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   BGH, 08.12.2004 - 2 StR 432/04   

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https://dejure.org/2004,5945
BGH, 08.12.2004 - 2 StR 432/04 (https://dejure.org/2004,5945)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2004 - 2 StR 432/04 (https://dejure.org/2004,5945)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 2 StR 432/04 (https://dejure.org/2004,5945)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 253 StGB; § 255 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 63 StGB; § 267 StPO
    Räuberische Erpressung; Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont); unbeendeter Versuch; beendeter Versuch; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begründung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch; Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt; Möglichkeit des Rücktritts bei einem fehlgeschlagenen Versuch

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Beendeter Versuch bei nur möglichem Erfolgseintritt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 386
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 464/95

    Versuch - Fehlschlag - Rücktritt

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 2 StR 432/04
    Auch beim fehlgeschlagenen Versuch kommt es jedoch u. a. auf die Vorstellung des Täters an, daß aus seiner Sicht der Taterfolg nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 8; vgl. auch BGHSt 41, 368, 370 ff.).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 2 StR 432/04
    Auch beim fehlgeschlagenen Versuch kommt es jedoch u. a. auf die Vorstellung des Täters an, daß aus seiner Sicht der Taterfolg nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 8; vgl. auch BGHSt 41, 368, 370 ff.).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 2 StR 432/04
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzung eines strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 39, 221, 227).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 2 StR 432/04
    Der Gleichgültige, der auch den Nichteintritt des Erfolgs für möglich hält, und sich nach der Tat vom Opfer abwendet, soll nicht gegenüber dem Bedächtigen privilegiert werden, der sich Gedanken über die Folgen seines Tuns macht, die Gefahr für sein Opfer erkennt und nur durch erfolgsverhinderndes Handeln Straffreiheit erlangen kann (BGHSt 40, 304, 306).
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