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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.02.2005 - 21 Ss 8/05   

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https://dejure.org/2005,5063
OLG Celle, 18.02.2005 - 21 Ss 8/05 (https://dejure.org/2005,5063)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.02.2005 - 21 Ss 8/05 (https://dejure.org/2005,5063)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 21 Ss 8/05 (https://dejure.org/2005,5063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Diebstahl mit Waffen: Notwendige tatrichterliche Feststellungen zum Vorstellungsbild eines ein zusammengeklapptes Taschenmesser bei sich tragenden Diebes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 248a StPO; § 260 Abs. 4 StPO; § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB
    Diebstahl mit Waffen; Voraussetzungen für das Beisichführen eines Messers; An den Umfang der Urteilsformel zu stellende Anforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Diebstahl mit Waffen; Voraussetzungen für das Beisichführen eines Messers; An den Umfang der Urteilsformel zu stellende Anforderungen

  • Judicialis

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1a; ; StPO § 260 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1a; StPO § 260 Abs. 4
    Diebstahl mit Waffen, gefährliches Werkzeug, Schuldspruch, Urteilsformel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1a
    Diebstahl mit Waffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 336
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99

    Diebstahl mit Waffen bei Mitführen eines Taschenmessers

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2005 - 21 Ss 8/05
    Der Senat teilt nicht die pauschale Auffassung des BayObLG (StV 2001, 17), wonach der Dieb, der während der Tatausführung ein zusammengeklapptes Taschenmesser in der Hose trägt, immer einen Diebstahl, bei dem er ein gefährliches Werkzeug bei sich führt, begeht.
  • OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03

    Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2005 - 21 Ss 8/05
    Es ist mithin Aufgabe des Tatrichters, ausreichende Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters zu treffen, wobei die Anforderungen an diese Feststellung umso niedriger sind, desto gefährlicher und für einen Einsatz als potentielles Nötigungsmittel geeigneter, sprich waffenähnlicher der jeweilige Gegenstand ist (SchleswigHolsteinisches OLG NStZ 2004, 212).
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs";

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2005 - 21 Ss 8/05
    Hierzu sind nähere Ausführungen des Tatrichters erforderlich (BGH NStZ-RR 2003, 12).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Der Tatbestand enthalte jedoch eine einschränkende subjektive Komponente durch das Merkmal des Beisichführens, die insbesondere zum Tragen komme, wenn der Täter einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens in sozialadäquater Weise bei sich führe (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG NStZ 2004, 212; OLG Celle StV 2005, 336; ähnlich OLG München NStZ-RR 2006, 342).
  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09

    Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum

    Eine derartige Gebrauchsabsicht lasse sich auch nicht in die Tathandlung des Beisichführens hineininterpretieren (so aber OLG Celle StV 2005, 336, OLG München NStZ-RR 2006, 342, OLG Schleswig NStZ 2004, 212).
  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als

    Hierbei reicht das allgemeine, noch auf keinen bestimmten Zweck gerichtete während der Tatbegehung aktuelle Bewußtsein aus, ein funktionsbereites Werkzeug zur Verfügung zu haben, welches geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen (vgl. OLG Celle StV 2005, 336 OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214).
  • KG, 31.10.2007 - 1 Ss 422/07

    Diebstahl mit Waffen: Gewohnheitsmäßiges Mitsichführen eines objektiv

    Er muss daher das Bewusstsein haben, dass es im Falle eines wenn auch nicht von vornherein für möglich gehaltenen, oder sogar höchst unerwünschten Einsatzes gegen Menschen erhebliche Verletzung verursachen kann (vgl. OLG Schleswig aaO; OLG Celle StV 2005, 336).
  • KG, 03.11.2015 - 121 Ss 203/15

    Beisichführen eines gefährlichen Werkezugs

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist insoweit das allgemeine, noch auf keinen bestimmten Zweck gerichtete, während der Tatbegehung aktuelle Bewusstsein, ein funktionsbereites Werkzeug zur Verfügung zu haben, welches geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen (sogenanntes "parates Wissen"; vgl. OLG Celle StV 2005, 336; OLG Schleswig a.a.O.; KG a.a.O. und Urteil vom 5. November 2009 - [1] 1 Ss 231/09 [9/09] -).
  • OLG München, 16.05.2006 - 5St RR 169/05

    Schweizer Messer als gefährliches Werkzeug

    a) Der Tatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB ist bereits erfüllt, wenn der Dieb einen der vom Gesetz genannten Gegenstände bei Ausführung der Tat "bewusst gebrauchsbereit" mit sich führt (st. Rspr., zuletzt BGH NStZ-RR 2005, 340; OLG Celle StV 2005, 336).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.01.2005 - 2 Ss 230/04   

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https://dejure.org/2005,6621
OLG Hamm, 10.01.2005 - 2 Ss 230/04 (https://dejure.org/2005,6621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2005 - 2 Ss 230/04 (https://dejure.org/2005,6621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 2 Ss 230/04 (https://dejure.org/2005,6621)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Tatrichters zur Angabe der von ihm als erwiesen erachteten Tatsachen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden, in den Urteilsgründen bei einer Verurteilung; Erfordernis der Feststellung der subjektiven Tatseite; Absicht der ...

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 36 Ls 250 Js 763/03 36 AK 113/03
  • OLG Hamm, 10.01.2005 - 2 Ss 230/04

Papierfundstellen

  • StV 2005, 336
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2005 - 2 Ss 230/04
    Unabhängig davon, dass schon die Feststellungen zum objektiven Geschehen hinsichtlich des Verbleibs der Beute nach dem Eingreifen des Zeugen P. lückenhaft sind (die in der rechtlichen Würdigung zur Beutesicherungsabsicht enthaltene Formulierung, "..anderenfalls hätten sie ja unter Zurücklassung der Beute fliehen oder zumindest einen Fluchtversuch begehen können" ist nicht ausreichend und lässt diesbezüglich eine Auseinandersetzung mit einer etwaigen Einlassung der Angeklagten nicht erkennen (vgl. insoweit Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 267 Rn. 12 u. 42 m.w.N.; BGH NStZ-RR 1997, 172; siehe auch oben Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2004), ist es nach den Feststellungen nicht ausgeschlossen, dass die Fluchtbemühungen der zur Tatzeit gerade erst strafmündig gewordenen Angeklagten auch angesichts des geringen Beutewertes lediglich dazu dienen sollten, sich einer Überführung als Täter eines Ladendiebstahls zu entziehen.
  • OLG Hamm, 20.03.2001 - 4 Ss 229/01

    Räuberischer Diebstahl, innere Tatseite, Vorsatz, Beutesicherungsabsicht,

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2005 - 2 Ss 230/04
    Allein die bloße Wissentlichkeit hinsichtlich der mit der Flucht erfolgenden Gewahrsamsbehauptung reicht dafür nicht aus ( so Senat a.a.O.; Beschluss des 4. Strafsenats des OLG Hamm vom 20. März 2001 in 4 Ss 229/01; OLG Zweibrücken a.a.O.; Schönke/Schröder-Eser, StGB, 26. Aufl., § 252 Rn. 7).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2005 - 2 Ss 230/04
    Allerdings setzt § 252 StGB nicht voraus, dass die Verteidigung des Diebesguts der einzige Beweggrund für die Gewaltanwendung ist (vgl. BGHSt 26, 97; BGH NStZ 1984, 454).
  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 249/03

    Sprungrevision (Berufungseinlegung innerhalb der Einlegungsfrist: möglicher

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2005 - 2 Ss 230/04
    Sie haben diese durch die bei dem Amtsgericht Recklinghausen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist abgegebenen Erklärungen in zulässiger Weise jeweils als Sprungrevision gemäß § 335 StPO i.V.m. § 55 JGG bezeichnet ( KK-Kuckein, StPO, 5. Aufl., § 335 Rn. 4; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 335 Rn. 3; BGH NJW 2004, 789f.) und frist- sowie formgerecht begründet.
  • OLG Hamm, 23.12.2004 - 2 Ss 471/04

    Sprungrevision; Übergang, Berufung; Zulässigkeit; räuberischer Diebstahl;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2005 - 2 Ss 230/04
    Wendet der Täter aber erst Gewalt an, nachdem er die Beute weggeworfen hat, scheidet § 252 StGB aus; andererseits kann aus der Tatsache, dass er die Beute nicht weggeworfen hat, noch nicht auf das Vorliegen einer Gewahrsamsbehauptungsabsicht geschlossen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2004 in 2 Ss 471/04; OLG Zweibrücken StV 1994, 546; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 252 Rdnr. 9).
  • BGH, 22.05.1984 - 5 StR 238/84

    Anwendbarkeit des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorliegen anderer Beweggründe

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2005 - 2 Ss 230/04
    Allerdings setzt § 252 StGB nicht voraus, dass die Verteidigung des Diebesguts der einzige Beweggrund für die Gewaltanwendung ist (vgl. BGHSt 26, 97; BGH NStZ 1984, 454).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07

    Verurteilung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen; Gewaltanwendung gegen einen

    Ansicht: vgl. OLG Zweibrücken JR 1991, S. 383 f. mit zustimmender Anm. Perron JR 1991, S. 384 f.; OLG Zweibrücken, StV 1994, S. 545, 546; KG StV 2004, S. 67; OLG Köln NStZ-RR 2004, S. 299; OLG Köln Beschl. v. 18.01.2005 - 8 Ss 446/04 - ; OLG Naumburg Beschl. v. 12.06.1999 - 2 Ss 155/99 - OLG Hamm Beschl. v. 10.01.2005 - 2 Ss 230/04 - ; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 252 Rdnr. 9; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 27. Aufl. 2006, § 252 Rdnr. 7; siehe auch Senatsbeschluss vom 15.05.2006 - 1 Ss 26/06 - ).
  • OLG Hamm, 21.03.2007 - 3 Ss 2/07

    räuberischer Diebstahl; Feststellungen; Anforderungen

    Insbesondere hat die Strafkammer nicht verkannt, dass die Feststellung allein, der im Besitz der Beute befindliche Angeklagte habe sich der Festnahme durch Wegstoßen bzw. durch Schläge zu entziehen versucht, nicht den Schluss rechtfertigt, dies sei auch in Beuteerhaltungsabsicht im Sinne des § 252 StGB geschehen (OLG Köln, NStZ-Rr 2004, 299; Senat, Beschluss vom 13.10.1998 - 3 Ss 1095/98; OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 20.03.2001 - 4 Ss 229/01; OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 10.01.2005, 2 Ss 230/04; sämtlich zitiert bei: www.burhoff.de).

    Insbesondere hat die Strafkammer nicht verkannt, dass die Feststellung allein, der im Besitz der Beute befindliche Angeklagte habe sich der Festnahme durch Wegstoßen bzw. durch Schläge zu entziehen versucht, nicht den Schluss rechtfertigt, dies sei auch in Beuteerhaltungsabsicht im Sinne des § 252 StGB geschehen (OLG Köln, NStZ-Rr 2004, 299; Senat, Beschluss vom 13.10.1998 - 3 Ss 1095/98; OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 20.03.2001 - 4 Ss 229/01; OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 10.01.2005, 2 Ss 230/04; sämtlich zitiert bei: www.burhoff.de).

    Insbesondere hat die Strafkammer nicht verkannt, dass die Feststellung allein, der im Besitz der Beute befindliche Angeklagte habe sich der Festnahme durch Wegstoßen bzw. durch Schläge zu entziehen versucht, nicht den Schluss rechtfertigt, dies sei auch in Beuteerhaltungsabsicht im Sinne des § 252 StGB geschehen (OLG Köln, NStZ-Rr 2004, 299; Senat, Beschluss vom 13.10.1998 - 3 Ss 1095/98; OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 20.03.2001 - 4 Ss 229/01; OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 10.01.2005, 2 Ss 230/04; sämtlich zitiert bei: www.burhoff.de).

  • OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
    Bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb steht die Absicht, seine Identifizierung zu verhindern, erfahrungsgemäß im Vordergrund (OLG Zweibrücken JR 1991, 383; StV 1994, 545; KG, Beschluss (3) 1 Ss 345/98 vom 21.12.1998, juris; StV 2004, 67; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss 2 Ss 155/99 vom 12.06.1999; OLG Köln StV 2004, 490; OLG Hamm StV 2005, 336).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 14.02.2005 - 1 Ss 19/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15330
OLG Jena, 14.02.2005 - 1 Ss 19/05 (https://dejure.org/2005,15330)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.02.2005 - 1 Ss 19/05 (https://dejure.org/2005,15330)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 1 Ss 19/05 (https://dejure.org/2005,15330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Bedeutender Schaden an fremden Sachen i.S. von § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 183
  • NZV 2005, 434
  • StV 2005, 336 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19

    Westgrenzen für bedeutenden Schaden bei Führerscheinentzug

    (1) Seit dem Jahr 2002 wird in gefestigter Rechtsprechung auch der Oberlandesgerichte die Wertgrenze, ab der von einem bedeutenden Schaden auszugehen ist, bei etwa 1.300 EUR gezogen (vgl. OLG Dresden, NJW 2005, 2633, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2013 - III-3 Ws 225/13, juris Rn. 6; OLG Hamburg, ZfS 2007, 409, juris Rn. 19; OLG Hamm, NZV 2011, 356 juris Rn. 9; Thüringer OLG, NStZ-RR 2005, 183, juris Rn. 5; LG Berlin, NStZ-RR 2007, 281, juris Rn. 9; LG Heidelberg, Beschluss vom 13.02.2006 - 2 Qs 9/06, juris Rn. 4; LG Paderborn, ZfS 2006, 112, juris Rn. 8; LG Wuppertal, DAR 2007, 660 juris Rn. 3; s.a. Fischer, StGB, 66. Aufl., § 69 Rn 29; LK-StGB/Geppert, 12. Aufl., § 69, Rn. 85; MüKo-StGB/Athing/von Heintschel-Heinegg, 3. Aufl., § 69 Rn. 71; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 69 Rn. 7; Dölling/ Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., § 69 StGB Rn. 8, jeweils mit einer Vielzahl weiterer Nachweise; Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl., § 69 StGB Rn. 27: mindestens 1.300 EUR).
  • LG Krefeld, 23.03.2016 - 21 Qs 47/16

    Unfallflucht, Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Sachschaden

    Derzeit dürfte - in Anknüpfung an die Rechtsprechung zur Wertgrenze des § 315c StGB - ein Sachschaden ab 1.300,00 EUR als bedeutend i.S.v. § 69 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 StGB anzusehen sein (OLG Hamm NZV 2011, 356; OLG Hamburg ZfS 2007, 411; OLG Jena NStZ-RR 2005, 183; OLG Dresden NJW 2005, 2633).
  • LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Bemessung

    Diese Bestimmung der Wertgrenze mit einem Schadensbetrag von 1.300,00 EUR verfestigte sich dann in der Rechtsprechung bis ins Jahr 2006 hinein, ohne sich jedoch einheitlich Geltung zu verschaffen (LG Braunschweig, Beschluss vom 22.11.2004, Az. 8 Qs 392/04; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.02.2005, Az. 1 Ss 19/05; LG Berlin, Beschluss vom 17.03.2005, Az. 516 Qs 59/05; LG Paderborn, Beschluss vom 05.09.2005, Az. 1 Qs 118/05; LG Gera, Beschluss vom 22.03.2005, Az. 1 Qs 359/05; OLG Dresden, Beschluss vom 12.05.2005, Az 2 Ss 278/05; LG Wuppertal, Beschluss vom 09.10.2006, Az. 25 Qs 79/06; LG Berlin, Beschluss vom 15.02.2006, Az. 536 Qs 40/06; LG Heidelberg, Beschluss vom 13.02.2006, Az. 2 Qs 9/06, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 1 Ss 252/09

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Bedeutung der Drogenabhängigkeit bei

    Will der Tatrichter Vorbelastungen zum Nachteil des Angeklagten verwerten, muss er die Zeiten der Verurteilungen, die Tatzeitpunkte sowie die Art und Höhe der Rechtsfolgen im Einzelnen mitteilen (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 307/03 - ; - 1 Ss 29/04 - ; - 1 Ss 19/05 - ; - 1 Ss 167/06 - ; - 1 Ss 180/06 -), wobei in der Regel auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den Verurteilungen zu Grunde liegen, zu machen sind, da sonst das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Tatgericht die Vorstrafen in ihrer Bedeutung und Schwere für den Schuldspruch richtig bewertet hat (vgl. OLG Köln StV 1996, 321; NStZ 2003, 421; OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 285/03 - ; - 1 Ss 403/03 - ; - 1 Ss 180/06 - ; 1 Ss 275/07 - ; 1 Ss 371/08 -).

    23 Zudem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, dass sich das Tatgericht dessen bewusst war, dass eine festgestellte Drogenabhängigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tatbegehung nicht nur ein erheblich schuld- und strafmildernder Bemessungsumstand ist, sondern auch die Vorwerfbarkeit der Missachtung der Warnung von einschlägigen Vorverurteilungen mindert (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1997, 85; OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 19/05 - ; 1 Ss 331/06 - ; 1 Ss 183/07 - ; - 1 Ss 218/07 - ; - 1 Ss 275/07 - ; 1 Ss 371/08 -).

  • LG Mühlhausen, 28.12.2015 - 3 Qs 212/15

    Verkehrsunfallflucht - Entziehung Fahrerlaubnis ab Schaden 1300 EUR

    Diese Summe entspricht im Übrigen der derzeit wohl überwiegenden Auffassung bei den Tatgerichten (vergleiche etwa Athing, Münchener Kommentar zum StGB, 2. Auflage, § 69 Rn. 71; Fischer, StGB, 61. Auflage, § 69 Rn. 29; OLG Jena, DAR 2005, S. 289).
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