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   OLG Rostock, 02.05.2004 - VAs 1/04   

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https://dejure.org/2004,19738
OLG Rostock, 02.05.2004 - VAs 1/04 (https://dejure.org/2004,19738)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.05.2004 - VAs 1/04 (https://dejure.org/2004,19738)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Mai 2004 - VAs 1/04 (https://dejure.org/2004,19738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StVollzG § 56 § 101
    Strafvollzug: Zulässigkeit von Urinkontrollen zur Feststellung von Betäubungsmittelmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 611
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 16.08.1989 - 2 Vollz (Ws) 28/89
    Auszug aus OLG Rostock, 02.05.2004 - VAs 1/04
    Durch den Hinweis an den Antragsteller, die Verweigerung der freiwilligen Urinabgabe werde aber disziplinarisch geahndet werden, hat die JVA aber nicht unerheblichen mittelbaren Zwang auf den Antragsteller ausgeübt, damit auf seine Entschließungsfreiheit - wenn auch mit geringerer Intensität - einzuwirken versucht, weshalb es angezeigt sein dürfte, in dem vorliegend praktizierten Vorgehen auch eine nach § 101 StVollzG zu beurteilende Zwangsmaßnahme zu sehen (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1989, 550 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Rostock, 02.05.2004 - VAs 1/04
    bb) Es liegt in dem Verlangen nach Abgabe einer Urinprobe auch kein tiefgreifender Grundrechtsangriff der vorstehend skizzierten Art vor, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163 ) die Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahmen zulassen würde.
  • BVerfG, 06.08.2009 - 2 BvR 2280/07

    Verpflichtung zur Abgabe einer Urinprobe (Drogenkonsum; einschlägige

    Sie entspricht der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl., neben oder anstelle von § 56 Abs. 2 StVollzG, auf den die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts abstellt, § 101 Abs. 2 StVollzG heranziehend, OLG Koblenz, Beschluss vom 16. August 1989 - 2 Vollz (Ws) 28/89 -, ZfStrVo 1990, S. 51 ; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Mai 2004 - VAs 1/04 -, StV 2004, S. 611; KG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz, 5 Ws 630/05 Vollz -, juris; für die Untersuchungshaft OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 1 Ws 304/05 -, StV 2007, S. 88; vgl. auch Thür.
  • OLG Jena, 10.05.2007 - 1 Ws 68/07

    StVollzG

    Die Anordnung zur Abgabe einer Urinprobe ist zulässig, wenn die Justizvollzugsanstalt damit die sich aus § 56 Abs. 2 StVollzG ergebende Pflicht des Gefangenen, die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zu unterstützen, konkretisiert (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 02.05.2005, VAs 1/04, Juris, insoweit in StV 2004, 611 nicht abgedruckt; KG a.a.O. S. 345).
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