Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.05.2004

Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1625
BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03 (https://dejure.org/2004,1625)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2004 - 5 StR 412/03 (https://dejure.org/2004,1625)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 5 StR 412/03 (https://dejure.org/2004,1625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 263 StGB; § 78 Abs. 2 Nr. 4 StGB; § 273 StPO; § 274 StPO; § 249 Abs. 2 StPO
    Untreue (Verfolgungsverjährung; Beendigung; Fall Krause); fehlerhafte Durchführung des Selbstleseverfahrens (Schöffenmitwirkung; Beweis durch das Sitzungsprotokoll und Grenzen der Widerlegung seiner negativen Beweiskraft; wesentliche Förmlichkeit); Stundungsbetrug

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Verfahrens wegen Untreue aufgrund des Eintritts der Verfolgungsverjährung; Weggabe fast eines gesamten Gesellschaftsvermögens einer Aktiengesellschaft (AG) ohne erforderlichen Gesellschafterbeschluss; Beanstandung der Durchführung eines angeordneten ...

  • Judicialis

    StGB § 78a Satz 1; ; StGB § 266; ; StGB § 266 Abs. 1; ; StPO § 249 Abs. 2; ; StPO § 249 Abs. 2 Satz 3; ; StPO § 273; ; StPO § 274; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78a § 266 Abs. 1; StPO § 249 Abs. 2
    Beendigung bei der Untreue; Selbstleseverfahren vor einem mit Schöffen besetztem Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Urteil gegen ehem. Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafverfahren - Zu den Anforderungen an das Selbstleseverfahren im Steuerstrafprozess

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08

    Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen

    BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03

    Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Günther Krause

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 160
  • StV 2004, 521
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.09.1999 - 1 StR 389/99

    Selbstleseverfahren; Einführung in die Hauptverhandlung; Wesentliche

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGH NStZ 2000, 47; 2001, 161; StV 2000, 603, 604).

    Denn die Anordnung des Selbstleseverfahrens läßt keinen Schluß auf die weitere Beachtung des Verfahrens nach § 249 Abs. 2 StPO zu (vgl. BGH NStZ 2000, 47 m.w.N.).

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
    Denn bei Jahresabschlußberichten handelt es sich um umfangreiche, inhaltlich schwierige und komplexe Urkunden (vgl. BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene 1).
  • BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88

    Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung - Verjährung der Untreue nach

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
    Entsteht der Nachteil erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend (vgl. BGHR StGB § 78a Satz 1 Untreue 1; BGH NStZ 2003, 540 f. m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
    Die Beweiskraft des Protokolls kann nur bei offenkundiger Fehler- oder Lückenhaftigkeit entfallen (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12 m.w.N.); solches ist hier insoweit nicht ersichtlich.
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
    Entsteht der Nachteil erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend (vgl. BGHR StGB § 78a Satz 1 Untreue 1; BGH NStZ 2003, 540 f. m.w.N.).
  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
    Ein solcher Stundungsbetrug ist indes nur dann strafbar, wenn die Chancen für die Erfüllung eines Anspruchs gerade durch den Zeitablauf verschlechtert werden und damit die Forderung an Wert verliert (vgl. BGHSt 1, 262, 264; Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 211, 229 m.w.N.).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 85/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGH NStZ 2000, 47; 2001, 161; StV 2000, 603, 604).
  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00

    Würdigung von Aussagen einer Vertrauensperson, die durch dessen Führungsperson

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGH NStZ 2000, 47; 2001, 161; StV 2000, 603, 604).
  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08

    Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen

    Dabei waren die der Verurteilung wegen Betrugs zugrunde liegenden Fälle bereits Gegenstand des Senatsbeschlusses vom 7. Juli 2004 - 5 StR 412/03 (wistra 2004, 429) gewesen.
  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 169/09

    Selbstleseverfahren (Protokollierung der Kenntnisnahme; wesentliche

    Bei dieser Sachlage bleibt das unberichtigt gebliebene Protokoll für die Entscheidung des Senats maßgeblich (BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 2; BGH wistra 2010, 31, 32).

    Dies beinhaltet wegen der Zweistufigkeit jenes Verfahrens aber noch keinen Hinweis im Ausmaß der Offensichtlichkeit auch auf den tatsächlich erklärten Abschluss des Selbstleseverfahrens (vgl. auch BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 2).

    Diese komplexen Urkunden sind schon - jenseits des Revisionsvortrags, dass sie niemandem vorgehalten worden seien - für eine Einführung in die Hauptverhandlung durch Erklärung auf einen Vorhalt ungeeignet (vgl. BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 2 m. w. N.).

  • BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09

    Verurteilung des ehemaligen Kölner Oberstadtdirektors Dr. Heugel wegen

    Auf Grund seiner negativen Beweiskraft hat der Senat damit auch davon auszugehen, dass der Inhalt der Urkunden nicht zur Kenntnis gelangt war (BGH NStZ 2000, 47; 2005, 160), soweit das Landgericht ihn nicht durch Verlesung einzelner Bestandteile des betroffenen Selbstleseordners in die Hauptverhandlung eingeführt hat.
  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 280/09

    Rechtsfehlerhaft dokumentiertes Selbstleseverfahren (Dokumentation der

    Eine Differenzierung hinsichtlich der Vorgehensweise zwischen Berufsrichtern und Schöffen ist unzulässig (BGH NStZ 2001, 161; 2005, 160; vgl. insoweit auch KK-Diemer, StPO 6. Aufl. § 249 Rdn. 36, 39).

    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGH NStZ 2000, 47; 2001, 161; 2005, 160; StV 2000, 603, 604).

    Wurde die Feststellung der Kenntnisnahme durch die Richter sowie der Gelegenheit hierzu für die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht protokolliert, ist somit aufgrund der negativen Beweiskraft des Protokolls davon auszugehen, dass das Beweismittel nicht zur Kenntnis gelangt ist bzw. die Gelegenheit hierzu nicht eingeräumt worden ist (vgl. BGH NStZ 2005, 160; NJW 2009, 2836).

  • BGH, 22.12.2010 - 2 StR 386/10

    Voraussetzungen und Grenzen des Protokollberichtigungsverfahrens (Verfahrensrüge;

    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (BGH NStZ 2001, 161; NStZ 2005, 160; StraFo 2010, 27, 28; NJW 2010, 3382).
  • OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für Pflichtverteidiger: Zuerkennung einer

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.07.2004 - 5 StR 412/03 - das Urteil des Landgerichts Rostock vollumfänglich mit den zugrundeliegenden Feststellungen auf und stellte das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs der Untreue wegen Verfolgungsverjährung ein.

    Im ersten Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (5 StR 412/03) wurden von dem Angeklagten zusätzlich die Rechtsanwälte B., Dr. A. und C. mit seiner Verteidigung beauftragt, von denen zwei umfangreiche Rechtsmittelbegründungen fertigten.

  • BGH, 31.03.2011 - 4 StR 657/10

    Handlungseinheit (Konkurrenzen) bei der Bestechlichkeit und Bestechung

    Jeweils für die einzelne konkrete Tat gilt, dass sie erst mit der vollständigen Umsetzung der Unrechtsvereinbarung (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 927 f.) beziehungsweise mit der vollständigen Realisierung des Schadens (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 5 StR 412/03, BGHR StGB § 78a Satz 1 Untreue 3) ihren Abschluss findet, so dass es für den Verjährungsbeginn auf die letzte Handlung zur Erfüllung der Unrechtsvereinbarung beziehungsweise auf den Zeitpunkt des letzten den Schaden vertiefenden Ereignisses ankommt.
  • BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20

    Betrug (Betrug zur Sicherung einer zuvor begangenen Untreue:

    Da es auf Grund der schlechten finanziellen Lage des Angeklagten und dessen fortlaufenden Zugriffs auf die Insolvenzmassen nach Art eines Schneeballsystems unmöglich war, dass die Schadensersatzansprüche zu einem späteren Zeitpunkt in gleicher Höhe wie zum Zeitpunkt der jeweiligen täuschungsbedingten Verfügungen erfüllt worden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 5 StR 412/03, NStZ 2005, 160, 161), kann der Senat ausschließen, dass den einzelnen Insolvenzschuldnern kein Schaden entstanden ist.
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss OWi 582/07

    Messprotokoll; Verlesung; Urkundenbeweis; Geldbuße; hohe; wirtschaftlichen

    Denn die Anordnung des Verfahrens lässt keinen Rückschluss auf die weitere Beachtung des Verfahrens gem. § 249 Abs. 1 StPO zu (vgl. BGH NStZ 2005, 160).
  • BGH, 23.03.2006 - 4 StR 584/05

    Protokollierung beim Selbstleseverfahren (Beruhen)

    Da die Sitzungsniederschrift lediglich ausweist, dass die beiden Schöffen und die richterliche Beisitzerin dem Vorsitzenden mitgeteilt haben, dass sie die Telefonlisten gelesen haben, vertritt die Revision zu Recht die Auffassung, es müsse davon ausgegangen werden, dass der Vorsitzende der Strafkammer vom Wortlaut der Urkunden keine Kenntnis genommen hat (vgl. BGH NStZ 2000, 47; 2005, 160; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 249 Rdn. 31).
  • OLG Naumburg, 30.06.2020 - 1 Rv 94/20

    Revision in Strafsachen: Inbegriffsrüge bei Selbstleseverfahren für ein

  • OLG Jena, 27.03.2015 - 1 OLG 101 Ss 111/14

    Strafverfahren wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung: Unzureichende

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2004 - 1 StR 72/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5255
BGH, 26.05.2004 - 1 StR 72/04 (https://dejure.org/2004,5255)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2004 - 1 StR 72/04 (https://dejure.org/2004,5255)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 1 StR 72/04 (https://dejure.org/2004,5255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 261 StPO
    Darlegungsanforderungen bei einem Freispruch (möglicher Schluss auf den zugrunde gelegten Sachverhalt aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe); Beweiswürdigung (Widerspruchsfreiheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • StV 2004, 521
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 1 StR 72/04
    Den Revisionen ist einzuräumen, daß den Urteilsgründen ein ausdrücklich hervorgehobener Abschnitt fehlt, aus dem sich die für erwiesen erachteten Tatsachen ergeben (vgl. zu den Anforderungen nur BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 4, 5; Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 267 Rdn. 33).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 1 StR 72/04
    Den Revisionen ist einzuräumen, daß den Urteilsgründen ein ausdrücklich hervorgehobener Abschnitt fehlt, aus dem sich die für erwiesen erachteten Tatsachen ergeben (vgl. zu den Anforderungen nur BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 4, 5; Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 267 Rdn. 33).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 1 StR 72/04
    Die Beweiswürdigung ist weder widersprüchlich, unklar oder lückenhaft, noch verstößt sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16; BGH NStZ 2000, 48).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 1 StR 72/04
    Die Beweiswürdigung ist weder widersprüchlich, unklar oder lückenhaft, noch verstößt sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16; BGH NStZ 2000, 48).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 1 StR 72/04
    Die Beweiswürdigung ist weder widersprüchlich, unklar oder lückenhaft, noch verstößt sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16; BGH NStZ 2000, 48).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 1 StR 72/04
    Den Revisionen ist einzuräumen, daß den Urteilsgründen ein ausdrücklich hervorgehobener Abschnitt fehlt, aus dem sich die für erwiesen erachteten Tatsachen ergeben (vgl. zu den Anforderungen nur BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 4, 5; Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 267 Rdn. 33).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 1 StR 72/04
    Die Beweiswürdigung ist weder widersprüchlich, unklar oder lückenhaft, noch verstößt sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16; BGH NStZ 2000, 48).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht