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   BGH, 24.11.2004 - 5 StR 480/04   

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https://dejure.org/2004,3987
BGH, 24.11.2004 - 5 StR 480/04 (https://dejure.org/2004,3987)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2004 - 5 StR 480/04 (https://dejure.org/2004,3987)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2004 - 5 StR 480/04 (https://dejure.org/2004,3987)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 31 BtMG; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Verletzung der Aufklärungspflicht (sich aufdrängende Beweiserhebung); Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeitsbeurteilung) bei Betäubungsmittelstraftaten (Aufklärungshilfe; eigene Vorteile; Darstellungsobliegenheiten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Beurteilung der Glaubhaftigkeit eines Zeugen durch das Gericht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 31

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2 § 261; BtMG § 31
    Grundlagen zur Aufklärungspflicht; Beweiswürdigung bei Belastungszeugen, dem § 31 BtMG zugute kam

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 88
  • StV 2005, 253
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers

    Auszug aus BGH, 24.11.2004 - 5 StR 480/04
    Sollten sich in der Aussage des Belastungszeugen die bisher festgestellten Qualitätsmängel wiederholen, wird es einer ins einzelne gehenden Darstellung und Bewertung der die Mängel begründenden Umstände und einer Betrachtung der Entwicklung der verschiedenen Aussagen in einer lückenlosen Gesamtwürdigung bedürfen (vgl. BGH NJW 2003, 2250 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)

    Auszug aus BGH, 24.11.2004 - 5 StR 480/04
    Für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung gerade bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist es regelmäßig ein wesentlicher Gesichtspunkt, ob sich der Zeuge durch seine Aussage in dem gegen ihn selbst gerichteten Verfahren im Hinblick auf § 31 BtMG entlasten wollte; für diesen Fall besteht nämlich die nicht fernliegende Gefahr, daß der "Aufklärungsgehilfe", der sich durch seine Aussage Vorteile verspricht, den Nichtgeständigen zu Unrecht belastet (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 245).
  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 24.11.2004 - 5 StR 480/04
    Die Aufklärungspflicht ist auch verletzt, wenn bei verständiger Würdigung der Sachlage durch den abwägenden Richter die Verwendung einer Aufklärungsmöglichkeit den Schuldvorwurf möglicherweise in Frage gestellt hätte (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Umfang 1).
  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 536/98

    Subjektiven Tatseite der Beihilfe zum Betrug

    Auszug aus BGH, 24.11.2004 - 5 StR 480/04
    Nach den vom Landgericht dargestellten Einschränkungen der Qualität der Aussage des Belastungszeugen bestand keine so erdrückende Beweislage für eine Täterschaft des Angeklagten, daß die aufgrund der Beweise in der Hauptverhandlung gewonnene tatrichterliche Überzeugung von der Schuld des Angeklagten durch die vermißte Beweisaufnahme nicht insgesamt hätte in Frage gestellt werden können (vgl. BGHR aaO; BGH wistra 1999, 376).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

    Auszug aus BGH, 24.11.2004 - 5 StR 480/04
    Ist ein geständiger Mitbeschuldigter, auf dessen belastende Aussage die Überführung des Angeklagten entscheidend gestützt wird, bereits - wie hier - wegen seiner Beteiligung an derselben Betäubungsmittelstraftat verurteilt worden, muß die Beweiswürdigung deshalb erkennen lassen, ob sich der Betreffende eine Strafmilderung als "Aufklärungsgehilfe" verdient hat oder nicht und ob er sich möglicherweise darüber hinaus in bedenklicher Weise zu Lasten des nicht geständigen Angeklagten eingelassen haben kann (vgl. BGH StV 2004, 578, 579).
  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 200/05

    Verteidigerbeistand und Konsultationsrecht (keine Hilfspflicht nach Unterstützung

    Solches war vorliegend aber geboten, weil widersprüchliche Aussagen von in ein Geflecht illegalen Rauschgifthandels verstrickter Personen zu würdigen waren, deren Motivation möglicherweise auf eigene Vorteile oder auf die Abwehr weiterer Beschuldigungen ausgerichtet war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2004 - 5 StR 267/04; BGH StV 2005, 253, 254; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 344/07

    Beweisantrag auf Vernehmung der wesentlichen Tatzeugin (Wiedererkennenszeugin)

    Die Aufklärungspflicht ist auch verletzt, wenn bei verständiger Würdigung der Sachlage durch den abwägenden Richter die Verwendung einer Aufklärungsmöglichkeit den Schuldvorwurf möglicherweise in Frage gestellt hätte (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Umfang 1; BGH StV 2005, 253, 254).
  • BGH, 25.01.2011 - 5 StR 418/10

    Beweiswürdigung; Aussagekonstanz; Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe

    a) Das neu berufene Tatgericht wird angesichts der divergierenden Bekundungen der Nebenklägerin die Entwicklung sämtlicher Aussagen, auch derjenigen im Familienkreis, zu betrachten (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 5 StR 136/02 mwN; BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 480/04, StV 2005, 253) und ihre Schilderungen gegenüber dem sachverständigen Zeugen auch inhaltlich näher darzustellen haben.
  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06

    Beweiswürdigung (Beweiswert objektiver Belastungsindizien über den konkreten Fall

    Sollten sich in der Aussage der Belastungszeugin die bisher festgestellten Qualitätsmängel wiederholen, wird es eine ins einzelne gehende Darstellung und Bewertung der die Mängel begründenden Umstände und einer Betrachtung der Entwicklung der verschiedenen Aussagen in einer lückenlosen Gesamtwürdigung bedürfen (vgl. BGH NJW 2003, 2250 m.w.N.; BGH StV 2005, 253, 254).
  • BGH, 22.05.2007 - 5 StR 94/07

    Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts;

    Diese hätte bei der hier gegebenen Beweislage einer besonderen Glaubhaftigkeitsbeurteilung bedurft (vgl. BGH StV 2005, 253, 254).
  • OLG Celle, 08.08.2008 - 31 Ss 20/08

    Bestehen des Erfordernisses der Berufungsannahme als ein der Zulässigkeit einer

    Danach ist die Aufklärungspflicht auch verletzt, wenn bei verständiger Würdigung der Sachlage durch den abwägenden Richter die Verwendung einer Aufklärungsmöglichkeit den Schuldvorwurf möglicherweise in Frage gestellt hätte (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 88. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Umfang 1).
  • OLG München, 31.07.2012 - 5St RR (I) 32/12

    Strafurteil wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln:

    Bei einer "Aufklärungshilfe" besteht nämlich die nicht fern liegende Gefahr, das der "Aufklärungsgehilfe", der sich durch seine Aussage Vorteile verspricht, den nicht geständigen Angeklagten zu Unrecht belastet (BGH NStZ-RR 2003, 245; 2005, 88, 89; Senat aaO).
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