Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 31.05.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04   

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https://dejure.org/2005,7401
OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04 (https://dejure.org/2005,7401)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.02.2005 - 1 Ss 384/04 (https://dejure.org/2005,7401)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 1 Ss 384/04 (https://dejure.org/2005,7401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29a BtMG, § 46 StGB
    Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln und Strafzumessung

  • Judicialis

    BtMG § 29 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 261 § 318
    Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit von Feststellungen zu Menge und Wirkstoffgehalt eines Rauschgifts im Rahmen einer Strafzumessung; Umfang der notwendigen Feststellungen in einem Strafausspruch; Zulässigkeit einer Rechtsmittelbeschränkung; Feststellung einer "nicht geringen Menge" ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 559
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04
    (vgl. insoweit ausführlich und mwN. Senatsurteil vom 27.09.2002 - 1 Ss 49/02).

    Nach herrschender Meinung (vgl. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 2001, 461) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.09.2002 - 1 Ss 49/02; Beschluß vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04) ist die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.

  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 1 Ss 253/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Crack

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04
    Nach herrschender Meinung (vgl. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 2001, 461) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.09.2002 - 1 Ss 49/02; Beschluß vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04) ist die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.

    Das nötigt nicht zur Aufhebung der Einziehungsanordnung, da eine Wechselwirkung zwischen dieser Sicherungsmaßnahme und der Höhe der Strafe nicht besteht (vgl. Senatsbeschluß vom 20.06.2000 - 1 Ss 112/00; Senatsbeschluß vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04).

  • OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 1 Ss 112/00

    Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Nachträgliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04
    Das nötigt nicht zur Aufhebung der Einziehungsanordnung, da eine Wechselwirkung zwischen dieser Sicherungsmaßnahme und der Höhe der Strafe nicht besteht (vgl. Senatsbeschluß vom 20.06.2000 - 1 Ss 112/00; Senatsbeschluß vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04).
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04
    Von genauen Feststellungen darf ausnahmsweise abgesehen werden, wenn ausgeschlossen ist, daß diese das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen können (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1990 - 3 StR 57/90).
  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00

    Nicht geringe Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Wirkstoffgehalt;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04
    Nach herrschender Meinung (vgl. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 2001, 461) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.09.2002 - 1 Ss 49/02; Beschluß vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04) ist die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04
    Nach herrschender Meinung (vgl. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 2001, 461) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.09.2002 - 1 Ss 49/02; Beschluß vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04) ist die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.
  • OLG Stuttgart, 17.10.2016 - 2 Ss 542/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Berücksichtigung eines

    d) Abschließend weist der Senat darauf hin, dass nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur in den Fällen, in denen die zwingend notwendigen Feststellungen zum Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln nicht getroffen werden können, da diese inzwischen vernichtet, verbraucht oder an Unbekannte weitergegeben wurden und deshalb für eine Untersuchung nicht zur Verfügung stehen, unter Berücksichtigung der anderen hinreichend sicher festgestellten Tatumstände, wie z.B. Herkunft und Preis des Rauschgifts und unter Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo", von der für den Angeklagten günstigsten Wirkstoffkonzentration auszugehen ist (Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, aaO, vor §§ 29 ff. Rn. 331; Weber, aaO, vor §§ 29 ff. Rn. 922; Zschockelt, MDR 1986, 457, 458; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16 -, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2005 - 1 Ss 384/04 -, beck-online; OLG München, Urteil vom 28. Juli 2008 - 4 St RR 90/08 -, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 29.02.2008 - 1 Ss 49/07

    Strafurteil wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln: Lückenhafte

    Zwar ist nach herrschender Meinung (vgl. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 2001, 461) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.9.2002 - 1 Ss 49/02 - NStZ-RR 2003, 23; Beschluss vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04; Beschluss vom 15.2.2005 - 1 Ss 384/04; Beschluss vom 4.4.2005 - 1 Ss 48/05) die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.
  • OLG Frankfurt, 05.03.2015 - 1 Ss 8/15

    Handel mit Betäubungsmitteln: Notwendigkeit der Feststellung der genauen

    Die besondere Gefährlichkeit des Betäubungsmittels kann aber dann - wie hier - nicht strafschärfend herangezogen werden, wenn der Wirkstoffgehalt nicht bekannt ist (Körner/Patzak/Volkmer, aaO, § 29, Teil 4, Rz. 378, OLG Frankfurt, StV 2005, 559).
  • OLG Bamberg, 24.07.2012 - 3 Ss 62/12

    Revision im Strafverfahren: Auslegung einer "Verfahrensrüge" bei Beanstandung

    Eine wirksame Beschränkung ist nur in den Fällen nicht möglich, in denen Schuldspruch und Strafzumessung so eng miteinander verknüpft sind, dass eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nicht mitangefochtenen Schuldspruch zu berühren (OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 117 f.; OLG Frankfurt StV 2005, 559 ff.).
  • OLG Oldenburg, 27.08.2007 - Ss 249/07

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei fehlender

    Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auch die Rechtsmittelbeschränkung wirksam (vgl. insoweit OLG Frankfurt, 1. Strafsenat , Beschluss vom 15. Februar 2005, Az.: 1 Ss 384/04 m.w.Nw.).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7737
OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05 (https://dejure.org/2005,7737)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.05.2005 - 1 Ws 185/05 (https://dejure.org/2005,7737)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 1 Ws 185/05 (https://dejure.org/2005,7737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Prüfungsumfang eines Gerichts bei einer Haftentscheidung während einer laufenden Hauptverhandlung; Haftgrund der Verdunklungsgefahr; Rechtsfolge im Falle der Annahme eines dringenden Tatverdachts bei fehlender Begründung

  • rechtsportal.de

    StPO § 117 § 309 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 141
  • StV 2005, 559
  • StV 2009, 139
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 25.07.1995 - 1 Ws 120/95

    Haftbefehl; Aufhebung; Nebenkläger; Beschwerde; Beschwerderecht; Verurteilung;

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05
    Insoweit wird auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 25.07.1995, StV 1995, 593, 594, verwiesen.
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05
    Es ist nämlich die originäre Aufgabe des Tatrichters, die Resultate der Beweisaufnahme festzustellen und die Gesamtheit der bisherigen Ermittlungs- und Verhandlungsergebnisse zu würdigen (vgl. OLG Karlsruhe StV 2001, 118 ).
  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05
    Bei Haftentscheidungen während der Hauptverhandlungen ist neben den im Zeitpunkt der Haftentscheidung vorliegenden und in den Akten ausgewiesenen gerichtsverwertbaren Ermittlungsergebnissen insbesondere das Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 1991, 525; KK-Boujong, § 112 Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93

    Dringender Tatverdacht; Tatsachenmaterial; Wahrscheinlichkeitsurteil;

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05
    Dabei kommt es vor allem darauf an, ob die Entscheidung des Tatgerichts, das aufgrund der Hauptverhandlung mit der Sache besonders eingehend befasst ist, auf einer vertretbaren Wertung der z. Z. für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht und ob dabei alle wesentlichen tatsächlichen Umstände berücksichtigt wurden (vgl. BGH, aaO., OLG Koblenz, StV 1994, 316, 317).
  • OLG Hamm, 29.12.2008 - 3 Ws 515/08

    Haftfortdauerbeschluss; Anforderungen an Begründung

    Der Umstand der Verurteilung ist regelmäßig schon ein wichtiges Indiz für sein Vorliegen, so dass es regelmäßig (und so lange das vollständig abgefasste Urteil noch nicht vorliegt) ausreicht, wenn die Grundzüge der Überzeugungsbildung in dem Beschluss dargelegt werden, so dass dem Beschwerdegericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH NStZ 2006, 297; Senat NStZ 2008, 649; OLG Rostock Beschl. v. 28.01.2004 - I Ws 20/04 = BeckRS 2005, 09620; ThürOLG StV 2005, 559).

    Ein Verstoß gegen Begründungspflichten in einem Haftfortdauerbeschluss genügt hierfür grundsätzlich nicht (ThürOLG StV 2005, 559, 560; ThürOLG Beschl. v. 04.09.2006 - 1 Ws 304/06 = BeckRS 2007, 05413).

    Vielmehr wird nunmehr die Strafkammer zeitnah erneut über die Haftfortdauer in ordnungsgemäßer Weise zu befinden haben (vgl. dazu ThürOLG StV 2005, 559, 561; ThürOLG Beschl. v. 04.09.2006 - 1 Ws 304/06 = BeckRS 2007, 05413).

  • OLG Jena, 28.09.2009 - 1 Ws 373/09

    Besetzung der Spruchkörper bei Entscheidungen über Haftfragen; Begründungsumfang

    Bei Haftentscheidungen während der Hauptverhandlung ist neben den im Zeitpunkt der Haftentscheidung vorliegenden und in den Akten ausgewiesenen gerichtsverwertbaren Ermittlungsergebnissen insbesondere das Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 31.05.2005, Az.: 1 Ws 185/05 und vom 04.09.2006, Az.: 1 Ws 304/06, jeweils m.w.N., bei juris).

    Dabei kommt es vor allem darauf an, ob die Entscheidung des Tatgerichts, dass aufgrund der Hauptverhandlung mit der Sache besonders eingehend befasst ist, auf einer vertretbaren Wertung der zurzeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht bestehenden Umstände beruht und ob dabei alle wesentlichen tatsächlichen Umstände berücksichtigt wurden (Senatsbeschluss vom 31.05.2005, aaO., m.w.N.).

    Es ist die originäre Aufgabe des Tatrichters, die Resultate der Beweisaufnahme festzustellen und die Gesamtheit der bisherigen Ermittlungs- und Verhandlungsergebnisse zu würdigen (Senatsbeschluss vom 31.05.2005, aaO., m.w.N.).

  • OLG Celle, 16.01.2015 - 1 Ws 22/15

    Darstellung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme im

    Die Nachprüfung des Beschwerdegerichts beschränkt sich, da das Ergebnis der Beweisaufnahme diesem nicht zugänglich ist, darauf, ob das vom Tatrichter gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die diesem im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen und darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (vgl. Senat aaO; ebenso BGH StV 1991, 525; StV 2004, 143; OLG Koblenz, StV 1994, 316; OLG Karlsruhe StV 1997, 312; OLG Kiel, SchlHA 2003, 188; OLG Jena, StV 2005, 559; KG Beschluss vom 3. April 2006, Az. 1 AR 631/04, bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07, bei juris).
  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06

    Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers;

    Maßgeblich ist bei einer Haftbeschwerde - wie hier - während laufender Hauptverhandlung, ob der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung grob fehlerhaft ist und diese den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht, die in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (OLG Jena StV 2005, 559), wobei das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme berücksichtigt werden kann.
  • OLG Dresden, 03.07.2009 - 2 Ss 163/09

    Asylbewerber; Geldstrafe

    So wird teilweise die Auffassung vertreten, die in Form von Gutscheinen gewährten Sachbezüge hätten generell außer Betracht zu bleiben, weil sie nicht kapitalisierbar seien (vgl. OLG Dresden, 1. Strafsenat, Urteil vom 07. August 2000, Az: 1 Ss 323/00; entgegengesetzt entschieden allerdings mit Beschluss vom 25. Juli 2006, Az: 1 Ss 331/06 unter Hinweis auf MK-Radtke, StGB § 40 Rdnr. 76; OLG Celle StV 2009, 131; LG Karlsruhe StV 2006, 473; LG Traunstein StV 2007, 473; LG Frankfurt/Main StV 2009, 139).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 3 Ws 159/12

    Anforderungen an die Begründung eines Haftfortdauerbeschlusses gem. § 268 StPO;

    Dann reicht es - solange das vollständig abgefasste Urteil noch nicht vorliegt - regelmäßig aus, wenn die Grundzüge der Überzeugungsbildung in dem Haftfortdauerbeschluss dargelegt werden, so dass dem Beschwerdegericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH NStZ 2006, 297; Hamm NStZ 2008, 649; Rostock v. 28.1.2004 - I Ws 20/04 (BeckRS 2005, 09620); Thüringen StV 2005, 559; Graf-Krauß Rn 7, 10).
  • OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09

    Anforderungen an die Feststellung eines Urteils hinsichtlich der wirtschaftlichen

    Von den vorstehend dargelegten Erwägungen ausgehend vermag der Senat der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung nicht zu folgen, dass bei einem vermögenslosen Asylbewerber oder einer sonst vermögenslosen Person bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe die ihr in Form von Gutscheinen gewährten Sachbezüge generell ausser Betracht zu bleiben hätten (so OLG Dresden, Urt. v. 07.08.2000 - 1 Ss 323/00 -, zitiert nach Juris; LG Karlsruhe StV 2006, 473; LG Traunstein StV 2007, 473; LG Frankfurt/Main StV 2009, 139 [L]; s. auch OLG Celle StV 2009, 131: "im Einzelfall").
  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06

    Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente

    Maßgeblich ist bei einer Haftbeschwerde während laufender Hauptverhandlung, ob der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung grob fehlerhaft ist und den dringenden Tatverdacht aus Gründen verneint, die in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (OLG Jena StV 2005, 559), wobei das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme berücksichtigt werden kann.
  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08

    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über

    OLG Jena, StV 2005, 559.
  • OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07

    Haftbeschwerde; Gegenstand der Prüfung; Anpassung des Haftbefehls, Fluchtgefahr

    Maßgeblich ist bei einer Haftbeschwerde - wie hier - während laufender Hauptverhandlung, ob der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung grob fehlerhaft ist und diese den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht, die in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (OLG Jena StV 2005, 559), wobei das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme berücksichtigt werden kann.
  • OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls; Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung;

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