Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 (s) Sbd VII - 221/02, 2 (s) Sbd 7 - 221/02 |
Zitiervorschläge
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.2002 - 2 (s) Sbd VII - 221/02, 2 (s) Sbd 7 - 221/02 (https://dejure.org/2002,7212)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 2002 - 2 (s) Sbd VII - 221/02, 2 (s) Sbd 7 - 221/02 (https://dejure.org/2002,7212)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Pauschvergütung, besondere Schwierigkeit
- openjur.de
- IWW
- Judicialis
BRAGO § 99
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 99
Pauschvergütung, besondere Schwierigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2004, 92 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 10.12.1998 - 2 (s) Sbd 5-245/98
Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers
Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 (s) Sbd VII-221/02
Vorliegend hat der Vorsitzende der Strafkammer eine Einschätzung des Schwierigkeitsgrades des Verfahrens nicht abgegeben (zur grundsätzlichen Maßgeblichkeit der ggf. vorliegenden Einschätzung des Vorsitzenden des mit der Sache befassten Gerichts vgl. Senat in AnwBl. 1998, 416 = ZAP EN-Nr. 609/98 = AGS 1998, 104 und Senat in JurBüro 1999, 194 = AGS 1999, 104 = AnwBl. 2000, 56); der Vertreter der Staatskasse ist der Auffassung, dass das Verfahren nicht besonders schwierig im Sinne des § 99 Abs. 1 BRAGO gewesen sei, wofür vor allem spreche, dass die Strafkammer in der Hauptverhandlung gemäss § 76 Abs. 2 Satz 1 GVG nur mit zwei Berufsrichtern besetzt gewesen sei. - OLG Hamm, 15.01.1998 - 2 (s) Sbd 5-265/97
Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 (s) Sbd VII-221/02
Vorliegend hat der Vorsitzende der Strafkammer eine Einschätzung des Schwierigkeitsgrades des Verfahrens nicht abgegeben (zur grundsätzlichen Maßgeblichkeit der ggf. vorliegenden Einschätzung des Vorsitzenden des mit der Sache befassten Gerichts vgl. Senat in AnwBl. 1998, 416 = ZAP EN-Nr. 609/98 = AGS 1998, 104 und Senat in JurBüro 1999, 194 = AGS 1999, 104 = AnwBl. 2000, 56); der Vertreter der Staatskasse ist der Auffassung, dass das Verfahren nicht besonders schwierig im Sinne des § 99 Abs. 1 BRAGO gewesen sei, wofür vor allem spreche, dass die Strafkammer in der Hauptverhandlung gemäss § 76 Abs. 2 Satz 1 GVG nur mit zwei Berufsrichtern besetzt gewesen sei.
Rechtsprechung
OLG Köln, 06.12.2002 - 2 ARs 252/02 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2004, 92 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 06.01.2006 - 2 ARs 231/05
Pauschvergütung bei mehrere Besuchen des in auswärtiger Justizvollzugsanstalt …
Was die Dauer der Hauptverhandlung angeht, ist die Rechtsprechung des Senats zu § 99 BRAGO, dass bereits eine Inanspruchnahme des Verteidigers durch die Hauptverhandlung von sieben oder Stunden je Tag die Festsetzung einer Pauschale rechtfertigt (StV 2004, 92 (LS)), durch die Berücksichtigung der Dauer des Hauptverhandlungstages im Rahmen der gesetzlichen Gebühren obsolet geworden. - OLG Köln, 28.03.2006 - 2 ARs 41/06
Vergütungsanspruch des Nebenklagevertreters nach Übergangsrecht
Der Antragstellerin war nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 99 BRAGO (StV 2004, 92 (LS)) bereits deshalb eine Pauschvergütung zuzubilligen, weil die Hauptverhandlung an drei der insgesamt 18 Tage, an denen die Antragstellerin teilgenommen hat, sieben Stunden oder länger gedauert hat.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.06.2001 - 3 (s) BRAGO 76/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 89 (Ls.)
- StV 2004, 92