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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04 - 91   

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https://dejure.org/2004,13855
OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04 - 91 (https://dejure.org/2004,13855)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2004 - Ss 200/04 - 91 (https://dejure.org/2004,13855)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - Ss 200/04 - 91 (https://dejure.org/2004,13855)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2004, 490
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 21.08.1997 - 4St RR 198/97

    Begründungspflicht für Absehen von gesonderter Geldstrafenverhängung bei

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04
    Andererseits bedarf die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung von Einzelgeldstrafen der besonderen Begründung, wenn die Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH StV 1986, 58; StV 1992, 225; BGHR StGB § 53 Abs. 2 S. 2 "Einbeziehung, nachteilige" 1 u. 2; BGHR StGB § 53 Abs. 2 "Einbeziehung" 1; BayObLG NStZ-RR 1998, 49; st. Senatsrechtsprechung, vgl. SenE v. 17.06.1994 - Ss 96/94 - SenE v- 14.07.1998 - Ss 312/98 - SenE v. 14.07.1998 - Ss 306-307/98 - SenE v. 12.03.1999 - Ss 50/99 - SenE v. 31.03.2000 - Ss 132/00 -).

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn - wie im vorliegenden Fall - wegen der Einbeziehung der Geldstrafe die Freiheitsstrafe erhöht wird (BGHR StGB § 53 Abs. 2 S. 2 "Einbeziehung, nachteilige" 1; SenE v. 14.07.1998 - Ss 312/98 - SenE v. 12.03.1999 - Ss 50/99 - SenE v. 24.10.2000 -Ss 424/00; vgl. a. BGH VRS 43, 422; BayObLG NStZ-RR 1998, 49).

  • BGH, 22.05.1984 - 5 StR 238/84

    Anwendbarkeit des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorliegen anderer Beweggründe

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04
    Dafür reicht es nicht aus, dass der Täter sich nur der Ergreifung entziehen will, während es andererseits allgemeiner Auffassung entspricht, dass die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455; Eser in Schönke/Schröder a.a.O.; Tröndle/Fischer a.a.O.).
  • BGH, 21.04.1959 - 5 StR 74/59
    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04
    Dafür reicht es nicht aus, dass der Täter sich nur der Ergreifung entziehen will, während es andererseits allgemeiner Auffassung entspricht, dass die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455; Eser in Schönke/Schröder a.a.O.; Tröndle/Fischer a.a.O.).
  • KG, 27.06.2001 - 1 Ss 365/00
    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04
    Entbehrlich ist ein Eingehen auf die Fragestellung, wenn auszuschließen ist, dass die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung der Geldstrafe im Vergleich zur gesonderten Verhängung der Geldstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH NZV 1999, 430 = NJW 1999, 3132 [3133] = DAR 1999, 511 [512]; KG NStZ 2003, 207; KG NStZ 2003, 208 [209]; vgl. a. Detter NStZ 2000, 188).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04
    Dafür reicht es nicht aus, dass der Täter sich nur der Ergreifung entziehen will, während es andererseits allgemeiner Auffassung entspricht, dass die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455; Eser in Schönke/Schröder a.a.O.; Tröndle/Fischer a.a.O.).
  • BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61

    verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04
    Dafür reicht es nicht aus, dass der Täter sich nur der Ergreifung entziehen will, während es andererseits allgemeiner Auffassung entspricht, dass die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455; Eser in Schönke/Schröder a.a.O.; Tröndle/Fischer a.a.O.).
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04
    Entbehrlich ist ein Eingehen auf die Fragestellung, wenn auszuschließen ist, dass die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung der Geldstrafe im Vergleich zur gesonderten Verhängung der Geldstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH NZV 1999, 430 = NJW 1999, 3132 [3133] = DAR 1999, 511 [512]; KG NStZ 2003, 207; KG NStZ 2003, 208 [209]; vgl. a. Detter NStZ 2000, 188).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00

    Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer)

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04
    Tatbestandsmäßig im Sinne des § 252 StGB handelt daher auch, wer gleichzeitig das Diebesgut verteidigen und sich der Strafverfolgung entziehen will (vgl. BGH NStZ 2000, 530 = StraFo 2000, 417).
  • OLG Köln, 05.11.2002 - Ss 435/02

    Revision im Jugendstrafprozess; Gebotenheit der Mitwirkung eines Verteidigers in

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04
    Er hat daher bei der Bemessung der Gesamtstrafe regelmäßig neben den Sachverhaltsfeststellungen auch die Strafzumessungserwägungen zu den einbezogenen Einzelstrafen im Urteil wiederzugeben (BGH NStZ 1987, 183; ständige Senatsrechtssprechung, vgl. etwa SenE v. 17.05.1988 - Ss 223/88; SenE v. 05.11.2002 - Ss 435-436/02 - = StraFo 2003, 62; SenE v. 12.05.2003 - Ss 182-183/03; SenE v. 07.05.2004 - Ss 177/04).
  • KG, 22.08.2002 - Ss 186/02
    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04
    Entbehrlich ist ein Eingehen auf die Fragestellung, wenn auszuschließen ist, dass die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung der Geldstrafe im Vergleich zur gesonderten Verhängung der Geldstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH NZV 1999, 430 = NJW 1999, 3132 [3133] = DAR 1999, 511 [512]; KG NStZ 2003, 207; KG NStZ 2003, 208 [209]; vgl. a. Detter NStZ 2000, 188).
  • BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86

    Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Einzelne taten - Strafurteil

  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung

  • OLG Köln, 31.08.2004 - Ss 250/04

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Bildung einer Gesamtstrafe aus Geld- und

    Der Senat hat bislang - unter Berufung auf eben diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - stets die Auffassung vertreten, den Urteilsgründen des Tatrichters müsse zu entnehmen sein, dass er sich des ihm in § 53 Abs. 2 S. 2 StGB eingeräumten Ermessens bewusst war; die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe unter Ausübung dieses Ermessens bedürfe zudem einer besonderen Begründung, sofern sich die Gesamtfreiheitsstrafe im Vergleich zum Bestehenbleiben der Geldstrafe als das schwerere Strafübel darstelle (SenE v. 10.11.1981 - Ss 723/81 - SenE v. 22.10.1982 - Ss 228/82 - SenE v. 20.03.1987 - Ss 122/87 - SenE v. 09.01.2001 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 [130]; SenE v. 14.03.2003 - Ss 54/03 - SenE v. 25.05.2004 - Ss 200/04 -).

    Entbehrlich sei ein Eingehen auf die Fragestellung andererseits, wenn auszuschließen sei, dass die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung der Geldstrafe im Vergleich zur gesonderten Verhängung der Geldstrafe als das schwerere Übel erscheine (SenE v. 24.10.2000 - Ss 424/00 - SenE v. 09.01.2001 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 [130]; SenE v. 06.06.2001 - Ss 204-205/01 - SenE v. 08.06.2001 - Ss 221/01 - SenE v. 13.07.2001 - Ss 247/01 - SenE v. 25.05.2004 - Ss 200/04 -).

    Die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe sei das schwerere Strafübel, wenn wegen der Einbeziehung der Geldstrafe die Freiheitsstrafe erhöht wird (SenE v. 12.11.1982 - Ss 792/82 - SenE v. 24.10.2000 - Ss 424/00 - m. w. Nachw.; SenE v. 09.01.2001 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 [130]; SenE v. 06.06.2001 - Ss 204-205/01 - m. w. Nachw.; SenE v. 13.07.2001 - Ss 247/01 - m. w. Nachw.; SenE v. 25.05.2004 - Ss 200/04 -).

    Von diesem Ausgangspunkt her bedarf die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung von Einzelgeldstrafen nach ständiger, insoweit auch bislang schon vom Senat (zuletzt SenE v. 25.05.2004 - Ss 200/04 -) beachteter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (nur) dann der besonderen Begründung, wenn die Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH VRS 43, 422, 423 = bei Dallinger MDR 73, 17; StV 86, 58; JR 89, 425, 426; NJW 89, 2900; StV 92, 225; wistra 94, 61, 62; NJW 99, 3132, 3133; NStZ-RR 02, 264 sowie BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung nachteilige 1, 2, 3, 4 und 6).

    Das gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Rechtsprechung, wonach es einer besonderen Begründung der Gesamtstrafenbildung nach § 53 Abs. 2 S. 1 StGB bedarf, wenn die mit Freiheits- und Geldstrafe geahndeten Taten gegen unterschiedliche Rechtsgüter verstießen (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Satz 2 "Einbeziehung, nachteilige" 1 unterschiedliche Rechtsgüter; BGH NStZ 02, 418 [Detter]; KG NStZ 03, 207; KG NStZ 03, 208 209; SenE vom 7.6.1993 - Ss 189/94 -) SenE v. 14.07.1998 - Ss 312/98 - SenE v. 24.10.2000 - Ss 424/00 - SenE v. 06.06.2001 - Ss 204-205/01 - SenE v. 08.06.2001 - Ss 221/01 - SenE v. 13.07.2001 - Ss 247/01 - SenE v. 25.05.2004 - Ss 200/04 -).

  • AG Backnang, 25.05.2012 - 2 Ls 116 Js 102123/11

    Abgrenzung von einfachem Diebstahl, räuberischem Diebstahl und Diebstahl mit

    Befindet sich Diebesgut in einer Hosentasche, so legt dies die Möglichkeit nahe, dass es einem Täter während der Auseinandersetzung mit einer zu seiner Festnahme bereiten und gewillten Person nicht möglich ist, sich seiner Beute zu entledigen (OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2004, 91 Ss 200/04).
  • OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
    Bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb steht die Absicht, seine Identifizierung zu verhindern, erfahrungsgemäß im Vordergrund (OLG Zweibrücken JR 1991, 383; StV 1994, 545; KG, Beschluss (3) 1 Ss 345/98 vom 21.12.1998, juris; StV 2004, 67; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss 2 Ss 155/99 vom 12.06.1999; OLG Köln StV 2004, 490; OLG Hamm StV 2005, 336).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.04.2004 - 3 Ss 90/04   

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https://dejure.org/2004,10322
OLG Hamm, 15.04.2004 - 3 Ss 90/04 (https://dejure.org/2004,10322)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.04.2004 - 3 Ss 90/04 (https://dejure.org/2004,10322)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. April 2004 - 3 Ss 90/04 (https://dejure.org/2004,10322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Milderungsgrund; vertypter; minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl

  • Wolters Kluwer

    Zusammentreffen von vertypten und nicht vertypten Milderungsgründen; Verbot der doppelten Berücksichtigung eines besonderen Milderungsgrundes; Bestimmung des Schwergewichts der Milderung; Berücksichtigung eines besonderen Strafmilderungsgrundes

  • Judicialis

    StGB § 49; ; StGB § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 49; StGB § 50
    Milderungsgrund; vertypter; minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl

Papierfundstellen

  • StV 2004, 490
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.1999 - 2 StR 188/99

    Strafzumessung bei der sexuellen Nötigung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 3 Ss 90/04
    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass sich der Tatrichter der unterschiedlichen Milderungsmöglichkeiten bewusst gewesen ist und insoweit eine Ermessensentscheidung getroffen hat (zu vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O.; Schönke-Schröder-Stree, a.a.O.; BHG bei Holtz, MDR 1985, 282; BGH, StV 1999, 490).
  • BGH, 06.12.1984 - 1 StR 710/84

    Regelbeispielcharakter der Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 Nr. 4

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 3 Ss 90/04
    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass sich der Tatrichter der unterschiedlichen Milderungsmöglichkeiten bewusst gewesen ist und insoweit eine Ermessensentscheidung getroffen hat (zu vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O.; Schönke-Schröder-Stree, a.a.O.; BHG bei Holtz, MDR 1985, 282; BGH, StV 1999, 490).
  • OLG Hamm, 03.05.2004 - 2 Ss 111/04

    Rücktritt; feglgeschlagener Versuch; Einstellung; Hinweispflicht; Vergewaltigung;

    Dieses Verbot der doppelten Berücksichtigung des besonderen Milderungsgrundes betrifft die Strafrahmenwahl (Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 15. April 2004, 3 Ss 90/04; siehe auch Beschluss vom 12. November 2002 in 3 Ss 848/02 und Beschluss des erkennenden Senats vom 31. Oktober 2001 in 2 Ss 940/00).
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