Rechtsprechung
BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 30a Abs. 1 BtMG
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede (Eingehung; Auflösung; persönliche Kenntnis der Bandenmitglieder untereinander) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Auflösung einer Bande; Sinn und Zweck der Bandendelikte; Einfuhr von Betäubungsmitteln
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 § 30a Abs. 1
Bande ohne persönliche Verabredung ihrer Mitglieder und ohne Kenntnis untereinander - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Sicherungsfahrer-Fall
§ 30a Abs. 1 BtMG
Bande; Bandenabrede; Kenntnis der Mitglieder untereinander; sukzessive Bildung einer Bande
Papierfundstellen
- BGHSt 50, 160
- NJW 2005, 2629
- NStZ 2006, 174
- StV 2005, 555
- StV 2006, 526 (Ls.)
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (20)
- BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 22. März 2001 (BGHSt 46, 321) ist der Wille zur Bindung für die Zukunft und für eine gewisse Dauer bei einem Zusammenschluß von mindestens drei Personen erforderlich.aa) Der Bundesgerichtshof hat nach der Entscheidung des Großen Senats, die für den Begriff der Bande einen Zusammenschluß von drei oder mehr Personen voraussetzt (BGHSt 46, 321), zu den Fragen, ob es für die Annahme einer Bandenabrede auch ausreicht, wenn die Beteiligten sie nicht untereinander absprechen, sondern die Vereinbarung in der hier in Rede stehenden Weise treffen, und ob sich die Bandenmitglieder kennen müssen, bislang - soweit ersichtlich - nicht Stellung genommen.
Zu einer anderen Beurteilung dieser Konstellationen sieht der Senat auch nach der Entscheidung BGHSt 46, 321 keinen Anlaß.
Der Grund für die höhere Strafwürdigkeit liegt zum einen in der abstrakten Gefährlichkeit der Bandenabrede, zum andern in der konkreten Gefährlichkeit der bandenmäßigen Tatbegehung für das geschützte Rechtsgut (BGHSt 46, 321, 334;… BGH GA 1974, 308).
Die abstrakte Gefährlichkeit der Bandenabrede folgt aus der engen Bindung, die die Mitglieder für die Zukunft und für eine gewisse Dauer eingehen und die einen ständigen Anreiz zur Fortsetzung der kriminellen Tätigkeit bildet (BGHSt 46, 321, 336; 47, 214, 216 f.; vgl. auch RGSt 66, 236, 241 f.).
Die konkrete Gefährlichkeit der bandenmäßigen Tatbegehung hat sich bei denjenigen Bandendelikten, die - wie § 30 Abs. 1 Nr. 1, § 30 a Abs. 1 BtMG - im Tatbestand kein Mitwirkungsmerkmal enthalten, zwar bereits dann realisiert, wenn nur ein Bandenmitglied die Tat für die Bande begeht (BGHSt 46, 321, 336); dennoch ist auch in diesen Fällen die Gefährlichkeit im Hinblick auf die Beteiligung mindestens von zwei weiteren, durch die Abrede mit dem handelnden Täter verbundenen Personen, die oft abrufbereit zur Verfügung stehen und erforderlichenfalls die Tatausführung unterstützend oder sichernd begleiten oder bei einem Ausscheren des Handelnden aus der Planung eingreifen können, gegenüber der Tatbegehung durch Einzel- oder Mittäter merklich erhöht.
- BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen
Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Sie setzt den Willen voraus, sich mit anderen zu verbinden, um künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Delikttyps zu begehen (BGHSt 47, 214, 216; BGH NStZ 2004, 398, 399).Diese bedarf keiner ausdrücklichen Vereinbarung; vielmehr genügt auch eine stillschweigende Übereinkunft, die auch aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden kann (BGH NStZ 2002, 318, 319; 2004, 398, 399; BGH wistra 2004, 265;… aus der Literatur z. B. Schmitz in MünchKomm StGB § 244 Rdn. 35, 39;… Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 44 m. w. N.; ebenso zum früheren Bandenbegriff BGH NStZ 1999, 187 und NStZ 1997, 90, 91).
Die abstrakte Gefährlichkeit der Bandenabrede folgt aus der engen Bindung, die die Mitglieder für die Zukunft und für eine gewisse Dauer eingehen und die einen ständigen Anreiz zur Fortsetzung der kriminellen Tätigkeit bildet (BGHSt 46, 321, 336; 47, 214, 216 f.; vgl. auch RGSt 66, 236, 241 f.).
- BGH, 12.01.2000 - 1 StR 603/99
Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande; Mittäterschaft; Beweis der Tat; …
Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Zwar sind die Beweisanforderungen hinsichtlich der Bandenabrede um so geringer, je stärker die Gefährlichkeit einer Tätergruppe durch die Zahl ihrer Mitglieder, durch deren Präsenz bei der Tatausführung oder durch organisatorische Stabilität hervortritt (BGH StV 2000, 259).Als die Rechtsprechung noch davon ausging, daß bereits zwei Personen eine Bande bilden können (BGHSt 23, 239; 38, 26), war bereits anerkannt, daß die Kenntnis mehrerer oder gar sämtlicher Mitglieder einer bandenmäßig organisierten Gruppe von der Bandenabrede nicht erforderlich war, wenn der Täter diese nur mit einem anderen getroffen hatte (vgl. BGH StV 2000, 259; BGH NStZ 1996, 495); ebenso, daß die Einbeziehung eines Dritten in die zwischen zwei Tätern bestehende Bande möglich war, indem nur einer dieser beiden Täter mit dem Dritten eine Bandenabrede traf (vgl. BGH NJW 2000, 2034).
- BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03
Vorbereitung der Fälschung von Zahlungskarten (mit Speicherelementen versehenes …
Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Diese bedarf keiner ausdrücklichen Vereinbarung; vielmehr genügt auch eine stillschweigende Übereinkunft, die auch aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden kann (BGH NStZ 2002, 318, 319; 2004, 398, 399; BGH wistra 2004, 265;… aus der Literatur z. B. Schmitz in MünchKomm StGB § 244 Rdn. 35, 39;… Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 44 m. w. N.; ebenso zum früheren Bandenbegriff BGH NStZ 1999, 187 und NStZ 1997, 90, 91).Nach dem Urteil vom 16. Dezember 2003 - 1 StR 297/03 (wistra 2004, 265) steht einer Bande zudem nicht entgegen, wenn der Angeklagte nur die Namen von zwei Bandenmitgliedern kennt, aber möglicherweise keine weitergehende Kenntnis über ihre Identität hat.
- BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Sie setzt den Willen voraus, sich mit anderen zu verbinden, um künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Delikttyps zu begehen (BGHSt 47, 214, 216; BGH NStZ 2004, 398, 399).Diese bedarf keiner ausdrücklichen Vereinbarung; vielmehr genügt auch eine stillschweigende Übereinkunft, die auch aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden kann (BGH NStZ 2002, 318, 319; 2004, 398, 399; BGH wistra 2004, 265;… aus der Literatur z. B. Schmitz in MünchKomm StGB § 244 Rdn. 35, 39;… Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 44 m. w. N.; ebenso zum früheren Bandenbegriff BGH NStZ 1999, 187 und NStZ 1997, 90, 91).
- RG, 03.05.1932 - I 434/32
1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Die abstrakte Gefährlichkeit der Bandenabrede folgt aus der engen Bindung, die die Mitglieder für die Zukunft und für eine gewisse Dauer eingehen und die einen ständigen Anreiz zur Fortsetzung der kriminellen Tätigkeit bildet (BGHSt 46, 321, 336; 47, 214, 216 f.; vgl. auch RGSt 66, 236, 241 f.). - BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Es wäre unangemessen, solche wesentliche und besonders gefährliche Erscheinungsformen der Bandenkriminalität im Rauschgiftsektor, seien es im Inland agierende, wirtschaftlich orientierte Drogenhändlerbanden, die sich häufig hinter einem Betrieb tarnen und für kriminelle Organisationen im Ausland tätig werden (…vgl. Körner, BtMG 5. Aufl. § 30 a Rdn. 5) oder grenzüberschreitend vorgehende, international tätige Drogenkartelle, im Regelfall mit Freiheitsstrafen unter fünf Jahren zu bestrafen, zumal in solchen, typischerweise arbeitsteilig organisierten bandenmäßigen Verbindungen eine Vielzahl von Tätern Beiträge erbringen und dadurch insgesamt zur Verwirklichung des Bandenzwecks beitragen (vgl. BGH NStZ 2002, 375, 376 f.). - BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96
Folge des Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme einer …
Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Diese bedarf keiner ausdrücklichen Vereinbarung; vielmehr genügt auch eine stillschweigende Übereinkunft, die auch aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden kann (BGH NStZ 2002, 318, 319; 2004, 398, 399; BGH wistra 2004, 265;… aus der Literatur z. B. Schmitz in MünchKomm StGB § 244 Rdn. 35, 39;… Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 44 m. w. N.; ebenso zum früheren Bandenbegriff BGH NStZ 1999, 187 und NStZ 1997, 90, 91). - BGH, 23.02.2000 - 1 StR 568/99
Bandendiebstahl; Bandenhehlerei; Bande; Gewerbsmäßig; Mitwirkung eines anderen …
Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Als die Rechtsprechung noch davon ausging, daß bereits zwei Personen eine Bande bilden können (BGHSt 23, 239; 38, 26), war bereits anerkannt, daß die Kenntnis mehrerer oder gar sämtlicher Mitglieder einer bandenmäßig organisierten Gruppe von der Bandenabrede nicht erforderlich war, wenn der Täter diese nur mit einem anderen getroffen hatte (vgl. BGH StV 2000, 259; BGH NStZ 1996, 495); ebenso, daß die Einbeziehung eines Dritten in die zwischen zwei Tätern bestehende Bande möglich war, indem nur einer dieser beiden Täter mit dem Dritten eine Bandenabrede traf (vgl. BGH NJW 2000, 2034). - BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03
Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern; …
Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Letztlich kann auch die Frage einer Beteiligung weiterer Tatgenossen als Bandenmitglieder (vgl. dazu Senat NStZ-RR 2003, 265) dahingestellt bleiben, denn die den Schuldspruch tragende Bande wurde jedenfalls durch den Angeklagten, R. und M. gebildet. - BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
Entscheidungen zur Geldwäsche
- BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90
Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln
- BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99
Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter …
- BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98
Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen …
- BGH, 03.04.1970 - 2 StR 419/69
Voraussetzungen für die Annahme einer "Bande" - Aufhebung eines Strafausspruchs …
- BGH, 21.05.1996 - 1 StR 125/96
Bandenhehlerei - Bandendiebstahl - Mitwirkung mehrerer Bandenmitglieder - Tatort …
- RG, 20.02.1920 - IV 67/20
1. Zum Begriff des Bandenschmuggels. Erfordert er ausdrückliche Verabredung und …
- RG, 09.05.1921 - 1643/20
Zur Auslegung des § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB. Bandendiebstahl durch fortgesetztes …
- RG, 13.12.1883 - 2753/83
Wird das Thatbestandsmerkmal einer zur "fortgesetzten Begehung von Raub oder …
- RG, 23.09.1924 - I 54/24
1. Welche Bedeutung hat der Begriff des mittelbaren Täters für die …
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
Mittäterschaft ist deshalb selbst dann möglich, wenn die einzelnen Mitwirkenden sich nicht kennen, sofern sich nur jeder bewusst ist, dass neben ihm noch ein anderer oder andere mitwirken und diese von dem gleichen Bewusstsein erfüllt sind (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2005 - 3 StR 492/04, juris Rn. 22 a.E.;… Hoffmann-Holland/Singelnstein, in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 25 Rn. 108;… LK-Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 25 Rn. 173). - LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20
Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis
Mittäterschaft ist deshalb selbst dann möglich, wenn die einzelnen Mitwirkenden sich nicht kennen, sofern nur jedem bewusst ist, dass neben ihm noch ein anderer oder andere mitwirken und diese von dem gleichen Bewusstsein erfüllt sind (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2005 - 3 StR 492/04, juris Rn. 22 a.E.;… Hoffmann-Holland/Singelnstein, in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 25 Rn. 108;… LK-Schünemann/Greco, StGB, 12. Aufl., § 25 Rn. 195). - BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17
Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen …
Erforderlich ist eine - ausdrücklich oder konkludent getroffene - Bandenabrede, bei der das einzelne Mitglied den Willen hat, sich mit mindestens zwei anderen Personen zur Begehung von Straftaten in der Zukunft für eine gewisse Dauer zusammenzutun (BGH, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, BGHSt 50, 160, 164).Es genügt, dass sich jeder bewusst ist, dass neben ihm noch andere mitwirken und diese vom gleichen Bewusstsein erfüllt sind (BGH, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04 Rn. 16, 22, BGHSt 50, 160-169).
- BGH, 10.10.2012 - 2 StR 120/12
Schwerer Bandendiebstahl (Begriff der Bande: Bandenabrede, Gesamtwürdigung, …
Erforderlich ist eine - ausdrückliche oder stillschweigende - Bandenabrede, bei der das einzelne Mitglied den Willen hat, sich mit mindestens zwei anderen Personen zur Begehung dieser Straftaten zusammenzutun ( BGHSt 50, 160, 164).Dies gilt insbesondere für die Annahme einer stillschweigenden Übereinkunft, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch - obwohl sie regelmäßig den Bandentaten vorausgeht - aus dem konkret feststellbaren deliktischen Zusammenwirken mehreren Personen hergeleitet werden kann ( BGHSt 50, 160, 162; st. Rspr.).
Gleichfalls können die Anzahl der Täter, die Vielzahl der verübten Taten sowie ein beträchtlicher Tatzeitraum auf das Vorliegen einer Bandenstruktur hindeuten (BGH NStZ 2006, 574 unter Hinweis auf BGHSt 50, 160, 162).
Das können etwa sein: Der Umstand, dass sich die Bandenmitglieder nicht persönlich verabredet haben oder sich untereinander nicht kennen (vgl. BGHSt 50, 160, 164, 168; BGH wistra 2010, 347); eine wechselnde Tatbeteiligung (vgl. BGH StV 2006, 639; StV 2012, 669); die Verteilung des Diebesguts nur an Tatbeteiligte (vgl. BGH NStZ 2006, 574); ebenso der Umstand, dass es sich bei einzelnen Taten um spontane Taten handelt (vgl. BGH NStZ 2009, 35, 36).
Im Übrigen bedarf es für die Feststellung einer solchen Abrede einer sorgfältigen Gesamtwürdigung der tatsächlichen Umstände insbesondere in Fällen einer nur konkludent getroffenen Vereinbarung, deren Feststellung auf das (nachfolgende) deliktische Handeln der beteiligten Personen gestützt wird (vgl. BGHSt 50, 160, 162).
- BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08
BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin
Die Feststellung einer Bande setzt nicht voraus, dass die einzelnen Bandenmitglieder namentlich oder von Person bekannt sein müssen (BGHSt 50, 160, 164 ff.; BGH Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 StR 253/07). - LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20
Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft
Mittäterschaft ist deshalb selbst dann möglich, wenn die einzelnen Mitwirkenden sich nicht kennen, sofern sich nur jeder bewusst ist, dass neben ihm noch ein anderer oder andere mitwirken und diese von dem gleichen Bewusstsein erfüllt sind (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2005 - 3 StR 492/04, juris Rn. 22 a.E.;… Hoffmann-Holland/Singelnstein, in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 25 Rn. 108;… LK-Schünemann/Greco, StGB, 12. Aufl., § 25 Rn. 195). - BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14
Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden …
Hinsichtlich des Angeklagten G. kommt hinzu, dass das Urteil konkrete Feststellungen nur zu einer einzigen Tat enthält, an der dieser beteiligt war (zum Rückschluss von der Zahl der Taten auf die Bandenabrede vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, NStZ 2006, 174). - BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08
Verurteilung wegen geplanter Spielmanipulation in der Regionalliga Süd ist …
Denn G. konnte den Angeklagten durchaus bereits persönlich kennen gelernt haben, ohne dabei dessen Telefonnummer erfahren zu haben; ohnehin kam es für das Bestehen einer Bandenabrede und die Kenntnis des Angeklagten hiervon nicht darauf an, ob der Angeklagte neben L. auch G. persönlich kannte oder - was nach den Feststellungen jedenfalls der Fall war - nur von dessen Tatbeteiligung wusste, ohne ihn zu kennen (vgl. BGHSt 50, 160, 164 f.). - BGH, 21.07.2015 - 2 StR 441/14
Schwerer Bandendiebstahl (Voraussetzungen der Bande: Bandenabrede, Anforderungen …
Eine Bande in diesem Sinne setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen mit dem Willen voraus, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Diebstähle zu begehen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325; BGH, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, BGHSt 50, 160; Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 2 StR 120/12, StV 2013, 508, 509).Sie setzt den Willen voraus, sich mit anderen zu verbinden, um künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Urteil vom 16. Juni 2006 - 3 StR 492/04, BGHSt 50, 160, 161).
Sie bedarf keiner ausdrücklichen Vereinbarung; die Bandenabrede kann auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen (BGH, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, BGHSt 50, 160, 162).
Das Vorliegen einer Bandenabrede kann daher auch aus dem konkret feststellbaren, wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden (Senat, Urteil vom 21. Dezember 2007 - 2 StR 372/07, NStZ 2009, 35, 36; BGHSt 50, 160, 162).
- BGH, 20.12.2012 - 4 StR 125/12
Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt
a) Ob jemand Mitglied einer Bande ist, bestimmt sich nach der deliktischen Vereinbarung, der sog. Bandenabrede (BGH, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, BGHSt 50, 160, 161). - BGH, 22.05.2019 - 2 StR 353/18
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
- BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16
Besonders schwerer Fall der Bestechung (bandenmäßige Begehung; Zustandekommen …
- BGH, 10.08.2016 - 2 StR 22/16
Bandenmäßiges und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht …
- LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18
Haftstrafen für Betreiber von Kinderporno-Plattform "Elysium"
- LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17
Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von …
- LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15
Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad
- BGH, 05.07.2012 - 3 StR 119/12
Hehlerei; schwerer Bandendiebstahl (Abgrenzung zwischen Täterschaft und …
- BGH, 29.09.2021 - 2 StR 313/20
Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung des Wertes von Taterträgen
- BGH, 28.03.2012 - 2 StR 398/11
Betreiben eines Internet-Boards nebst dazugehörigen Chats als (bandenmäßige) …
- BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07
Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig
- BGH, 22.03.2006 - 5 StR 38/06
(Schwerer) Bandendiebstahl (Anforderungen an die Feststellung einer Bande)
- LG Traunstein, 14.07.2021 - 7 KLs 220 Js 28064/20
Betrug durch Vorspiegelung von finanzieller Beteiligung im Gegenzug zur …
- BGH, 22.09.2021 - 1 StR 345/19
Recht auf den gesetzlichen Richter (Anforderung an den Geschäftsverteilungsplan; …
- BGH, 16.03.2010 - 4 StR 497/09
Bandendiebstahl (Voraussetzungen der Bande; Feststellung; Bandenabrede; …
- BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; …
- BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06
Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei …
- LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings
- LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
Verurteilung wegen Dopingstraftaten
- BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15
Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen bei mehreren Taten); Betrug (Schaden: …
- BGH, 26.09.2013 - 2 StR 256/13
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
- BGH, 28.09.2011 - 2 StR 93/11
Schwerer Bandendiebstahl (Bezug der Tat zur Bandenrede; Bandidos); …
- BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10
Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines …
- BGH, 15.02.2011 - 3 StR 491/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anbau (Versuch); versuchter …
- BGH, 17.10.2007 - 2 StR 369/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe; …
- BGH, 15.11.2022 - 6 StR 68/22
Schwerer Bandendiebstahl (Bandenbezug der Einzeltat: konkrete Tat als Ausfluss …
- BGH, 08.11.2022 - 2 StR 102/22
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bande: …
- BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 98/23
Anfechtbarkeit eines Einstellungsbeschlusses nach § 153 Abs. 2 StPO
- LG Bochum, 14.04.2014 - 13 KLs 6/13
Ante Šapina
- BGH, 18.04.2012 - 2 StR 6/12
Beendigung des Diebstahls und der Hehlerei; Voraussetzungen der Mittäterschaft …
- LG Hamburg, 19.05.2023 - 608 KLs 3/21
- BGH, 18.10.2012 - 2 StR 529/11
Schwerer bandenmäßiger Diebstahl (Bandenabrede: Gesamtbetrachtung, späteres …
- BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08
Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der …
- BGH, 03.03.2022 - 5 StR 366/21
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff und Zustandekommen der …
- BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
Bandentat und Bandenabrede bei der Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen …
- LG Köln, 20.03.2020 - 112 KLs 5/19
- BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Mittäterschaft; Beihilfe)
- BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
"Betäubungsmittelbande"; Bande (Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; überspannte …
- BGH, 19.10.2023 - 3 StR 181/23
- LG Köln, 30.10.2020 - 116 KLs 2/20
- BGH, 09.06.2021 - 2 StR 355/20
Betrug (Bandenmitgliedschaft; gewerbsmäßiges Handeln; Beihilfe); Strafzumessung …
- LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
- LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18
Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift, …
- LG Köln, 18.12.2019 - 116 KLs 11/19
- LG Weiden/Oberpfalz, 02.02.2022 - 1 KLs 22 Js 1927/21
Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges - "Polizei-Trick-Betrug"
- LG Landau/Pfalz, 30.09.2005 - 7336 Js 1371/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bandenmäßige Begehung bei …
- BGH, 17.02.2015 - 3 StR 505/14
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fortbestehen des …
- BGH, 10.01.2012 - 5 StR 510/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Gegenüberstehen; …
- LG Bochum, 17.12.2018 - 9 KLs 5/18
- LG Kleve, 04.04.2018 - 223 KLs 29/17
- LG Arnsberg, 06.06.2008 - 2 KLs 4/08
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben in nicht geringer Menge durch …
- LG Bochum, 20.12.2016 - 9 KLs 24/16
- LG Weiden/Oberpfalz, 30.01.2023 - 2 KLs 212 Js 2991/22
Annahme eines minder schweren Falls beim Bandenbetrug unter Berücksichtigung der …
- LG Arnsberg, 03.04.2009 - 2 KLs 9/09
Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 12 KLs 413 Js 66637/18
Schwerer Bandendiebstahl von Kleintransportern und Krafträdern
- LG Arnsberg, 21.09.2009 - 6 KLs 16/09
Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- LG Arnsberg, 12.05.2009 - 2 KLs 14/09
Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- LG Bielefeld, 25.07.2019 - 9 KLs 9/19
Rechtsprechung
BGH, 15.07.2005 - 2 StR 226/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung (Vermutung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de
BtMG § 29 § 29a § 30 § 30a
Aufbewahren von BtM und Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2005, 555
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94
Rauschgift - Betäubungsmittelgesetz - Handeltreiben - Beihilfe
Auszug aus BGH, 15.07.2005 - 2 StR 226/05
Zwar kann das Aufbewahren von Rauschgift für einen Dritten, das zur gewinnbringenden Veräußerung bestimmt ist, ein Tatbeitrag sein, der die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens rechtfertigt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42 m.w.N.).
- BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …
Dies schlägt sich in einer Vielzahl von Entscheidungen nieder, in denen der Bundesgerichtshof das Vorliegen (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens verneint und auf Beihilfe zum Handeltreiben erkannt oder hingewiesen hat (…vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 9, 14, 21, 24, 29, 36, 39, 42, 47, 56, 57, 58, 59; BGH StV 1985, 14; BGH, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05; BGH…, Urt. vom 3. August 2005 - 2 StR 360/04; vgl. auch Winkler NStZ 2005, 315). - BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; …
Die Frage, ob die Beteiligung an einer Bandentat Mittäterschaft oder Beihilfe ist, beurteilt sich auch beim bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach den allgemeinen Grundsätzen über die Abgrenzung zwischen diesen Beteiligungsformen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05, StV 2005, 555; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 397/08).Sie war auch nicht deshalb entbehrlich, weil der Angeklagte C. für die Aufbewahrung der Drogen 700 EUR bis 1.000 EUR sowie bezahlte Taxifahrten für seine Ehefrau erhielt und damit eigensüchtig gehandelt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42; Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05).
- BGH, 19.07.2023 - 2 StR 369/22
Nichtzulässige Revision aufgrund Nichteinhaltung von Frist und Form bei …
Da die mögliche Straflosigkeit eines Vortäters wegen Geldwäsche lediglich ein persönlicher Strafaufhebungsgrund ist, kann auch ein Beteiligter an einem Vermögensdelikt, der nach § 261 Abs. 7 StGB nicht wegen Geldwäsche strafbar ist, Mitglied einer gemischten Bande sein, die auch Geldwäsche durch ein weiteres Bandenmitglied einschließt, sofern die Tathandlungen sich auf Objekte beziehen, die aus derselben Straftat herrühren (vgl. Senat, Urteil vom 26. August 2005 - 2 StR 226/05 , BGHSt 50, 224, 230 ;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 261 Rn. 63; a.A. Krack, JR 2006, 435 ff.). - BGH, 07.11.2006 - 5 StR 433/06
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (mangelnde tragfähige Tatsachengrundlage); …
Sollte der neue Tatrichter abermals feststellen, dass der Angeklagte M. L. das Rauschgift umgepackt hat, so wird er zu erörtern haben, ob der Angeklagte nicht lediglich Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln geleistet hat (…vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 3, 9, 29, 42; BGH StV 2005, 555). - OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10
Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung …
Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen, sei es auch schwerwiegenden, Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; 2003, 1748, 1751 f; 2005, 300, 308; 2008, 1827 [22]; StV 2005, 555;… 5 StR 518/04 vom 2. März 2005, Rdnr. 11;… 2 StR 223/09 vom 26. August 2009, Rdnr. 4 ; vgl. auch BVerfG NJW 2003, 2444, 2445 mwN).