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   BGH, 07.05.2003 - 5 StR 536/02   

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https://dejure.org/2003,2770
BGH, 07.05.2003 - 5 StR 536/02 (https://dejure.org/2003,2770)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2003 - 5 StR 536/02 (https://dejure.org/2003,2770)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 5 StR 536/02 (https://dejure.org/2003,2770)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    ProstG; § 180a Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 46 StGB; § 823 Abs. 2 BGB
    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Strafzumessung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung); Verfall (Ansprüche Dritter im Rahmen der Prostitution; Schutzgesetz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer tateinheitlichen Verurteilungen wegen Förderung der Prostitution wegen Rechtsänderungen; Berücksichtigung von Rechtsänderungen durch das Revisionsgericht; Nichtigkeit von sittenwidrigen Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit der Prostitutionsausübung; ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 354a; ; AsylVfG § 61 Abs. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 3; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 181a; ; StGB § 180a Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 181 a; BGB § 138 Abs. 1 § 823 Abs. 2
    Keine Sittenwidrigkeit eines Vertrages mit einer Prostituierten; § 181 a StGB als Schutzgesetz im Sinn von § 823 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 533
  • StV 2003, 616
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 07.05.2003 - 5 StR 536/02
    Bei der Neubemessung der Strafen wird die unerklärlich lange Zeitdauer des Revisionsverfahrens (Übersendung der Akten an den Generalbundesanwalt erst ein Jahr nach Eingang der Revisionsbegründung) zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13).
  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der

    Auszug aus BGH, 07.05.2003 - 5 StR 536/02
    Da die Strafvorschrift des § 181a StGB gerade auch dem Schutz der Prostituierten dient und sie vor finanzieller Abhängigkeit und Ausbeutung durch den Zuhälter bewahren will (vgl. BGHSt 42, 179, 180 f.), ist diese Regelung auch Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.
  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    aa) Soweit die Erlöse aus der Prostitution der Zeugin G. in Rede stehen, war die Strafkammer an der Verfallanordnung nicht deshalb gehindert, weil die Zeugin Verletzte der zu ihrem Nachteil begangenen Tat ist und grundsätzlich schon allein die Existenz tatbedingter Schadensersatzansprüche dem Verfall entgegenstehen kann (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332; 2003, 533; BGH, Beschl. v. 2. Juli 2003 - 5 StR 182/03; Beschl. vom 18. Februar 2004 - 5 StR 21/04).
  • BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13

    Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: gegen den Willen der Prostituierten

    Dabei kann offen bleiben, ob und inwieweit das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten - Prostitutionsgesetz - vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) einen schon im Tatzeitraum eingetretenen Wandel in der gesellschaftlichen und rechtlichen Bewertung der Ausübung der Prostitution zum Ausdruck gebracht hat (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten, BT-Drucks. 14/5958, S. 4; einerseits BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02, StV 2003, 616; Urteil vom 13. Juli 2006 - I ZR 241/03, BGHZ 168, 314, 318 f.; andererseits Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278; zum Streitstand Fischinger in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, Anh. zu § 138: § 1 ProstG Rn. 10 ff.).
  • BFH, 15.03.2012 - III R 30/10

    Qualifizierung der Einkünfte aus Eigenprostitution

    Gaststättenerlaubnis für Swinger-Club; BGH-Beschluss vom 7. Mai 2003  5 StR 536/02, Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 2003, 533, betr. Verletzteneigenschaft der Prostituierten durch Zuhälterei).
  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Bei den betroffenen Frauen handelt es sich um Verletzte im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH, Beschl. vom 18. Februar 2004 - 5 StR 21/04 - und vom 18. Dezember 2003 - 5 StR 275/03; NStZ 2003, 533 = StV 2003, 616 jeweils m.w.N.), weil ihnen zumindest aus den Taten der dirigierenden Zuhälterei ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 181 a Abs. 1 Satz 2 StGB sowie ein Schmerzensgeldanspruch nach § 253 Abs. 2 BGB gegen den Angeklagten zusteht.

    Jedenfalls nach der durch § 1 Prostitutionsgesetz getroffenen Wertentscheidung sind weder die Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Prostitutionsausübung gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und nichtig, noch sind rechtliche Hinderungsgründe ersichtlich, wonach Prostituierte rechtswidrige Einbußen ihres jedenfalls auch aus den Prostitutionserlösen bestehenden Vermögens nicht im Wege eines Schadensersatzanspruches geltend machen können (vgl. BGH NStZ 2003, 533 = StV 2003, 616 f.).

    Da die Strafvorschrift des § 181 a StGB das Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten schützt (vgl. Tröndle/Fischer aaO § 181 a Rdn. 2) und diese vor finanzieller Abhängigkeit und Ausbeutung durch den Zuhälter bewahren will (vgl. BGHSt 42, 179, 180 f.), handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BGH StV 2003, 616).

  • BGH, 11.05.2006 - 1 StR 23/06

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche der Geschädigten; Einleitung einer gesetzlich

    Die zivilrechtlichen Ansprüche der im Urteil namentlich festgestellten Geschädigten genießen grundsätzlich Vorrang (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; BGH StV 1995, 301; NStZ 2003, 533; siehe auch LK-Schmidt, 12. Aufl. § 73 Rdn. 34).

    Sollte das nicht der Fall sein, sieht § 111i StPO die Möglichkeit vor, eine angeordnete Beschlagnahme zu Gunsten der Verletzten zu verlängern und diesen den Weg zu öffnen, ihre Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen (siehe weiter zur Rückgewinnungshilfe: § 111b Abs. 5 i.V.m. § 111b Abs. 3 Satz 2 StPO; BGH StV 1995, 301; NStZ 2003, 533; BGH, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 4 StR 727/95; KK-Nack, 5. Aufl. § 111b Rdn. 17 ff.).

  • BGH, 06.10.2004 - 2 StR 312/04

    Verfallsanordnung bei Zuhälterei und Menschenhandel (Schadensersatzansprüche der

    Bei den von der Zuhälterei bzw. dem schweren Menschenhandel betroffenen Frauen handelt es sich um Verletzte im Sinne dieser Vorschrift (vgl. Senatsurteil vom 17. März 2004 - 2 StR 474/03; BGH, Beschl. vom 2. Juli 2003 - 5 StR 182/03 und vom 18. Dezember 2003 - 5 StR 275/03; BGH NStZ 2003, 533; StraFo 2004, 248), weil ihnen aus diesen Taten Schadensersatzansprüche gemäß §§ 823 Abs. 2, 253 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 181a Abs. 1, 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB gegen die Angeklagten zustehen.

    Jedenfalls nach der durch § 1 Prostitutionsgesetz getroffenen Wertentscheidung sind weder die Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Prostitutionsausübung gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und nichtig, noch sind rechtliche Hinderungsgründe ersichtlich, wonach Prostituierte rechtswidrige Einbußen ihres jedenfalls auch aus den Prostitutionserlösen bestehenden Vermögens nicht im Wege eines Schadensersatzanspruches geltend machen können (vgl. BGH NStZ 2003, 533).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vergleichs; Abweisung

    Der Verfall ist danach ausgeschlossen, soweit zivilrechtliche Ansprüche Geschädigter bestehen; es kommt allein auf die rechtliche Existenz solcher Ansprüche, nicht auf deren Geltendmachung an (BGH, BGH, StV 1995, 301; NStZ 1996, 332; 2001, 257; 2003, 533).
  • BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; lex mitior; einvernehmlich

    c) Schließlich wird der neue Tatrichter zu bedenken haben, daß das bei den Angeklagten H. und der Mitangeklagten Elena B. sichergestellte Geld nicht der Einziehung unterliegt sondern als Gegenstand der Verfallsvorschriften (§§ 73 ff. StGB) in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 3/04

    Verfall von Wertersatz (entgegenstehende Ansprüche der durch Zuhältereihandlungen

    Dem stehen die zivilrechtlichen Ansprüche der durch die Zuhältereihandlungen des Angeklagten betroffenen Nebenklägerin als Verletzte im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02 - und vom 18. Dezember 2003 - 5 StR 275/03) ... Hinsichtlich der Ansprüche der Nebenklägerin sind die Möglichkeiten der Zurückgewinnungshilfe (§ 111b Abs. 5 StPO) in Betracht zu ziehen (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02).".
  • BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03

    Verfall (Schadensersatzansprüche einer Prostituierten; Verletzter; Schutzgesetz;

    Insoweit hat das Landgericht nicht bedacht, daß die durch die Zuhältereihandlungen des Angeklagten im Fall II 2 betroffene Nebenklägerin als Verletzte im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB anzusehen ist, der gegen den Angeklagten Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 181a StGB, der auch dem Schutz der Prostituierten dient und sie vor finanzieller Abhängigkeit und Ausbeutung durch den Zuhälter bewahren will (vgl. BGHSt 42, 179, 180 f.), zustehen (BGH, Beschl. vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02) und daß allein die rechtliche Existenz dieser Ansprüche eine solche Maßnahme hindert (vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332).
  • BGH, 18.12.2003 - 5 StR 275/03

    Prostituierte als Verletzte im Sinn von § 73 Abs. 1 S. 2 StGB

  • BGH, 18.02.2004 - 5 StR 21/04

    Kein Verfall bei Schadensersatzanspruch des durch die Tat Verletzten

  • VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04

    Zur Zulässigkeit einer Anbahnungsgaststätte in einem Bordell

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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2003 - 2 StR 98/03   

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https://dejure.org/2003,4252
BGH, 14.05.2003 - 2 StR 98/03 (https://dejure.org/2003,4252)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2003 - 2 StR 98/03 (https://dejure.org/2003,4252)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 2 StR 98/03 (https://dejure.org/2003,4252)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; 24 Abs. 1 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB; § 212 StGB; § 21 StGB; § 49 StGB
    Strafzumessung (Rücktritt vom Versuch; Berücksichtigung weitergehenden Vorsatzes trotz Rücktritts; Totschlag; gefährliche Körperverletzung; Erörterungsmangel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung des auf versuchte Tat gerichteten Vorsatzes; Verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 Strafgesetzbuch (StGB); Messerstich in Bauch mit bedingtem Tötungsvorsatz ; Freiwilliger Rücktritt vom Totschlagsversuch; Verneinung des minder schweren ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 letzter Halbsatz

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2, Abs. 3
    Keine strafschärfende Berücksichtigung des Versuchs, von dem strafbefreiend zurückgetreten wurde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 533
  • StV 2003, 616
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

    Auszug aus BGH, 14.05.2003 - 2 StR 98/03
    Ist der Täter vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, gleichwohl aber wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten Delikts zu bestrafen, darf jedenfalls der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 42, 43 f.).
  • BGH, 20.04.2016 - 2 StR 320/15

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (jugendspezifische

    a) Ist der erwachsene Täter vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, gleichwohl aber wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten anderen Delikts zu bestrafen, so darf der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (Senat, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; Beschluss vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, NStZ-RR 2010, 202; Beschluss vom 14. Mai 2003 - 2 StR 98/03, NStZ 2003, 533; Beschluss vom 13. Mai 1998 - 2 StR 172/98, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 30; BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StV 2014, 482; Beschluss vom 20. August 2002 - 5 StR 338/02, StV 2003, 218; Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44 ff.; Beschluss vom 14. November 1995 - 4 StR 639/95, StV 1996, 263; Beschluss vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80, MDR 1980, 813; st. Rspr.).
  • BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12

    Tateinheit zwischen Nötigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher

    Ist ein Täter vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, gleichwohl aber wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten Delikts zu bestrafen, darf der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (st. Rspr., vgl. BGHSt 42, 43, 45; Senat, NStZ 2003, 533; BGH, Beschluss vom 4. November 2010 - 4 StR 414/10; Fischer, StGB 59. Aufl., § 24 Rn. 46 mwN).
  • BGH, 14.07.2004 - 2 StR 223/04

    Rücktrittsprivileg (Vorsatz; Tatbestandsverwirklichung); Strafzumessung

    Hingegen bewirkt das Rücktrittsprivileg, daß der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tatbestandsverwirklichungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 43; BGH NStZ 2003, 533).
  • BGH, 04.11.2010 - 4 StR 414/10

    Strafzumessung bei Körperverletzung (keine Strafschärfung nach Rücktritt vom

    Ist der Täter, der vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten ist, gleichwohl wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten Delikts zu bestrafen, darf aber der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43; Beschluss vom 14. Mai 2003 - 2 StR 98/03, NStZ 2003, 533; Beschluss vom 24. Februar 2009 - 4 StR 609/08; Fischer StGB 57. Aufl. § 24 Rn. 46 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 3 Ss 348/04

    sexueller Missbrauch; Schuldfähigkeit, minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung

    Dies gilt auch bei der im Rahmen der Strafzumessungserwägungen vorzunehmenden Prüfung der Frage, ob die vollendete Straftat als minder schwerer Fall zu beurteilen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14.05.2003 - 2 StR 98/03 -, www.hrr-strafrecht.de).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2003 - 1 StR 22/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6520
BGH, 20.05.2003 - 1 StR 22/03 (https://dejure.org/2003,6520)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2003 - 1 StR 22/03 (https://dejure.org/2003,6520)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 1 StR 22/03 (https://dejure.org/2003,6520)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 616
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.2002 - 3 StR 338/01

    Darlegung der Einzelstrafen bei der Gesamtstrafenbildung; Härteausgleich

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - 1 StR 22/03
    Das gilt namentlich hinsichtlich der Frage, ob die Vorschrift des § 54 StGB richtig angewandt worden ist (vgl. zu alldem BGH bei Holtz MDR 1979, 280; BGH NStZ 1987, 183; BGH, Beschl. vom 20. Februar 2002 - 3 StR 338/01).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - 1 StR 22/03
    Die dort abgeurteilten Taten wurden vor dem Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 9. Mai 2000 begangen, waren deshalb mit der in diesem Urteil verhängten Strafe gesamtstrafenfähig (vgl. Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 55 Rdn. 9 ff., 12; siehe auch BGHSt 32, 190, 193).
  • BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86

    Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Einzelne taten - Strafurteil

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - 1 StR 22/03
    Das gilt namentlich hinsichtlich der Frage, ob die Vorschrift des § 54 StGB richtig angewandt worden ist (vgl. zu alldem BGH bei Holtz MDR 1979, 280; BGH NStZ 1987, 183; BGH, Beschl. vom 20. Februar 2002 - 3 StR 338/01).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

    Im Rahmen der von der Strafkammer nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB zu treffenden Ermessensentscheidung hat sie tragfähig darauf abgestellt, die Resozialisierung der Angeklagten nach Haftentlassung solle nicht durch zu hohe finanzielle Belastungen gefährdet werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - 1 StR 22/03, StV 2003, 16).
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