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   BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04   

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https://dejure.org/2004,4722
BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04 (https://dejure.org/2004,4722)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2004 - 1 StR 315/04 (https://dejure.org/2004,4722)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2004 - 1 StR 315/04 (https://dejure.org/2004,4722)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. d EMRK; § 100a StPO; § 110a StPO
    Telekommunikationsüberwachung; Aufklärungspflicht; Recht auf ein faires Verfahren bei Ablehnung der Vernehmung eines verdeckten Ermittlers in der Hauptverhandlung (fair-trial-Grundsatz; Sperrerklärung: darzulegende Grundsätze für die Ablehnung einer Videovernehmung des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ergänzende Bemerkung des Senats zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts im Revisionsverfahren; Zulässigkeit der Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung bei Verdacht wegen Betäubungsmittelstraftaten; Provokation zum Betäubungsmittelhandel durch den verdeckten ...

  • Judicialis

    StPO § 100a; ; StPO § 100a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; AuslG § 92a Abs. 2; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 96 § 110 b Abs. 3 § 247a
    Sperrerklärung (auch) zur audiovisuellen Vernehmung eines verdeckten Ermittlers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 43
  • StV 2004, 577
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02

    Konfrontationsrecht / Fragerecht (audiovisuelle Vernehmung; Darlegungspflichten

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04
    Mit der Frage war inzwischen auch der 3. Senat befaßt, der das mit der Senatsentscheidung vom 26. September 2002 erfolgte Anliegen begrüßt hat (NStZ 2004, 345).
  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87

    Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei einer Zeugenvernehmung durch ein

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04
    Sie muß deshalb auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben (BGHSt 35, 82, 85).
  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02

    Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04
    Der Senat hält an seiner mit Beschluß vom 26. September 2002 (NJW 2003, 74) näher begründeten Auffassung fest, daß eine audiovisuelle Vernehmung besonders gefährdeter Zeugen unter optischer und akustischer Abschirmung nicht nur keinen rechtlichen Bedenken begegnet, sondern sogar - insbesondere im Hinblick auf das Fragerecht des Angeklagten gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK - rechtlich geboten sein kann.
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04
    Das Landgericht hat die im Zeitpunkt der Anordnungen der Telekommunikationsüberwachung gegebene Verdachtsund Beweislage nach Maßgabe der vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen (vgl. BGHSt 47, 362) geprüft und rechtsfehlerfrei als tragfähig bewertet.
  • BGH, 17.03.1994 - 1 StR 1/94

    Strafmilderungsgrund - Lockspitzel - Einsatz - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04
    Es ist daher von vornherein ausgeschlossen, daß die Angeklagten Ö. und K. von polizeilicher Seite zu ihren Taten provoziert wurden (vgl. BGH StV 1994, 368, 369).
  • BGH, 11.12.2013 - 5 StR 240/13

    Verurteilung wegen Einfuhr von 97 kg Kokain rechtskräftig

    Zu diesen beiden hatten die VP "M." und der VE "Kl." nach den Feststellungen allerdings keinen unmittelbaren Kontakt, so dass es an einer direkten staatlichen Einflussnahme fehlt (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 17. März 1994 - 1 StR 1/94, NStZ 1994, 335; vom 17. August 2004 - 1 StR 315/04, NStZ 2005, 43).
  • LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12

    Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen

    Die Rechtsprechung hat daher in solchen Fallkonstellationen verschiedenste Anforderungen aufgestellt (z.B. audiovisuelle Vernehmung, Mindestanforderungen an den Inhalt der Sperrerklärung, Verwertungsverbote, etc.), um einen fairen, rechtsstaatlichen Verfahrensablauf sicherzustellen(vgl. BGH, NStZ 2005, 43; BGH, JuS 2010, 832 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.05.2013 - 8 B 1005/13

    Anordnung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeuge in einem

    (36) Soweit der Antragsgegner ferner unter Hinweis auf die vom Bundesgerichtshof vorgenommene Differenzierung zwischen einer "Privatperson als Hinweisgeber" und einem "Verdeckten Ermittler" (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2004 -1 StR 315/04-, juris) gesteigerte Schutzmaßnahmen für "Jens" einfordert, sind auch diese Ausführungen nicht überzeugend.
  • BGH, 07.03.2007 - 1 StR 646/06

    Recht auf ein faires Verfahren und Konfrontationsrecht (audiovisuelle Vernehmung

    c) Der Senat hat mehrfach entschieden, dass die audiovisuelle Vernehmung einer Gewährsperson in Verbindung mit deren optischer und akustischer Verfremdung das bessere Beweismittel sowohl unter dem Gesichtspunkt der Wahrheitsfindung als auch unter dem der Verteidigungsmöglichkeiten sein kann (BGH NJW 2003, 74; NStZ 2005, 43; zuletzt NStZ 2006, 648 = StV 2006, 682).
  • BGH, 19.07.2006 - 1 StR 87/06

    Fragerecht des Angeklagten (Konfrontationsrecht; verdeckter Ermittler;

    Angesichts der - von der Innenverwaltung im Einzelnen belegten - Gefährdung des Zeugen ist dessen verfremdet durchgeführte audiovisuelle Vernehmung - was auch die Revisionen anerkennen - auch bei Abwesenheit der Angeklagten unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten, insbesondere im Hinblick auf die Verteidigungsrechte der Angeklagten, gegenüber einer vollständigen Sperrung des Zeugen deutlich vorzugswürdig und entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH NJW 2003, 74; BGH NStZ 2005, 43).
  • VG Berlin, 11.10.2013 - 33 L 393.13

    Sperrerklärung für eine nicht als verdeckter Ermittler eingesetzte private

    Die Vertrauensperson als Privatperson ist demgegenüber regelmäßig in einer anderen Situation, in der ihr Verhalten während der Vernehmung auch für sie selbst unter Umständen nicht in jeder Hinsicht voraussehbar ist (in diese Richtung auch BGH, Beschluss vom 17. August 2004 - 1 StR 315/04 - juris).

    Ferner ist die Kammer nicht davon überzeugt, dass die vorgeschlagenen technischen Vorkehrungen das Erkennen der Vertrauensperson aufgrund ihres Sprachduktus, ihrer Mimik, ihrer Gestik oder etwa ihrem Dialekt hinreichend erschweren (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 17. August 2004 - 1 StR 315/04/-juris), da sich Antragsteller und Vertrauensperson im vorliegenden Fall offenbar persönlich kennen.

  • VG Berlin, 30.01.2014 - 33 K 394.13

    Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung

    Die Vertrauensperson als Privatperson ist demgegenüber regelmäßig in einer anderen Situation, in der ihr Verhalten während der Vernehmung auch für sie selbst unter Umständen nicht in jeder Hinsicht voraussehbar ist (in diese Richtung auch BGH, Beschluss vom 17. August 2004 - 1 StR 315/04 - juris; dem von dem Kläger in Bezug genommenen Beschluss vom 7. März 2007 - 1 StR 646/06 - juris, lag hingegen ein anderer Sachverhalt zugrunde, indem es dort um einen verdeckten Ermittler ging).

    Ferner ist die Kammer nicht davon überzeugt, dass die vorgeschlagenen technischen Vorkehrungen das Erkennen der Vertrauensperson aufgrund ihres Sprachduktus, ihrer Mimik, ihrer Gestik oder etwa ihres Dialekts hinreichend erschweren (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 17. August 2004 - 1 StR 315/04 -juris), da sich Kläger und Vertrauensperson im vorliegenden Fall offenbar persönlich kennen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 5 B 1276/14

    Anspruch auf Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson unter selbst

    vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.1983 - GSSt 1/83 -, NJW 1984, 247 = juris, Rn. 33; vgl. zur besonderen Gefährdung privater Informanten auch BGH, Beschluss vom 17.8.2004 - 1 StR 315/04 -, NStZ 2005, 43.
  • VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18

    Einstweiliger Rechtsschutz Sperrerklärungen in einem Strafverfahren

    Die Vertrauensperson als Privatperson ist demgegenüber regelmäßig in einer anderen Situation, in der ihr Verhalten während der Vernehmung auch für sie selbst unter Umständen nicht in jeder Hinsicht voraussehbar ist (in diese Richtung auch BGH, Beschluss vom 17. August 2004 - 1 StR 315/04, NStZ 2005, 43).
  • VG Stuttgart, 13.07.2006 - 12 K 2663/06

    Mitteilung von Name und Anschrift einer polizeilichen Vertrauensperson;

    In seinem Beschluss vom 17.8.2004 - 1 StR 314/05 - (NStZ 2005, 43) hat der BGH seine schon zuvor geäußerte Auffassung bestätigt, dass eine audiovisuelle Vernehmung besonders gefährdeter Zeugen unter optischer und akustischer Abschirmung nicht nur keinen rechtlichen Bedenken begegnet, sondern sogar - insbesondere im Hinblick auf das Fragerecht des Angeklagten gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK - rechtlich geboten sein kann.
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