Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 18.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.06.2005 - 1 VAs 17/05   

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https://dejure.org/2005,7211
OLG Hamm, 14.06.2005 - 1 VAs 17/05 (https://dejure.org/2005,7211)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.06.2005 - 1 VAs 17/05 (https://dejure.org/2005,7211)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 1 VAs 17/05 (https://dejure.org/2005,7211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit eines Vollstreckungshaftbefehls bei Erlass vor Ablauf einer zugesicherten Frist innerhalb derer kein Haftbefehl ergehen sollte; Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Vollstreckungshaftbefehls; Diskriminierende Wirkung einer zwangsweisen ...

  • Judicialis

    EGGVG §§ 23 ff.; ; EGGVG § 28 Abs. 1 S. 4; ; StPO § 456; ; StPO § 457 Abs. 2 S. 1; ; StVollzG §§ 109 ff.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckungshaftbefehl; Voraussetzungen; Erlass; Verschulden des Verurteilten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 676
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 10.02.2003 - 1 VAs 1/03
    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2005 - 1 VAs 17/05
    Es kann dem Betroffenen nämlich nicht zugemutet werden, zunächst einen negativen Bescheid der Vollzugsbehörde gegen sich ergehen zu lassen, wenn die Gründe, welche zur Ablehnung führen, ihrerseits auf rechtswidrigem Verwaltungshandeln beruhen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Dezember 1993 - 1 VAs 38/93 - vom 23. Juni 2003 - 1 VAs 1/03 -).
  • KG, 22.03.2013 - 4 VAs 1/13

    Zum Rechtsschutz gegen einen bereits vollzogenen Vollstreckungshaftbefehl

    Im Falle der Unrechtmäßigkeit des Erlasses des Vollstreckungshaftbefehls wäre der Verurteilte als Selbststeller zu betrachten (vgl. OLG Frankfurt am Main aaO; s. auch OLG Hamm StV 2005, 676, 677).
  • OLG Dresden, 06.02.2008 - 2 VAs 20/07

    Rechtliches Gehör; Fluchtgefahr

    Zwar ist der Vollstreckungshaftbefehl mit der Aufnahme des Antragstellers im Strafvollzug gegenstandslos geworden, weil die Vollstreckung der Haft nicht auf ihm, sondern allein auf dem zu vollstreckenden rechtskräftigen Urteil beruht (OLG Hamm NStZ 1982, 524; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 224; OLG Hamm StV 2005, 676).
  • KG, 16.07.2012 - 4 VAs 34/12

    Strafvollstreckung: Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Der Rechtsbehelf des Verurteilten ist gemäß § 300 StPO als hier einzig statthafter Antrag auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollstreckungshaftbefehls nach § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG auszulegen, da ein Vollstreckungshaftbefehl nach § 457 Abs. 2 StPO mit der Überführung des Verurteilten in die Strafhaft gegenstandslos wird, weil deren Vollzug nur noch auf dem zu vollstreckenden Urteil beruht und ein auf seine Aufhebung gerichteter Antrag bereits aus diesem Grunde unzulässig wäre (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. Juni 2005 - 1 VAs 17/05 - = BeckRS 2005, 30357995 und vom 7. September 1982 - 7 VAs 57/82 - = NStZ 1982, 524; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. März 2005 - 2 VAs 32/04 - = NStZ-RR 2005, 249; Appl in KK-StPO 6. Aufl., § 457 Rdn. 14).
  • OLG Hamm, 03.05.2007 - 1 VAs 43/07

    Vollstreckungshaftbefehl; Rechtswidrigkeit; nachträgliche Überprüfung; Antrag:

    Ein solcher Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines vollzogenen Vollstreckungshaftbefehls ist statthaft, wenn dies der Rehabilitierung des Betroffenen von der diskriminierenden Wirkung einer zwangsweisen Einweisung in den Strafvollzug dient und der Vollstreckungshaftbefehl vollzugslockernden Maßnahmen entgegenstehen kann (Senatsbeschluss vom 14.06.2005, 1 VAs 17/05).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 1 AK 30/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11893
OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 1 AK 30/05 (https://dejure.org/2005,11893)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.08.2005 - 1 AK 30/05 (https://dejure.org/2005,11893)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. August 2005 - 1 AK 30/05 (https://dejure.org/2005,11893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslieferungsrecht: Bestellung eines Beistandes im Auslieferungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Bestellung eines Rechtsbeistandes in einem Auslieferungsverfahren bei rechtzeitiger Stellung eines Antrags; Beiordnung eines Rechtsanwalts bei einer schwierigen und umfangreichen Rechtssache; Beachtung der Deliktsgruppenbezeichnungen im Formular des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 141 Abs. 4; IRG § 40 Abs. 1, 3
    Bestellung eines Beistandes im Auslieferungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 676
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 1 AK 30/05
    Die Bestellung war bereits deshalb auszusprechen, weil das mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 (Az.: 2 BvR 2236/04) für nichtig erklärte Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG) vom 21. Juli 2004 (vgl. hierzu Böhm NJW 2005, 2588 ff.) in § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG a.K. für den vorliegenden Fall eine Beiordnung ausdrücklich vorgesehen hatte (vgl. hierzu auch Bt-Drucks. 15/2677, Seite 2 und 5).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.1983 - 4 Ausl (A) 84/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 1 AK 30/05
    Dabei kann offen bleiben, ob eine solche Beiordnung wegen der Schwierigkeit der Rechtsmaterie im Auslieferungsverfahren zumeist geboten ist (so jüngst OLG Schleswig SchlHA 2004, 269; Schomburg/Lagodny, a.a.O. § 40 Rn. 14) oder es stets der Beurteilung im Einzelfall auch im Hinblick auf etwaige Einwendungen des Verfolgten bedarf (Senat GA 1987, 514 f.; OLG Düsseldorf StV 1983, 453 f.).
  • LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde,

    Eine geringe Anzahl obergerichtlicher Entscheidungen (OLG Koblenz, 1 Ws 876/94 = StV 1995, 537; OLG Hamm, 2 Ws 374/07 für den Fall der "internen Zurückstellung einer Entscheidung bis nach Verfahrensabschluss"; OLG Karlsruhe, 1 AK 30/05, für den Sonderfall einer Beiordnung im Auslieferungsverfahren nach Überstellung des Betroffenen ins Ausland; OLG Stuttgart, 4 Ss 313/10 für den Fall, dass "Fälle der Nichtbescheidung gehäuft auftreten"), die überwiegende Anzahl landgerichtlicher Entscheidungen (vgl. etwa u.a. LG Aachen, StV 125; LG Berlin StV 2005, 83; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Itzehoe, 1 Qs 95/10; LG Bremen, NStZ-RR 2004, 113 mit ausführlicher Begründung; LG Dortmund StV 2007, 344, StraFo 2009, 106; LG Düsseldorf StraFo 2009, 106; LG Erfurt StV 2007, 346; LG Frankenthal StV 2007, 344; LG Schweinfurt StraFo 2006, 25; LG Stendal, 501 AR 9/15; LG Trier, 5 Qs 34/15; LG München, 22 Qs 5/14; LG Heilbronn, StV 2002, 246; LG Verden, 1 Qs 260/10; LG Köln StraFo 2003, 311; LG Koblenz StV 2008, 348, LG Flensburg, II Qs 29/12) und ein Großteil des Schrifttums (Wohlers StV 2007, 377 ff. u. in SK-StPO § 141 Rn 27; Satzger/Schluckebier/Widmair-Beulke § 141 Rn 37; Meyer-Goßner/Schmitt 58 A, § 141 Rn 8 führt aus, "der Auffassung von Wohlers könne zu folgen sein") hält eine rückwirkende Bestellung für möglich, wenn der Beiordnungsantrag vor Beendigung des Verfahrens gestellt und nicht beschieden oder zu Unrecht abgelehnt worden ist, vereinzelt wird auch gefordert, im Beschwerdeverfahren müsse die Beschwerde noch vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erhoben worden sein.
  • KG, 14.03.2011 - AuslA 4/11

    Keine Bestellung eines Beistands allein wegen Antragstellung nach § 29 IRG

    Im Übrigen ist zwar bei Zweifeln an der Zulässigkeit der Auslieferung die Bestellung eines Beistandes geboten (vgl. OLG Karlsruhe StV 2005, 676 bei formeller Unklarheit über die Einordnung einer ausländischen Strafbestimmung).
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