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312; vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11, NStZ 2012, 209; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570, 571, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.).
  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 410/15

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage: Unterlassen von Widerstand

    Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet; auf diese Umstände muss sich der - zumindest bedingte - Vorsatz des Täters erstrecken (vgl. dazu BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312; vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11, NStZ 2012, 209; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570, 571, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.).
  • BGH, 09.08.2005 - 3 StR 464/04

    Vergewaltigung (schutzlose Lage); sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Eine schutzlose Lage in diesem Sinne ergibt sich regelmäßig aus den äußeren Umständen, insbesondere der Einsamkeit des Tatortes und dem Fehlen von Fluchtmöglichkeiten, kann aber ausnahmsweise auch aus Umständen in der Person des Tatopfers, etwa der stark herabgesetzten Widerstandsfähigkeit von geistig oder körperlich behinderten Menschen, hergeleitet werden (BGH NStZ 2003, 533).

    Auf Grund des festgestellten aggressiven und keinen Widerspruch duldenden Verhaltens gegenüber dem "verängstigten und widerstandsunfähigen Mädchen" (UA S. 8) kommt durchaus in Betracht, dass eine schutzlose Lage durch Umstände begründet worden ist, die in der Person des Opfers begründet sind (vgl. BGH NStZ 2003, 533).

  • BGH, 01.07.2004 - 4 StR 229/04

    Sexuelle Nötigung in Form der Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage;

    Dabei beruht die schutzlose Lage regelmäßig auf äußeren Umständen wie insbesondere der Einsamkeit des Tatortes und dem Fehlen von Fluchtmöglichkeiten (BGH NStZ 2003, 533, 534).

    In einem solchen Fall sind an die Feststellungen der schutzlosen Lage aber erhöhte Anforderungen zu stellen; erforderlich ist, daß das Opfer Widerstandshandlungen gegenüber dem Täter unterläßt, weil es anderenfalls zumindest Körperverletzungshandlungen durch den Täter befürchtet (BGH NStZ 2003, 533, 534).

  • BGH, 22.02.2005 - 4 StR 9/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage des Opfers; äußere Umstände; Ausnutzung einer

  • BGH, 14.02.2005 - 3 StR 230/04

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Vorstellung des Tatopfers; Gewalt); Vorsatz

  • BGH, 04.12.2008 - 3 StR 494/08

    Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage); Beihilfe; Unterlassen

  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 193/08

    Sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage; Nötigung (konkludente

  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Vergewaltigung); sexueller Missbrauch von

  • BGH, 26.08.2005 - 3 StR 260/05

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (schutzlose Lage; Wohnung; Tenorierung beim

  • BGH, 27.04.2006 - 4 StR 99/06

    Sexueller Missbrauch von Kindern; sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer schutzlosen

  • BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06

    Freisprechung des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs Brandenburg aufgehoben

  • BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04

    Revisibilität der Strafzumessung beim Betäubungsmittelhandel (Behandlung von

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 480/04

    Verletzung der Aufklärungspflicht (sich aufdrängende Beweiserhebung);

  • BGH, 07.07.2009 - 3 StR 223/09

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage)

  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06

    Beweiswürdigung (Beweiswert objektiver Belastungsindizien über den konkreten Fall

  • OLG Bamberg, 08.08.2007 - 4 W 42/07

    Zulässigkeit der Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Verwertung eines

  • BGH, 04.08.2004 - 5 StR 267/04

    Beweiswürdigung bei illegalem Rauschgifthandel in einer Justizvollzugsanstalt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2011 - L 13 VG 33/10

    Opferentschädigungsgesetz - Körperverletzung - posttraumatische Belastungsstörung

  • BGH, 30.06.2005 - 5 StR 135/05

    Strafzumessung (erhebliche Erhöhung der Einsatzstrafe bei engem situativen und

  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 400/03

    Glaubwürdigkeitsbeurteilung; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung

  • BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04
  • OLG Köln, 29.04.2005 - 8 Ss OWi 90/05

    Anforderungen an den Nachweis der Ersatzzustellung durch Einlegen in den

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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2002 - 3 StR 358/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5231
BGH, 29.10.2002 - 3 StR 358/02 (https://dejure.org/2002,5231)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2002 - 3 StR 358/02 (https://dejure.org/2002,5231)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 358/02 (https://dejure.org/2002,5231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung - Oralverkehr - Einverständnis - Ausnutzen einer hilflosen Lage - Verzicht auf Widerstand - Vermutungen - Wissen um das Alter der Kinder bei sexuellem Mißbrauch

Papierfundstellen

  • StV 2003, 393
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1999 - 2 StR 248/99

    Ausnutzen einer Lage, in das Opfer schutzlos ist, bei der sexuellen Nötigung;

    Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 3 StR 358/02
    Erforderlich ist darüber hinaus, daß die sexuellen Handlungen gegen den Willen der beiden Jungen geschahen und sie dem Vorgehen des Angeklagten gerade deswegen keinen Widerstand entgegensetzten, weil sie einen solchen aufgrund ihrer Lage für aussichtslos hielten (vgl. BGHSt 45, 253, 259 f.).
  • BGH, 27.09.2022 - 5 StR 261/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zum Vorsatz

    Die Feststellung, dass er das kindliche Alter der Geschädigten im Tatzeitpunkt billigend in Kauf genommen hat, ist nicht beweiswürdigend unterlegt (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1952 - 4 StR 440/52, NJW 1953, 152 f.; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 358/02 Rn. 4).
  • BGH, 27.04.2006 - 4 StR 99/06

    Sexueller Missbrauch von Kindern; sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer schutzlosen

    Dafür, dass es sich hier so verhält und das siebenjährige Mädchen die sexuellen Übergriffe nur deshalb über sich ergehen ließ, weil es im Hinblick auf die Situation in der Wohnung des Angeklagten keine Hilfe erhoffte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 358/02), ist auch dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nichts zu entnehmen.
  • BGH, 28.08.2012 - 4 StR 155/12

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Anforderungen an den subjektiven Tatbestand)

    Bei dieser Sachlage hätte es näherer Feststellungen dazu bedurft, ob der Angeklagte das Alter der Zeugin kannte oder ob die Zeugin zur Tatzeit - auch vom Angeklagten erkannt - nach ihrem Erscheinungsbild und ihrem Verhalten wie ein noch nicht 14 Jahre altes Kind wirkte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 358/02, StV 2003, 393; Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 353/97, Rn. 5).
  • BGH, 24.05.2007 - 5 StR 165/07

    Vorsatz zum sexuellen Missbrauch von Kindern

    Die nicht weiter erläuterte Auffassung der Strafkammer, die ‚Feststellungen zum subjektiven Tatbestand' ergäben ‚sich zwingend aus dem objektiv festgestellten Sachverhalt' (UA S. 15), kann in Hinblick auf die Kenntnis des Angeklagten vom Alter der Geschädigten nicht geteilt werden; hierzu folgt auch aus dem Urteilszusammenhang nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 358/02 - in StV 2003, 393).
  • BGH, 24.02.2015 - 5 StR 12/15

    Fehlende Feststellungen zu den Voraussetzungen einer sexuellen Nötigung

    Vielmehr ist es darüber hinaus erforderlich, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers geschehen und das Opfer dem Tatgeschehen deshalb keinen Widerstand entgegensetzt, weil es dies aufgrund seiner schutzlosen Lage für aussichtslos hält (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 358/02, StV 2003, 393).
  • BGH, 02.11.2010 - 4 StR 522/10

    Erforderliche Vorsatzfeststellung für den sexuellen Missbrauch eines Kindes und

    Hierzu folgt auch aus dem Urteilszusammenhang nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 358/02, StV 2003, 393); dem angefochtenen Urteil lassen sich insbesondere keine Feststellungen etwa zur körperlichen Entwicklung und zum Erscheinungsbild des zur Tatzeit 12 Jahre alten Opfers entnehmen, die klar ersichtlich machen, dass dem Angeklagten das Alter seines Opfers zumindest gleichgültig gewesen war (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2008 - 5 StR 589/07, NStZ-RR 2008, 238).
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