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   BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03   

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BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03 (https://dejure.org/2004,4442)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2004 - 5 StR 591/03 (https://dejure.org/2004,4442)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2004 - 5 StR 591/03 (https://dejure.org/2004,4442)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Annahme verminderter Schuldfähigkeit und Strafzumessung bei Verdeckungsmord (Rechtsfrage der Erheblichkeit; differenzierte Übertragung der neuen Grundsätze zur Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei selbstverschuldeter Verminderung der Schuldfähigkeit bei ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahl zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und einer zeitigen Freiheitsstrafe; Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit infolge Kokainkonsum; Anforderungen an das Vorliegen eines gemeinschaftlichen Mordes; Voraussetzungen für die Annahme von Mittäterschaft; ...

  • blutalkohol PDF, S. 93

    Strafrahmenverschiebung bei drogenbedingter Schuldfähigkeit

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 138 Abs. 1; ; StGB § 211 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21 § 49 Abs. 1
    Verminderte Steuerungsfähigkeit und Strafrahmenverschiebung bei Tatbegehung unter Einfluss von Kokain

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 19
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Konkurrenzen; Tateinheit; Diebstahl (Beendigung; Beobachtung;

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03
    Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tage (5 StR 93/04, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) entschieden, daß an die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei (vorwerfbar) alkoholisierten Tätern höhere Anforderungen zu stellen sind, weil häufig in der Person des Täters oder der Situation Umstände vorliegen, die das Risiko der Begehung von Straftaten vorhersehbar signifikant erhöht haben.

    Seine Bewertung unterliegt nur eingeschränkter revisionsrechtlicher Überprüfung und ist regelmäßig hinzunehmen, sofern die dafür wesentlichen tatsächlichen Grundlagen hinreichend ermittelt und bei der Wertung ausreichend berücksichtigt worden sind (BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    An die Versagung einer gemäß § 21, 49 Abs. 1 StGB grundsätzlich möglichen Strafrahmenverschiebung sind in diesem Fall besondere Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04; Urteil vom 17. Juni 2004 - 4 StR 54/04).

  • BGH, 20.01.1998 - 5 StR 501/97

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03
    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (vgl. BGHSt 37, 289, 291; BGH StV 1998, 540 m.w.N.).

    Läßt das angefochtene Urteil erkennen, daß der Tatrichter die genannten Maßstäbe gesehen und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (BGH StV 1998, 540 m.w.N.).

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03
    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (vgl. BGHSt 37, 289, 291; BGH StV 1998, 540 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03
    Zwischen der Vorstrafe wegen Raubes und einer Bestrafung wegen Nichtanzeige eines geplanten Raubes besteht vorliegend eine hinreichende Verbindung; § 138 Abs. 1 StGB schützt mittelbar ebenfalls die von den Katalogtaten betroffenen Rechtsgüter (BGHSt 42, 86, 88).
  • BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00

    Begrenzung der Milderungsmöglichkeit (Strafrahmenverschiebung) nach §§ 21, 49

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03
    Kokain ist ein berauschendes Mittel, dessen Genuß - ebenso wie der von Alkohol - zu einem Rauschzustand und einer dadurch bedingten Enthemmung führen kann (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 15).
  • BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04

    Urteil gegen Reemtsma-Entführer rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03
    An die Versagung einer gemäß § 21, 49 Abs. 1 StGB grundsätzlich möglichen Strafrahmenverschiebung sind in diesem Fall besondere Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04; Urteil vom 17. Juni 2004 - 4 StR 54/04).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGHSt 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 6).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit infolge der Einnahme von Kokain

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGHSt 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 6).
  • BGH, 11.01.1991 - 3 StR 436/90

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03
    Kokainkonsum kann zu einer solchen erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit führen (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 10), und die von dem Angeklagten konsumierte Menge von über zwei Gramm Kokain stellt (bei üblicher Güte) bereits ein Vielfaches einer gefährlichen Konsumeinheit dar (vgl. Körner, BtMG 5. Aufl. § 29a Rdn. 53 ff. m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03
    Seine Schlußfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; genügend ist, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86
  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Da die Entscheidung - zumindest auch - auf den spezifischen Auswirkungen des Alkoholkonsums und der allgemeinen Kenntnis hierüber beruht, ist davon abzusehen, die dargelegten Grundsätze der Anregung des Generalbundesanwalts folgend auf alle anderen Fälle vorwerfbarer Rauschzustände zu erstrecken (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 591/03, StV 2005, 19).
  • LG Bamberg, 18.07.2018 - 24 KLs 1105 Js 12548/16

    Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - sog. "Rotlichtprozess"

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (statt vieler BGHSt 37, 289, 291; BGH, StV 1998, 540 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17.08.2004 - 5 StR 591; 03 -Rn. 23, juris = StV 2005, 19 f.).

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (statt vieler BGHSt 37, 289, 291; BGH, StV 1998, 540 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17.08.2004 - 5 StR 591; 03 - Rn. 23, juris = StV 2005, 19 f.; Fischer, a.a.O., § 25 Rn. 27, 29, 32 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    (6) Der Senat weist vorsorglich darauf hin, daß das, was für Alkohol gilt, nicht ohne weiteres gleichermaßen auf andere Genuß- und Betäubungsmittel übertragen werden kann (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 591/03).
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (statt vieler BGHSt 37, 289, 291; BGH, StV 1998, 540 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17.08.2004 - 5 StR 591; 03 - Rn. 23, juris = StV 2005, 19 f.).
  • BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung aus Eifersucht; täterbezogenes Mordmerkmal;

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betroffenen abhängen (st. Rspr.; BGHSt 37, 289, 291 m.w.N.; BGH StV 1998, 540; BGH, Beschl. vom 17. August 2004 - 5 StR 591/03).
  • OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorstrafen wegen

    So hat der Bundesgerichtshof im Falle einer Verurteilung wegen der Nichtanzeige einer geplanten Raubtat gemäß § 138 Abs. 1 Ziff. 7 StGB die Bewertung einer Vorverurteilung wegen Raubes als "einschlägig" ausdrücklich gebilligt (BGH StV 2005, 19; vgl. weiter BGHSt 24, 198; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 46 Rz. 38; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig , StGB, 29. Auflage 2014, § 46 Rz. 31; NK-StGB- Streng , 4. Auflage 2016, § 46 Rz. 66; SSW-StGB- Eschelbach § 46 Rz. 110; Hacker/Hoffmann, JR 2007, 452).
  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (statt vieler BGHSt 37, 289, 291; BGH, StV 1998, 540 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17.08.2004 - 5 StR 591; 03 - Rn. 23, juris = StV 2005, 19 f.).
  • OLG München, 02.08.2007 - 5St RR 113/07

    Kriterien einer Schadenswiedergutmachung im Sinne des § 46a Nr. 2 Strafgesetzbuch

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